Zusätzliche und Besondere Vertragsbedingungen.pdf

Externer Datenschutzbeauftrager für Forschungsverbund Berlin e.V.

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 14:41 (Europe/Berlin)

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Zusätzliche Vertragsbedingungen - ZVB/ Besondere Vertragsbedingungen - BVB

Vergabenummer Vergabeverfahren FVB-2026-0009 Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten für den Forschungsverbund Berlin e.V.

Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

  1. Allgemeines (1) Für Lieferungen und Leistungen gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen sowie die „Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen“ (VOL/B).

(2) Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers oder der Auftragnehmerin werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

  1. Preise Die vereinbarten Preise sind Marktpreise im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 (BAnz. 1953 Nr. 244) in der jeweils geltenden Fassung. Sie unterliegen in ihrer Bildung der PreisVO und der Preisprüfung durch die für die Preisbildung- und Preisüberwachung zuständigen Behörden auf Grundlage der PreisVO.

  2. Lieferung Der Auftragnehmer liefert zu dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei an die vom Auftraggeber bezeichnete Annahmestelle.

  3. (frei)

  4. Skonto (1) Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung wird ein Skonto von 2 v.H. des Rechnungsbetrages abgezogen. Satz 1 gilt nicht bei Leistungen, bei denen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Gewährung von Skonto ausgeschlossen ist, insbesondere bei preisgebundenen Verlagserzeugnissen.

(2) Skonto wird von allen Zahlungen (einschließlich Zahlungen nach Zahlungsplan, Voraus-, Abschlags-, Schluss-und Teilschlusszahlungen) abgezogen.

(3) Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn gemäß Nr. 17 Abweichendes vereinbart wird.

  1. Schriftform Jede Änderung, Ergänzung oder Abweichung des Vertrages bedarf mindestens der Textform gemäß § 126b BGB.

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Zusätzliche Vertragsbedingungen - ZVB/ Besondere Vertragsbedingungen - BVB

Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

Die nachstehenden besonderen Vertragsbedingungen sind Ergänzungen für die Erfordernisse des Einzelfalls. Sie beziehen sich nur auf die Lieferungen und Leistungen, die Gegenstand dieser Vergabe sind.

Veränderungen oder Markierungen dürfen vom Bieter nicht vorgenommen werden. Auch das Ankreuzen der Kästchen erfolgt nur durch den Auftraggeber.

  1. Preisgleitklausel Abweichend von Nr. 2 ZVB finden die nachstehend bezeichneten Preisgleitklauseln Anwendung:

  2. Ausführungsfristen Für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen gelten die nachstehenden Fristen und Einzelfristen: gem. Leistungsbeschreibung

  3. Unteraufträge Ergänzend zu § 4 Nr. 4 VOL/B wird vereinbart: ☐ Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber spätestens bei Beginn der Auftrags- ausführung die Namen, die Kontaktdaten und die gesetzlichen Vertreter seiner Unterauftragnehmer mit. ☐ Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber spätestens bei Beginn der Auftrags- ausführung die Namen, die Kontaktdaten und die gesetzlichen Vertreter der Lieferanten, die an Dienstleistungsaufträgen beteiligt sind, mit. ☐ Auftragnehmer und Unterauftragnehmer haften im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsausführung gemeinsam. Der Auftragnehmer hat mit den jeweiligen Unterauftragnehmern eine dementsprechende Vereinbarung zu schließen.

☐ Dieses gilt für alle Leistungen.

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Zusätzliche Vertragsbedingungen - ZVB/ Besondere Vertragsbedingungen - BVB

☐ Dieses gilt für folgende Teilleistungen:

☐ Der Auftrag ist vom Auftragnehmer oder - im Fall einer Bietergemeinschaft - von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft auszuführen. ☐ Dieses gilt für alle Leistungen. ☐ Dieses gilt für folgende Teilleistungen:

  1. Vertragsstrafen Gemäß § 11 VOL/B wird folgende Vertragsstrafe vereinbart:

Bei Überschreitung der unter 8. genannten Fristen hat der Auftragnehmer als Vertragsstrafe für einen durch ihn verschuldeten Verzug zu zahlen ☐ für jeden vollendeten Tag % ☐ für jede vollendete Woche % desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Obergrenze der durch Verzug entstandenen Vertragsstrafe beträgt % der Bruttoauftragssumme.

  1. Güteprüfung Gemäß § 12 VOL/B wird zur Güteprüfung vereinbart:

  2. Annahmestelle Forschungsverbund Berlin e.V. Rudower Chaussee 17 12489 Berlin

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Zusätzliche Vertragsbedingungen - ZVB/ Besondere Vertragsbedingungen - BVB

  1. Abnahme Für die Abnahme der Lieferung/Leistung gilt folgende besondere Regelung:

gem. Leistungsbeschreibung

  1. Verjährungsfrist für die Mängelansprüche Abweichend von § 14 Nr. 3 VOL/B beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche Jahr(e) nach der Abnahme.

  2. Zahlungen (1) Vorauszahlungen werden nicht geleistet:

(2) Abschlagszahlungen ☒ werden nicht geleistet.

  1. Rechnungen ☐ Der Auftragnehmer hat Rechnungen in einfacher Ausfertigung, Abschlagsrechnungen für Vorauszahlungen (Nr. 14 Abs. 1) und für Abschlagszahlungen (Nr. 14 Abs. 2) in einfacher Ausfertigung einzureichen. ☒ Die Rechnung elektronisch als PDF an: invoiceoffice@fv-berlin.de ☐ Jeder Rechnung, Schlussrechnung oder Teilschlussrechnung hat der Auftragnehmer Aufmaßberechnungen und -zeichnungen, Stundenlohnzettel, Lieferscheine, Wiegekarten, Fremdrechnungen und andere Belege, die der Auftraggeber zur Prüfung und Feststellung benötigt, im Original als Unterlagen beizufügen.

  2. Skontoabzüge ☒ Es wird kein Skonto vereinbart. ☐ Abweichend von Nr. 5 ZVB wird folgende Skontovereinbarung getroffen: ☐ Das Skonto beträgt v.H. ☐ Die Skontofrist beginnt abweichend von Nr. 5 ZVB ☐ für Zahlungen gemäß Zahlungsplan und Vorauszahlungen mit dem Tage der Fälligkeit, ☐ für Abschlagszahlungen mit dem Tage des Eingangs prüfbarer Aufstellungen über die vertragsgemäße Teillieferung oder Teilleistung. ☐ Für Schlusszahlungen gilt Nr. 5 ZVB unverändert, für Teilschlusszahlungen mit der Maßgabe, dass die Skontofrist nicht vor vertragsgemäßer Lieferung oder Leistung des in sich abgeschlossenen Auftragsteils beginnt.

  3. Sicherheitsleistung Abweichend von § 18 VOL/B hat der Auftragnehmer folgende Sicherheit(en) zu leisten:

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Zusätzliche Vertragsbedingungen - ZVB/ Besondere Vertragsbedingungen - BVB

  1. Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Darüber hinaus gelten ergänzend folgende Besonderen Vertragsbedingungen:

☒ Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderverordnung - Teil A ☐ ☐ ☐ ☐

  1. Sonstige Bedingungen

ZVB / BVB (August 2022) Seite 5 von 5

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