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Fachliche Begleitung, Schulung und Qualitätssicherung der BRAFO-KE 2027–2029

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 16:13 (Europe/Berlin)

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Eignungs- und Zuschlagskriterien

Vergabenummer: 2026 - 55

Kurzbezeichnung: Fachliche Begleitung, Qualifizierung und Qualitätssicherung BRAFO-KE 2027- 2029

A. Eignungskriterien

Die Anbietenden haben ihre Eignung zur vertragsgemäßen Bearbeitung wie folgt nachzuweisen:

  1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
  • Kurzdarstellung des Unternehmens (Art, Umfang und Dauer der Geschäftstätigkeit im ausgeschriebenen Leistungsbereich)
  • Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
  1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
  • Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens EUR 2.000.000,00 und für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 500.000,00
  1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
  • Von den Bietenden sind die im Falle einer Auftragserteilung zum Einsatz kommenden Arbeitsverantwortlichen im Angebot zu benennen und ihre berufliche Qualifikation, Leistungsfähigkeit sowie Erfahrung in Bezug auf den Leistungsgegenstand anhand geeigneter Belege, wie beispielsweise Zeugnisse, Kurzzusammenfassungen von vergleichbaren Projekten, Listen über Veröffentlichungen und Vorträge nachzuweisen.

Durch das für die Leistungsbeschreibung vorgesehene Projektteam sind insgesamt insbesondere folgende Qualifikationen und Erfahrungen abzudecken. Die einzelnen Anforderungen müssen nicht kumulativ durch jede eingesetzte Person erfüllt werden. Aus dem Angebot muss jedoch eindeutig hervorgehen, durch welche Personen die jeweiligen Kompetenzen und Erfahrungen abgedeckt werden.

• Erfahrungen in der Beruflichen Orientierung, insbesondere an der Schnittstelle Schule – Übergang – Ausbildung. Der Nachweis ist durch einschlägige Referenzprojekte zu erbringen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter bereits Vorhaben zur Beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern oder jungen Menschen im Übergang von der Schule in Ausbildung, Beruf oder weiterführende Bildungswege fachlich begleitet, koordiniert, umgesetzt oder evaluiert hat. • Kenntnisse der Strukturen und Akteurslandschaft in Sachsen-Anhalt. Der Nachweis ist durch Referenzen, Projektbeschreibungen oder

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Tätigkeitsnachweise zu führen, die eine Zusammenarbeit mit einschlägigen Akteuren in Sachsen-Anhalt erkennen lassen, insbesondere mit Landesressorts, Schulen, Bildungsdienstleistern, der Bundesagentur für Arbeit, Kammern, Trägern der beruflichen Bildung oder weiteren Partnern im Übergang Schule – Beruf. • Erfahrungen mit landesweiten Programmen oder vergleichbaren Vorhaben im Übergangsbereich. Der Nachweis ist durch die Darstellung mindestens eines vergleichbaren Programms oder Vorhabens zu erbringen, bei dem der Bieter überörtliche beziehungsweise landesweite Abstimmungs-, Begleitungs-, Qualifizierungs- oder Qualitätssicherungsaufgaben wahrgenommen hat • Erfahrungen in der Entwicklung, Durchführung und Evaluation von Schulungen. Der Nachweis ist durch Schulungskonzepte, Teilnehmendenzahlen, Evaluationsinstrumente, Auswertungen oder Referenzen zu erbringen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter zielgruppengerechte Qualifizierungsformate konzipiert, durchgeführt und hinsichtlich ihrer Qualität ausgewertet hat • Erfahrungen in der Begleitung von Bildungsdienstleistern oder vergleichbaren Umsetzungspartnern. Der Nachweis ist durch Projektbeispiele zu führen, in denen der Bieter operative Umsetzungspartner fachlich beraten, bei Verfahrensfragen unterstützt, Schulungen angeboten, Praxisrückmeldungen aufgenommen oder bei der Qualitätssicherung begleitet hat • Kenntnisse in Kompetenzfeststellung, Potenzialanalyse, Interessen- und Kompetenzerkundung oder vergleichbaren Verfahren. Der Nachweis ist durch fachliche Veröffentlichung, Projektbeschreibungen, entwickelte Instrumente, Schulungsunterlagen oder Referenzen zu erbringen, aus denen Erfahrungen mit Verfahren zur Erfassung, Beobachtung, Auswertung oder Reflexion von Interessen, Kompetenzen, Potenzialen oder beruflichen Orientierungsprozessen hervorgehen. • Erfahrungen in der Erstellung und Weiterentwicklung von Schulungs-, Selbstlern – und Praxismaterialien. Der Nachweis ist durch Arbeitsproben, Materialauszüge, Manuale, Präsentationen, Kurzanleitungen, digitale Lernmaterialien oder vergleichbare Produkte zu erbringen, die die Fähigkeit zur adressatengerechten, fachlich richtigen und praxistauglichen Aufbereitung komplexer Verfahren belegen • Kompetenzen in Evaluation, Datenaufbereitung und Berichtswesen. Der Nachweis ist durch Evaluationsberichte, Sachstandsberichte, Auswertungsvorlagen, Fragebogeninstrumente, Ergebnisdarstellungen oder vergleichbare Unterlagen zu führen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter Daten, Rückmeldungen und Praxiserfahrungen systematisch erheben, auswerten und steuerungsrelevant aufbereiten kann. • Erfahrungen in der fachlichen Moderation von Abstimmungs- und Reflexionsprozessen. Der Nachweis ist durch Referenzen, Moderationskonzepte, Ergebnisdokumentation oder Workshopunterlagen zu erbringen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter fachliche Abstimmungen mit unterschiedlichen Akteuren strukturieren, moderieren und in konkrete Ergebnisse überführen kann. • Kenntnisse zu inklusiver, klischeefreier und gendersensibler beruflicher Orientierung. Der Nachweis ist durch Projektbeispiele, Schulungsinhalte,

