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Erweiterung eines Hochleistungsrechenclusters für verteilte KI-Experimente

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 02:02 (Europe/Berlin)

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Besondere Vertragsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (Auftragsbedingungen) der Universität Tübingen

§ 1 Allgemeines rung ab, so trägt er deren Kosten. Der Abschluß von

  1. Die Universität Tübingen (UT) erteilt grundsätzlich Versicherungen auf Kosten der UT ist untersagt. Aufträge nur aufgrund der nachstehenden Bedingun- § 6 Lieferung gen in Verbindung mit im Auftrag genannten Zusat z- Die Lieferung hat an den in der Bestellung aufgeführten vereinbarungen. Lieferort bzw. Aufstellungsort zu erfolgen. Jeder Lieferung
  2. Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- oder Zahlungsbe- ist ein Lieferschein in 2-facher Ausfertigung beizufügen. dingungen des Auftragnehmers (AN) haben auch dann Eine Ausfertigung wird dem AN quittiert zurückgesandt. keine Gültigkeit, wenn der AN sie gewöhnlich in Bei Ausführung von Lohnarbeiten sind die jeweils seinem laufenden Geschäftsbetrieb verwendet oder auf angefallenen Arbeitsstunden durch Bestätigung der sie formularmässig hinweist. entsprechenden Universitätseinrichtung (Institut, Seminar,
  3. Im Übrigen gelten die Regelungen der Verdingungs- Klinik) nachzuweisen. ordnung für Leistungen Teil B (VOL-B), d ie Bei Lieferung aus dem Zollausland hat sich der AN Ergänzenden Vertragsbedingungen für die rechtzeitig mit der UT wegen Zoll- und Einfuhrabwicklung Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) und. soweit (Zollfreiheit) in Verbindung zu setzen. für bestimmte Vertragstypen noch keine einschlägigen § 7 Lieferverzug EVB-IT bestehen, die einschlägigen Besondere n Die vereinbarten Liefertermine sind Fixtermine. Vertragsbedingungen (BVB). Überschreitet der AN die vereinbarte Lieferzeit, und hält er § 2 Unbedenklichkeitsbescheinigung die ihm gesetzte Nachfrist nicht ein, so ist die UT be- Eine Auftragserteilung mit einem Warenwert von rechtigt, die Annahme der Leistungen nach Ablauf der Frist EUR 10.000,- und darüber ist nur dann wirksam, wenn abzulehnen. Weiter kann die UT Schadensersatz wegen der AN Nichterfüllung verlangen, auch soweit er durch
  4. eine Bescheinigung (oder beglaubigte Kopie) des für Deckungskauf zustande gekommen ist, oder vom Vertrag ihn zuständigen Finanzamtes darüber vorlegt, dass aus zurücktreten. Es finden die Paragraphen 320 ff BGB An- steuerlichen Gründen keine Bedenken bestehen, ihm wendung. öffentliche Aufträge zu erteilen; Werden dem AN Umstände bekannt, die die Einhaltung der
  5. eine eigene Erklärung darüber abgibt, dass er seinen fristgerechten Lieferung gefährdet erscheinen lassen, so hat gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom er unverzüglich diese Umstände der UT mitzuteilen. Die Finanzamt erhobenen Abgaben nachgekommen ist. Mitteilung einer verspäteten Lieferung befreit den AN Es ist Angelegenheit des AN, die geforderten nicht von den Verzugsfolgen. Die UT braucht in diesem Erklärungen so rechtzeitig abzugeben, dass Vertrags- Falle den AN nicht noch gesondert in Verzug setzen, um störungen nicht eintreten können. bei Nichteinhaltung des vom AN benannten Nachlieferter- § 3 Auftragserteilung mins die Verzugsfolgen herbeizuführen. Die Auftragserteilung