14a ANLAGE_BIM-Richtlinie.pdf

Fachplanung Elektrotechnik und Gebäudeleittechnik für die Sanierung am Campus Essen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 15:01 (Europe/Berlin)

Herkunft: evergabe.blb.nrw.de

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Anlage 14a BIM-Richtlinie des BLB

NRW

Version 2.4

Januar 2025

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Vorwort

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (nachfolgend: BLB NRW) ist der landeseigene Immobili-

endienstleister des Landes Nordrhein-Westfalen. Er bewirtschaftet, plant, baut und verwertet Immo-

bilien für das Land NRW.

Der BLB NRW setzt auf Building Information Modeling (nachfolgend: BIM) als modellbasierte, digi-

tale und interdisziplinäre Arbeitsmethode. Die Anlage 14a BIM-Richtlinie des BLB NRW und Anlagen

14 b-e sowie 15 definieren die zur Anwendung und Umsetzung der BIM-Methode notwendigen An-

forderungen und dient Auftragnehmern in Planung, Ausführung, Betrieb und Übergabe von BIM-

Projekten als Lastenheft. Die Anlage 16 ist als Pflichtenheft definiert. Die Anlagen 14 a bis e sowie

15 gelten für die Planung, Ausführung und Betrieb von BIM-Projekten und sind nach Maßgabe der

vertraglichen Regelungen Vertragsbestandteile. (siehe auch Kap. 1.1)

Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlage 14a BIM-Richtlinie des BLB NRW keine Anforderun-

gen hinsichtlich des Betriebs von Immobilien definiert. Die Dokumentationsanforderungen werden

projektspezifisch in den BIM-Anlagen (Anlagen 14 d, e und 16) geregelt.

Bei Fragen zur Nutzung und Anwendung der Anlage 14a BIM-Richtlinie des BLB NRW wenden Sie

sich an:

BIM.Landesbau@blb.nrw.de

Anlage 14a BIM-Richtlinie des BLB NRW II von

Version: 2.4 – Januar 2025

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Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis - 3 -

Abbildungsverzeichnis - 5 -

Dokumentenhistorie - 6 -

Glossar - 7 -

1 Grundlagen 1

BIM-Strategie des BLB NRW 1 1.1.1 Definition von Building Information Modeling (BIM) im BLB NRW 1 1.1.2 BIM-Ziele 1 Übersicht der Dokumente 3 1.2.1 Anlage 14a BIM-Richtlinie des BLB NRW 5 1.2.2 Anlage 14b Modellanforderungen 5 1.2.3 Anlage 14c Parameterliste 5 1.2.4 Anlage 14d Auftraggeber-Informations-Anforderungen 5 1.2.5 Anlage 14e BIM-Anwendungen 5 1.2.6 Anlage 15 BIM-Besondere Vertragsbedingungen (BIM-BVB) 5 1.2.7 Anlage 16 Vorlage BIM-Abwicklungsplan 6 Schnittstellen der Projektbeteiligten 6 1.3.1 BLB NRW 7 1.3.2 BIM-Qualitätsüberwachung (BIM-Q [AG] und/oder BIM-Q [AN]) 7 1.3.3 Auftragnehmer 8 BIM-Projektimplementierung 9 1.4.1 Initiierung (vor Projektstart) 9 1.4.2 BIM-Kick-off 9 1.4.3 Einrichten der technischen Umgebung 9 1.4.4 BIM-Testphase 10 1.4.5 Nutzer und technischer Support 10

2 Technische Umgebung 11

Allgemein 11 Zusammenhang Software, Plattformen und Kollaborationsworkflows 12 Software & Gemeinsame Datenumgebung 13

Anlage 14a BIM-Richtlinie des BLB NRW III von

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2.3.1 Autorenwerkzeuge 14 2.3.2 Koordinations- und Prüfwerkzeuge 15 2.3.3 Projektplattform (Bauprojektmanagementplattform) 15 2.3.4 Kollaborationsplattform 16 2.3.5 Ausführungsplattform 16 Kollaborationsworkflows 16 2.4.1 Koordination und Qualitätssicherung 16 2.4.1.1 Fachspezifische Qualitätssicherung (Auftragnehmer) 18 2.4.1.2 Fachübergreifende Qualitätssicherung (Auftragnehmer) 19 2.4.1.3 BIM-Qualitätssicherung (BIM-Qualitätsüberwachung) 20 2.4.1.4 Fachliche Qualitätsprüfung 20 2.4.2 Besprechungs- und Berichtswesen 20 2.4.3 Digitales Abnahme- und Mängelmanagement 21 2.4.4 As-built-Modellerstellung 21

3 Lieferanforderungen 22

Allgemein 22 Modellanforderungen 22 Modellstatus 22 3.3.1 Arbeitsmodell 22 3.3.2 Übergabemodell 22 3.3.3 Koordinationsmodell 22

4 BIM-Anwendungen 23

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Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: maßgebliche Prozesse zur Erreichung der BIM-Ziele des BLB NRW 2 Abbildung 2: Übersicht und Zusammenhang der Anlagen 14/15/16 4 Abbildung 3: Schnittstellen zwischen Projektbeteiligte und Teams zum Zwecke des Informationsmanagements 6 Abbildung 4: Informationsfluss 11 Abbildung 5: Kollaborations-Workflow 12 Abbildung 6: Koordination und Qualitätssicherung 18 Abbildung 7: Modellkoordination und BCF-Workflow 19

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Version: 2.4 – Januar 2025

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Dokumentenhistorie

Nachfolgend sind alle Änderungen der Anlage 14a BIM-Richtlinie des BLB NRW zu dokumentie-

ren.

Version Änderung Datum Autor

2.0 Veröffentlichung Dezember 2021 BLB NRW

2.1 Ergänzungen / Anpas- Dezember 2022 BLB NRW

sungen

2.2 Ergänzungen / Anpas- Dezember 2023 BLB NRW

sungen

2.3 Ergänzungen / Anpas- Mai 2024 BLB NRW

sungen

2.4 Ergänzungen / An- Januar 2025 BLB NRW

passungen

Anlage 14a BIM-Richtlinie des BLB NRW VI von

Version: 2.4 – Januar 2025

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Glossar

Assetinformationsanforderungen (engl. Asset Information Requirements [AIR])

Assetinformationsanforderungen (eng. Asset Information Requirements AIR) legen die betriebswirt-

schaftlichen, kaufmännischen und technischen Aspekte der Erstellung von Informationen für das

Asset fest. Die betriebswirtschaftlichen und kommerziellen Aspekte sollten den Informationsstan-

dard und die Erzeugungsmethoden und -verfahren umfassen, die vom Bereitstellungsteam umzu-

setzen sind.

As-built-Modell

Als As-built-Modell wird das nach Abschluss der Bauphase zu übergebende BIM-Modell bezeich-

net. Es kann für das CAFM weiterverwendet werden, wird auf Grundlage des Planungsmodell-

stands erstellt und mit den relevanten Abweichungen des tatsächlich gebauten Gebäudes fortge-

schrieben. Die Konkretisierung der Anforderungen des As-built-Modells erfolgt in den entsprechen-

den Anlagen 14a-e, 15 und 16.

Attribute

Attribute sind die geometrischen und nichtgeometrischen Eigenschaften von Bauteilen. Alle Attri-

bute sind in der Anlage 14c Parameterliste definiert.

Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA)

Die projektspezifischen Auftraggeber-Informations-Anforderungen (Anlage 14d) dienen zur Festle-

gung der Projektinformationsanforderungen, die eine Änderung oder Ergänzung zur Anlage 14a

BIM-Richtlinie des BLB NRW darstellen. Darüber hinaus werden innerhalb der AIA Auftragnehmer

bezogen alle Verantwortlichkeiten festgelegt. Die Vorgaben stehen im Zusammenhang mit den üb-

rigen weiterhin gültigen Vertragsunterlagen.

Auftragnehmer

Planer oder Unternehmer, der im Rahmen eines Auftrags oder Werksvertrags für den Auftraggeber

tätig ist. Eine Differenzierung der Auftragnehmer erfolgt über die projektspezifischen AIA.

