Zusätzliche Vertragsbedingungen der
Deutschen Bundesbank
für die Ausführung von Leistungen Liefer- und
Dienstleistungen
1 Art und Umfang der Leistungen (§ 1 VOL/B)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur An- lieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2 Änderung der Leistung (§ 2 Nr. 3 VOL/B)
2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich – möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach –schriftlich mitteilen.
2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Min- derkosten nachzuweisen.
3 Ausführung der Leistung (§ 4 VOL/B)
Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
4 Güteprüfung (§ 12 Nr. 2 VOL/B)
Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
5 Abnahme (§ 13 VOL/B)
5.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
5.2 Die Gefahr geht – wenn nichts anderes vereinbart ist – auf den Auftraggeber über – bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle, – bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
6 Mängelansprüche (§ 14 VOL/B)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.
7 Rechnungen (§§ 15 und 17 VOL/B)
7.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Um- satzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
7.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
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7.3 Die Zahlungsfrist beginnt erst ab vertragsgemäßer bzw. abgenommener Lieferung/Leistung und Eingang einer fälligen Rechnung. Rechnungssteller müssen Rechnungen gegenüber der Deutschen Bundesbank in elektronischer Form im Sinne der E-Rechnungsverordnung (ERechV) ausstellen und übermitteln. Die Elektronische Rechnung ist über die Zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE) unter Verwendung der Leitweg-ID 991-80008-08 einzureichen und muss zwingend die Bestellnummer (BBk-xxxxxxxx-x) enthalten. Rechnungsbegleitende Anhänge zu einer Elektronischen Rechnung sind nur zulässig, wenn sie im PDF-Format eingereicht werden. Die Deutsche Bundesbank behält sich vor, Rechnungen ohne Bestellnummer an den Rechnungssteller zurückzuweisen. Die 30-tägige Zahlungsfrist gemäß § 286 Abs. 3 S. 1 BGB wird nur bei Eingang einer Elektronischen Rechnung, die die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllt, in Lauf gesetzt. Bei einem Rechnungsbetrag unter 1.000 Euro netto können die Vertragsparteien von einer elektronischen Rechnungsstellung absehen, wenn dieser Rechnung ein Direktauftrag ohne vorherige Durchführung eines Vergabeverfahrens zugrunde liegt.
8 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16 VOL/B)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zwei- facher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen – das Datum, – die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes, – die Art der Leistung, – die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, – die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und – die Gerätekenngrößen enthalten. Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
9 Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen, Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich angenommen sind.
10 Vertragsänderungen
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
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