09_02_Barrierefreiheit Arbeits- und Orientierungshilfe.pdf

Fachplanung Elektrotechnik und Gebäudeleittechnik für die Sanierung am Campus Essen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 15:01 (Europe/Berlin)

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Universität UDE, Campus Essen, R12 R Anlage 9 Universität UDE, Campus Essen, ENB Didaktik der Chemie A n lAanglea g1e0 .91.1
A n lAanglea g1e0 .91.1

Arbeits-undOrientierungshilfezumbarrierefreienBauen-VorgabenausderBauONRW,derSBauVOundderDIN18040-1

Projekt:

Projektverantwortlicher:

BauONRW-§55-BarrierefreiheitöffentlichzugänglicherbaulicherAnlagen

(1)BaulicheAnlagen,dieöffentlichzugänglichsind,müssen indendemallgemeinenBesucherverkehrdienendenTeilenvonMenschenmit jeweiligeRäumeunddazugehörigeErschließungzum Behinderung,altenMenschenundPersonenmitKleinkindernbarrierefreierreichtundohnefremdeHilfezweckentsprechendgenutztwerdenkönnen Projektbeginnfestlegen!

entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

(2)Absatz1giltinsbesonderefür 1.EinrichtungenderKulturunddesBildungswesens 2.Sport-undFreizeitstätten 3.EinrichtungendesGesundheitswesens 4.Büro-,Verwaltungs-undGerichtsgebäude 5.Verkaufs-undGaststätten 6.Stellplätze,GaragenundToilettenanlagen

BeiStellplätzenundGaragenmussmindestens1vomHundertderEinstellplätze,mindestensjedocheinEinstellplatz,fürschwerbehinderte Menschenvorgehaltenwerden

Aufzählungnichtabschließend!
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(3)FürbaulicheAnlagensowieandereAnlagenundEinrichtungen,dieüberwiegendoderausschließlichvonMenschenmitBehinderungenoderalten Menschengenutztwerden,wie 1.Tagesstätten,Schulen,WerkstättenundHeimefürMenschenmitBehinderungen, fürdenBLBNRWnichtvonRelevanz! 2.Altenheime,Altenwohnheime,AltenpflegeheimeundAltenwohnungen giltAbsatz1nichtnurfürdiedemallgemeinenBesucherverkehrdienendenTeile,sondernfürdiegesamteAnlageunddiegesamtenEinrichtungen

entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

(4)BaulicheAnlagensowieandereAnlagenundEinrichtungennachdenAbsätzen2und3müssenmindestensdurcheinenEingangstufenlos erreichbarsein DerEingangmusseinelichteDurchgangsbreitevonmindestens0,90mhaben VorTürenmusseineausreichendeBewegungsflächevorhandensein Rampendürfennichtmehrals6vomHundertgeneigtsein,siemüssenmindestens1,20mbreitseinundbeidseitigeinenfestenundgriffsicheren Handlaufhaben AmAnfangundamEndejederRampeisteinPodest,alle6,0meinZwischenpodestanzuordnen DiePodestemüsseneineLängevonmindestens1,50mhaben TreppenmüssenanbeidenSeitenHandläufeerhalten,dieüberTreppenabsätzeundFensteröffnungensowieüberdieletztenStufenzuführensind DieTreppenmüssenSetzstufenhaben Fluremüssenmindestens1,40mbreitsein EinToilettenraummussauchfürBenutzerinnenundBenutzervonRollstühlengeeignetunderreichbarsein;eristzukennzeichnen

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entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

(5)§39Abs.6giltauchfürGebäudemitwenigeralssechsGeschossen,soweitGeschossevonMenschenmitBehinderungenmitRollstühlen stufenloserreichbarseinmüssen

Inhalt§39Abs.6:InGebäudenmitmehralsfünfGeschossenüberderGeländeoberflächemüssenAufzügeinausreichenderZahleingebaut werden,vondeneneinerauchzurAufnahmevonKinderwagen,Rollstühlen,KrankentragenundLastengeeignetseinmuss;dasobersteGeschossist nichtzuberücksichtigen,wennseineNutzungeinenAufzugnichterfordertoderwenndurchdennachträglichenAusbaudesDachgeschosses Wohnungengeschaffenwerden.FahrkörbezurAufnahmeeinerKrankentragemüsseneinenutzbareGrundflächevonmindestens1,10mx2,10m haben;ihreTürenmüsseneinelichteDurchgangsbreitevonmindestens0,90mhaben.VordenAufzügenmusseineausreichendeBewegungsfläche vorhandensein.ZurAufnahmevonRollstühlenbestimmteAufzügemüsseneinenutzbareGrundflächevonmindestens1,10mx1,40mhabenund vonallenWohnungenindemGebäudeundvonderöffentlichenVerkehrsflächestufenloserreichbarsein;ihreTürenmüsseneinelichte Durchgangsbreitevonmindestens0,90mhaben.§55Abs.4Sätze2bis6giltentsprechend

Bedarfklären,Anforderungennach§39Abs.6
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(6)AbweichungenvondenAbsätzen1,4und5könnenzugelassenwerden,soweitdieAnforderungenwegenschwierigerGeländeverhältnisse, AbweichungennurunterdiesendreiVoraussetzungenund ungünstigervorhandenerBebauungoderimHinblickaufdieSicherheitderMenschenmitBehinderungenoderaltenMenschennurmit nurbeiunverhältnismäßigenMehrkosten einemunverhältnismäßigenMehraufwanderfülltwerdenkönnen

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SBauVO-Sonderbauverordnung

Teil1:Versammlungsstätten Kapitel1:AllgemeineVorschriftenfürVersammlungsstätten

§1AnwendungsbereichfürVersammlungsstätten entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit (1)DieVorschriftendesTeils1geltenfürdenBauundBetriebvon

1.VersammlungsstättenmitVersammlungsräumen,dieeinzelnmehrals200BesucherinnenundBesucherfassen.Siegeltenauchfür VersammlungsstättenmitmehrerenVersammlungsräumen,dieinsgesamtmehrals200Besucherfassen,wenndieseVersammlungsräume gemeinsameRettungswegehaben

(...)

(3)DieVorschriftendieserVerordnunggeltennichtfür

(...) O O Anwendungsbereichklären!

(...)

b)SeminarräumemitSitzplätzenanTischenundnichtmehrals100m²GrundflächeinHochschulenundvergleichbarenEinrichtungenanderer Fortbildungsträger,wennsiekeinengemeinsamenRettungswegmitanderenVersammlungsräumenindemselbenGeschosshaben

(...)

