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Anlage 18_Matrix Zuschlagskriterien
Vergabeverfahren: Evaluation des Sofortprogramms Cybersicherheit
Az.: 13200#00002#0001
Matrix Zuschlagskriterien Evaluation des Sofortprogramms Cybersicherheit
| Lfd. Nr. des Bieters: | |
|---|---|
| Name des Bieters: |
Bewertungstabelle: Zuschlagskriterien für das Offene Verfahren
| Zuschlagskriterien | Bewertung und Gewichtung | Bewertung des Bieters (von Vergabestelle auszufüllen) | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bewertungs- punkte (BP) möglich | Gewichtung | Bewertungs- | Leistungs- | ||||
| punkte (BP) | punkte (LP) | ||||||
| erreicht | erreich | ||||||
| K1. | Preis | ||||||
| K1.1 | Preis für Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung | 0-4 | 30% | max. 4 | 150 | ||
| Zwischensumme zu K1. | 30% | 150 | |||||
| K2. | Qualität des Konzepts | ||||||
| K2.1 | Wissenschaftliche Qualität Die angegebenen konzeptionellen Elemente müssen dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand sowie Rechtsrahmen entsprechen, an etablierten Modellen und Standards anknüpfen sowie eine praxisnahe Ausgestaltung erkennen lassen. Bewertet wird insbesondere, inwieweit die vorgesehene (Weiter- )Entwicklung der Reifegradmodelle wissenschaftlich fundiert ist, auf geeigneten etablierten Modellen, Standards und Erkenntnissen aufbaut und zugleich deren Anwendbarkeit und Praxistauglichkeit für die unterschiedlichen systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen berücksichtigt. | 0-4 | 20% | max. 4 | 100 | ||
| K2.2 | Methodische Qualität Es wird bewertet, ob die vorgesehene methodische Vorgehensweise bei der Durchführung des Auftrags sinnvoll und nachvollziehbar ist und ob mit der Vorgehensweise belastbare Ergebnisse zu erwarten sind.. Bewertet wird insbesondere das methodische Vorgehen bei der (Weiter-)Entwicklung und Validierung der Reifegradmodelle, der Durchführung der Erhebungen, der wissenschaftlichen Auswertung und Analyse longitudinaler Entwicklungen sowie der Begleitevaluation. Positiv berücksichtigt werden insbesondere die Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit der gewählten Methoden sowie deren schlüssiges Zusammenspiel über die einzelnen Module und Erhebungszeitpunkte hinweg. | 0-4 | 20% | max. 4 | 100 |
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| K2.3 | Umsetzbarkeit des Vorgehens Die einzelnen Elemente der Leistungsbeschreibung müssen so detailliert dargestellt werden, dass sich aus allen Arbeitspaketen die Umsetzbarkeit erschließt. Die Umsetzbarkeit des Vorgehens zeigt sich zum Beispiel darin, ob die zeitliche, personelle, organisatorische und technische Umsetzung der vorgesehenen Leistungen nachvollziehbar und realistisch dargestellt ist. Hierzu zählen insbesondere die Verzahnung der einzelnen Module und Arbeitspakete, die technische Bereitstellung und der Betrieb der Erhebungsplattform, die Durchführung der Erhebungswellen mit bis zu 4.000 Einrichtungen sowie der Umgang mit wesentlichen Abhängigkeiten, Risiken und möglichen Verzögerungen. Die Bewertung ist dabei umso besser, je nachvollziehbarer und überzeugender die Lösungsvorschläge der Bietenden hinsichtlich ihrer Qualität sind und je effizienter und realistischer sich diese in dem vorgegebenem Projektzeitraum realisieren lassen. | 0-4 | 10% | max. 4 | 50 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zwischensumme zu K2. | 50% | 250 | |||||
| K3. | Erfahrungen und Kenntnisse der Projektleitung/stellvertretende Projektleitung und des eingesetzten | ||||||
| Personals | |||||||