bedarf zu ihrer Verbindlichkeit § 8 Rechnungsstellung grundsätzlich der Schriftform. Ausnahmen von dies er Der AN hat die Rechnung in 3-facher Ausfertigung unter Regelung können zugelassen werden, wenn es sich um Beifügung des quittierten Lieferscheins der im Lieferschein besonders eilbedürftige Aufträge (z.B. Ersatzteilbestel- genannten Verwendungsstelle zuzusenden. Bei unrichtiger lungen, leicht verderbliche Waren, etc.) handelt, und die oder unvollständiger Rechnungsstellung wird die mündliche oder fernmündliche Auftragserteilung umge- Rechnung als nicht zugestellt behandelt. Der AN ist nicht hend nachträglich schriftlich bestätigt wird. berechtigt, in diesem Falle Ansprüche aus Zahlungsverzug § 4 Preise gegen die UT geltend zu machen. Skontierungsfristen Die dem Auftrag zugrunde liegenden Angebotspreise sind werden nicht in Lauf gesetzt. Festpreise, wenn nichts anderes vereinbart wird. Sie ve r- Bei vereinbarten Teillieferungen können Teilrechnungen stehen sich frei Verwendungsstelle einschließlich Ver- nur anerkannt werden, wenn aus ihnen der Umfang der packung, Abweichungen können nur zugelassen werden, Gesamtlieferung und der Umfang der in Rechnung wenn sie verkehrsüblich sind und die entsprechenden gestellten Teillieferung eindeutig hervorgehen. Eine pau- Kosten getrennt ausgewiesen werden. schalierte Inrechnungsstellung verpflichtet die UT nicht zur Bei der Preisermittlung sind die Bestimmungen der Zahlung. Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen § 9 Zahlungsbedingungen Aufträgen vom 21.11.1953 in der jeweils gültigen Fassun g Die UT erbringt Zahlungen grundsätzlich innerhalb von mit den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund der 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder aber innerhalb Selbstkosten (LSP) anzuwenden. 30 Tagen rein netto. Für die Berechnung der Skontofrist § 5 Verpackung, Transport, Versicherung kommt es nicht auf die Ausstellung der Rechnung durch Die Kosten der Verpackung trägt ausschließlich der AN, es den AN sondern auf deren Eingang bei der Verwen- sei denn, dass die Berechnung der Verpackung als ver- dungsstelle an. Bei vereinbarten Teillieferungen wird der kehrsüblich angesehen werden muß. In diesem Falle sind gesamte Skontobetrag von der Schlußrechnung abgesetzt, die Kosten getrennt auszuweisen. Das gleiche gilt für Leih- es sei denn, dass die Restlieferung wertmäßig unter dem oder Mietverpackungen, wie Paletten, Hobbocks, usw. Gesamtabzugsbetrag bleibt. In diesem Fall wird von jeder Verpackungen jeglicher Art gehen in das Eigentum der Teilrechnung der entsprechende Skontobetrag in Abzug Universität über, ohne dass es hierzu einer besonderen gebracht. Anders lautende Zahlungsbedingungen des AN Einigung bedarf. Ausnahmen sind vor der Lieferung werden nur dann anerkannt, wenn sie ausdrücklich bestä- gesondert zu vereinbaren. In jedem Fall stellt der AN Leih- tigt worden sind. Abweichende formularmässige Zahlungs- verpackungen der UT, auch wenn diese nicht sofort zu- bedingungen können nicht anerkannt werden. rückgegeben werden können, kostenlos zur Verfügung. Es bleibt der UT unbenommen, anstelle der überlassenen Verpackung gleichartige Verpackungsgegenstände zu- rückzugeben. Lieferungen erfolgen grundsätzlich frei Verwendungsstelle. Das Transportrisiko trägt ausschließlich der AN. Schließt der AN zur Abdeckung des Transportrisikos eine Versiche-