Kapitel2:AllgemeineBauvorschriftenfürVersammlungsstätten Abschnitt3:BesucherplätzeundEinrichtungen fürBesuchervonVersammlungsstätten

§10 Bestuhlung,GängeundStufengänge entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV (7)InVersammlungsräumenmüssenfürBenutzerinnenundBenutzervonRollstühlenmindestens1ProzentderBesucherplätze,mindestensjedoch zweiPlätzeaufebenenStandflächenvorhandensein.DenPlätzenfürBenutzerinnenundBenutzervonRollstühlensindBesucherplätzefür O O Begleitpersonenzuzuordnen.DiePlätzefürBenutzerinnenundBenutzervonRollstühlenunddieWegezuihnensinddurchHinweisschildergut sichtbarzukennzeichnen

§12 ToilettenräumevonVersammlungsstätten entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV (2)FürBenutzerinnenundBenutzervonRollstühlenmusseineausreichendeZahlgeeigneter,stufenloserreichbarerToiletten,mindestensjedochje O O 10PlätzenfürBenutzerinnenundBenutzervonRollstühleneineToilette,vorhandensein

§13 StellplätzevonVersammlungsstättenfürMenschenmitBehinderungen entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV DieZahldernotwendigenStellplätzefürdieKraftfahrzeugevonMenschenmitBehinderungenmussmindestensderHälftederZahldernach§10 O O Absatz7erforderlichenBesucherplätzeentsprechen.AufdieseStellplätzeistdauerhaftundleichterkennbarhinzuweisen

Teil5:Garagen Kapitel1:AllgemeineVorschriftenfürGaragen

§122 EinstellplätzeundVerkehrsflächen entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV (1)EinEinstellplatzmussmindestens5mlangsein.SeineBreitemussmindestensbetragen:

(…) O O 4.3,50m,wennderEinstellplatzfürBehindertebestimmtist.

(…)

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DIN18040-1BarrierefreiesBauen–Planungsgrundlagen–Teil1:ÖffentlichzugänglicheGebäude

4Infrastruktur
4.1 Allgemeinesentfällterfülltggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

DieBewegungsflächemussausreichendgroßfürdiegeradlinigeFortbewegung,denBegegnungsfallsowiefürden Richtungswechselsein

AusreichendgroßisteineFlächevon: -180cmBreiteund180cmLängefürdieBegegnungzweierRollstuhlnutzer -150cmBreiteund150cmLängefürdieBegegnungeinesRollstuhlnutzersmitanderenPersonen -150cmBreiteund150cmLängefürRichtungswechselundRangiervorgänge -120cmBreiteundgeringerLänge,wenneineRichtungsänderungundBegegnungmitanderenPersonennichtzuerwarten ist,z.B.fürFlurabschnitteundRampenabschnitte -90cmBreiteundgeringerLänge,z.B.fürTüröffnungenundDurchgänge

DieerforderlichenBewegungsflächendürfeninihrerFunktiondurchhineinragendeBauteileoderAusstattungselemente,z.B. Telefonzellen,Vitrinenusw.nichteingeschränktwerden

BauteileodereinzelneAusstattungselemente,dieinbegehbareFlächenragen,wiez.B.einTreppenlaufineinerEingangshalle, müssenauchfürblindeundsehbehinderteMenschenwahrnehmbarsein

ZurVerkehrssicherheitauchfürgroßwüchsigeMenschendarfdienutzbareHöheüberVerkehrsflächen220cmnicht unterschreiten,ausgenommensindTüren,DurchgängeundlichteTreppendurchgangshöhen

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AnforderungenandieFlurbreiteinderBauONRW beachten!
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4.2 ÄußereErschließungaufdemGrundstück
4.2.1 GehwegeVerkehrsflächenentfällterfülltggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

GehwegemüssenausreichendbreitfürdieNutzungmitdemRollstuhlodermitGehhilfen,auchimBegegnungsfall,sein

AusreichendisteineBreitevonmindestens150cmundnachhöchstens15mLängeeineFlächevonmindestens180cm×180 cmzurBegegnungvonPersonenmitRollstühlenoderGehhilfen

FürGehwegebis6mohneRichtungsänderungistauchdieWegbreitevon120cmmöglich,soweitamAnfangundamEndeeine Wendemöglichkeitgegebenist

ZurgefahrlosenNutzungmüssenGehwegeundVerkehrsflächeneinefesteundebeneOberflächeaufweisen,diez.B.auch Rollstuhl-undRollatornutzerleichtunderschütterungsarmbefahrenkönnen

IstaustopografischenGründenoderzurAbführungvonOberflächenwassereinGefälleerforderlich,dürfensiekeinegrößere Querneigungals2,5%haben

DieLängsneigungdarfgrundsätzlich3%nichtüberschreiten.Siedarfbiszu6%betragen,wenninAbständenvonhöchstens10 mZwischenpodestemiteinemLängsgefällevonhöchstens3%angeordnetwerden

Gehwegbegrenzungensindsozugestalten,dasssiemitdemBlindenstockleichtundsicherwahrgenommenwerdenkönnen(z. B.mitRasenkantensteinenvonmindestens3cmHöheodermitBordsteinenvonmindestens3cmHöhe,dieeinedeutlicheKante aufweisen)

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4.2.2 PKW-Stellplätzeentfällterfülltggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV
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4.2.3 Zugangs-undEingangsbereiche entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

Zugangs-undEingangsbereichemüssenleichtauffindbarundbarrierefreierreichbarsein

DieleichteAuffindbarkeitwirderreicht: -fürsehbehinderteMenschenz.B.durcheinevisuellkontrastierendeGestaltungdesEingangsbereiches(z.B.helles Türelement/dunkleUmgebungsfläche)undeineausreichendeBeleuchtung -fürblindeMenschenmitHilfevontaktilerfassbarenunterschiedlichenBodenstrukturenoderbaulichenElementenwiez.B. SockelundAbsätzealsWegbegrenzungenusw.und/odermittelsakustischerbzw.elektronischerInformationen.Dietaktile AuffindbarkeitkannauchdurchBodenindikatorenerreichtwerden

ANMERKUNGBodenindikatorenwerdenz.B.inDIN32984geregelt

DiebarrierefreieErreichbarkeitistgegeben,wenn: -alleHaupteingängestufen-undschwellenloserreichbarsind -ErschließungsflächenunmittelbarandenEingängennichtstärkerals3%geneigtsind,andernfallssindRampenoder Aufzügevorzusehen;beieinerLängederErschließungsflächebiszu10mistaucheineLängsneigungbiszu4%möglich

