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Leistungsbeschreibung
Projekt: Kodierunterstützungsleistungen LV-Nr.: R26_006
Leistungsbeschreibung
VgV-Offenes Verfahren
„Kodierunterstützungsleistungen“
Vergabe-Nr.: R26_006
Auftraggeber:
Universitätsmedizin Göttingen (UMG) Robert-Koch-Straße 40 37075 Göttingen
Vergabestelle:
Universitätsmedizin Göttingen (UMG) G3-50 Strategischer Einkauf und Vergabestelle Robert-Koch-Straße 40 37075 Göttingen
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Projekt: Kodierunterstützungsleistungen LV-Nr.: R26_006
Inhaltsverzeichnis
- Gegenstand der Vergabe und Laufzeit ................................................................................................. 3
1.1. Gegenstand der Vergabe ...................................................................................................................... 3
1.2. Laufzeit des Vertrages .......................................................................................................................... 4
- Leistungen des Auftragnehmers ........................................................................................................... 4
2.1. Kodierung somatischer Fälle ................................................................................................................ 5
2.2. Kodierung psychiatrischer Fälle ............................................................................................................ 5
2.3. Abrechnung von Fällen der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde .......................................................... 6
-
Mitarbeiter*innenanforderung ............................................................................................................ 7
-
Angebot, Preise und Abrechnungen ..................................................................................................... 8
-
Beginn, Dauer und Kündigung .............................................................................................................. 8
-
Datenschutz, Verschwiegenheit, vertrauliche Unterlagen ................................................................... 9
-
Haftung und Gewährleistung .............................................................................................................. 10
-
Zuständigkeit nach der Auftragserteilung .......................................................................................... 10
-
Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer ................................................................................... 11
-
Abtretung von Forderungen ............................................................................................................... 11
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1. Gegenstand der Vergabe und Laufzeit
Die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) umfasst die Medizinische Fakultät und das Universitätsklinikum. Mit über 9.700 Mitarbeitenden ist die UMG die größte Arbeitgeberin in der Region. Mehr als 60 Kliniken, Institute und Abteilungen und 1.600 Betten stehen für eine qualitativ hochwertige Patientinnenversorgung, exzellente Forschung und moderne Lehre. Jährlich werden 220.000 ambulante und 60.000 stationäre Pati- entinnen versorgt.
1.1.Gegenstand der Vergabe
Die UMG beabsichtigt, die Unterstützung in der Kodierung von stationären Fällen nach DRG und PEPP und ambulante ZMK Abrechnung nach GOÄ an einen externen Kodierdienstleister zu vergeben.
Die Kodier-Unterstützungsleistungen erfolgen auf Abruf durch die Auftraggeberin. Durch die hier beschrie- benen Rahmenvereinbarungen werden die Konditionen für den späteren Abruf festgelegt, insbesondere die Qualitäten der Kodier-Unterstützungsleistungen sowie die Preis- und Leistungskonditionen.
Die Abnahmemengen sind bedarfsabhängig. Zurzeit sind in einem Zeitraum von 48 Monaten folgende Über- nahmemengen durch einen externen Kodierdienstleister vorgesehen. Die Mengenangaben sind Schätzungen auf Grundlage von Erfahrungswerten der vergangenen Jahre. Die Bestellmengen unterliegen Schwankungen. Ein Anspruch auf ein verpflichtendes Auftragsvolumen ergibt sich daraus nicht. Bei zukünftigen Berufungen oder auf Wunsch der UMG kann die Anzahl der Fallkodierungen während der Vertragslaufzeit steigen oder ggf. können Fachgebiete entfallen.
- Ca. 5000 somatische Fälle (DRG) entsprechend der fallbezogenen, aktuellen ICD 10 GM und OPS Klas- sifizierung und der deutschen Kodierrichtlinien (DKR)
- Ca. 1800 Fälle der Psychiatrie (PEPP) nach den aktuellen ICD 10, OPS Klassifikationen des PEPP Sys- tems
- Ca. 180 Fälle aus dem Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde nach dem Regelwerk der GOZ, GOÄ und BEMA
Zu kodieren sind offene Fallakten unterschiedlicher Fachabteilungen und Organisationseinheiten. Hierbei handelt es sich sowohl um digitale Dokumentationen als auch um Papierakten. Die UMG behält sich die Ent- scheidung vor, bei welchen Abteilungen die Leistungen zur Kodierung kommen. Zu Vertragsbeginn erfolgt eine Grobplanung der ersten Wochen zur Planbarkeit für den Auftragnehmer. Im weiteren Verlauf werden wöchentlich Gespräche zur weiteren Planung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin durchgeführt.
