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Universität UDE, Campus Essen, R12 R Anlage 9
Universität Duisburg-Essen
Sanierung und Umnutzung der Flächen im Gebäude R12 R als Fortschreibung
des Raumprogrammes „Folkwang“
Aussage zur Barrierefreiheit - Bauliche Barrierefreiheit – Inklusionskonzept der
UDE
In ihren Leitlinien bekennt sich die Universität Duisburg-Essen zu der Überzeugung, dass die
Vielfalt ihrer Studierenden und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter eine besondere Chance darstellt.
Diversität wird als Beitrag sowohl zur Bildungsgerechtigkeit als auch zur Exzellenz verstan-
den. Dies zeigt sich durch eine Grundhaltung des offenen und wertschätzenden Umgangs
miteinander sowie durch den Blick auf unterschiedliche Potenziale der Hochschulmitglieder,
die auch verschiedene Ausprägungen von Beeinträchtigungen und behinderungsbedingten
Fähigkeiten miteinschließen. In diesem Sinne soll auch das Inklusionskonzept der Universität
einen Beitrag auf dem Weg zu einer inklusiven Hochschulbildung leisten.
Die Universität ist, ebenso wie der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) gemäß
dem Behinderten-Gleichstellungsgesetz NRW verpflichtet, „die Benachteiligung von
Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte
Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und
ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.“
Ebenso stehen sie in der Pflicht, „aktiv auf das Erreichen des Zieles hinzuwirken […] soweit
Dritte Aufgaben wahrnehmen.“
Ein Handlungsfeld des Inklusionskonzeptes der Universität betrachtet die Barrierefreiheit der
baulichen Infrastruktur. Hier strebt die Universität Duisburg-Essen als Betreiberin gemeinsam
mit dem BLB NRW als Gebäudeeigentümer an, die Hochschulgebäude gemäß den aktuell
gültigen gesetzlichen Bestimmungen (BGG NRW, LBO NRW) und nach den allgemein
anerkannten Regeln der Technik (DIN 18040 – Barrierefreies Bauen, DIN 18041 Hörsamkeit,
etc.) sowie dem Stand der Technik (ASR) unter Erreichen der Schutzziele barrierefrei zu
errichten oder herzurichten. In die Anforderungsprofile der einzelnen HKoP-Projekte sind die
sachlich notwendigen Maßnahmen bereits teilweise eingeflossen.
In Zusammenarbeit mit dem BLB und externen Fachplanern und unter Verwendung der
durch den BLB bereit gestellten „Arbeits- und Orientierungshilfe zum Barrierefreien Bauen“,
zuzüglich der sich aus der Arbeitsstätten-Verordnung ergebenden Anforderungen,
wird die UDE die Planung der Sanierung entsprechend der Ziele ihres Inklusionskonzeptes
begleiten.
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Projektbezogene Aussagen zur Barrierefreiheit
Für den öffentlich zugänglichen Bereich ist die DIN 18040-1 ‚Barrierefreies Bauen –
Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude‘ sowie die DIN 18041
‚Hörsamkeit in Räumen‘ als allgemein anerkannte Regel der Technik vollumfänglich
anzuwenden. Die technischen Baubestimmungen (VV TB NRW) sind zu beachten.
Für den Bereich Arbeitsstätte ist im Besonderen die ASR V3a.2 (Barrierefreie Gestaltung von
Arbeitsstätten) zu beachten. Maßnahmen zur Barrierefreiheit der Arbeitsstätte sind im Konzept
zur Barrierefreiheit gesondert zu kennzeichnen.
Die WC-Anlagen werden auf ihre Auskömmlichkeit untersucht. In der Seminarraumebene R12
R03 werden zusätzliche WC-Anlagen eingeplant. Zudem entstehen in jeder Ebene neue
Barrierefreie WC`s.
In Brandschutzkonzepten sind die Belange von Menschen mit Einschränkungen zu
berücksichtigen, Maßnahmen zu benennen und die Selbstrettung von mobilitäts-
eingeschränkten Menschen zu ermöglichen.
Von der UDE festgelegte Standard-Vorgaben zur baulichen Barrierefreiheit
Es ist ein bodengebundenes taktiles Leitsystem zum Gebäudehaupteingang vorzusehen. An
zentraler Stelle im Eingangsbereich ist ein taktiler Gebäudeplan (ggfls. in weiteren
Geschossen) vorzusehen. Zu diesem muss mittels taktiler Bodenelemente hingeleitet werden.
Die UDE-Vorgabe zur taktilen Türbeschilderung ist zu berücksichtigen, ebenso die
Notwendigkeiten und Vorgaben des visuellen Leit- und Orientierungssystems.
In allen Geschossen sind Stufenkantenmarkierungen, Handlaufkennungen und
Aufmerksamkeitsfelder an Treppenabgängen zu berücksichtigen.
Es soll in jedem Geschoss ein barrierefreies / Behinderten-WC vorgesehen werden.
Das B-WC im Bereich von Seminarräumen soll als „Toilette für Alle“ (https://www.toiletten-
fuer-alle.de/das-projekt.html) ausgeführt werden.
Eine Euroschließung soll nur in jedem zweiten Geschoss ausgeführt werden. Die B-WCs
ohne Euroschließung gelten dann als für alle nutzbare, genderneutrale Toiletten.
Für alle B-WCs und den 1. Hilfe-/Wickel-/Ruhe-/Stillraum ist die Aufschaltung auf eine
ständig besetzte Stelle vorzusehen, sowie eine optische Frei-/Besetzt-Anzeige.
Es ist insgesamt eine optische Alarmierung im 2-Sinne-Prinzip vorzusehen.