-vorGebäudeeingängeneineBewegungsflächejenachArtderTürvorgesehenist -dieBewegungsflächevorEingangstürenebenistundhöchstensdiefürdieEntwässerungnotwendigeNeigungaufweist

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4.3 InnereErschließungdesGebäudes
4.3.1 Allgemeinesentfällterfülltggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

EbenendesGebäudes,diebarrierefreierreichbarseinsollen,müssenstufen-undschwellenloszugänglichsein

FlureundsonstigeVerkehrsflächendürfennichtstärkerals3%geneigtsein,andernfallssindRampenoderAufzügevorzusehen. BeieinerLängedesFluresbzw.derVerkehrsflächebiszu10mistaucheineLängsneigungbiszu4%möglich

Treppen,FahrtreppenundgeneigteFahrsteigealleinsindkeinebarrierefreienvertikalenVerbindungen.MitdenindieserNorm genanntenEigenschaften(siehe4.3.6,4.3.7)sindsiejedochfürMenschenmitbegrenztenmotorischenEinschränkungensowie fürblindeundsehbehinderteMenschenbarrierefreinutzbar

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4.3.2 FlureundsonstigeVerkehrsflächen entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

FlureundsonstigeVerkehrsflächenmüssenausreichendbreitfürdieNutzungmitdemRollstuhlodermitGehhilfen,auchim Begegnungsfall,sein

AusreichendisteinenutzbareBreite: -vonmindestens150cm -inDurchgängenvonmindestens90cm -vonmindestens180cmundmindestens180cmLängenachhöchstens15mFlurlängezurBegegnungvonPersonenmit RollstühlenoderGehhilfen -vonmindestens120cmundhöchstens6mLänge,wennkeineRichtungsänderungerforderlichistunddavorunddanach eineWendemöglichkeitgegebenist

GlaswändeodergroßflächigverglasteWändeanVerkehrsflächenmüssendeutlicherkennbarsein,z.B.durchvisuellstark kontrastierendeSicherheitsmarkierungen,esseidenndieErkennbarkeitdieserWändeistaufandereWeisesichergestellt(z.B. SchaufenstermitAuslageundentsprechenderBeleuchtung).ZuSicherheitsmarkierungensiehe4.3.3.5.

OOBauONRWfordert1,40mBreite
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OOBauONRWfordert1,40mBreite
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4.3.3 Türen
4.3.3.1 Allgemeinesentfällterfülltggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

Türenmüssendeutlichwahrnehmbar,leichtzuöffnenundschließenundsicherzupassierensein

KarusselltürenundPendeltürensindkeinbarrierefreierZugangunddaheralseinzigerZugangungeeignet

UntereTüranschlägeund-schwellensindnichtzulässig.Sindsietechnischunabdingbar,dürfensienichthöherals2cmsein

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4.3.3.2 MaßlicheAnforderungen entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

DiegeometrischenAnforderungenanTüren

Komponente Geometrie Maßeincm

1 2 3

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7 8

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OFF=OberflächeFertigfußboden FußnoteFN(a):RollstuhlbenutzerkönnenTürdrückernurerreichen,wenndieGreiftiefenichtzugroßist.DasistbeiLeibungstiefenvonmax.26 cmimmererreicht.FürgrößereLeibungenmussdieNutzbarkeitaufandereWeisesichergestelltwerden

FußnoteFN(b):DieHauptschließkanteistbeiDrehflügeltürendiesenkrechteTürkanteanderSchlossseite

alleTüren
DurchganglichteBreite lichtHöheüberOFF>90 >205
LeibungTiefe<26(FNa)
zugeordneteBeschilderungHöheüberOFF120–140
manuellbedienbareTüren
DrückerHöheDrehachseüberOFF(MitteDrückernuss) DasAchsmaßvonGreifhöhenundBedienhöhenbeträgtgrundsätzlich 85cmüberOFF.ImbegründetenEinzelfallsindandereMaßein einemBereichvon85cmbis105cmvertretbar85
GriffwaagerechtHöheAchseüberOFF85
GriffsenkrechtGreifhöheüberOFF85
automatischeTürsysteme
TasterHöhe(Tastermitte)überOFF85
TasterDrehflügeltür/Schiebetür beiseitlicherAnfahrt TasterDrehflügeltürbeiAbstandÖffnungsrichtung
frontalerAnfahrt TasterSchiebetürbeifrontaler AnfahrtAbstandSchließrichtung
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4.3.3.3 AnforderungenanTürkonstruktionen entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

DasÖffnenundSchließenvonTürenmussauchmitgeringemKraftaufwandmöglichsein

DaswirderreichtmitBedienkräftenund-momentenderKlasse3nachDINEN12217(z.B.25NzumÖffnendesTürblattsbei DrehtürenundSchiebetüren)

AndernfallssindautomatischeTürsystemeerforderlich(sieheauchDIN18650-1undDIN18650-2)

Gebäudeeingangstürensolltenvorzugsweiseautomatischzuöffnenundzuschließensein

SindTürschließererforderlich,müssendiesesoeingestelltwerden,dassdasÖffnungsmomentderGröße3nachDINEN1154 nichtüberschrittenwird

Eswirdempfohlen,TürschließermitstufenloseinstellbarerSchließkraftzuverwenden.Damitz.B.Menschenmitmotorischen EinschränkungengenugZeithaben,umdieTürensicherzupassieren,könnenSchließverzögerungenerforderlichsein

BeiFeuer-oderRauchschutztürensolltenFeststellanlagen(z.B.HaftmagneteoderFreilauftürschließer)zumEinsatzkommen. ANMERKUNGBeiFeuer-undRauchschutztürenkönnenimBrandfallhöhereBedienkräfteauftreten,sieheauch4.7

PendeltürenmüssenSchließvorrichtungen(z.B.PendeltürschließernachDINEN1154)haben,dieeinDurchpendelnderTüren verhindern

SchließmittelmitunkontrolliertemSchließablauf(z.B.Federbänder)dürfennichteingesetztwerden

Drückergarniturensindfürmotorischeingeschränkte,blindeundsehbehinderteMenschengreifgünstigauszubilden

Dieswirdz.B.erreichtdurch: -bogen-oderu-förmigeGriffe -senkrechteBügelbeimanuellbetätigtenSchiebetüren