Der Auftragnehmer muss der UMG eine umfassende Bearbeitung der Fälle gewährleisten. Eine teilweise Be- arbeitung oder „Anarbeitung“ der Fälle mit abschließender Übergabe an eine interne Kodierfachkraft ist nicht gestattet.
Zu diesem Zweck ist trotz der Möglichkeit eines Zugriffs auf digitale Akten, eine Absicherung der finalen Ko- dierung mit Einsicht in die Papierakte durch regelmäßigen Vor-Ort-Besuch notwendig. Für die Stellung der
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Arbeitsplätze vor Ort werden individuelle Abstimmungen zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragneh- mer getroffen. Ausgeschlossen ist das Anschließen von IT-Hardware des Auftragnehmers an das UMG-Netz- werk.
Der Anteil der erforderlichen Kodierunterstützung vor Ort, kann fachrichtungsbezogen bei 50 % in der Woche oder mehr liegen. Die Vor-Ort-Kodierung erfolgt montags bis freitags zu den üblichen Bürozeiten. Sofern Fälle auf Basis digitaler Unterlagen per remote vorkodiert werden, müssen diese binnen einer Woche unter Ein- beziehung der Papierakte abgeschlossen werden.
1.2.Laufzeit des Vertrages
Der Vertrag soll zunächst für eine Dauer von 24 Monate abgeschlossen werden. Die UMG behält sich im Rahmen einer einseitigen Option vor, den Vertrag maximal zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Inner- halb des gesamten Zeitraumes dürfen die genannten Gebühren im Angebot durch den Bieter – später den Vertragspartner – nicht erhöht werden.
Der Bieter verpflichtet sich bei Ende des Vertrages alle übergebenen und noch nicht abgeschlossenen Fälle bis zu deren Abschluss weiterzubearbeiten.
Sofern zum Ende des Vertrages die Vergabe des Folgevertrages nicht durchgeführt werden konnte, ist der Bieter verpflichtet, unter Beibehaltung der hier angebotenen Preise, die Leistungen für weitere max. 6 Mo- nate zu erbringen.
Die Leistungen müssen ab dem 01.11.2026 bzw. in Absprache erbracht werden (Leistungsbeginn).
2. Leistungen des Auftragnehmers
Es wird von der UMG angestrebt, die Kodierung ergänzend durch den Auftragnehmer durchführen zu lassen. Das bedeutet im Detail:
Die Kodierung orientiert sich an der erlösgesicherten und MD-sicheren Kodierung der Fälle. Eine Voll- ständigkeit der Kodierung besonders auch in Bezug auf die erbrachten Zusatzentgelte und NUBs ist sicherzustellen. Die Primärkodierung hat durch entsprechend erfahrene Kodierfachkräfte zu erfol- gen. Für die Freigabe von Fällen mit einer Fallschwere größer 2 ist durch den Auftragnehmer ein 4-Augen- Prinzip innerhalb des Teams des Auftragnehmers durchzuführen. Der Casemix der im Preisblatt genannten Fallgruppen wird über die zur Abrechnung freigegebene aG-DRG inkl. der Zu- und Abschläge berechnet. Bei Hybrid-DRGs wird der festgesetzte Erlös unter Zuhilfenahme des Landesbasisfallwerts Niedersachsen virtuell in einen analogen Casemix umgerech- net. Pflegeerlöse und Zusatzentgelte/NUBs fließen hier nicht mit ein Die Einarbeitung von neuen Mitarbeitenden (Kodierfachkräfte) der UMG vor Ort an der UMG in Be- zug auf Kodieraufgaben Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Kodierung und nachfolgend auch im laufenden Betrieb mit den jeweiligen Fachabteilungen vor Ort die Organisationsabläufe, die Abläufe zur Dokumentation
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und die Datenbereitstellung zu überprüfen und der UMG ggf. Verbesserungsvorschläge zu unterbrei- ten. Verbesserungs- und Optimierungsvorschläge sind vor einer etwaigen Einführung mit den Ver- antwortlichen des Auftraggebers abzustimmen. Prüfung auf Vollständigkeit der Patientinnenakte (Digital- sowie Papierakten) Relevante Dokumentationssysteme sind MEONA, IXSERV, ICCA, ROxTRA, CGM Medico OP, Pegasos, NIQ, QIMS, High dent Plus, ID Scorer, SAP IS-H. OPS Collektor, Mitwirkung bei einer juristisch einwandfreien Kodierung Sicherstellung der Vermeidung von Doppelkodierungen Festlegen einer Kommunikationsstrategie, in Form von regelmäßigen Briefings sowohl zur allgemei- nen Zusammenarbeit (Prozesse auswerten und Verbesserungen diskutieren/festlegen) als auch zu speziellen Themen. Bekanntgabe ständiger Ansprechpartnerinnen sowie deren Vertretung Die Kodierung soll grundsätzlich in den Räumen des Auftragnehmers erfolgen, sofern die Akte voll- ständig digital vorliegt. Zum Jahresabschluss kann eine kürzere Bearbeitungszeit durch die Auftraggeberin gefordert werden. Ein regelmäßiges Reporting an die zuständige Sachgruppe sollte erfolgen, z. B. zu bearbeiteten Fällen, offenen Rückfragen, typischen Dokumentationslücken, Kodierauffälligkeiten, Bearbeitungsständen und ggf. Schulungsbedarfen.
2.1.Kodierung somatischer Fälle
Umfang sind alle Fachabteilung eines universitären Maximalversorgers (s. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.) Aufnahmediagnosen werden durch die internen Kodierfachkräfte der UMG spätestens 3 Werktage nach Aufnahme gesetzt Die Fallauswahl erfolgt durch die Auftraggeberin Es erfolgen teilweise digitale Dokumentationen sowie auch eine Papierdokumentation Eingabe von ORPHAcodes Kodierungen der Leistungen und verabreichten Medikamente der Fälle auf der Intensivstation erfolgt zeitnah. Die Intensivstationen arbeiten vollständig digital (Systeme ICCA und MEONA). SAPS/TISS werden täglich durch die Kodierfachkräfte kontrolliert und ggf. angepasst. Der Auftraggeber gewährleistet den Zugriff auf die Systeme
2.2.Kodierung psychiatrischer Fälle
Die Erwachsenenpsychiatrie umfasst 113 vollstationäre Betten und 90 teilstationäre Plätze. Der Auf- tragnehmer soll die internen Kodierfachkräfte ergänzen und entlasten, insbesondere bei Arbeitsspit- zen, zur Qualitätssicherung und im fachlichen Austausch. Schulungen der betroffenen Mitarbeitenden der psychiatrischen Abteilungen (Ärzte, Sekretariate und Verwaltungsangestellte) in Bezug auf eine optimierte Dokumentation insbesondere der Pati- ent*innenakten und Leistungsformulare
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2.3.Abrechnung von Fällen der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Die Klinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (ZMK) der UMG umfasst alle spezialisierten zahnme- dizinischen Fachbereiche, wobei die Helmtherapie organisatorisch und fachlich der Kieferorthopädie zugeordnet ist. Es handelt sich hierbei um ein rein ambulantes Gut von ca. 120 bis 180 Patientinnen pro Jahr. Der Auftragnehmer übernimmt die eigenständige Ableitung und Erfassung der abrechnungsrelevan- ten Leistungen direkt aus der Patientinnendokumentation. Die Erfassung erfolgt nach den Regel- werken der GOZ, GOÄ und BEMA. Als zwingende vertragliche Grundlage dient die jeweilige Verein- barung mit dem Patienten, bzw. der Patientin. Die Bearbeitung und Leistungserfassung durch die Auftragnehmer im speziellen ZMK-System High dent Plus sollte zeitnah (Zielgröße: innerhalb von 10 Tagen) erfolgen. Nach erfolgreicher Eingabe gibt die Auftragnehmer der Sachgruppe eine verbindliche Rückmeldung. Ein regelmäßiges Status-Reporting über offene und abgearbeitete Fälle ist erwünscht.
