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Fragen/-Antworten Katalog im Angebotswettbewerb
Alten Hansestadt Lemgo zum Vergabeverfahren „Energetische Sanierung Einfachsporthalle Engelbert-Kaempfer-Gymnasium
Fachplanung TGA“
Stand: 11.09.2026
| Nr. | Bieterfrage | Antwort |
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| 1. | Wird als Qualifikation für die Fachplanung ELT alternativ zu einem akade- mischen Ingenieurabschluss auch ein "Staatlich geprüfter Techniker (Fachrichtung Elektronik)" zugelassen, sofern dieser über die geforderten mehrjährige Berufserfahrung in der Fachplanung Technischer Ausrüs- tung verfügt? | Als Mindestanforderung an die Eignung in dem Verfahren Fachplanung Technische Ausrüstung wird für beide Lose zum Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung die Qualifikation einer/eines Ingeni- eur(s)/in gefordert. Diese Qualifikation ist auf Aufforderung der Auftragge- berin durch Vorlage der Kopien von Diplomurkunden/Abschlusszeugnis- sen/Kammerbescheinigungen nachzuweisen. Ein staatlich geprüfter Tech- niker (Fachrichtung Elektronik) erfüllt diese Anforderung nicht. Im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit und die Mindestanfor- derung „Personal“ weisen wir darauf hin, dass auch Personen benannt wer- |
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| den können, welche über die Qualifikation staatlich geprüfter Techniker ver- fügen. Auf das Formblatt Mindestreferenz 1.1 - Mindestanforderung LOS 1 und LOS 2- Personal wird verwiesen. Im Übrigen weisen wir auf die Mög- lichkeit zum Bilden einer Bietergemeinschaft hin. | ||
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| 2. | Die Vergabeunterlagen beschreiben teilweise eine zentrale raumlufttech- nische Anlage mit Wärmerückgewinnung, teilweise dezentrale Lüftungs- geräte. Zudem bleibt offen, ob neben den Umkleide- und Nebenräumen auch die vorhandene Hallenlüftung vollständig erneuert werden soll. a). Wir bitten um verbindliche Klarstellung, welche Räume mechanisch be- und entlüftet werden sollen, ob eine zentrale oder dezentrale Anlagen- struktur zugrunde zu legen ist und ob die vorhandene Hallenlüftung Be- standteil der Erneuerung ist. b). Zugleich bitten wir um Bestätigung, welcher Ausführungsumfang den angegebenen anrechenbaren Kosten und dem Kostenziel der Kosten- gruppe 430 zugrunde liegt. | Zu a). Es sind Lüftungsanlagen für zwei Zonen vorgesehen: Zone 1: Sporthalle, Zone 2: Sanitär- und Umkleideräume, jeweils mit Be- und Entlüftung und Wärmerückgewinnung. Zu b). Der kalkulierte Kostenrahmen entspricht dem Planungsstand der Förderan- tragstellung 2024. Die vorliegende Kostenermittlung wurde auf Grundlage der Brutto-Grundfläche (BGF) sowie unter Verwendung von Kostenkenn- werten (BKI) erstellt. |
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- Das Preisblatt weist für Los 1 anrechenbare Kosten von insgesamt Im Preisblatt für das Los 1 ist fälschlicherweise die Kostengruppe 457 auf-
160.346,20 € netto aus. Dabei wird für den HLS-Anteil eine Einbeziehung geführt , gemeint ist die Kostengruppe 494 „Demontage technischer Anla-
von 2/5 der Kostengruppe 457 genannt. Bei den einzelnen Anlagengrup- gen“. Diese verteilt sich mit 3/5 auf die Anlagengruppen 1-3. Die anrechen-
pen 1, 2 und 3 wird dagegen jeweils 1/5 dieser Kostengruppe berücksich- baren Kosten für die Anlagengruppen 1 bis 3 betragen insgesamt
tigt, sodass sich rechnerisch ein Anteil von insgesamt 3/5 ergibt. Unter 160.346,20 Euro netto. Die Anlage „B-1.1.1. Preisblatt für das Los 1“ wurde
der Kostengruppe 457 verstehen wir nach DIN 276 die Übertragungs- korrigiert und mit Stand 11.09.2026 auf dem Vergabeportal zur Verfügung
netze innerhalb der kommunikations-, sicherheits- und informationstech- gestellt.
nischen Anlagen. Diese Kostengruppe ist dem Elektrobereich zuzuord-
nen und weist keinen unmittelbaren sachlichen Bezug zu den ausge-
schriebenen HLS-Anlagengruppen 1 bis 3 auf. Nach Prüfung der beige-
fügten Kostenermittlung gehen wir davon aus, dass anstelle der Kosten-
gruppe 457 die Kostengruppe 494 „Demontage technischer Anlagen“ ge-
meint sein dürfte. Die dort ausgewiesenen Demontagekosten lassen sich
rechnerisch den im Preisblatt genannten anrechenbaren Kosten der An-
lagengruppen 1 bis 3 zuordnen.
Wir bitten um Bestätigung, ob im Preisblatt die Kostengruppe 494 an-
stelle der Kostengruppe 457 zugrunde zu legen ist, ob der HLS-Anteil ins-
gesamt 3/5 dieser Kosten umfasst und welche anrechenbaren Kosten
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| der Honorarermittlung für die Anlagengruppen 1, 2 und 3 verbindlich zu- grunde zu legen sind. | ||
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| 4. | a). Der in der Anlagenübersicht aufgeführte Änderungsbescheid der Be- zirksregierung Detmold vom 16.12.2025 ist in den bereitgestellten Unter- lagen nicht enthalten. b). Zugleich enthalten die Vergabeunterlagen voneinander abweichende Angaben zu den Energie- und CO₂-Einsparzielen sowie zu den maßgebli- chen Projektterminen. c). Wir bitten um Bereitstellung des Änderungsbescheides und um Klar- stellung, welche Kosten-, Termin-, Energie- und CO₂-Ziele für Los 1 ver- bindlich gelten. | Zu a). Der Änderungsbescheid vom 16.12.2025 ist zwischenzeitlich überholt. Maßgeblich ist der 2. Änderungsbescheid vom 27.08.2026. Diesen haben wir auf dem Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Zu b). Die abweichenden Energie- und Einsparziele haben sich durch die Überarbeitung des energetischen Konzeptes hinsichtlich des Dämmstan- dards der Bauteile ergeben. Beide genannten Ziele entsprechen jedoch den Vorgaben der EFRE-Förderung, die maßgeblich für das gemeinsame Sanie- rungsziel des Projektes sind. Zu c). 1. Der Durchführungszeitraum gemäß 2. Änderungsbescheid vom 27.08.2026 ist vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2028. Die sich darauf ergebenden Pro- jekttermine sind in § 3 des Ingenieurvertrages aufgeführt. |
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Die rechnerische Nachweisführung der gebäudebezogenen Energie- und
CO -Ziele wird nicht verlangt. Diese Leistung zählt zu den Leistungen der 2
Bauphysik / Wärmeschutz, welche separat beauftragt wird.
Die Planungsziele und der geschuldete Werkerfolg ergeben sich aus § 3 des
Ingenieurvertrages. Der Auftragnehmer schuldet als Leistungserfolg die
Einhaltung der in § 3 aufgeführten Projektziele im Rahmen seiner Beauftra-
gung für die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung der An-
lagengruppen 1 bis 3.
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