Ungeeignetsind: -Drehgriffe,wiez.B.Knäufe -eingelasseneGriffe(inSporthallenjedochaussicherheitstechnischenGründenggf.erforderlich)

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4.3.3.4 BewegungsflächenvorTürenentfällterfülltggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV
O O spätereMöblierungberücksichtigen!
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4.3.3.5 OrientierungshilfenanTüren entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

AuffindbarkeitundErkennbarkeitvonTürenundderenFunktionmüssenauchfürblindeundsehbehinderteMenschenmöglich sein

Dieswirdz.B.erreichtdurch: -taktileindeutigerkennbareTürblätteroder–zargen -visuellkontrastierendeGestaltung,z.B.helleWand/dunkleZarge,hellerFlügel/dunkleHauptschließkanteundBeschlag

-zumBodenbelagvisuellkontrastierendeAusführungvoneventuellvorhandenenSchwellen

GanzglastürenundgroßflächigverglasteTürenmüssensichererkennbarseindurchSicherheitsmarkierungen,die: -überdiegesamteGlasbreitereichen -visuellstarkkontrastierendsind -jeweilshelleunddunkleAnteile(Wechselkontrast)enthalten,umwechselndeLichtverhältnisseimHintergrundzu berücksichtigen -ineinerHöhevon40cmbis70cmundvon120cmbis160cmüberOFFangeordnetwerden

BEISPIELSicherheitsmarkierungeninStreifenform,miteinerdurchschnittlichenHöhevon8cmundeinzelnenElementenmit einemFlächenanteilvonmindestens50%desStreifens

ANMERKUNGZuvisuellenKontrastensieheauchDIN32975

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4.3.4 Bodenbelägeentfällterfülltggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV
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4.3.5 Aufzugsanlagenentfällterfülltggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV
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OOAnforderungenderDIN81-70undderDIN18040-1 weichenteilweisevoneinanderab!
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4.3.6 Treppen 4.3.6.1 Allgemeines MitnachfolgendenEigenschaftensindTreppenfürMenschenmitbegrenztenmotorischenEinschränkungensowiefürblindeund sehbehinderteMenschenbarrierefreinutzbar.DasgiltfürGebäudetreppenundTreppenimBereichderäußerenErschließungauf demGrundstück

FüraußenangeordneteRettungstreppensindAbweichungen(z.B.hinsichtlichderSetzstufen)möglich

4.3.6.2 LaufgestaltungundStufenausbildungentfällterfülltggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV
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4.3.6.3 Handläufe entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

BeidseitigvonTreppenläufenundZwischenpodestenmüssenHandläufeeinensicherenHaltbeiderBenutzungderTreppe bieten.Daswirderreicht,wenn: -sieineinerHöhevon85cmbis90cmangeordnetsind,gemessenlotrechtvonOberkanteHandlaufzuStufenvorderkante oderOFFTreppenpodest/Zwischenpodest -sieanTreppenaugenundZwischenpodestennichtunterbrochenwerden -dieHandlaufendenamAnfangundEndederTreppenläufe(z.B.amTreppenpodest)nochmindestens30cmwaagerecht weitergeführtwerden

DieHandläufesindsozugestalten,dasssiegriffsicherundgutumgreifbarsindundkeineVerletzungsgefahrbesteht.Daswird erreichtmit: -z.B.rundemoderovalemQuerschnittdesHandlaufsundeinemDurchmesservon3cmbis4,5cm -Halterungen,dieanderUnterseiteangeordnetsind -abgerundetemAbschlussvonfreiindenRaumragendenHandlaufendenz.B.nachuntenoderzueinerWandseite

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4.3.6.4 OrientierungshilfenanTreppenundEinzelstufen entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

FürsehbehinderteMenschenmüssendieElementederTreppeleichterkennbarsein

Daswirdz.B.erreichtmitStufenmarkierungenausdurchgehendenStreifen,diefolgendeEigenschaftenaufweisen: -aufTrittstufenbeginnensieandenVorderkantenundsind4cmbis5cmbreit -aufSetzstufenbeginnensieanderOberkanteundsindmindestens1cm,vorzugsweise2cm,breit -siehebensichvisuellkontrastierendsowohlgegenüberTritt-undSetzstufe,alsauchgegenüberdenjeweilsunten anschließendenPodestenab

BeibiszudreiEinzelstufenundTreppen,diefreiimRaumbeginnenoderenden,mussjedeStufemiteinerMarkierungversehen werden. InTreppenhäusernmüssendieersteundletzteStufe—vorzugsweisealleStufen—miteinerMarkierungversehenwerden

HandläufemüssensichvisuellkontrastierendvomHintergrundabheben

FürblindeMenschenistdieAbsturzgefahranTreppenundStufen,diefreiimRaumbeginnenoderderenLagesichnicht unmittelbarausdembaulichenKontextergeben,zuminimieren.DazusollteamAustrittdirekthinterderoberstenTrittstufe eintaktilerfassbaresFeld,z.B.mitunterschiedlichenBodenstrukturenoderBodenindikatorenangeordnetwerden,das mindestens60cmtiefundsobreitwiedieTreppeseinsollte.EinsolchesFeldsollteebensoamAntrittdirektvorderuntersten Setzstufeangeordnetwerden,umdieAuffindbarkeitfürblindeMenschenzuerleichtern.EinLeuchtdichtekontrastzwischen diesenFeldernunddemStufenbelagistzuvermeiden,umdieStufenvorderkantenmarkierung(s.o.)visuellhervorzuheben

HandläufesolltentaktileInformationenzurOrientierung,wieStockwerkundWegebeziehungen,erhalten.DieHinweisesindam AnfangundEndevonTreppenläufenaufdervonderTreppeabgewandtenSeitedesHandlaufesanzubringen.Siesindin geschlosseneOrientierungs-undLeitsystemezuintegrieren,sieheauch4.4

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4.3.7 FahrtreppenundgeneigteFahrsteige entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

MitdennachfolgendenEigenschaftensindFahrtreppenundgeneigteFahrsteigefürMenschenmitbegrenztenmotorischen EinschränkungensowiefürblindeundsehbehinderteMenschenbarrierefreinutzbar: -Geschwindigkeitbiszu0,5m/s -VorlaufbeiFahrtreppenmindestensdreiStufen -SteigungswinkelderFahrtreppenvorzugsweisenichtmehrals30°(entspricht57,7%) -SteigungswinkelderFahrsteigenichtmehrals7°(entspricht12,3%)