Klinik für Allgemein-, Viszeral-und Kinderchirurgie
Klinik für Anästhesiologie
Klinik für Augenheilkunde
Klinik für Unfallchirurgie, Orthopädie und Plastische Chirurgie
Institut für Klinische und Interventionelle Radiologie
Klinik für Gastroentrologie
Klinik für Geriatrie
Klinik fürGynäkologie und Geburtshilfe
Klinik für Hämatologie und Medizinische Onkologie
Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Klinik für Herz-, Thorax-und Gefäßchirurgie
Klinik für Kardiologie und Pneumologie
Klinik für Kinder-undJugendpsychiatrie
Klinik für Kinderheilkunde und Jugendmedizin (inkl. Kinderkardiologie/Neonatologie/Kinderintensivmedi- zin)
Klinik für Mund-Kiefer-und Gesichtschirurgie
Klinik für Nephrologie und Rheumatologie
Klinik für Neurologie
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Klinik für Nuklearmedizin
Klinik für Palliativmedizin
Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie
Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie
Klinik fürNeurochirurgie
Klinik für Urologie
Poliklinik für Präventive Zahnmedizin, Paradontologie und Kariologie
Poliklinik für Kieferorthopädie
Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik
Institut für Diagnostische und Interventionelle Neuroradiologie
Zentrale Notaufnahme mit Aufnahmestation
Details unter:Institute | Universitätsmedizin Göttingen undKliniken | Universitätsmedizin Göttingen
3. Mitarbeiter*innenanforderung
Der Auftragnehmer setzt für die Leistungserbringung nur befähigtes und qualifiziertes Personal ein. Der Mit- arbeiter, bzw. die Mitarbeiterin, der die Kodierung der UMG betreut, ist für die Anforderungen dieser Fach- disziplin besonders geschult, wird laufend weitergebildet und wird abgesehen von Urlaub oder Krankheit möglichst dauerhaft für diese Fachdisziplin der UMG eingesetzt. Häufige Personalwechsel sind zu vermeiden.
DerDie Mitarbeiterin hat eine mindestens 5-jährige Erfahrung in der Kodierung von Fällen von Maximal- versorgern und Universitätsklinika und ist flexibel in der kurzfristigen Übernahme von Tätigkeiten in unter- schiedlichen Fachabteilungen.
Für die PEPP-Kodierung (Erwachsenenpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychosomatik) beste- hen besondere Anforderungen in Form von nachweisbarer Erfahrung von mindestens fünf Jahren in der PEPP-Kodierung psychiatrischer Fälle sowie sicherer Anwendung von ICD-10-GM, OPS, DKR-Psych und PEPP- Katalogen. Außerdem sollten Kenntnisse typischer psychiatrischer Störungsbilder, insbesondere affektive Störungen, Psychosen, Persönlichkeitsstörungen, gerontopsychiatrische Erkrankungen, substanzbezogene Störungen sowie relevante somatische Komorbiditäten vorliegen.
Für die Abrechnung der Klinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (ZMK) bestehen besondere Anforderun- gen von nachweisbaren Erfahrungen von mindestens fünf Jahren in der Abrechnung dieser Abteilung. Es
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Projekt: Kodierunterstützungsleistungen LV-Nr.: R26_006
werden vollumfängliche Kenntnisse in der Leistungserfassung sowie fundiertes Wissen im Bereich der kiefer- orthopädischen und ambulanten Abrechnung vorausgesetzt.
Der Auftragnehmer versichert, dass alle an der Leistungserbringung beteiligten Personen in der Lage sind, die Leistungen in deutscher Sprache zu erbringen und Fachtermini einer universitären Medizin jederzeit ver- standen und angewendet werden. Zu jeder Zeit ist die Projektsprache Deutsch auf Muttersprach-Niveau oder Deutsch als Fremdsprache mit mindestens Level C1 oder höher.
Der Auftragnehmer muss der UMG zusichern, dass die Mitarbeiter*innen zur Informationssicherheit geschult sind.
Die entsprechenden Befähigungen und Qualifizierungen je einzusetzendeneinzusetzender Mitarbeiterin und Fachabteilung sind auf Antrag des Auftraggebers im Einzelfall nachzuweisen.
4. Angebot, Preise und Abrechnungen
Eine Verschiebung der Fallmengen zwischen den Kliniken/Instituten oder den Abrechnungsvarianten ist während der Vertragslaufzeit möglich.