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§ 10 Durchführung des Vertrags Der AN hat die von ihm ausgeführten Lieferungen und § 13 Verletzung von Schutzrechten Leistungen sowie die ihm für ihre Ausführung übergebene n Der AN haftet dafür, dass bei der Ausführung des Stoffe oder Gegenstände bis zur Erfüllung auf seine Kosten Vertrages sowie bei der Lieferung oder Leistung Schutz- vor Beschädigung oder Verlust zu schützen. Ihm von der rechte Dritter nicht verletzt werden. Er stellt den Auftrag- UT zur Durchführung des Vertrags überlassene Modelle, geber von Ansprüchen Dritter aus etwaigen Schutzrechts- Zeichnungen oder Muster unterliegen dem Ur- verletzungen frei. Stellt sich nachträglich heraus, dass heberrechtsschutz. Es ist dem AN untersagt, an diesen durch die Lieferung oder Leistung Schutzrechte Dritter Unterlagen Veränderungen vorzunehmen oder sie zu ver- verletzt worden sind, so ist der AN verpflichtet, dem vielfältigen oder die Unterlagen Dritten zu überlassen. Dies Auftraggeber das Recht zur weiteren vertragsmäßigen Nut- gilt ebenfalls für den Geschäftsbereich des Auftrag- zung zu sichern. Ist die Sicherung der weiteren Nutzung in nehmers. Nach Ausgebrauch hat der AN die genannten wirtschaftlich vertretbarem Rahmen nicht möglich, so hat Unterlagen der UT kostenfrei zurückzusenden. der AN nach Rücksprache mit dem Auftraggeber Die Lieferung oder Leistung muß den Sicherheits-, schnellstmöglich für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Die Arbeitsschutz-, Norm-, TÜV-, Elekromedizinischen UT kann aber auch vom Vertrag zurücktreten, wenn sie an Geräte-, CE-, GS-, Unfallverhütungs-, Strahlenschutz-, und der Erfüllung das Interesse verloren hat. sonstigen einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschrifte n Der AN haftet für die Zeit, während der die Nutzung der und Auflagen entsprechen. Auf Verlangen ist ein entspre- Lieferung oder Leistung aus Rechtsgründen nicht möglich ist, entsprechend der Regelung aus Lieferverzug. Er stellt chender Nachweis vorzulegen. Alle für Abnahme, Betrieb, Wartung und Reparatur den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter aus etwaigen erforderlichen Unterlagen, (Prüfungsprotokolle, Werkzeug- Schutzrechtsverletzungen frei. nisse, Zeichnungen, Pläne, Bedienungsanweisungen u.ä.) § 14 Kündigung und Rücktritt hat der AN erforderlichenfalls in vervielfältigungsfähig er Eine Verletzung der Auftragsbedingungen berechtigt Form kostenlos mitzuliefern. grundsätzlich die UT, Ersatz für die dadurch entstehenden Kosten und Schäden oder Rücktritt vom Vertrag zu ver- § 11 Einweisung des Personals, Güteprüfung und Ab- langen. Die UT ist unbeschadet sonstiger Kündigungs- und nahme Der AN hat das Personal der UT kostenfrei in die Rücktrittsrechte berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder Bedienung der gelieferten Geräte einzuweisen. Die UT von ihm zurückzutreten, wenn auf Seiten des AN kann selbst oder durch einen Beauftragten eine Güteprü- Handlungen im Sinne der Paragraphen 333, 334 StGB fung im Werk des AN durchführen. (Vorteilsgewährung, Bestechung) gegeben sind. Die UT Die Abnahme des zu liefernden Gegenstandes erfolgt, kann vom AN darüber hinaus Schadensersatz verlangen. soweit nichts anderes vereinbart, bei der Verwendungs- Werden nach Vertragsabwicklung Gründe bekannt, die die stelle der UT. Eine vorherige Besichtigung oder ein vor- Annahme rechtfertigen, dass strafbare Handlungen im heriger Test beim AN gilt nicht als Abnahme, es sei denn, vorgenannten Sinne zum Vertragsabschluß geführt haben, dass dies vorher schriftlich vereinbart wurde. Wird der so ist die UT berechtigt, auch nachträglich vom Vertrag zu- Lieferungsgegenstand abgenommen, so erhält der AN eine rückzutreten und, soweit möglich, die Lieferung oder Lei- Abnahmebescheinigung, soweit möglich auf seine Aus- stung Zug um Zug wegen Rückerstattung des vereinbarten fertigung des Lieferscheins. Kaufpreises zurückzugeben. In diesem Falle kann ein Nut- Vom Empfänger beanstandete Lieferungen, auch zungsentgelt nicht gefordert werden. Teillieferungen, hat der AN umgehend zurückzunehmen. § 15 Forderungszession, Konkursverfahren Auf Verlangen ist für sie schnellstmöglich Ersatz z u Der AN ist nicht berechtigt, Forderungen gegen die UT an liefern. Kosten für Ausbau und Wiedereinbau trägt der AN. Dritte abzutreten, es sei denn, dass die UT der Forderungs- Die Rücksendung beanstandeter Stücke erfolgt abtretung vorher zugestimmt hat. Beabsichtigt der AN, die grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des AN. Ist von Lieferung oder Leistung unter Eigentumsvorbehalt zu er- einem Vertragsteil ein Beweissicherungsverfahren ein- bringen, so hat er der UT von sich aus mitzuteilen, ob eine geleitet worden, so lagern die abgelehnten Stücke auf Ko- Sicherungsübereignung stattgefunden hat. Wird über das sten und Gefahr des AN. Vermögen des AN das Konkursverfahren oder ein Wegen eines Streites wegen Teillieferung darf die weitere Vergleichsverfahren eröffnet, kann die UT von der Vertragserfüllung nicht verweigert oder verzögert werden, Bestellung ohne Fristsetzung zurücktreten, Schadensersatz es sei denn, dass die UT einen Aufschub genehmigt hat. wird nicht geleistet. Das gleiche gilt, wenn durch Arrest-, Pfändungs- oder Pfändungs- und Überweisungsbeschluß § 12 Gewährleistung Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen der UT die Lieferungsforderung des AN gegen die UT gepfändet ungekürzt zu. Unabhängig davon leistet der AN Gewähr bzw. zur Einziehung überwiesen wird. dafür, dass seine Lieferungen und Leistungen keine ihren § 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand Wert beeinträchtigenden Fehler aufweisen und die zuges i- Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile cherte Beschaffenheit oder Haltbarkeit besitzen. Der AN Tübingen vereinbart. haftet in jedem Fall auch für Mängelfolgeschäden uneing e- schränkt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate. Während der Gewährleistung auftretende Mängel, die nicht auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, hat der AN unverzüglich zu beseitigen, sofern nicht die UT Nacherfüllung in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache verlangt. Kommt der AN mit der Mängelbeseitigung in Verzug, so ist die UT berechtigt, die Beseitigung der Mängel auf Kosten des AN zu veranlassen. Die Gewährleistung erstreckt sich auch auf alle der Lieferung beigegebenen oder nachträglich beim Liefe- ranten bestellten Ersatzteile. Für letztere beginnt die Ver- jährungsfrist für Gewährleistungsansprüche mit dem Tag der Lieferung. Die Verjährung von Ansprüchen und der Fristablauf für die Ausübung von Rechten bei mangelhafter Lieferung sind während der genannten Mängelbeseitigung gehemmt.

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