ANMERKUNGZusätzlichzudenAnforderungeninDINEN115-1zuStufenmarkierungenwirdempfohlen,eine SicherheitsmarkierungderTrittstufenach4.3.6.4anzubringenunddieKämmeanZu-undAbgangmiteinem8cmbreiten Streifenzukennzeichnen

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4.3.8 Rampen 4.3.8.1 Allgemeines Rampenmüssenleichtzunutzenundverkehrssichersein.DasgiltbeiEinhaltungdernachfolgendenAnforderungenan Rampenläufe,Podeste,RadabweiserundHandläufealserreicht

ZurErforderlichkeitvonRampensiehe4.2.3und4.3.1

4.3.8.2 RampenläufeundPodesteentfällterfülltggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV
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4.3.8.3 RadabweiserundHandläufeentfällterfülltggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV
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4.3.9 Rollstuhlabstellplätzeentfällterfülltggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV
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4.4 Warnen/Orientieren/Informieren/Leiten
4.4.1 Allgemeinesentfällterfülltggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV
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4.4.2 Visuell entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV VisuelleInformationenmüssenauchfürsehbehinderteMenschensichtbarunderkennbarsein

DiewichtigstenEinflussfaktorenaufdasSehen/Erkennensind: -Leuchtdichtekontraste(hell/dunkel) -GrößedesSehobjektes -Form(z.B.Schrift) -räumlicheAnordnung(Position)desSehobjektes -Betrachtungsabstand -ausreichendeundblendfreieBelichtungbzw.Beleuchtung

ANMERKUNG1SieheauchDIN32975

VisuelleInformationenmüssenhinsichtlichderLeuchtdichtezuihremUmfeldeinenvisuellenKontrastaufweisen.Jehöherder LeuchtdichtekontrastdestobesseristdieErkennbarkeit.HoheKontrastwerteergebenSchwarz/Weiß-bzw.Hell/Dunkel- Kombinationen.DieKontrastwahrnehmungkanndurchFarbgebungunterstütztwerden.EinFarbkontrastersetztnichtden Leuchtdichtekontrast

ANMERKUNG2Kontrastwertekönnengemessenundberechnetwerden.Hinweisedazuenthältz.B.DIN32975.Diebisherigen

SindInformationennurauskurzerLesedistanzwahrnehmbar(z.B.textlicheBeschreibungnebenAusstellungsstückenin Museen),müssendiejeweiligenInformationsträgerauchfürMenschenmiteingeschränktemSehvermögenoderRollstuhlnutzer O O freizugänglichsein

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4.4.3 Auditiv entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV AkustischeInformationenmüssenauchfürMenschenmiteingeschränktemHörvermögenhörbarundverstehbarsein

DiewichtigstenEinflussfaktorenaufdasHören/Verstehensind: -dasVerhältniszwischenNutzsignalS(Signal)undStörgeräuschN(Noise) -dieNachhallzeitunddieLenkungderSchallenergiezumHörer

ANMERKUNG1StörgeräuschekönnenvonaußeneinwirkenoderimRaumselbstentstehen

DerAbstandzwischenNutzsignalS(Signal)undStörgeräuschN(Noise)sollteS-N=10dBnichtunterschreiten.Die automatischeAnpassungdesNutzsignalsanwechselndeStörschallpegelistanzustreben

AkustischeInformationenalsTöneoderTonfolgenmüssenbeiAlarm-undWarnsignaleneindeutigerkennbarundunterscheidbar O O sein

ANMERKUNG2FürdieraumakustischePlanungsieheDIN18041

ANMERKUNG3DieQualitätderSprachübertragungwirddurcheinenSprachübertragungsindexangegeben

4.4.4 Taktil entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

Informationen,dietaktilzurVerfügunggestelltwerden,müssenfürdiejeweiligeArtderWahrnehmunggeeignetsein.Taktile InformationenkönnenvonblindenMenschenaufunterschiedlicheWeisewahrgenommenwerden: -mitdenFingern -mitdenHänden -mitdemLangstock -mitdenFüßen(mitoderohneSchuhwerk)

TaktilerfassbareschriftlicheInformationenmüssensowohldurcherhabenelateinischeGroßbuchstabenundarabischeZiffern („Profilschrift“)alsauchdurchBraille'scheBlindenschrift(nachDIN32976)vermitteltwerden.Siekönnendurchertastbare PiktogrammeundSonderzeichenergänztwerden

ANMERKUNG1FürdieGestaltungdererhabenen,ertastbarenSchrift,derPiktogramme,derSonderzeichenundder braille’schenBlindenschriftwirdaufdieBroschüredesDeutschenBlinden-undSehbehindertenverbandes:„Richtliniefürtaktile Schriften“(unter„www.gfuv.de“)hingewiesen

TaktilerfassbareBeschriftungen,Sonderzeichenbzw.PiktogrammesolltenbeispielsweiseanfolgendenOrtenangebracht werden: -beimZugangzugeschlechtsspezifischenAnlagen,z.B.WC-undDuschanlagensowieUmkleidebereichen -vorZimmertüren(Raumbezeichnungen)

TaktilerfassbareOrientierungshilfenmüssensichvomUmfelddeutlichunterscheiden,z.B.durchForm,Material,Härteund Oberflächenrauigkeit,sodasssiesichermitdenFingernoderüberdenLangstockunddasSchuhwerkertastetwerdenkönnen

ANMERKUNG2GeradlinigeundrechtwinkligeWegeführungenundRaumgestaltungenunterstützendietaktileOrientierungund Raumerfassung

ANMERKUNG3Bodenindikatorenwerdenz.B.inDIN32984geregelt

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4.5 Bedienelemente,KommunikationsanlagensowieAusstattungselemente
4.5.1 Allgemeinesentfällterfülltggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

BedienelementeundKommunikationsanlagendiezurzweckentsprechendenNutzungdesGebäudesdurchdieÖffentlichkeit erforderlichsind,müssenbarrierefreierkennbar,erreichbarundnutzbarsein

Bedien-undAusstattungselementeundBauteilemüssensogestaltetsein,dassscharfeKantenvermiedenwerden,z.B.durch O O AbrundungenoderKantenschutz