Die vereinbarten Preise sind Festpreise für den Auftragszeitraum, in denen alle Nebenkosten wie Fahrt-, Reise- und Transportkosten, Spesen, Porto etc. enthalten sind. Alle Kosten, die zu den vorgenannten Leistun- gen zählen, sind mit einzukalkulieren. Kostenerhöhungen während der Vertragslaufzeit berechtigen den Auf- tragnehmer nicht, Zusatzforderungen zu den Festpreisen geltend zu machen.
Wird bei Änderung der Leistung oder anderen Anordnungen des Auftraggebers eine erhöhte Vergütung be- ansprucht, so muss der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich vor der Ausführung der Leistung, der Höhe nach und schriftlich anzeigen. Sind zusätzliche Leistungen erforderlich, sind diese rechtzeitig anzu- zeigen und ggf. neu durch die Kodierabteilung schriftlich zu beauftragen.
Die Bezahlung des Auftragnehmers erfolgt anhand nachvollziehbarer Rechnungen auf der Basis der bearbei- teten Einzelfallaufstellungen.
Die Bieter können Angebote für den Auftragsgegenstand abgeben. Die UMG wird den Auftragsgegenstand unter Anwendung der Kriterien in der Auftragserteilung gesondert werten und das jeweils wirtschaftlichste Angebot ermitteln.
Die Preise sind in die Preisabfragetabelle einzutragen und sollen für stationäre Fälle differenziert nach Fall- schwere oder Aufenthaltsdauer angegeben werden.
5. Beginn, Dauer und Kündigung
Die wirtschaftliche Vertragslaufzeit beginnt mit dem 01.11.2026 und endet am 31.10.2028, inkl. zweier zu- sätzlichen Verlängerungsoptionen um jeweils 1 weiteres Jahr.
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Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch zweimal um je 1 Jahr, wenn diese nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Eine Kündigung ist nur einseitig für die Auftraggeberin möglich. Die Höchst- laufzeit beträgt 4 Jahre.
Beide Vertragsparteien sind zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch die Auftraggeberin liegt insbesondere dann vor, wenn der Auf- tragnehmer: a) nachhaltig und erheblich die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen schuldhaft unterlässt und ihn die Auftraggeberin schriftlich unter Benennung der zu beanstandenden Umstände abge- mahnt und der Auftragnehmer nicht unverzüglich nach Zugang der Abmahnung die beanstande- ten Umstände behoben hat b) Umstrukturierungsmaßnahmen auf Auftraggeberseite, wie z.B. Zusammenlegung, Schließung, Verkauf oder Ausgliederung einzelner Abteilungen c) die Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens oder Vergleichbares über das Unter- nehmen des Auftragnehmers d) wenn auf Seiten des Auftragnehmers Umstände vorliegen, welche eine ordnungsgemäße Erfül- lung der Ausschreibung offensichtlich unmöglich machen. e) gesetzliche Änderungen im Bereich der Kodierung oder die weiteren Kündigungsgründe nach § 8 Nr. 1 und Nr. 2 VOL/B erfüllt. Die Kündigung ist mindestens in Textform zu erklären. Schadenersatzansprüche gegen den Auftraggeber aufgrund der Kündigung sind ausgeschlossen, so- weit er den Kündigungsgrund nicht selbst zu vertreten hat. Die Auftraggeberin kann diese Rahmenvereinbarung oder einen Einzelauftrag frei, d.h. ohne Anga- ben von Gründen, ganz oder teilweise mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle einer Kündigung sind nur die bis zur Kündigung vom Auftragnehmer erbrachten und in sich abgeschlossenen Leistungen zu vergüten
6. Datenschutz, Verschwiegenheit, vertrauliche Unterlagen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages bekannt- werdenden Patient*innendaten, Betriebs- und Geschäftsinterna auch nach Erfüllung des Auftrages Still- schweigen zu bewahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Schweigepflicht erstreckt sich auch auf die Mitarbeitenden des Auftragnehmers sowie ggf. eingesetzter Botendienste. Alle Daten dürfen nur im Rahmen dieses Auftrages Verwendung finden. Der Auftragnehmer wird seine eingesetzten Mitarbeitenden diesbe- züglich verpflichten.
Mit der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer ist es notwendig, dass die UMG dem Auftragnehmer Einblick in besonders vertrauliche Unterlagen gibt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Unterlagen lediglich für die internen Arbeiten zu verwerten. Er erkennt an, dass jede unbefugte, auch teilweise Veröf- fentlichung oder anderweitige Weitergabe gegenüber Dritten die UMG berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden.