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Fachbeiträge, Materialien oder konzeptionelle Ausführungen zu führen, die zeigen, dass der Bieter Aspekte von Inklusion, Diversität, Geschlechtersensibilität, einfacher Sprache und klischeefreier Beruflicher Orientierung fachlich fundiert in Verfahren, Schulungen oder Beratungskontexte einbinden kann. • Fähigkeit zur adressatengerechten Kommunikation mit Bildungsdienstleistern, Auftraggebern und weiteren beteiligten Akteuren. Der Nachweis ist durch Referenzen, Kommunikationskonzepte, Beispiele für Informationsmaterialien, Beratungsformate, Protokolle oder Abstimmungsunterlagen zu erbringen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter komplexe fachliche, organisatorische und verfahrensbezogene Inhalte verständlich, verbindlich und zielgruppengerecht vermitteln kann.

  • Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vom Bieter bzw. Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft die Benennung von mindestens zwei Referenzenaufträgen der letzten drei Jahre (ab Veröffentlichung der Ausschreibung), die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, verlangt. (Der geforderte Zeitraum von drei Jahren bezieht sich auf den tatsächlichen Leistungszeitraum. Maßgeblich ist, dass innerhalb dieser letzten drei Jahre relevante Leistungen erbracht wurden. Das Datum des Projektstarts oder des endgültigen Projektabschlusses ist nicht allein entscheidend. Laufende, mehrjährige Projekte werden als Referenz anerkannt, sofern die bis zum Tag der Veröffentlichung erbrachten (Teil-)Leistungen in Qualität und Umfang eine gesicherte Beurteilung der Leistungsfähigkeit zulassen.) Es können bei Bedarf weitere Dokumente zur Darstellung und/oder Erläuterung von Referenzaufträgen beigefügt werden.

Als vergleichbar gelten Referenzprojekte, die in mindestens einem der folgenden Bereiche erbracht wurden: • Berufliche Orientierung und Übergang Schule-Beruf/Ausbildung Kompetenzfeststellung, Potenzialanalyse sowie Interessen- und Kompetenzerkundung, • Fachliche Begleitung und Qualitätssicherung von Bildungsprogrammen oder vergleichbaren landesweiten bzw. überregionalen Vorhaben, • Qualifizierung, Schulung oder fachliche Begleitung von Bildungsdienstleistern bzw. pädagogischem Fachpersonal, • Entwicklung, Durchführung und Evaluation von Schulungs- und Qualifizierungsformaten, • Entwicklung und Weiterentwicklung von Schulungs-, Selbstlern- oder Praxismaterialien, • Evaluation, Monitoring, Datenaufbereitung und Berichtswesen im Bildungs- bzw. Übergangsbereich, • fachliche Beratung, Verfahrensunterstützung und Moderation von Abstimmungs- oder Reflexionsprozessen in komplexen Bildungsprojekten.