4.5.2 Bedienelemente entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

BedienelementemitfolgendenEigenschaftensindbarrierefreierkennbarundnutzbar: -siesindnachdemZwei-Sinne-Prinzipvisuellkontrastierendgestaltetundtaktil(z.B.durchdeutlicheHervorhebungvonder Umgebung)oderakustischwahrnehmbar -damitbeimErtastenvonSchalterneinunbeabsichtigtesAuslösenvermiedenwird,dürfennichtausschließlichSensortaster, TouchscreensoderberührungsloseBedienelementeverwendetwerden -dieFunktionsauslösungsollteeindeutigrückgemeldetwerden,z.B.durcheinakustischesBestätigungssignal,einLichtsignal oderdieSchalterstellung -diemaximalaufzuwendendeKraftbeiBedienvorgängensolltefürSchalterundTaster2,5Nbis5,0Nbetragen

BedienelementemitfolgendenEigenschaftensindbarrierefreierreichbar: -siesindstufenloszugänglich -vordenBedienelementenistfürRollstuhlnutzungeineBewegungsflächevonmindestens150cm×150cmangeordnet

-wennkeineWendevorgängenotwendigsind,z.B.beiseitlicherAnfahrtderBedienelementedurchdenRollstuhlnutzer,ist eineBewegungsflächevon120cmBreite×150cmLänge(inFahrtrichtung)ausreichend -siemüssenfürdieRollstuhlnutzungeinenseitlichenAbstandzuWändenbzw.bauseitigenEinrichtungenvonmindestens50 cmaufweisen -Bedienelemente,dienurfrontalanfahrbarundbedienbarsind,wiez.B.einigeAutomaten,müssenineinerTiefevon mindestens15cmunterfahrbarsein -dasAchsmaßvonGreifhöhenundBedienhöhenbeträgtgrundsätzlich85cmüberOFF

WerdenmehrereBedienelemente,z.B.mehrereLichtschalter,übereinanderangeordnet,darfdasAchsmaßdesobersten Bedienelementes105cmnichtüberschreiten,dasAchsmaßdesunterstenBedienelementes85cmnichtunterschreiten

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4.5.3 Kommunikationsanlagen entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV Kommunikationsanlagen,z.B.Türöffner-undKlingelanlagen,GegensprechanlagenundNotrufanlagen, Telekommunikationsanlagen,sindindiebarrierefreieGestaltungeinzubeziehen

BeiGegensprechanlagenistdieHörbereitschaftderGegenseiteoptischanzuzeigen.BeimanuellbetätigtenTürenmitelektrischer O O Türfallenfreigabe(umgangssprachlichTürsummer)istdieFreigabeoptischzusignalisieren

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4.5.4 Ausstattungselemente entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

Ausstattungselemente,z.B.Schilder,Vitrinen,Feuerlöscher,Telefonhauben,dürfennichtsoinRäumehineinragen,dassdie nutzbarenBreitenundHöheneingeschränktwerden.IsteinHineinragennichtvermeidbar,müssensiesoausgebildetwerden, dassblindeundsehbehinderteMenschensierechtzeitigalsHinderniswahrnehmenkönnen

AusstattungselementemüssenvisuellkontrastierendgestaltetundfürdieErtastungmitdemLangstockdurchblindeMenschen geeignetsein,z.B.indemsie -bisaufdenBodenherunterreichen -max.15cmüberdemBodenenden -durcheinenmindestens3cmhohenSockel,entsprechenddenUmrissendesAusstattungselements,ergänztwerden

-miteinerTastleiste,diemax.15cmüberdemBodenendet,versehensind

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4.6 Service-Schalter,KassenundKontrollen entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

BeiService-Schaltern,Kassen,KontrollenundähnlichenEinrichtungenmussmindestensjeweilseineEinheitauchfürblindeund sehbehinderteMenschen,MenschenmiteingeschränktemHörvermögenundRollstuhlnutzerzugänglichundnutzbarsein

DaskannmitnachfolgendenEigenschaftenerreichtwerden: -VorService-Schaltern,Kassen,KontrollenundAutomatenisteineBewegungsflächevonmindestens150cm×150cmzu berücksichtigen -DerTresenplatzvonService-Schaltern,KassenundKontrollenzurNutzungvomRollstuhlausmussineinerBreitevon mindestens90cmunterfahrbarsein.DieUnterfahrbarkeitmusseineTiefevonmindestens55cmaufweisen -DieTiefederBewegungsflächekanndabeiauf120cmreduziertwerden,wennderTresenineinerBreitevonmindestens150 cmimBereichderBewegungsflächeunterfahrbarist.DieHöhedesTresensdarf80cmnichtüberschreiten

-InDurchgängennebenService-Schaltern,Kassen,KontrollenundAutomatenisteinenutzbareBreitevonmindestens90cm vorzusehen.VorundhinterdiesenDurchgängenisteineBewegungsflächevonmindestens150cm×150cmzu berücksichtigen -Service-SchaltermitgeschlossenenVerglasungenundGegensprechanlagensindzusätzlichmiteinerinduktivenHöranlage auszustatten -Service-SchalterundKasseninlautemUmfeldundRäumezurBehandlungvertraulicherAngelegenheitensolltenmiteiner induktivenHöranlageausgestattetwerden -DieBereichefürdenKundenkontaktmüssensichdurcheinevisuellkontrastierendeGestaltungvonderUmgebungabheben undtaktilmitHilfevonunterschiedlichenBodenstrukturenoderbaulichenElementenund/odermittelsakustischerbzw. elektronischerInformationengutauffindbarsein,z.B.durcheinLeitsystem,dasvomEingangzumindestenseinemSchalter führt.DietaktileAuffindbarkeitkannauchdurchBodenindikatorenerreichtwerden

ANMERKUNGBodenindikatorenwerdenz.B.inDIN32984geregelt

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4.7 AlarmierungundEvakuierung entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

InBrandschutzkonzeptensinddieBelangevonMenschenmitmotorischenundsensorischenEinschränkungenzu berücksichtigen,beispielsweise -durchdieBereitstellungsichererBereichefürdenZwischenaufenthaltnichtzurEigenrettungfähigerPersonen -durchdieSicherstellungeinerzusätzlichenvisuellenWahrnehmbarkeitakustischerAlarm-undWarnsignalevorallemin Räumen,indenensichHörgeschädigtealleinaufhaltenkönnen,z.B.WC-Räume

ANMERKUNGEswirdempfohlen,inRettungswegenmitvorgeschriebenenoptischenRettungszeichen(sieheDIN4844-1) zusätzlicheinFluchtrichtungweisendeakustischeSystemevorzusehen(vorzugsweiseSprachdurchsagen)