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Projekt: Kodierunterstützungsleistungen LV-Nr.: R26_006
Werden durch die Pflichtverletzung seitens des Auftragnehmers Tatsachen aus den zur vertraulichen Ein- sichtnahme überlassenen Arbeitspapieren bekannt, so sieht die UMG hierin einen schwerwiegenden Ver- trauensbruch, der die UMG zur Bekanntgabe des Tatbestandes auch Dritten gegenüber berechtigt.
Alle vom Auftragnehmer gefertigten, beschafften oder ihm von dem UMG überlassenen Unterlagen verblei- ben im Eigentum des Auftraggebers und sind von der UMG jederzeit auf Verlangen, spätestens jedoch un- aufgefordert mit Ablauf des Vertragsverhältnisses, auszuhändigen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftrag- nehmers ist ausgeschlossen.
Für den Auftragnehmer gilt bei Zugriff auf das UMG-System die jeweils aktuelle Informationssicherheitsricht- linie. Diese gilt sowohl bei Zugriff remote als auch bei einem Zugriff vor Ort. Sollte separate Software durch den Anbieter eingesetzt werden, wird ein IT-Betriebskonzept und eine Risikoanalyse erforderlich. Für Soft- ware, die beim Anbieter betrieben wird, ist ein C5-Testat erforderlich.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Erhebung, Verar- beitung und Nutzung personenbezogener Daten in einem Verfahrensverzeichnis der Form gemäß §4e BDSG nachzuweisen. Dieser Nachweis ist dem Auftraggeber spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung unaufge- fordert vorzulegen.
Nach Zuschlag ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen, ein entsprechendes Muster liegt den Aus- schreibungsunterlagen bei.
7. Haftung und Gewährleistung
Für die Haftung und Gewährleistung gelten ausschließlich die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer haftet demgemäß für alle dem Auftraggeber oder Dritten im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages durch den Auftragnehmer und/oder dessen Botendienst entstehenden Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Einschränkungen des Haftungsumfan- ges dem Grunde und der Höhe nach, welche die Haftung zum Nachteil des Auftraggebers gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen beschränken, werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber insbesondere auch von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf zurückzuführen sind, dass Patient*innenakten oder wesentliche Teile von ihnen während der Auftragserfül- lung oder des Transportes abhandenkommen, untergehen oder unbrauchbar werden und dadurch ein, dem Auftraggeber obliegender Entlastungsbeweis nicht geführt werden kann.
Der Auftragnehmer schließt spätestens mit Abschluss des Vertrages bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherer eine Betriebshaftpflicht-Versicherung in ausreichender Höhe ab und weist diese durch Übersendung einer Kopie der Versicherungspolice nach.
8. Zuständigkeit nach der Auftragserteilung
Allgemeine Fragen
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Projekt: Kodierunterstützungsleistungen LV-Nr.: R26_006
Für allgemeine Fragen der Kodierung und für die Erweiterung oder Änderungen im Auftragsvolumen oder Auftragsablauf wie z.B. Daten über neu hinzugekommene Ärzte oder bei Änderung der Prozesse ist das Sach- gebiet G3-411 der UMG Ansprechpartner.
Fachliche und dokumentationstechnische Unklarheiten Für die Klärung von fachlichen und dokumentationstechnischen Unklarheiten ist immer der jeweils wahlbe- handlungsberechtigte Arzt der einzelnen Fachdisziplin verantwortlich.
Vertragsgestaltung Änderungen in der Vertragsgestaltung sind nur durch den das Sachgebiet G3-411 der UMG möglich.
Buchhaltung Für Fragen hinsichtlich der Buchhaltung, des Zahlungsverkehrs des Forderungsmanagements etc. ist der das Sachgebiet G3-411 und G3-12 der UMG Ansprechpartner.
9. Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer
Zahlungen erfolgen auf der Basis prüffähiger Rechnungen. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich auf der Basis der mit einzureichenden kodierten Fallnummern nach Kliniken / Instituten, stationären und ambulan- ten Kodierungen getrennt.
10.Abtretung von Forderungen
Die Abtretung einer Forderung gegen die UMG ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers rechts- wirksam.
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