| K3.1 | Erfahrungen und Kenntnisse der | 0-4 | 10% | max. 4 | 50 | ||
| Projektleitung/stellvertretende Projektleitung | |||||||
| K3.1.1 | Berufliche Erfahrungen Die Projektleitung verfügt über mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung, davon mindestens drei Jahre in der Leitung oder verantwortlichen Steuerung komplexer Projekte. Die stellvertretende Projektleitung verfügt über mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung sowie über Erfahrung in der Leitung oder Koordination komplexer Projekte. Die Projektleitung und stellvertretende Projektleitung verfügen jeweils über einen einschlägigen Hochschulabschluss und mehrjährige einschlägige Erfahrungen (mindestens fünf Jahre) zu gesundheitswissenschaftlichen bzw. informationstechnologischen Tätigkeiten. Nachweis: Anlage 09_Eigenerklärung zur Qualifikation des eingesetzten Personals | 0-4 | 5% | max. 4 | 25 | ||
| K3.1.2 | Themenspezifische Kenntnisse Mehrjährige interdisziplinäre Ausrichtung mit Kenntnissen in IT-Sicherheit, Digitalisierung im Gesundheitswesen und Evaluation von Förderprogrammen, Erfahrung mit verschiedenen Sektoren im Gesundheitswesen, einschließlich Krankenhäusern, krankenhausnahen Einrichtungen (z. B. MVZ, Apotheken, Labore) und anderen Gesundheitsdienstleistern, Kenntnisse in der Reifegradmodellierung und der Evaluierung von Digitalisierung in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, Fähigkeit zur Durchführung von Erhebungen und der Analyse von Ergebnissen über unterschiedliche Sektoren hinweg. Nachweis: Anlage 09_Eigenerklärung zur Qualifikation des eingesetzten Personals | 0-4 | 5% | max. 4 | 25 |
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| K3.2 | Qualifikation und Kenntnisse des eingesetzten | 0-4 | 10% | max. 4 | 50 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Personals – hauptverantwortliche Mitarbeitende | ||||||
| K3.2.1 | Qualifikation der hauptverantwortlichen Mitarbeitenden Die hauptverantwortlichen Mitarbeitenden besitzen mehrjährige Erfahrungen in gesundheitswissenschaftlichen bzw. informationstechnologischen Tätigkeiten und mindestens einen Hochschulabschluss auf Masterniveau. Eine Promotion oder vergleichbare Hochschulabschlüsse werden positiv berücksichtigt, sind jedoch nicht zwingend erforderlich. Nachweis: Anlage 09_Eigenerklärung zur Qualifikation des eingesetzten Personals | 0-4 | 5% | max. 4 | 25 | |
| K3.2.2 | Themenspezifische Kenntnisse - für mindestens vier sechs der hauptverantwortlichen Mitarbeitenden erforderlich Mehrjährige (mindestens drei Jahre) berufliche Erfahrung und interdisziplinäre Ausrichtung mit Kenntnissen in IT-Sicherheit, Digitalisierung im Gesundheitswesen und Evaluation von Förderprogrammen, Erfahrung mit verschiedenen Sektoren im Gesundheitswesen, einschließlich Krankenhäusern, krankenhausnahen Einrichtungen (z. B. MVZ, Apotheken, Labore) und anderen Gesundheitsdienstleistern, Kenntnisse in der Reifegradmodellierung und der Evaluierung von Digitalisierung in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, Fähigkeit zur Durchführung von Erhebungen und der Analyse von Ergebnissen über unterschiedliche Sektoren hinweg. Nachweis: Anlage 09_Eigenerklärung zur Qualifikation des eingesetzten Personals | 0-4 | 5% | max. 4 | 25 | |
| Zwischensumme zu K3. | 20% | 100 |
Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Im Falle einer Punktgleichheit wird dem Bieter mit dem günstigeren Preis der Zuschlag erteilt. Die Bewertung des Konzeptes erfolgt im Vergleich zu den eingegangenen Konzepten. An der Entscheidung über den Zuschlag wirken mindestens zwei Vertreter des öffentlichen Auftraggebers mit.
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Wertungsmaßstäbe
| K1. | Preis Der wie im Preisblatt dargestellt gebildete Wertungspreis wird in die Wertung gemäß § 58 Abs. 1 VgV einbezogen. Er wird mit max. 4 Punkten bewertet. Dabei erfolgt die Bewertung des Preiskriteriums nachfolgender Berechnungsmethode: Der niedrigste Wertungspreis erhält 4 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt: 0 Punkte erhalten Wertungspreise, die 2-fach oberhalb des niedrigsten Wertungspreises oder darüber liegen. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Nachkommastellen mit Hilfe der Formel: P = 4 – 4*[(X-N)/N] P = zu ermittelnde Punktzahl für das Angebot N = niedrigster Wertungspreis X = Wertungspreis |
|---|---|
| K2. | Qualität des Konzepts Die Qualität des Konzeptes wird in die Wertung gemäß § 58 Abs. 2 VgV einbezogen. Das Konzept wird mit max. 4 Punkten bewertet. Dabei wird folgender Wertungsmaßstab herangezogen: 0 Punkte Das Angebot beinhaltet diesbezüglich keine oder keine sachdienlichen Angaben. 1 Punkt Das Konzept überzeugt theoretisch wie auch fachlich nicht. Es ist – unter Berücksichtigung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung nur in sehr geringem Maße umfassend, zielführend, inhaltlich schlüssig oder sehr unübersichtlich. Die Ausführungen sind nur in sehr geringem Maße klar, in sich unschlüssig oder weisen erhebliche Lücken auf. Das Konzept kann keine reibungslose und erfolgreiche Durchführung des Auftrages erwarten lassen, ohne dass der Auftraggeber in großem Maße unterstützend tätig werden müsste. 2 Punkte Das Konzept überzeugt nur mit Abstrichen. Es ist – unter Berücksichtigung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung – in Teilen umfassend, zielführend, inhaltlich schlüssig und übersichtlich. Die Ausführungen werden in Teilen klar, in sich noch schlüssig beantwortet und weisen nur vereinzelt Lücken auf. Das Konzept lässt – ggf. mit Unterstützung des Auftraggebers – eine reibungslose und erfolgreiche Durchführung des Auftrages erwarten. 3 Punkte Das Konzept ist überzeugend. Es ist unter Berücksichtigung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung umfassend, zielführend, inhaltlich schlüssig und übersichtlich. Das Vorgehen und die strukturellen Maßnahmen sind klar, in sich schlüssig und umfänglich. Das Konzept lässt eine reibungslose und erfolgreiche Durchführung des Auftrages erwarten. 4 Punkte Das Konzept überzeugt vollständig. Es ist unter Berücksichtigung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung sehr umfassend, zielführend, inhaltlich sehr schlüssig und übersichtlich. Das Vorgehen und die strukturellen Maßnahmen sind sehr klar, in sich schlüssig und vollumfänglich beschrieben. Das Konzept lässt eine besonders reibungslose und sehr erfolgreiche Durchführung des Auftrages erwarten. |
| K3.1.1 | Erfahrungen der Projektleitung/stellvertretende Projektleitung Die Erfahrung der Projektleitung/stellvertretende Projektleitung wird in die Wertung gemäß § 58 Abs. 2 VgV einbezogen. Es ist jeweils die Projektleitung/stellvertretende Projektleitung zu benennen. Die Erfahrung der benannten Personen ist durch die Anlage „Eigenerklärung zur Qualifikation der Projektleitung und des eingesetzten Personals“ durch folgende Angaben nachzuweisen: Name, Unternehmenszugehörigkeit, Position im Unternehmen, Berufserfahrung in Jahren im jeweiligen Aufgabengebiet. Bei der Bewertung der Projekterfahrung gilt, dass ein Jahr Projekterfahrung über die geforderte Mindestzeit hinaus mit 0,5 Punkten bewertet wird. Für die Erfahrung der Projektleitung/ stellvertretende Projektleitung können insgesamt max. vier Punkten erreicht werden. Dabei wird folgender Wertungsmaßstab herangezogen: 0 Punkte Die Projektleitung/stellvertretende Projektleitung können lediglich die Mindestforderung von jeweils drei fünf bzw. drei Jahren in den angegebenen Themenfeldern erfüllen und verfügt über eine Promotion oder vergleichbaren einen Hochschulabschluss. 1 – 4 Punkte Die Projektleitung/stellvertretende Projektleitung können über die Mindestforderung von jeweils drei Jahren hinaus Erfahrungen in den angegebenen Themenfeldern nachweisen und verfügt über einen eine Promotion oder vergleichbaren Hochschulabschluss. Pro Jahr und Person können 0,5 Punkte erreicht werden. Beispiel: Die Projektleitung kann siebenfünf Jahre auf dem jeweiligen Gebiet nachweisen, die stellvertretende Projektleitung vier Jahre. Insgesamt werden hierfür 1,5 Punkte vergeben. |