-durchbetriebliche/organisatorischeVorkehrungen

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5Räume 5.1 Allgemeines FürdiebarrierefreieNutzbarkeitvonRäumengeltendieAnforderungenausAbschnitt4entsprechend.Zusätzlichwerdennachfolgendfür häufigvorkommendespezifischeNutzungenoderFunktionsbereichebesondereVoraussetzungenfüreinebarrierefreieNutzungdargestellt.Für weiterespezifischeNutzungenkönnenAnalogienabgeleitetwerden

5.2 RäumefürVeranstaltungen 5.2.1 FesteBestuhlung entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

InRäumenmitReihenbestuhlungsindFlächenfreizuhalten,dievonRollstuhlnutzernundgegebenenfallsderenBegleitpersonen genutztwerdenkönnen

FolgendeFlächensindgeeignet: -Standflächemitrückwärtigerbzw.frontalerAnfahrbarkeitmindestens130cmtiefundmindestens90cmbreitjeStandfläche. Diesichanschließendenrückwärtigenbzw.frontalenBewegungsflächenmüssenmindestens150cmtiefsein

-StandflächemitseitlicherAnfahrbarkeitmindestens150cmtiefundmindestens90cmbreitjeStandfläche.Diesichseitlich anschließendeVerkehrsflächemussmindestens90cmbreitsein

InbeidenFällenkönnensichBewegungs-undVerkehrsflächenüberlagern

SitzplätzefürBegleitpersonensindnebendemRollstuhlplatzvorzusehen

SindTischefesteingebaut(z.B.inVorlesungssälen),sindauchanPlätzenderRollstuhlnutzerentsprechendeTischevorzusehen (Unterfahrbarkeit)

ANMERKUNGDiefürRollstuhlnutzervorgesehenenPlätzesollteneineangemesseneSichtaufdieDarbietungszoneaufweisen. SieheauchDINEN13200-1„Zuschaueranlagen“,siebenenntweitereAnforderungenfürZuschauermitBehinderungen

FürgehbehinderteundgroßwüchsigeMenschensolltenSitzplätzemiteinergrößerenBeinfreiheitzurVerfügungstehen

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5.2.2 Informations-undKommunikationshilfen entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

InVersammlungs-,Schulungs-undSeminarräumenmüssenfürMenschenmitsensorischenEinschränkungenHilfenfüreine barrierefreieInformationsaufnahmezurVerfügungstehen.SiehehierzuDIN18041

ANMERKUNG1BeidemfürdenGebärdensprachendolmetschervorgesehenenStandplatzistdaraufzuachten,dassdiesergut einsehbarundspeziellbeleuchtetist

ANMERKUNG2Schreib-undLeseflächenfürsehbehinderteMenschenerforderneinegeeigneteBeleuchtung

SindelektroakustischeBeschallungsanlagenvorgesehen,soistaucheingesondertesÜbertragungssystemfürMenschenmit eingeschränktemHörvermögen,dasdengesamtenZuhörerbereichumfasst,einzubauen

ANMERKUNG3ImAllgemeinenisteineinduktiveHöranlagesowohlfürdieNutzerinderAnwendungalsauchhinsichtlichder Bau-undUnterhaltungskostendiegünstigsteLösung.ZudenverschiedenenBeschallungssystemen(Induktiv,Funk,Infrarot) sieheDIN18041:2004-05,AnhangC

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5.3 Sanitärräume 5.3.1 Allgemeines entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

WerdenbarrierefreieToiletten,WaschplätzeundDuschplätzevorgesehen,sinddieAnforderungendiesesAbschnittesderNorm einzuhalten

ANMERKUNGEineBadewanneersetztkeinenbarrierefreienDuschplatz

BarrierefreieSanitärräumesindsozugestalten,dasssievonMenschenmitRollstühlenundRollatorenundvonblindenund sehbehindertenMenschenzweckentsprechendgenutztwerdenkönnen

DaswirdmitdenbeschriebenenEigenschaftenerreicht: AusSicherheitsgründendürfenDrehflügeltürennichtinSanitärräumeschlagen,umeinBlockierenderTürzuvermeiden.Türen vonSanitärräumenmüssenvonaußenentriegeltwerdenkönnen ArmaturenmüssenalsEinhebel-oderberührungsloseArmaturenausgebildetsein.BerührungsloseArmaturendürfennurin VerbindungmitTemperaturbegrenzungeingesetztwerden.UmeinVerbrühenzuvermeidenistdieWassertemperaturander Auslaufarmaturauf45°Czubegrenzen DieAusstattungselementemüssensichvisuellkontrastierendvonihrerUmgebungabheben WennKleiderhakenvorgesehensind,sindsieinmindestenszweiHöhenfürdiesitzendeundstehendePositionvorzusehen

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5.3.2 Bewegungsflächen entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

Bewegungsflächendürfensichüberlagern

EineBewegungsflächevonmindestens150cm×150cmistjeweilsvordenSanitärobjektenwiez.B.WC-Becken,Waschtisch, sowieimDuschplatzvorzusehen

DasWC-Beckenmussbeidseitiganfahrbarsein,wofürjeweilseineBewegungsflächemiteinerTiefevonmindestens70cm(von derBeckenvorderkantebiszurrückwärtigenWand)sowieeinerBreitevonmindestens90cmerforderlichist

ANMERKUNG:EinWC-Beckenkannaucheinseitiganfahrbarsein,wenndiefreieWählbarkeitdergewünschtenAnfahrseiteauf andereWeise(technischoderräumlich)gegebenist

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5.3.3 Toiletten entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

JeSanitäranlagemussmindestenseinebarrierefreieToilettevorhandensein.Sieistjeweilsindiegeschlechtsspezifisch getrenntenBereichezuintegrierenoderseparatgeschlechtsneutralauszuführen

DieHöhedesWC-BeckenseinschließlichSitzmusszwischen46cmund48cmliegen

EineRückenstütze(WC-DeckelistalsalleinigeRückenstützeungeeignet)muss55cmhinterderVorderkantedesWC angeordnetsein

DieSpülungmussvomSitzendenmitderHandoderdemArmbedienbarsein,ohnedassdieserdieSitzpositionverändernmuss. WirdeineberührungsloseSpülungverwendet,mussihrungewolltesAuslösenausgeschlossensein

AufjederSeitedesWC-BeckensmusseinmitwenigKraftaufwandinselbstgewähltenEtappenhochklappbarerStützgriff montiertsein,der15cmüberdieVorderkantedesWC-Beckenshinausragt

ANMERKUNGEswirdz.B.unterschiedenzwischenStützklappgriffenmitundohneFeder.DieKlappgriffemitFederkönnenmit geringeremKraftaufwandbeimHochklappenbedientwerden