Ausführungsplattform

Die Ausführungsplattform dient der Kommunikation und Dokumentation von modellbasierten Ände-

rungen, welche sich aus der Bauausführung ergeben. Über die Ausführungsplattform werden alle

Änderungen aus der Ausführung an den jeweils Verantwortlichen Planer zur Bearbeitung im Modell

adressiert.

Anlage 14a BIM-Richtlinie des BLB NRW VII von

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Austausch-Informationsanforderungen (engl. Exchange Information Requirements [EIR])

Die Austausch-Informationsanforderungen beinhalten die Definition von Objekten mit ihren zugehö-

rigen Fertigstellungsgraden, um einen reibungslosen Datenaustausch gewährleisten zu können.

Bauteil

Als Bauteil werden einzelne Objekte der Teilmodelle, wie z.B. Wände, Stützen, Türen, Lüftungska-

näle, Rohre oder Kabeltrassen, bezeichnet.

BIM-Abwicklungsplan (BAP)

Der BAP ist ein projektspezifisch anzupassendes und fortzuschreibendes Dokument, welches die

Grundlage für die Zusammenarbeit ist und die Umsetzung der Informationsanforderungen be-

schreibt. Er wird vom BLB als Vorlage in der Anlage 16 bereitgestellt.

BIM Collaboration Format (BCF)

Offener Standard, der den Austausch von Änderungsanforderungen unter den verschiedenen Soft-

wareprodukten unterstützt.

Building Information Modeling (BIM, Bauwerksinformationsmodellierung)

BIM bezeichnet eine kooperative Arbeitsmethode, mit der auf Grundlage digitaler Modelle eines

Bauwerks die für den Lebenszyklus relevanten Informationen und Daten konsistent erfasst, verwal-

tet und in einer transparenten Kommunikation zwischen den Beteiligten ohne Medienbrüche aus-

getauscht oder für die weitere Bearbeitung übergeben werden. Das digitale Bauwerksmodell ist

das primäre Werkzeug, das die Arbeitsweise unterstützt und der Verwaltung von Informatio-

nen dient (z.B. Zeit, Kosten, Nutzungsdaten).

Datenübergabezeitpunkte (Data-Drop)

Die Datenübergabezeitpunkte beschreiben, welche Daten und Informationen in welchen Formaten

mit der Zuweisung von Verantwortlichkeiten an den zu definierenden Datenlieferungszeitpunkten zu

übermitteln sind. Die Zeitpunkte der Datenübergaben sind im Terminplan definiert.

Fachplaner

Der Fachplaner ist für die Erstellung des Teilmodells der jeweiligen Disziplin verantwortlich und ko-

ordiniert die digitale Projektabwicklung innerhalb dieser. Er fungiert als primärer Ansprechpartner für

den General-/ Objektplaner.

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General-/ Objektplaner (je nach Vergabestrategie)

Der General-/ Objektplaner ist für die Erstellung der beauftragten Teilmodelle der jeweiligen Disziplin

verantwortlich und koordiniert die digitale Projektabwicklung innerhalb dieser im Sinne des BIM-Ge-

samtkoordinators. Er fungiert als primärer Ansprechpartner für alle Projektbeteiligten. Weiterhin ko-

ordiniert und organisiert er fachübergreifend die BIM-basierte Projektabwicklung auf der Seite der

Auftragnehmer gemäß den in diesem Dokument nebst Anlagen beschriebenen Anforderungen.

Industry Foundation Classes (IFC)

Offener internationaler Standard für den Austausch von digitalen Bauwerksmodellen nach SN EN

ISO 16739.

Issue

Ein Issue ist eine (modellbezogene) Anmerkung als Ergebnis einer Prüfung. Innerhalb eines Issue

wird z.B. die Kollision von zwei Modellelementen dokumentiert und wird zur Bearbeitung an den AN

zugewiesen.

Kollaborationsplattform

Die Kollaborationsplattform ist eine webbasierte Plattform zur Organisation und Kommunikation

von Issues (z.B. Bauteilkollisionen) im BCF Format im Bauprojekt.

Kollisionsprüfung

Die Kollisionsprüfung ist ein Verfahren zur teilautomatisierten Prüfung von räumlichen Überschnei-

dungen von Bauelementen eines oder mehrerer Fachmodelle zur Plausibilitätsprüfung und Ver-

meidung von Kollisionen.

Leistungsphase (Lph)

Die Leistungsphasen (Lph) entstammen aus der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieur-

leistungen (HOAI).

Level of Geometry (LoG)

Das Level of Geometry (LoG) definiert die Detaillierung der geometrischen Repräsentation eines

Bauteils. Im Sinne der Leistungsfähigkeit soll die Detaillierung nur so fein wie notwendig gehalten

werden. Sie kann im Projektverlauf verfeinert werden, wenn dies die Ziele erfordern.

Level of Information (LoI)

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Das Level of Information (LoI) beschreibt den alphanumerischen Informationsgrad eines Modells.

Attribute der zu verwendenden Objekte werden hierzu festgelegt.

Level of Information Need (LOIN)

Die Informationsbedarfstiefe (LOIN) definiert den Umfang und die Anzahl der Untergliederung der

Informationen und deren Umsetzung in den unterschiedlichen Detaillierungsstufen (LoG/LoI). Das

geforderte LOIN wird in den Modellanforderungen und der Parameterliste definiert.

Modell

Ein Modell ist die Darstellung physischer Objekte in drei Dimensionen in einem CAD-System.

Arbeitsmodell

Arbeitsmodelle bilden den aktuellen und nicht bereinigten Planungsstand ab und dienen als

Kommunikationswerkzeug zwischen den Projektbeteiligten und zur Umsetzung der Kollabo-

rationsworkflows.

Koordinationsmodell

Das Koordinationsmodell ist ein aggregiertes digitales Bauwerksmodell, das für die Koordi-

nation und Überprüfung der Fach- und Teilmodelle temporär gebildet wird. Koordinationsmo-

delle finden auch für die Fachkoordination Verwendung.

Teilmodell

Ein Teilmodell besteht aus einem oder mehreren Modellen, die einen Teil des Bauwerks

beschreiben (z.B. Rohbau-, Fassaden, Bewehrungsmodell usw.). Teilmodelle können not-

wendig werden, um die Komplexität der Bearbeitung zu reduzieren.

Testmodell

Das Testmodell wird in der Initiierungsphase erstellt. Es kann z.B. zur Definition eines ein-

heitlichen Projektnullpunktes für alle Fachmodelle verwendet werden.

Übergabemodell

Der Status Übergabemodell bildet den finalen und bereinigten Stand eines Teilmodells zu

den Leistungsphasen ab.

Natives Format

Ein natives Format ist ein softwareeigenes Dateiformat (z.B. der Autorensoftware).

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Organisationsinformationsanforderungen (engl. Organizational Information Requirements

[OIR])

Die Organisations- Informationsanforderungen (OIR) erläutern die Informationen, die zum Erreichen

der übergeordneten strategischen Ziele des Informationsbestellers erforderlich sind. Diese Anforde-

rungen können aus verschiedenen Gründen entstehen und stammen zum Beispiel aus strategi-

schen Geschäftstätigkeiten oder Portfolioplanungen.

Projektinformationsanforderungen (engl. Project Information Requirements [PIR])

Die Projekt-Informationsanforderungen (PIR) erläutern die Informationen, die erforderlich sind, um

auf die hochrangigen strategischen Ziele innerhalb des Informationsbestellers in Bezug auf ein be-

stimmtes Vorhaben/Projekt zu reagieren oder als Grundlage dafür zu dienen. Projekt-Informations-

anforderungen werden sowohl aus dem Projekt-Managementprozess als auch aus dem Asset-Ma-

nagementprozess identifiziert.

Projektplattform (Bauprojektmanagementplattform)

Die Bauprojektmanagementplattform dient zur Organisation, Verwaltung und Bereitstellung von al-

len projektbezogenen Daten und Informationen, wie Modellen, Plänen und Dokumenten.

Projektsteuerung (PS)

Die PS hat in der BIM-Planungsmethode mitwirkende Aufgaben um die Projektziele (Kosten, Ter-

mine, Qualitäten) mit dem Projektteam des BLB NRW zu erreichen.