  1. Sonstige
  • Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
  • Erklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit
  • Erklärung zu Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Beschaffung

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B. Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden folgende Zuschlagskriterien herangezogen:

  • Angebotspreis (max. 50 Punkte) Die Angebotswertung hinsichtlich dieses Zuschlagskriteriums erfolgt auf Grundlage des vom Bieter angebotenen Gesamtangebotspreises ohne Umsatzsteuer für den Grundzeitraum 2027 bis 2029 sowie den optionalen Verlängerungszeitraum bis 31.12.2031. Die Punktzahl berechnet sich wie folgt:

Legende: 𝐺 Gewichtung Preiskriterium [Punkte] 𝑃 𝑃 Angebotspreis des zu wertenden Angebots [EUR] 𝐴 𝑃 Angebotspreis des günstigsten Angebots [EUR] 𝐺

Das günstigste Angebot erhält demnach den Maximalpunktwert in Höhe des gewichteten Preiskriteriums (G ). Eine Punktezahl von 50 entspricht insofern dem Bestwert. Diese P erhält der günstigste Bieter. Die Punktzahl für die übrigen Angebote mindert sich jeweils in Abhängigkeit der Abweichung vom günstigsten Angebot. Es wird auf volle Punkte gerundet. Derjenige, der den doppelten Preis (und mehr) des preisgünstigsten Bieters anbietet, erhält 0 Punkte.

  • Qualität des Umsetzungskonzepts (max. 108 Punkte) Die Bietenden haben ein fachlich-methodisches Konzept vorzulegen, welches ihre Herangehensweise zur Leistungserbringung in Bezug auf die in der Leistungsbeschreibung dargelegten Leistungen ausführlich beschreibt. Es stellt das Vorgehen unter Berücksichtigung der zu erbringenden Teilleistungen dar und gibt insbesondere Aufschluss über die konkrete praktische Umsetzung des Auftrages.

Die Konzepte werden nach den folgenden Kriterien mit 0 bis 3 Punkten bewertet und anschließend mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert. Die erreichten Punkte werden dann addiert. Das Ergebnis entspricht der Punktzahl des Konzepts zur Umsetzung des Projektes. Die Bewertung erfolgt anhand der beigefügten Matrix.

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KriteriumBeschreibung / BewertungsaspektGewichtung sfaktor
Fachliches Verständnis von BRAFO-KE und ZielverständnisBewertet wird, inwieweit das Angebot ein fundiertes Verständnis der Zielsetzung, des Aufbaus und der Wirkungsweise von BRAFO-KE erkennen lässt und das Verfahren nachvollziehbar in den Gesamtprozess des Landesberufsorientierungsprogramms BRAFO einordnet.5
Schlüssiges Vorgehen und methodische HerleitungBewertet wird die fachliche, methodische und organisatorische Qualität des vorgeschlagenen Vorgehens sowie die Nachvollziehbarkeit der Umsetzungsschritte5
Konzept zur Hotline und fachlichen Verfahrensunterstützun gBewertet werden Organisation, Erreichbarkeit, Dokumentation, Bearbeitungsprozesse, Schnittstellenmanagement sowie die Nutzung der Erkenntnisse zur Qualitätssicherung.4
Schulungs- und QualifizierungskonzeptBewertet werden Aufbau, Didaktik, Zielgruppenorientierung, Qualität der Schulungen und Nachschulungen, Differenzierung nach Testleitung, Wertung und Beratung, Evaluation und Umgang mit Personalwechsel.6
Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von BRAFO-KEBewertet wird, wie systematisch Rückmeldungen aus Hotline, Schulungen und Praxis ausgewertet, Optimierungsbedarfe identifiziert und in Handlungsempfehlungen bzw. Weiterentwicklung von BRAFO-KE überführt werden.5
Schulungs- und SelbstlernmaterialienBewertet werden Qualität, Aktualität, Verständlichkeit und nachhaltige Weiterentwicklung der Materialien.3
Ablauf-, Zeit- und RessourcenplanungBewertet werden Realisierbarkeit der Projektplanung, Ressourcenplanung, Meilensteine, Berichtswesen sowie Berücksichtigung der Haushaltsjahre 2027-20294

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Projektteam und Bewertet werden Qualifikation, 4 personelle Umsetzung Berufserfahrung, Rollenverteilung, Vertretungsregelungen sowie einschlägige Erfahrungen des vorgesehenen Projektteams.

Die bei den Zuschlagskriterien erreichten Punkte werden addiert. Das Angebot, welches die höchste Punktzahl erreicht hat, hat im Wettbewerbsverfahren das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und erhält den Zuschlag. Bei Punktegleichstand erhält der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis den Zuschlag.

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