| 0 Punkte | Das Angebot beinhaltet diesbezüglich keine oder keine sachdienlichen Angaben. | |
|---|---|---|
| 1 Punkt | Das Konzept überzeugt theoretisch wie auch fachlich nicht. Es ist – unter Berücksichtigung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung nur in sehr geringem Maße umfassend, zielführend, inhaltlich schlüssig oder sehr unübersichtlich. Die Ausführungen sind nur in sehr geringem Maße klar, in sich unschlüssig oder weisen erhebliche Lücken auf. Das Konzept kann keine reibungslose und erfolgreiche Durchführung des Auftrages erwarten lassen, ohne dass der Auftraggeber in großem Maße unterstützend tätig werden müsste. | |
| 2 Punkte | Das Konzept überzeugt nur mit Abstrichen. Es ist – unter Berücksichtigung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung – in Teilen umfassend, zielführend, inhaltlich schlüssig und übersichtlich. Die Ausführungen werden in Teilen klar, in sich noch schlüssig beantwortet und weisen nur vereinzelt Lücken auf. Das Konzept lässt – ggf. mit Unterstützung des Auftraggebers – eine reibungslose und erfolgreiche Durchführung des Auftrages erwarten. | |
| 3 Punkte | Das Konzept ist überzeugend. Es ist unter Berücksichtigung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung umfassend, zielführend, inhaltlich schlüssig und übersichtlich. Das Vorgehen und die strukturellen Maßnahmen sind klar, in sich schlüssig und umfänglich. Das Konzept lässt eine reibungslose und erfolgreiche Durchführung des Auftrages erwarten. | |
| 4 Punkte | Das Konzept überzeugt vollständig. Es ist unter Berücksichtigung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung sehr umfassend, zielführend, inhaltlich sehr schlüssig und übersichtlich. Das Vorgehen und die strukturellen Maßnahmen sind sehr klar, in sich schlüssig und vollumfänglich beschrieben. Das Konzept lässt eine besonders reibungslose und sehr erfolgreiche Durchführung des Auftrages erwarten. |
| 0 Punkte | Die Projektleitung/stellvertretende Projektleitung können lediglich die Mindestforderung von jeweils drei fünf bzw. drei Jahren in den angegebenen Themenfeldern erfüllen und verfügt über eine Promotion oder vergleichbaren einen Hochschulabschluss. | |
|---|---|---|
| 1 – 4 Punkte | Die Projektleitung/stellvertretende Projektleitung können über die Mindestforderung von jeweils drei Jahren hinaus Erfahrungen in den angegebenen Themenfeldern nachweisen und verfügt über einen eine Promotion oder vergleichbaren Hochschulabschluss. Pro Jahr und Person können 0,5 Punkte erreicht werden. Beispiel: Die Projektleitung kann siebenfünf Jahre auf dem jeweiligen Gebiet nachweisen, die stellvertretende Projektleitung vier Jahre. Insgesamt werden hierfür 1,5 Punkte vergeben. |
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| K3.1.2 | Kenntnisse der Projektleitung/Stellvertretende Projektleitung Die Kenntnisse und Erfahrungen der Projektleitung in den angegebenen Themenfeldern werden in die Wertung gemäß § 58 Abs. 2 VgV einbezogen. Diese werden mit max. 4 Punkten bewertet. Dabei wird folgender Wertungsmaßstab herangezogen: Anzahl der Jahre an Erfahrungen: Für jedes Jahr Erfahrung in den angegebenen Themenfeldern erhält die Projektleitung/ stellvertretende Projektleitung jeweils 0,5 Punkte. Projektleiter/stellvertretende Projektleiter, die einen Hochschulabschluss (Master oder vergleichbarer Abschluss) im Bereich der genannten Themen nachweisen, erhalten jeweils 1 Punkt. Ein Bachelorabschluss (oder vergleichbarer Abschluss) im Bereich der genannten Themen (oder vergleichbarer Abschluss) wird mit jeweils 0,5 Punkten bewertet. Sofern mehrere einschlägige Studienabschlüsse vorliegen (z.B. Bachelorabschluss im Gesundheitswesen und ein Masterabschluss im IT- Bereich), werden die Punkte addiert. |
|---|---|
| K3.2.1 | Qualifikation der hauptverantwortlichen Mitarbeitenden Die Qualifikation und Erfahrungen des eingesetzten Personals werden in die Wertung gemäß § 58 Abs. 2 VgV einbezogen. Diese werden mit max. 4 Punkten bewertet. Dabei wird folgender Wertungsmaßstab herangezogen: Die Erfahrung und Kenntnisse der benannten Personen ist durch die Anlage „Eigenerklärung zur Qualifikation der Projektleitung und des eingesetzten Personals“ durch folgende Angaben nachzuweisen: Name, Unternehmenszugehörigkeit, Position im Unternehmen, Berufserfahrung in Jahren im jeweiligen Aufgabengebiet, welche kurz zu erläutern sind. Anzahl der Jahre an Erfahrungen: Für jedes Jahr Erfahrung in den angegebenen Themenfeldern erhält das einzusetzende Personal jeweils einen Punkt. Zeiträume mit Erfahrung in mehreren Themenfeldern können nicht doppelt gewertet werden. Personal welches über eine Promotion (oder vergleichbarer Abschluss) verfügt erhält zwei3 Punkte. Personal welches über einen Hochschulabschluss (Master oder vergleichbarer Abschluss) im Bereich der genannten Themen nachweisen kann, erhält jeweils einenzwei Punkte. Ein Masterabschluss (oder vergleichbarer Abschluss) im Bereich der genannten Themen wird mit jeweils 1 Punkt bewertet. Sofern mehrere einschlägige Studienabschlüsse vorliegen, werden die Punkte addiert 0 Punkte 0 Personalpunkte 0,5 Punkte 1-7 Personalpunkte 1 Punkt 8-14 Personalpunkte 1,5 Punkte 15-21Personalpunkte 2 Punkte 22- 28 Punkte 2,5 Punkte 29-35 Punkte 3 Punkte 36- 42 Personalpunkte 3,5 Punkte 43-49 Personalpunkte-72 Punkte 4 Punkte 50 und mehr Personalpunkte |
| K3.2.2 | Themenspezifische Kenntnisse - für mindestens sechsdrei der hauptverantwortlichen Mitarbeitenden erforderlich Die Erfahrung und Kenntnisse des eingesetzten Personals wird in die Wertung gemäß § 58 Abs. 2 VgV einbezogen. Es sind mindestens drei sechs Personen, die für das Projekt eingesetzt werden zu benennen. Werden mehr als 3 sechs Personen benannt, gehen nur die fünf sechs besten Personen in die Wertung ein. Die Erfahrung und Kenntnisse der benannten Personen ist durch die Anlage „Eigenerklärung zur Qualifikation der Projektleitung und des eingesetzten Personals“ durch folgende Angaben nachzuweisen: Name, Unternehmenszugehörigkeit, Position im Unternehmen, Berufserfahrung in Jahren im jeweiligen Aufgabengebiet, welche kurz zu erläutern sind. Bei der Bewertung der Projekterfahrung gilt, dass 1 Jahr Projekterfahrung über die geforderte Mindestzeit hinaus mit 0,25 Punkten bewertet wird. Für die Erfahrung einzusetzenden Personals können insgesamt max. 4 Punkte erreicht werden. Dabei wird folgender Wertungsmaßstab herangezogen: 0 Punkte Das einzusetzende Personal kann lediglich die Mindestforderung von jeweils drei Jahren an Erfahrung in den angegebenen Themenfeldern erfüllen. 0,5 Punkte bis 4 Das einzusetzende Personal kann jeweils über die Mindestforderung von jeweils drei Punkte Jahren hinaus Erfahrungen in den angegebenen Themenfeldern nachweisen. Pro Jahr und Person können 0,25 Punkte erreicht werden. Beispiel: Person A kann fünf Jahre auf dem jeweiligen Gebiet an Erfahrungen nachweisen, die Person B drei Jahre und Person C sechs Jahre. Person D bis H jeweils drei Jahre. Insgesamt können hierfür 1,25 Punkte vergeben werden. |
| 0 Punkte | 0 Personalpunkte |
|---|---|
| 0,5 Punkte | 1-7 Personalpunkte |
| 1 Punkt | 8-14 Personalpunkte |
| 1,5 Punkte | 15-21Personalpunkte |
| 2 Punkte | 22- 28 Punkte |
| 2,5 Punkte | 29-35 Punkte |
| 3 Punkte | 36- 42 Personalpunkte |
| 3,5 Punkte | 43-49 Personalpunkte-72 Punkte |
| 4 Punkte | 50 und mehr Personalpunkte |
| 0 Punkte | Das einzusetzende Personal kann lediglich die Mindestforderung von jeweils drei Jahren an Erfahrung in den angegebenen Themenfeldern erfüllen. |
|---|---|
| 0,5 Punkte bis 4 Punkte | Das einzusetzende Personal kann jeweils über die Mindestforderung von jeweils drei Jahren hinaus Erfahrungen in den angegebenen Themenfeldern nachweisen. Pro Jahr und Person können 0,25 Punkte erreicht werden. Beispiel: Person A kann fünf Jahre auf dem jeweiligen Gebiet an Erfahrungen nachweisen, die Person B drei Jahre und Person C sechs Jahre. Person D bis H jeweils drei Jahre. Insgesamt können hierfür 1,25 Punkte vergeben werden. |
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