DerlichteAbstandzwischendenStützklappgriffenmuss65cmbis70cmbetragen.DieOberkantederStützklappgriffemuss28 cmüberderSitzhöheliegen

DieBefestigungderStützklappgriffemusseinerPunktlastvonmindestens1kNamvorderenGriffendestandhalten

DerToilettenpapierhaltermussohneVeränderungderSitzpositionerreichbarsein

EineMöglichkeitzurhygienischenAbfallentsorgungsolltevorgesehenwerden,z.Bdurcheinendicht-undselbstschließenden undmiteinerHandzubedienendenAbfallbehälter

OOBauONRWfordertlediglicheinbarrierefreiesWCim Gebäude
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5.3.4 Waschplätze entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

Waschtischemüssensoweitunterfahrbarsein,dassderOberkörperbisandenvorderenRanddesWaschtischesreichenkann unddieArmaturausdieserPositionbedienbarist.DiesistgegebenbeieinerUnterfahrbarkeitvonmindestens55cmundeinem AbstandderArmaturzumvorderenRanddesWaschtischesvonhöchstens40cm.DernotwendigeBeinfreiraummussaxial gemessenmindestenseineBreitevon90cmaufweisen.FürHandwaschbeckenistabweichenddavoneineunterfahrbareTiefe vonmindestens45cmausreichend

DieHöhederVorderkantedesWaschtischesdarf80cmnichtübersteigen.ÜberdemWaschtischisteinmindestens100cm hoherSpiegelanzuordnen,derdieEinsichtsowohlausderSitz-alsauchderStehpositionermöglicht

Einhand-Seifenspender,PapierhandtuchspenderundAbfallbehälterbzw.HandtrocknermüssenimBereichdesWaschtisches angeordnetsein

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5.3.5 Duschplätze entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

DuschplätzesindzumangrenzendenBodenbereichdesSanitärraumesniveaugleichzugestaltenunddürfennichtmehrals2cm abgesenktsein.DerÜbergangsolltevorzugsweisealsgeneigteFlächeausgebildetwerden

DieBodenbelägedesDuschbereichesmüssenrutschhemmend(sinngemäßnachGUV-I8527mindestensBewertungsgruppeB) sein

ImDuschbereichsindwaagerechteHaltegriffeineinerHöhevon85cmüberOFF(Achsmaß)anzuordnen,zusätzlichsindauch senkrechteHaltegriffezumontieren;zureventuellenAnordnungmehrererBedienelemente(beispielsweiseHaltegriffundArmatur) übereinander

EineEinhebel-DuscharmaturmitHandbrausemussausderSitzpositionseitlichin85cmHöheüberOFFerreichbarsein.Ihr Hebelsolltenachuntenweisen,umVerletzungsgefahreninsbesonderefürblindeundsehbehinderteMenschenbeimVorbeugen zuvermeiden

Einmindestens45cmtieferDusch-KlappsitzmiteinerSitzhöhevon46cmbis48cmisterforderlich

AufjederSeitedesKlappsitzesmusseinmitwenigKraftaufwandstufenloshochklappbarerStützgriffmontiertsein.DieOberkante derStützklappgriffemuss28cmüberderSitzhöheliegen,dieVorderkantemuss15cmüberdenSitzherausragen.DerAbstand zwischenzweiStützklappgriffenmuss65cmbis70cmbetragen

ANMERKUNGAnstelleeinesKlapp-SitzeskannaucheinmobilerundstabilerDuschsitzverwendetwerden

Klarsicht-TrennwändeundDuschtürensindwieGlastürenzumarkieren(siehe4.3.3.5)

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5.3.6 Liegen entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

IstineinemSanitärraumeineLiegealszweckentsprechendeUmkleidemöglichkeitfürmobilitäts-eingeschränkteMenschen vorgesehen,mussderRaumsodimensioniertwerden,dasseineLiegemitdenMaßenvon180cmLänge,90cmBreite46cmbis 48cmHöheaufgestelltwerdenkann.VorderLiegemusseine150cmtiefeBewegungsflächevorhandensein.Essindauch Klappliegenmöglich

InRaststättenundinSportstättensolltemindestensineinemSanitärraumeineLiegevorgesehenwerden

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5.3.7 Notrufanlagen entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV FürToilettenmussinderNähedesWC-BeckenseineNotrufanlagevorgesehenwerden.Siemussvisuellkontrastierendgestaltet, taktilerfassbarundauffindbarundhinsichtlichihrerFunktionauchfürblindeMenscheneindeutiggekennzeichnetsein.EinNotruf O O mussvomWC-BeckenaussitzendundvomBodenausliegendausgelöstwerdenkönnen

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5.4 Umkleidebereiche entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV IndenUmkleidebereichenvonSport-undBadestättensowieTherapieeinrichtungenmussmindestenseineUmkleidekabinefür dasAufstelleneinerLiegenach5.3.6geeignetsein.DieseKabinenmüssenverriegelbarundfürdenNotfallvonaußenzuöffnen O O sein

5.5 Schwimm-undTherapiebeckensowieandereBeckenanlagen entfällt erfüllt ggf.Erläuterung:entfälltweil/erfülltmit AnmerkungMieter AnmerkungSBV

DasEinsteigenunddasVerlassendesBeckensmussfürMenschenmitBehinderungen,insbesonderemit Bewegungseinschränkungen,eigenständigundleichtmöglichsein

Daslässtsicherreichenz.B.mit: -flacherTreppemitzweiHandläufen,dieauchzumUmsteigenvomRollstuhlundzumHerein-undHerausrutschenimSitzen geeignetist -flacher,strandähnlicherschieferEbeneoderhochliegendemBeckenrandinSitzhöheüberdemBeckenumgang

ANMERKUNGEswirdempfohlen,dassderBeckenrandsichtaktilundvisuellkontrastierendvomBeckenumgangundvom Beckenselbstunterscheidet

ZusätzlichmüssenSchwimm-undTherapiebeckenmitgeeignetentechnischenEin-undAusstiegshilfen(Hebevorrichtungen) ausgestattetwerdenkönnen

AusstattungselementeundEinbautendürfennichtindenBeckenraumhineinragen.IsteinHineinragennichtvermeidbar,müssen siesoausgebildetwerden,dassblindeundsehbehinderteMenschensiewahrnehmenkönnen

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FürdenBauherrn

Ort,Datum,Unterschrift

FürdenNutzer

Ort,Datum,Unterschrift

FürdieSchwerbehindertenvertretung

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung