FB503 - Hinweise zur Form der Angebotsabgabe.pdf

Fachliche Begleitung, Schulung und Qualitätssicherung der BRAFO-KE 2027–2029

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 16:13 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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FB503

Hinweise zur Form der Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten

  1. Elektronische Einreichung

Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich über das e-Vergabe-Portal des Bundes (https://www.evergabe-online.de/) einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.

Zur Angebotsabgabe ist zwingend der Angebotsvordruck (FB206) zu verwenden, sofern dieser den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Der Angebotsvordruck ist in digitaler Form auszufüllen und zu signieren.

Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge und Angeboten sowie zu Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf den Seitens des e-Vergabe-Portals des Bundes (https://www.evergabe-online.de/).

Sämtliche Informationen zum Verfahren sind auf dem e-Vergabeportal hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Teilnahme-/Vergabeunterlagen und die Kommunikation).

Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote können - vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - mittels eines sog. Bietertools grundsätzlich auf drei Arten eingereicht werden:

  1. Einreichung in Textform nach § 126b BGB
  2. Einreichung mit fortgeschrittener elektronischer Signatur bzw. fortgeschrittenen elektronischen Siegel
  3. Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. qualifizierten elektronischen Siegel

In allen drei Fällen erfolgen das Hochladen, die Verschlüsselung des Teilnahmeantrags/ Angebotes und die Weiterleitung mit dem zur Verfügung gestellten Bietertool. Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung bzw. dem Anschreiben genannten Teilnahme-/Angebotsfrist möglich.

Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB bzw. mit der/dem fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur/Siegel gelten der Teilnahmeantrag/das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel sind nicht auszufüllen.

Unterschriftserfordernis bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und Drittunternehmer- erklärungen

Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften/Angeboten von Bietergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag/das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden. Auf die Bewerbungsbedingungen des Landes Sachsen-Anhalt (Formblatt - FB302) wird hingewiesen. Die von jedem Mitglied der Bewerber- /Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung (Formblatt - FB 401) ist dem Teilnahmeantrag/Angebot als Datei eingescannt oder abfotografiert beizufügen. Etwaige Erklärungen Dritter (bspw. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer, Bietergemeinschaftserklärung) sind signiert dem Angebot beizufügen. Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden:

  • Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung,
  • Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung,

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  • Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an den Bewerber/Bieter übersandt hat.

Zum Zwecke der Zuordnung muss aus der Dritterklärung die/der Erklärende genau bezeichnet bzw. erkennbar sein.

Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen oder Rücknahmen des Teilnahmeantrags/ Angebots, sind bis zum Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist in entsprechender Form wie der Teilnahmeantrag/das Angebot einzureichen.

  1. Allgemeiner Hinweis zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen

Die in den Teilnahme-/Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahme-/Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Teilnahmeantrages/Angebotes und nur durch das die Teilnahme-/Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüberhinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Unterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.

Sollten Sie die Teilnahme-/Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über das e-Vergabe-Portals des Bundes (https://www.evergabe-online.de/) erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte, ist die Teilnahme dennoch ausschließlich über das e-Vergabe-Portals des Bundes (https://www.evergabe-online.de/) möglich. Teilnahme-/Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bewerber- /Bieterkommunikation, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise enthalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem e-Vergabe- Portals des Bundes (https://www.evergabe-online.de/).

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