Qualitätssicherungsbericht

Die BIM-Qualitätssicherung dokumentiert anhand des BIM-Qualitätssicherungsberichts die Einhal-

tung der festgeschriebenen Anforderungen. Der Qualitätssicherungsbericht kann dem AN zur Ein-

haltung der Anforderungen bereitgestellt werden.

Rollen und Verantwortlichkeiten (BIM)

BIM-Autor

Die BIM-Autoren erstellen innerhalb ihrer Planungsdisziplin die digitalen Lieferobjekte nach

Vorgabe der AIA und des BAP und sind für die Umsetzung der BIM-Anwendungen verant-

wortlich.

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BIM-Gesamtkoordination (BIM-GK)

Die BIM-Gesamtkoordination ist verantwortlich für die übergreifende Koordination und Qua-

litätssicherung der vereinbarten BIM-Liefergegenstände (z.B. Fachmodelle, Werk- & Monta-

gemodelle usw.) der Beteiligten. Er führt unter anderem Kollisionsprüfungen durch und

stellt sicher, dass die BIM-Fachmodelle einen konsistenten Gesamtdatenbestand bilden. In

Anlehnung an die HOAI-Leistungsbilder übernimmt der Objektplaner diese Rolle und damit

die Koordination und Qualitätssicherung der Leistungsbeiträge aller BIM-Beteiligten bezüg-

lich der Anforderungen der BIM-Anlagen 14a-e, 15 und 16. Zur Einhaltung der Anforderun-

gen der BIM-Anlagen zielt die BIM-Koordination zudem auf eine formale Harmonisierung

und Auswertbarkeit von Daten und ihren Strukturen ab. Gestalterische und/oder bautechni-

sche Fragestellungen werden getrennt behandelt.

BIM-(Fach-) Koordination (BIM-K)

Der Aufgabenbereich der BIM-(Fach-) Koordination umfasst die Koordination und Qualitäts-

sicherung der Fachdisziplin-eigenen BIM-Liefergegenstände (z.B. BIM-Modelle, digitale

Raumbücher usw.). Die BIM-(Fach-) Koordination ist somit jeweils innerhalb jeder Pla-

nungsdisziplin vertreten und verantwortlich für die Einhaltung der vertraglich vereinbarten

Vorgaben (z.B. BIM-Anlagen 14a-e, 15 und 16), sodass die Umsetzung der vereinbarten

BIM-Anwendungen möglich ist. Dabei bildet sie das Bindeglied zur BIM-Gesamtkoordina-

tion und verantwortet die Umsetzung der zugewiesenen qualitätssichernden Maßnahmen

der eigenen Fachdisziplin (z.B. Kollisionsbeseitigung, Datenkorrekturen usw.). Die Fachko-

ordination der Disziplin Technische Ausrüstung verantwortet die Koordination und Quali-

tätssicherung (Kollisionsprüfung) unterhalb der Unterdisziplinen der Technischen Ausrüs-

tung, dazu ist ggf. bei mehreren AN eine dafür verantwortliche Person zu vereinbaren.

BIM-Management (BIM-M)

Das BIM-Management ist eine projektbeteiligte Rolle, welche die Steuerung und Überwa-

chung der Abwicklung der BIM-Methode übernimmt. Das BIM-Management widmet sich den

Auftraggeber-nahen Aufgaben und erfüllt keine unmittelbar planerischen Tätigkeiten.

BIM-Qualitätssicherung

Die BIM-Qualitätssicherung ist verantwortlich für die abschließende Qualitätssicherung so-

wie die Umsetzung und Einhaltung der in den BIM-Anlagen 14a-e, 15 und 16 beschriebe-

nen Anforderungen.

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BIM-Qualitätsüberwachung (BIM-Q [AN])

Die BIM-Qualitätsüberwachung kann durch den BIM-Manager, sofern externen be-

auftragt, erfolgen.

BIM-Qualitätsüberwachung (BIM-Q [AG])

Die BIM-Qualitätsüberwachung besteht in der Regel aus der Rolle CAD-Koordination

und/ oder Mitgliedern des Projektteams für die baufachliche Begleitung des BLB

NRW. Die BIM-Q [AG] prüft die auf dem Projektkommunikationssystem eingereichten

Modelldateien stichprobenhaft auf die Einhaltung der in diesem Dokument nebst An-

lagen beschriebenen Anforderungen. Die stichprobenhafte baufachliche Prüfung auf

AG-Seite übernimmt das Projektteam. Die BIM-Q [AG] übernimmt die digitale Steue-

rung der BIM-basierten Prozesse auf der Auftraggeberseite und dient somit als pri-

märer Ansprechpartner für die Projektverantwortlichen des AG und für den BIM-An-

sprechpartner des Auftragnehmers.

Rollen und Verantwortlichkeiten am Beispiel einer Generalplanung

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1 Grundlagen

BIM-Strategie des BLB NRW Das Projekt soll mit der BIM-Methode erbracht werden.

1.1.1 Definition von Building Information Modeling (BIM) im BLB NRW Auf Grundlage der nachfolgenden Zieldarstellungen und Erwartungshaltungen des BLB NRW ist

folgende Definition der BIM-Methode für die Projekte leitend:

Building Information Modeling (BIM) bezeichnet eine kooperative Arbeitsmethode, mit der auf

Grundlage digitaler, dreidimensionaler Modelle eines Bauwerks geometrische sowie alphanumeri-

sche Informationen und Daten visuell dargestellt und konsistent erfasst werden können. Die BIM-

Methode zielt auf die Optimierung der Koordination und Kollaboration der Projektbeteiligten und

ermöglicht zudem ein Projekt zunächst digital und anschließend real zu erstellen. Die verschiede-

nen Fachmodelle der Fachdisziplinen werden zusammengeführt und für die fachübergreifende

Kommunikation verwendet. Die Verzahnung der digitalen Modelle und die effiziente Nutzung der

entstandenen Informationen unterstützen Prozesse rund um die Projektabwicklung. Insgesamt ent-

steht bei allen Projektbeteiligten eine erhöhte Transparenz bei der Umsetzung eines Vorhabens.

Bei der Weiterentwicklung liefern die digitalen Modelle relevante Informationen und Daten für den

gesamten Lebenszyklus.

1.1.2 BIM-Ziele Mit der Umsetzung der BIM-Methode gem. den Anlagen 14a-e und 15 und der Anwendung von

digitalen, dreidimensionalen Modellen sollen phasenübergreifend Medienbrüche zwischen den Pro-

jektbeteiligten überwunden und durchgängige Informationen generiert werden.

Die nachfolgende Abbildung beschreibt die Zielsetzungen des BLB NRW, die unter Anwendung der

BIM-Methode erreicht werden sollen. Die Ziele werden jeweils projektspezifisch definiert.

Anlage 14a BIM-Richtlinie des BLB NRW 1 von

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Abbildung 1: maßgebliche Prozesse zur Erreichung der BIM-Ziele des BLB NRW

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Übersicht der Dokumente Die Informationsanforderungen setzen sich aus dieser projektübergreifenden Anlage 14a BIM-Richt-

linie des BLB NRW und den zugehörigen Anlagen (14b „Modellanforderungen“ und 14c „Parame-

terliste“) zusammen und werden durch projektspezifische Auftraggeber-Informations-Anforderungen

(nachfolgend: AIA) als Anlage 14d und Anlage 14e BIM-Anwendungen ergänzt. Die Vorlage eines

BIM-Abwicklungsplans (nachfolgend: BAP) als Anlage 16 und die BIM-BVB (besondere Vertragsbe-

dingungen) als Anlage 15 sind ebenfalls in Zusammenhang mit den Anlagen 14 zu sehen. Alle Do-

kumente sind verbindlicher Vertragsbestandteil eines Vorhabens/Projektes und definieren die Leis-

tungs- und Dokumentationspflichten der Auftragnehmer in Bezug auf die Anwendung und Umset-

zung der BIM-Methode.

Bestandteile der Anlage 14/15/16

• die BIM-Richtlinie des BLB NRW, Anlage 14a

• die Modellanforderungen, Anlage 14b

• die Parameterliste (ZIP, inkl. Equipmentstruktur), Anlage 14c

• die Auftraggeber-Informations-Anforderungen, Anlage 14d

• die BIM-Anwendungen, Anlage 14e

• die BIM-Besonderen Vertragsbedingungen (BIM-BVB), Anlage 15

• der BIM-Abwicklungsplan in der letztgültigen Fassung, Anlage 16

Anlage 14a BIM-Richtlinie des BLB NRW 3 von

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Abbildung 2: Übersicht und Zusammenhang der Anlagen 14/15/16

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1.2.1 Anlage 14a BIM-Richtlinie des BLB NRW Diese Anlage ist ein projektübergreifendes Dokument und beschreibt das grundlegende Verständnis

des BLB NRW zur Anwendung und Umsetzung der BIM-Methode in Projekten.

1.2.2 Anlage 14b Modellanforderungen Die Modellanforderungen definieren alle notwendigen Anforderungen an die Modellerstellung sowie

die Detaillierungs- und Informationsgrade von Bauteilen.

1.2.3 Anlage 14c Parameterliste Die Parameterliste definiert alle für die Planung und Ausführung notwendigen Informationsanforde-

rungen. Die Informationsanforderungen werden in Bezug auf die Leistungsphasen der HOAI einzel-

nen Bauteilen in den Teilmodellen als Attribut zugeordnet. Für den Fall, dass das zu bearbeitende

Projekt später durch den BLB NRW selbst betrieben wird, ist ergänzend zur Parameterliste die

Equipmentstruktur des BLB NRW zu berücksichtigen. Alle Anforderungen betreffend der Equipment-

struktur sind im projektspezifischen AIA zu definieren.

1.2.4 Anlage 14d Auftraggeber-Informations-Anforderungen Die Auftraggeber-Informations-Anforderungen definieren alle projektspezifischen Anforderungen

und/oder Ergänzungen zur Anlage 14a BIM-Richtlinie des BLB NRW. Innerhalb der AIA wird in Be-

zug auf die in der Anlage 14a BIM-Richtlinie des BLB NRW definierten Lieferleistungen festgelegt,

welcher Auftragnehmer in welchem Umfang für die Erbringung verantwortlich ist. Die AIA werden

gemeinsam vom zuständigen Projektleiter des BLB NRW und der BIM-Qualitätsüberwachung aus-

formuliert.

1.2.5 Anlage 14e BIM-Anwendungen In dieser Anlage sind die in den Projekten spezifischen BIM-Anwendungen aufgeführt. Dieses Do-

kument ergänzt die Auftraggeber-Informations-Anforderungen. Hier ist aufgeführt welche Anwen-

dung zu welchen Zeitpunkten (HOAI-Leistungsphasen) gefordert werden und welche Rollen und

Verantwortlichkeiten hierfür die Verantwortung trägt, mitwirkt, prüft, überprüft und sichtet.

1.2.6 Anlage 15 BIM-Besondere Vertragsbedingungen (BIM-BVB) Diese Anlage enthält Besondere Vertragsbedingungen für Projektbeteiligte in Projekten, in denen

die Anwendung der BIM-Methode vertraglich vereinbart ist.

In der Anlage 15 sind die BIM-Bedingungen für die Haftung, die Behinderung, die Haftpflichtversi-

cherung, die Urheberrechte sowie für die Vertraulichkeit/Datensicherheit besonders aufgeführt.

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1.2.7 Anlage 16 Vorlage BIM-Abwicklungsplan Die Vorlage des BAP beschreibt die projektspezifischen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der

in der Anlage 14a BIM-Richtlinie des BLB NRW und den AIA definierten Lieferleistungen. Die Vor-

lage des BAP ist unter Steuerung der BIM-Qualitätsüberwachung des AG von den Auftragnehmern

auszuformulieren und über den gesamten Projektzeitraum phasenspezifisch fortzuschreiben. Die

Freigabe des BAP erfolgt in Abstimmung mit dem BLB NRW.

Schnittstellen der Projektbeteiligten Bei den Schnittstellen der Projektbeteiligten wird zwischen verschiedenen Rollen und Teams unter-

schieden. Die Rollen gliedern sich in BLB NRW (A) als Auftraggeber, die BIM-Qualitätsüberwachung

(B) und die Auftragnehmer (C). Bei den Teams wird nach Projektteam, Lieferteam und Aufgaben-

team getrennt.

Informationskoordination

Informationsanforderungen und Informationsaustausch

Abbildung 3: Schnittstellen zwischen Projektbeteiligte und Teams zum Zwecke des Informationsmanagements

(vgl. DIN EN ISO 19650-2; 2019; S.9)

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Das Projektteam (1) setzt sich aus BLB NRW (A), der BIM-Qualitätsüberwachung (B) und den Auf-

tragnehmern (C) zusammen. Gemeinsam mit den Auftragnehmern bildet die BIM-Qualitätsüberwa-

chung das Lieferteam (2). Die Auftragnehmer untereinander bilden jeweils Aufgabenteams (3).

Die Leistungen der BIM-Qualitätsüberwachung (B) erfolgen in Abhängigkeit des Vorhabens. Ein-

zelne Leistungen können sowohl intern durch den BLB NRW als auch durch externe Dienstleister

erbracht werden. Grundsätzlich verantwortet die BIM-Qualitätsüberwachung (B) die Führung und

Steuerung des BIM-Prozesses und stellt sicher, dass die in diesem Dokument beschriebenen Leis-

tungen durch die Auftragnehmer (C) angewendet und umgesetzt werden. Unter Auftragnehmern (C)

werden phasenunabhängig alle Dritten, freiberuflich tätigen, die zur Lieferung und Mitwirkung der in

diesem Dokument beschrieben Leistungen beauftragt sind, zusammengefasst. Dazu zählen unter

anderem alle Fachplaner und bauausführende Unternehmen.

1.3.1 BLB NRW Der BLB NRW ist für das Aufsetzen eines Vorhabens verantwortlich und definiert alle projektspezi-

fischen Anforderungen in den AIA. Der BLB NRW nutzt die Projektergebnisse der Auftragnehmer

zum Erreichen der in der Zielsetzung beschriebenen BIM-Ziele. Dazu nimmt der BLB NRW aktiv am

modellbasierten Kollaborationsprozess teil.

Auf Seiten des BLB NRW verantwortet die BIM-Qualitätsüberwachung die Steuerung der BIM-Pro-

zesse. Die BIM-Qualitätsüberwachung begleitet und berät die Projektverantwortlichen des BLB-

NRW bei der Anwendung der Anlage 14a BIM-Richtlinie des BLB NRW.

1.3.2 BIM-Qualitätsüberwachung (BIM-Q [AG] und/oder BIM-Q [AN]) Sofern es zur Beauftragung von Projektsteuerungsleistungen kommt, gelten für die Projektsteuerung

die vertraglichen Regelungen und die entsprechende Leistungsbeschreibung. Die Projektsteuerung

verpflichtet sich darüber hinaus zur Mitwirkung und Einhaltung an den in diesem Dokument beschrie-

benen Anforderungen.

Die BIM-Qualitätsüberwachung wird entweder durch den BLB NRW selbst ausgeführt oder für ein

Vorhaben beauftragt und verantwortet die Führung und Steuerung des BIM-Prozesses und der Auf-

tragnehmer. Dabei übernimmt die BIM-Qualitätsüberwachung alle in der untenstehenden Tabelle

aufgeführten BIM-bezogenen Leistungen. Die BIM-Qualitätsüberwachung agiert als Ansprechpart-

ner für das Thema BIM und bildet die Schnittstelle zwischen dem BLB NRW / der Projektleitung und

Anlage 14a BIM-Richtlinie des BLB NRW 7 von

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den Auftragnehmern. Die BIM-Qualitätsüberwachung stellt sicher, dass die Auftragnehmer die An-

lagen 14 und 15 einhalten und umsetzen. Die BIM-Qualitätsüberwachung prüft stichprobenhaft die

Lieferleistungen der Auftragnehmer.

Nachfolgende Leistungen sind durch die BIM-Qualitätsüberwachung zu erbringen. Für die Projekt-

steuerung gilt eine generelle Mitwirkungspflicht.

Leistungen BIM-Qualitätsüberwachung Verweis

Erstellung der projektspezifischen AIA Kap. 1.4.1

Steuerung der Erstellung des BAP Kap. 1.4.1

Mitwirkung an Entscheidungsvorlagen für den BLB NRW -

Unterstützung des BLB NRW bei der Öffentlichkeitsarbeit -

Durchführung der Projektinitiierung Kap. 1.4.1

Erstellung eines Qualitätssicherungsbericht inkl. Prüfmatrix (für Kap. 1.4.1

Modellprüfberichte)

Organisation & Durchführung des BIM-Kick-offs Kap. 1.4.2

Einrichtung der technischen Umgebung und ggf. Durchführung Kap. 1.4.3 von Schulungen zum Umgang Kap. 1.4.5

Organisation und Durchführung der BIM-Testläufe Kap. 1.4.4

Mitwirkung bei der Steuerung der Kollaborationsworkflows Kap. 2.4

BIM-Qualitätssicherung in allen Leistungsphasen Kap. 2.4.1.3

Verifizierung von Modelllieferungen Kap.

Weitere Leistungen der BIM-Qualitätsüberwachung sind in den projektspezifischen AIA festzulegen.

1.3.3 Auftragnehmer Die Auftragnehmer sind dazu verpflichtet die in den Anlagen 14 und 15 definierten Anforderungen

anzuwenden und umzusetzen. Alle Daten und Informationen sind durch die Auftragnehmer dem

Auftraggeber über die Bauprojektmanagementplattform bereitzustellen. Darüber hinaus sind die Auf-

tragnehmer, auf Grundlage der durch den BLB NRW bereitgestellten Vorlage, für das Verfassen und

Fortschreiben des BAP verantwortlich. Leistungen und Verantwortlichkeiten der Auftragnehmer sind

je nach Vergabestrategie in den projektspezifischen AIA festzulegen. Unter Auftragnehmern (C)

werden phasenunabhängig alle Dritten, freiberuflich Tätigen, die zur Lieferung und Mitwirkung der

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in diesem Dokument beschrieben, Leistungen beauftragt sind, zusammengefasst. Dazu zählen un-

ter anderem alle Fachplaner und bauausführende Unternehmen.

BIM-Projektimplementierung Für die Implementierung der BIM-Methode in einem Vorhaben sind die nachfolgend beschriebenen

Anforderungen durch die Projektbeteiligten vor der eigentlichen BIM Bearbeitung (ab LPH 3) umzu-

setzen. Insbesondere die Auftragnehmer sind hierbei zur Teilnahme und Mitwirkung verpflichtet.

1.4.1 Initiierung (vor Projektstart) Mit Einbindung der BIM-Qualitätsüberwachung in ein Projekt ist ein Abstimmungstermin zwischen

dem BLB NRW, der Projektsteuerung und der BIM-Qualitätsüberwachung durchzuführen. Innerhalb

des Abstimmungstermins sind alle projektspezifischen Anforderungen und Verantwortlichkeiten fest-

zulegen und in der Anlage 14d und e zu dokumentieren. Darüber hinaus sind die Inhalte von Status-

und Qualitätssicherungsberichten für das vorliegende Projekt zu definieren. Der Qualitätssiche-

rungsbericht inkl. Prüfmatrix gibt unter Berücksichtigung der in diesem Dokument nebst Anlagen

beschriebenen Anforderungen vor, nach welchen Kriterien Teilmodelle durch die BIM-Qualitätsüber-

wachung zu prüfen sind.

1.4.2 BIM-Kick-off Zum Start eines Vorhabens (spätestens LPH 2), oder bei signifikanten Wechseln im Projektteam,

findet ein BIM-Kick-off statt. Der BIM-Kick-off ist von der BIM-Qualitätsüberwachung zu organisieren

und durchzuführen. Mit dem BIM-Kick-off wird sichergestellt, dass alle Projektbeteiligten alle Anla-

gen und deren beschriebenen Anforderungen verstanden haben und umsetzen können. Im BIM-

Kick-off können Rückfragen und Klarstellungen besprochen werden.

1.4.3 Einrichten der technischen Umgebung Mit Start eines Vorhabens erfolgt ebenfalls die Einrichtung der technischen Umgebung. Die Auftrag-

nehmer übergeben alle relevanten Nutzerdaten (z.B. Name, Unternehmen, E-Mail) an die BIM-Qua-

litätsüberwachung. Anschließend werden alle notwendigen Zugriffsberechtigungen für die einge-

setzten Plattformen (z.B. Bauprojektmanagementplattform, Kollaborationsplattform) gem. Anlage

14d bereitgestellt.

Alle Anforderungen an die einzusetzenden Plattformen sind im Kapitel 2.3 detailliert beschrieben.

Verantwortlichkeiten zur Bereitstellung und Administration der Plattformen sind in den projektspezi-

fischen AIA festzulegen.

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1.4.4 BIM-Testphase Innerhalb der BIM-Testphase wird die technische Umsetzung der unter Kapitel 2.4 beschriebenen

Workflows erprobt und sichergestellt. Problemstellungen in der modellbasierten Zusammenarbeit

und im Austausch von Daten und Informationen sind vor Start der Projektbearbeitung zu klären. Die

initiale BIM-Testphase ist spätestens in der LPH 2 durchzuführen und muss mit Ende der LPH 2

abgeschlossen sein. Insbesondere die nachfolgenden Punkte sind bei Durchführung der BIM-Test-

phase zu berücksichtigen:

• Nutzung der vorgegebenen Koordinaten, Achsraster und Einheiten

• Nutzung des Koordinationskörpers

Die Ergebnisse der BIM-Testphase sind durch die Auftragnehmer zu dokumentieren und der BIM-

Qualitätsüberwachung zu übergeben.

Die durch den BLB NRW bereitgestellte Vorlage des BAP wird im Zuge der BIM-Testphase unter

Mitwirkung oder Steuerung der BIM-Qualitätsüberwachung durch die Auftragnehmer ausformuliert

und zur Freigabe an den BLB NRW übergeben.

1.4.5 Nutzer und technischer Support Sofern erforderlich, ist durch die BIM-Qualitätsüberwachung ein Support für den Umgang mit der

eingesetzten technischen Umgebung zu organisieren und durchzuführen. Support zu Autoren- oder

Prüfwerkzeugen ist davon ausgeschlossen. Über den Support soll lediglich sichergestellt werden,

dass den Projektbeteiligten die eingesetzte technische Umgebung (z.B. die Bauprojektmanagement-

plattform) zur Verfügung steht.

Anlage 14a BIM-Richtlinie des BLB NRW 10 von

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2 Technische Umgebung

Allgemein Unter der technischen Umgebung wird eine zentrale Quelle für Informationen im Planen, Bauen und

Betreiben von Liegenschaften verstanden. Sowohl geometrische als auch nicht geometrische Infor-

mationen werden gesammelt, verwaltet und mit allen Projektbeteiligten geteilt. Die technische Um-

gebung bildet die Basis für ein standardisiertes Aufsetzen und Managen von Projekten.

Abbildung 4: Informationsfluss

Es wird zwischen der technischen Lösung (eingesetzte Software und Plattformen) und die damit im

Zusammenhang stehenden Kollaborationsworkflows (Koordination, Kollaboration, Qualitätssiche-

rung, etc.) unterschieden. In der Regel besteht die technische Umgebung nicht aus einem einzelnen,

sondern aus mehreren Systemen, die zur Umsetzung der Workflows erforderlich sind. Grundvoraus-

setzung ist, dass die eingesetzten Systeme immer miteinander funktionieren. Das wird durch den

Einsatz offener Schnittstellen (IFC, BCF) gewährleistet.

Durch den Einsatz unterschiedlicher Systeme innerhalb der technischen Umgebung wird sicherge-

stellt, dass alle in Kapitel 2.4 beschriebenen Workflows durch die Auftragnehmer umgesetzt werden.

Anlage 14a BIM-Richtlinie des BLB NRW 11 von

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Zusammenhang Software, Plattformen und Kollaborationsworkflows

Abbildung 5: Kollaborations-Workflow

Anlage 14a BIM-Richtlinie des BLB NRW 12 von

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Die Auftragnehmer erstellen mit ihren Autorenwerkzeugen während der Planung fortlaufend Teilmo-

delle in ihrer jeweiligen Disziplin und leiten daraus Pläne, Bauteillisten oder Raumbücher ab. Über

die Bauprojektmanagementplattform sind die erstellten Teilmodelle und abgeleiteten Dokumente al-

len Projektbeteiligten bereitzustellen. Anschließend erfolgt die Umsetzung der Kollaborationswork-

flows. Die einzelnen Teilmodelle sind mit den eingesetzten Prüfwerkzeugen zu einem Koordinati-

onsmodell zusammenzuführen und nach Vorgabe der Qualitätssicherungsberichte zu prüfen. Pla-

nungsrelevante Issues sind als BCF-Datei an die verantwortlichen Projektbeteiligten über die Kolla-

borationsplattform zu adressieren. Die Ergebnisse sind im Rahmen des Besprechungs- und Be-

richtswesen zu kommunizieren. Dieser Ablauf wiederholt sich in festgelegten Intervallen über alle

Phasen der Planung.

In der Ausführung sind die durch die Auftragnehmer über die Bauprojektmanagementplattform be-

reitgestellten Teilmodelle für das Baumanagement zu nutzen. Über eine Baumanagementplattform

sind Mängel digital zu erfassen, in den entsprechenden Teilmodellen zu verorten und zu dokumen-

tieren. Mängel, die eine Abweichung zur Planung darstellen sind als BCF-Datei an den zuständigen

Auftragnehmer zu adressieren. Die Auftragnehmer schreiben die Teilmodelle der Planung gemäß

der Anforderungen der Anlagen 14a-e, 15 & 16 zu As-built-Modellen fort. Für Austausch von BCF-

Dateien innerhalb der Ausführung kann sowohl die Ausführungsplattform als auch die bereits in der

Planung eingesetzte Kollaborationsplattform genutzt werden.

Die Verantwortlichkeiten zu einzelnen Workflows und BIM-Anwendungen (Anlage 14e) sind projekt-

spezifisch und in Abhängigkeit der Vergabestrategie innerhalb der AIA (Anlage 14d) festzulegen.

Software & Gemeinsame Datenumgebung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zum Zwecke der Umsetzung der Projektabwicklung mit BIM

die gemeinsame Datenumgebung nach Maßgabe der AIA und des BAP zu benutzen und dort als

Ergebnis seiner Planung die BIM-Modell-Dateien und sonstigen nach den Vorgaben der AIA und

des BAP herzustellenden Daten entsprechend den vereinbarten Austauschformaten, Freigabeab-

läufen und Namenskonventionen einzustellen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zusätzlich, seine Leistungsergebnisse bis zu der Abnahme sei-

ner Leistungen unternehmensintern zu archivieren und dem Auftraggeber im Falle eines Datenver-

lusts erneut zur Verfügung zu stellen.

Leistungsergebnisse der weiteren Projektbeteiligten wird der Auftragnehmer über die gemeinsame

Datenumgebung abrufen. Mit dem ordnungsgemäßen Einstellen von Daten in die gemeinsame

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Datenumgebung und die Mitteilung (in Textform) des adressierten Projektbeteiligten über das Ein-

stellen der Daten gelten diese Daten als bei dem adressierten Projektbeteiligten am nächsten

Werktag als zugegangen.

Freigaben von Planungsinhalten und Daten sind zu beachten. Freigaben erfolgen, wenn hierzu

nichts Abweichendes in vorrangigen Vertragsgrundlagen bestimmt ist, ausschließlich über die ge-

meinsame Datenumgebung von dem für die Freigabe der Planungsleistung Verantwortlichen, im

Zweifel durch den Auftraggeber. Unabhängig von erfolgten Freigaben sind Planungsinhalte und

Daten anderer an der Planung fachlich Beteiligter vor jeder Weiterverwendung mit der berufsübli-

chen Sorgfalt zu überprüfen und etwaige Bedenken rechtzeitig anzumelden. Freigaben des Auf-

traggebers sind lediglich Kontrollschritte und entlasten den Auftragnehmer nicht von seiner werk-

vertraglichen Verantwortung.

Daten anderer Projektbeteiligter sind unabhängig von deren Freigabe vor jeder Weiterverwendung

durch den Auftragnehmer auf ihre Plausibilität und stichprobenbegrenzt auf ihre Qualität zu über-

prüfen. Sofern Bedenken in Bezug auf die Weiterverwendbarkeit bestehen, sind diese im Rahmen

des Prozesses der Planungskoordination zu lösen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Projektstart, spätestens sobald erste Daten ausgetauscht

werden, das störungsfreie sowie datenverlustfreie Funktionieren des Datenaustauschs über die

gemeinsame Datenumgebung zusammen mit den weiteren an der Planung fachlich Beteiligten zu

erproben und dies zu dokumentieren (Testlauf).

2.3.1 Autorenwerkzeuge Der BLB NRW stellt den Auftragnehmern frei, mit welchen Autorenwerkzeugen die Bearbeitung von

Projekten und insbesondere die Erstellung von Teilmodellen und den zugehörigen Ableitungen er-

folgt. Die Auftragnehmer müssen sicherstellen, dass die eingesetzten Autorenwerkzeuge den Export

von IFC-Dateien und den Im- und Export von BCF-Dateien gewährleisten, um an allen in Kapitel 2.4

beschriebenen Workflows teilzunehmen.

Grundsätzlich sind Teil- und Koordinationsmodelle immer im nativen Format des Autorenwerkzeugs

und im IFC-Format zu liefern. Alle Modellableitungen, wie unter anderem 2D-Pläne (Grundrisse,

Schnitte, Ansichten, etc.), Bauteillisten oder Raumbücher, müssen immer im Zusammenhang mit

dem jeweiligen Teilmodell stehen. Bei der Erstellung von Teilmodellen ist darauf zu achten, dass

ausschließlich native Bauteile verwendet werden und frei von Rechten Dritter sind. Sofern durch die

Anlage 14a BIM-Richtlinie des BLB NRW 14 von

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Auftragnehmer bei der Erstellung von Teilmodellen Bauteile im IFC-Format anderer Autorenwerk-

zeuge verwenden (z.B. durch Referenzen), werden diese Teilmodelle nicht als Lieferleistung aner-

kannt.

Für die Bereitstellung von Teilmodellen im IFC-Format ist mindestens die Model View Definition „IFC

2x3 Coordination View 2.0“ zu verwenden, Anpassungen sind in Anlage 16 zu definieren. Es ist

sicherzustellen, dass die Bauteile der Teilmodelle entsprechend dem IFC Schema korrekt klassifi-

ziert sind. Der Informationsgehalt (LOIN) ergibt sich aus den Vorgaben der Parameterliste (An-

lage 14c).

2.3.2 Koordinations- und Prüfwerkzeuge Der BLB NRW stellt seinen Auftragnehmern frei, mit welchen Koordinations- und Prüfwerkzeugen

die fachliche und fachübergreifende Qualitätssicherung von Teil- und Koordinationsmodellen erfolgt.

Die eingesetzten Koordinations- und Prüfwerkzeuge müssen den Import von IFC Dateien und den

Im- und Export von BCF-Dateien gewährleisten, um die unter Kapitel 2.4 beschriebenen Workflows

vollumfänglich umzusetzen.

Sofern technisch möglich, kann für die fachliche Qualitätssicherung der Auftragnehmer das Auto-

renwerkzeug genutzt werden. Für die fachübergreifende Qualitätssicherung müssen die eingesetz-

ten Koordinations- und Prüfwerkzeuge das Zusammenführen verschiedener Teilmodelle im IFC-

Format zu einem Koordinationsmodell sowie eine regelbasierte Prüfung ermöglichen. Die Ergeb-

nisse der fachübergreifenden Qualitätssicherung müssen immer als BCF-Datei weiteren Projektbe-

teiligten zur Verfügung gestellt werden.

Die eingesetzten Koordinations- und Prüfwerkzeuge sind im BAP zu dokumentieren.

2.3.3 Projektplattform (Bauprojektmanagementplattform) Für den Informations- und Datenaustausch innerhalb eines Projekts stellt der BLB NRW eine Bau-

projektmanagementplattform bereit und administriert diese auch. Über die Bauprojektmanagement-

plattform werden insbesondere alle Teil- und Koordinationsmodelle und die damit im Zusammen-

hang stehenden Ableitungen, wie Pläne, Bauteillisten oder Raumbücher, sowie Dokumente organi-

siert, verwaltet und den Projektbeteiligten bereitgestellt. Alle über die Bauprojektmanagementplatt-

form bereitgestellten Informationen und Daten gelten als verbindlich und sind dort nur einmalig vor-

handen. Dadurch werden Redundanzen und die Verwendung von falschen oder veralteten Informa-

tionen und Daten vermieden.

Anlage 14a BIM-Richtlinie des BLB NRW 15 von

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Welche Bauprojektmanagementplattform seitens des BLB NRW zum Einsatz kommt wird in der pro-

jektspezifischen AIA (Anlage 14d) definiert.

2.3.4 Kollaborationsplattform Für die modellbasierte Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen den Projektbeteiligten in

einem Projekt wird eine Kollaborationsplattform eingesetzt. Über die Kollaborationsplattform sind

alle relevanten Issues zu kommunizieren, zu verwalten und als Aufgabe an den zuständigen Pro-

jektbeteiligten zu adressieren. Wird die Kollaborationsplattform vom AN zur Verfügung gestellt, hat

der AN die Daten- und Informationssicherheit des eingesetzten Systems gemäß des Kriterienkatalog

C5 des BSI sicherzustellen. Zudem werden im Rahmen der iterativen Modellprüfungen BCF-Dateien

aller Issues exportiert und vom AN auf der Bauprojektmanagementplattform bereitgestellt.

2.3.5 Ausführungsplattform In der Ausführung wird für das digitale Abnahme und Mängelmanagement über eine Ausführungs-

plattform organisiert und dokumentiert. Zur eindeutigen Nachverfolgung sind Mängel in den Teilmo-

delle zu verorten und damit in Zusammenhang stehende Dokumente ergänzend anzuhängen. Über

die Ausführungsplattform werden alle Mängel erfasst und sind zur Bearbeitung an die dafür verant-

wortlichen Auftragnehmer zu adressieren.

Das einzusetzende Produkt sowie dessen Bereitstellung und Administration ist in den projektspezi-

fischen AIA (Anlage 14d) festzulegen.

Kollaborationsworkflows Die Kollaborationsworkflows beschreiben die Anforderungen an die Abläufe der modellbasierten Zu-

sammenarbeit in einem Projekt.

2.4.1 Koordination und Qualitätssicherung Um die Planungsqualität in einem Projekt sicherzustellen, werden alle Teilmodelle iterativ und pha-

senbezogen auf die Einhaltung und Umsetzung der in den Anlagen 14 und 15 definierten Anforde-

rungen geprüft. Die Qualitätssicherung gliedert sich in folgende Stufen:

• Fachspezifische Qualitätssicherung (siehe 2.4.1.1)

• Fachübergreifende Qualitätssicherung (siehe 2.4.1.2)

• BIM-Qualitätssicherung (BIM-Qualitätsüberwachung, siehe 2.4.1.3)

• Fachliche Qualitätsprüfung (z.B. Projektsteuerung, siehe 2.4.1.4)

Anlage 14a BIM-Richtlinie des BLB NRW 16 von

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Detaillierte Anforderungen an die Koordination und Qualitätssicherung, wie Inhalte der Qualitätssi-

cherungsberichte oder Vorgaben zu Toleranzen von Kollisionen, sind in der Anlage 14b „Modellan-

forderungen“ beschrieben.

Die Projektbeteiligten erstellen jeweils separate BIM-Modelle (Fachmodelle). Soweit nichts Abwei-

chendes geregelt ist, gilt, dass die Koordination aller Fachmodelle (BIM-Gesamtkoordination) dem

Objektplaner obliegt. Die Projektbeteiligten wirken an der BIM-Koordination mit, indem sie ein für die

gemeinsame Koordination hinsichtlich Datenformat, Informationstiefe und Planungsqualität geeig-

netes Fachmodell bereitstellen, die hierfür erforderlichen Abstimmungen vornehmen und diese im

BAP dokumentieren.

Die Projektbeteiligten sind verpflichtet, an regelmäßigen Koordinationsbesprechungen im erforderli-

chen Umfang persönlich teilzunehmen und dazu jeweils aktuelle BIM-Modellstände zur Verfügung

zu stellen, die in der gemeinsamen Datenumgebung bearbeitet werden können. Der Auftragnehmer

hat die seinen Leistungsbereich betreffenden Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, damit BIM-Mo-

dellprüfungen zur BIM-Koordination durchgeführt werden können, und er hat etwa vorhandene Ab-

stimmungen und Nachbearbeitungen von Planungsleistungen vorzunehmen. Es sind grundsätzlich

alle Überprüfungen der BIM-Modelle im notwendigen Umfang gefordert, um ein leistungsphasenge-

rechtes, abgestimmtes Koordinationsmodell herzustellen.

BIM-Koordinationsleistungen entbinden die Projektbeteiligten nicht von ihrer Verantwortung für die

von ihnen erzeugten Daten.

Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass fachspezifische Qualitätsstandards, Vorschriften und

Gesetze beachtet werden müssen, die in diesen Anforderungen nicht gesondert beschrieben sind.

Anlage 14a BIM-Richtlinie des BLB NRW 17 von

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Abbildung 6: Koordination und Qualitätssicherung

2.4.1.1 Fachspezifische Qualitätssicherung (Auftragnehmer) Vor jeder Bereitstellung von Teilmodellen erfolgt durch die Auftragnehmer eine fachliche Prüfung

der erstellten Teilmodelle auf Einhaltung der geforderten Anforderungen. Für die Qualität der Teil-

modelle sind die Auftragnehmer verantwortlich.

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Die aus der Qualitätssicherung resultierenden Issues sind entsprechend der Verantwortlichkeit den

Projektbeteiligten im BIM Collaboration Format (BCF) über die Kollaborationsplattform zuzuweisen

und mit einem Status sowie einer Frist zu versehen.

2.4.1.2 Fachübergreifende Qualitätssicherung (Auftragnehmer) Die fachübergreifende Qualitätssicherung ist vom dafür verantwortlichen Auftragnehmer (z.B. Archi-

tekt oder Objektplaner) mit dem eingesetzten Koordinations- und Prüfwerkzeug durchzuführen. Da-

für sind die über die Bauprojektmanagementplattform bereitgestellten Teilmodelle der einzelnen Dis-

ziplinen in einem Koordinationsmodell zusammenzuführen. Die Teilmodelle sind neben Kollisionen

(z. B.: Überschneidungen von Bauteilen) auch auf Funktionalität (z. B.: Öffnen von Türen) und die

Einhaltung von Wartungsräumen, Sperrflächen und Einbringungen zu prüfen.

Die aus der Qualitätssicherung resultierenden Issues sind entsprechend der Verantwortlichkeit den

Projektbeteiligten im BIM Collaboration Format (BCF) über die Kollaborationsplattform zuzuweisen

und mit einem Status sowie einer Frist zu versehen.

Die Ergebnisse der fachübergreifenden Qualitätssicherung sind in Form eines Qualitätssicherungs-

berichts durch den verantwortlichen Auftragnehmer über die Bauprojektmanagementplattform be-

reitzustellen.

Abbildung 7: Modellkoordination und BCF-Workflow

Anlage 14a BIM-Richtlinie des BLB NRW 19 von

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2.4.1.3 BIM-Qualitätssicherung (BIM-Qualitätsüberwachung) Die BIM-Qualitätsüberwachung verantwortet die BIM-Qualitätssicherung. Mit der BIM-Qualitätssi-

cherung wird gegenüber dem BLB NRW sichergestellt, dass die Auftragnehmer die geforderten An-

forderungen einhalten und umsetzen.

Zu festgelegten Zeitpunkten innerhalb einer Leistungsphase und insbesondere zu Phasenabschluss

ist durch die BIM-Qualitätsüberwachung eine BIM-Qualitätssicherung durchzuführen. Dazu sind die

von den Auftragnehmern erstellten und über die Bauprojektmanagementplattform bereitgestellten

Teil- und Koordinationsmodelle auf Grundlage eines BIM-Qualitätsberichtes inkl. Prüfmatrix zu prü-

fen. Die BIM-Qualitätssicherung umfasst unter anderem das Prüfen von Grundlagen (Formate, Ko-

ordinaten, Einheiten, Modellstrukturen), das stichprobenartige Prüfen von Informationen (LoI ent-

sprechend der Leistungsphase: Bauteilattribute, Raumattribute, etc.) und das stichprobenartige Prü-

fen von Kollisionen (LoG entsprechend der Leistungsphase: Modellierung, Duplikate, Überschnei-

dungen, etc.). Die Ergebnisse der BIM-Qualitätssicherung sind von der BIM-Qualitätsüberwachung

in einem Qualitätssicherungsbericht nach Vorgabe des BLB NRW zusammenzufassen. Der Quali-

tätssicherungsbericht bewertet die Qualität und den Stand der modellbasierten Zusammenarbeit der

Projektbeteiligten und ist dem BLB NRW und der Projektsteuerung über die Bauprojektmanage-

mentplattform bereitzustellen. Die BIM-Qualitätsüberwachung erstellt auf Grundlage einer stichpro-

benhaften fachübergreifenden Qualitätssicherung einen eigenständigen Qualitätssicherungsbericht.

Die Anzahl der zu erstellenden Qualitätssicherungsberichte ist in den projektspezifischen AIA (An-

lage 14d) festzulegen.

2.4.1.4 Fachliche Qualitätsprüfung Für die fachliche Qualitätsprüfung sind die Ergebnisse aus der fachübergreifenden Qualitätssiche-

rung der Auftragnehmer und die Ergebnisse der BIM-Qualitätsprüfung der BIM-Qualitätsüberwa-

chung heranzuziehen und zu bewerten. Entspricht die Qualität der Planung den geforderten Anfor-

derungen erfolgt die Freigabe der Leistungen. Die Verantwortlichkeit (z.B. Projektsteuerung) der

fachlichen Qualitätsprüfung ist in Abhängigkeit der Vergabe in den projektspezifischen AIA (Anlage

14d) festzulegen.

2.4.2 Besprechungs- und Berichtswesen Die Projektbesprechungen sind modellbasiert durchzuführen. Innerhalb der Projektbesprechungen

wird den Projektbeteiligten der aktuelle Planungsstand anhand der Teil- und Koordinationsmodelle

dargestellt, bewertet und als Entscheidungsgrundlage genutzt. Ergänzend dazu sind die Ergebnisse

Anlage 14a BIM-Richtlinie des BLB NRW 20 von

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der Qualitätssicherung heranzuziehen. Auf Grund der Performance sind innerhalb von modellba-

sierten Besprechungen grundsätzlich Koordinationswerkzeuge oder Modelviewer und nicht die Au-

torenwerkzeuge zum Darstellen von Modellen zu nutzen.

Der Umfang, Teilnehmerkreis und Zyklen von Projektbesprechungen sind im BAP (Anlage 16) fest-

zulegen.

2.4.3 Digitales Abnahme- und Mängelmanagement Im Rahmen der Bauüberwachung erfolgt die Erfassung und Abnahme von Mängeln digital. Über die

Ausführungsplattform sind Mängel sowohl in den Teilmodellen der einzelnen Disziplinen als auch in

2-D-Plänen zu verorten und den zur Bearbeitung verantwortlichen Auftragnehmern zuzuweisen.

Weitere Dokumente, wie Checklisten oder Abnahmeprotokolle sind den einzelnen Mängeln anzu-

hängen.

Die Verantwortlichkeiten des digitalen Abnahme- und Mängelmanagements sind in den projektspe-

zifischen AIA (Anlage14d) festzulegen.

2.4.4 As-built-Modellerstellung Zum Abschluss eines Projekts sind mit der Dokumentation alle Teilmodelle der Planung und das

Koordinationsmodell fortgeschrieben zu As-built-Modellen gemäß den Vorgaben der Anlagen 14a-

e, 15 und 16 zu übergeben. Dafür müssen während der Ausführung alle Änderungen in die einzel-

nen Teilmodelle zurückgeführt werden.

Die Verantwortlichkeiten der As-built-Modellerstellung sind in den projektspezifischen AIA (An-

lage14d) festzulegen.

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3 Lieferanforderungen

Allgemein Alle Informationen und Daten (Teilmodelle, Koordinationsmodelle, Pläne, Dokumente, weitere)

sind ausschließlich über die Bauprojektmanagementplattform bereitzustellen und gelten auch nur

dann als abgegeben. Die Zeitpunkte für die jeweilige Bereitstellung und deren Verantwortlichkeit

sind in den projektspezifischen AIA (Anlage14d) festzulegen.

Modellanforderungen Die Anlage 14b „Modellanforderungen“ und Anlage 14c „Parameterliste“ beschreiben alle zur Um-

setzung der BIM-Methode notwendigen Anforderungen. Dabei wird zwischen LoG (Level of Geo-

metry) und LoI (Level of Information) unterschieden.

Im Interesse der Datensparsamkeit sind überflüssig Detaillierungen und Modellattribute, eine redun-

dante Haltung von Objekten oder generell unnötige Datenansammlungen zu vermeiden.

Modellstatus Bei der Bereitstellung von Teilmodellen wird zwischen verschiedenen Modellstatus unterschieden.

Je nach Lieferleistung sind von den Auftragnehmern Austausch-, Übergabe- oder Koordinationsmo-

delle zu liefern.

3.3.1 Arbeitsmodell Der Status Arbeitsmodell bildet den aktuellen und nicht bereinigten Stand eines Teilmodells ab. Ar-

beitsmodelle dienen als Grundlage zur Umsetzung der in Kapitel 2.4 beschriebenen Kollaborations-

workflows. Arbeitsmodelle werden nicht an den BLB NRW übergeben.

3.3.2 Übergabemodell Der Status Übergabemodell bildet den finalen und bereinigten Stand eines Teilmodells ab. Über-

gabemodell erfüllen die geforderten Anforderungen und beinhalten ausschließlich Bauteile, die

durch den jeweiligen Auftragnehmer im Autorenwerkzeug erstellt wurden. Übergabemodelle sind

die Grundlage von Leistungsfreigaben.

3.3.3 Koordinationsmodell Sowohl Arbeits- als auch Übergabemodelle der Auftragnehmer werden zu einem Koordinationsmo-

dell zusammengeführt. Koordinationsmodelle bilden die Grundlage für die fachübergreifende Quali-

tätssicherung durch die Auftragnehmer.

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4 BIM-Anwendungen

Was BIM im jeweiligen Projekt bedeutet, wird durch die vereinbarten BIM-Anwendungen (Aw) be-

stimmt. Damit bildet die Ableitung der BIM-Anwendungen aus den BIM-Zielen des Auftraggebers

den Kern der AIA, da aus dieser Ableitung die konkreten Lieferanforderungen definiert werden. Die

zuvor genannten BIM-Ziele sind „die erwarteten Ergebnisse, die mittels Durchführung eines Pro-

zesses unter Anwendung der BIM-Methode innerhalb einer Organisation oder eines Projektes er-

reicht werden“ sollen.

Zum Erreichen der in diesem Dokument beschriebenen BIM-Ziele sind die BIM-Aw in Anlage 14e

definiert. Die Verantwortlichkeiten, sowie Abweichungen und Ergänzungen sind in den Anlagen 14c,

d und e festzulegen.

Der BLB NRW ist zu jedem Zeitpunkt der Vertragsabwicklung berechtigt, eine dem Planungs- und

Ausführungsstand entsprechende Dokumentation der BIM-Arbeitsergebnisse einzufordern. Hierzu

müssen die Auftragnehmer in der Lage sein auf Anfrage des BLB NRW Teilmodelle und aus den

Teilmodellen generierten Ableitungen, inhaltlich auf dem Stand des aktuell geschuldeten Planungs-

bzw. Ausführungsfortschritts, zur Verfügung zu stellen.

Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass:

• die Eingangsprüfung der BIM-Qualitätsüberwachung nicht die Ausgangsprüfung der Auftrag-

nehmer ersetzt. Die Verantwortung der Planungs- und Ausführungsqualität sowie der Quali-

tät der Projektergebnisse verbleiben vollumfänglich beim Auftragnehmer.

• Daten jederzeit vom BLB NRW verlangt werden können und im Regelfall nach jeder Über-

gabe überprüft werden.

• Lieferungen nur mit Bereitstellung über die Bauprojektmanagementplattform gültig sind.

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