Leistungsbeschreibung_Erstellung Starkregenvorsorgekonzept SG Gieboldehausen.pdf

Erstellung eines kommunalen Starkregenvorsorgekonzepts

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 11:14 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung

Erstellung eines kommunalen

Starkregenvorsorgekonzepts für die

Samtgemeinde Gieboldehausen

Auftraggeber:

Samtgemeinde Gieboldehausen

Hahlestraße 1 37434 Gieboldehausen

Ausführungsort:

Samtgemeinde Gieboldehausen

Inkl. ihrer 10 Mitgliedsgemeinden: Bilshausen, Bodensee, Flecken Gieboldehausen, Krebeck mit OT Renshausen, Obernfeld, Rhumspringe mit OT Lütgenhausen, Rollshausen mit OT Germershausen, Rüdershausen, Wollbrandshausen und Wollershausen

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LV: Erstellung eines kommunalen Starkregenvorsorgekonzepts für die Samtgemeinde Gieboldehausen

1 Auftragsgegenstand

Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der damit verbundenen zunehmenden Gefährdung durch Starkregenereignisse schreibt die Samtgemeinde Gieboldehausen die Erstellung eines kommunalen Starkregenvorsorgekonzepts aus. Untersuchungsgebiet für die Konzepterstellung ist das gesamte Samtgemeindegebiet mit seinen zehn Mitgliedsgemeinden. Das Simulationsgebiet ist das Einzugsgebiet bzw. die Einzugsgebiete des Untersuchungsgebiets; im Zufluss ist dieses ggf. größer als das Projektgebiet.

Grundlage für das durch das Land Niedersachsen geförderte Vorhaben ist der Leitfaden der Kommunalen Umwelt-Aktion UAN e.V. „Kommunale Starkregenvorsorge in Niedersachsen – Praxisleitfaden für Städte und Gemeinden“. Insbesondere sind die Ausführungen der Kapitel 4 bis 8 zu berücksichtigen. Verweise in der Leistungsbeschreibung auf einzelne Kapitel mit der Bezeichnung „Leitfaden“ beziehen sich auf diesen Leitfaden. Der Leitfaden ist über die Homepage der UAN (www.uan.de) im Bereich „Publikationen & Downloads“ abrufbar.

Für eine fördergerechte Umsetzung des Vorsorgekonzepts muss zusätzlich die Handreichung „Förderrechtliche Anforderungen und Hinweise zur Erstellung eines kommunalen Starkregenvorsorgekonzepts“ (Stand: 16.12.2025; herausgegeben vom NLWKN) berücksichtigt werden. Diese fasst alle fachlichen förderrelevanten Aspekte und Vorgaben des NLWKNs zur Erstellung eines Starkregenvorsorgekonzepts zusammen und bezieht sich dabei auf den oben genannten Leitfaden zur kommunalen Starkregenvorsorge in Niedersachsen. Verweise in der Leistungsbeschreibung mit der Bezeichnung „Handreichung“ beziehen sich auf dieses Dokument. Die Handreichung ist den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügt.

Die in der Handreichung genannten Durchlassdaten wurden dem Auftraggeber vom Hochwasserkompetenzzentrum des NLWKN übermittelt und werden dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Die Daten beinhalten folgendes:

o die Basiseinzugsgebiete o Ausschnitt aus dem Gewässernetz o Hinweise auf Durchlässe aus der BKG Starkregenhinweiskarte o Querbauwerke, die dem NLWKN bekannt sind o eine Tabelle für die Klarnamen der Gebäudeumringe

Gemäß Leitfaden sowie der sich auf diesen beziehende Förderrichtlinie hat das zu erstellende kommunale Starkregenvorsorgekonzept die Hauptbestandteile Gefährdungsanalyse, Bewertung des Schadenspotenzials, Risikoanalyse sowie Handlungskonzept zu enthalten. Darüber hinaus ist begleitend zur Konzepterstellung eine Risikokommunikation unter Einbeziehung der Öffentlichkeit durchzuführen.

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Hintergrund

Die Samtgemeinde Gieboldehausen liegt im östlichen Teil des Landkreises Göttingen. Sie grenzt nördlich an den Landkreis Northeim und die Samtgemeinde Hattorf am Harz, östlich an die Stadt Herzberg im Herz und südlich an die Stadt Duderstadt an. Im Westen grenzt sie an die Samtgemeinde Radolfshausen, welche wiederum westlich an die Universitätsstadt Göttingen angrenzt. Die Samtgemeinde umfasst eine Fläche von 104,67 km² und beinhaltet die Mitgliedsgemeinden Bilshausen, Bodensee, Flecken Gieboldehausen, Krebeck mit Ortsteil Renshausen, Obernfeld, Rhumspringe mit Ortsteil Lütgenhausen, Rollshausen mit Ortsteil Germershausen, Rüdershausen, Wollbrandshausen und Wollershausen. Die Gesamtein- wohnerzahl der Samtgemeinde Gieboldehausen liegt bei 13.018 Personen, Stand März 2026.

Die Samtgemeinde Gieboldehausen liegt im Harzvorland und ist durch landwirtschaftlich geprägte Flächen, kleinere Waldgebiete sowie die Fließgewässer Rhume, Hahle und Suhle gekennzeichnet. Die örtliche Topografie mit teilweise geneigten Hanglagen und natürlichen Abflusswegen stellt einen wesentlichen Einflussfaktor für oberflächige Abflussprozesse bei Starkregenereignissen dar. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass Starkregenereignisse auch in der Samtgemeinde Gieboldehausen vermehrt zu Problemen führen und Schäden verursachen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Samtgemeinde Gieboldehausen dazu entschieden, ein kommunales Starkregenvorsorgekonzept zu erstellen, um sich auf die zunehmende Belastung durch Starkregenereignisse vorzubereiten und frühzeitig Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Projekt- und förderbedingte Vorgaben

Für die Risikokommunikation unter Einbeziehung der Öffentlichkeit (Pos. B) sind im Hinblick auf die Förderbedingungen Kosten in Höhe von 20 % der Kosten der fachlichen Erstellung des kommunalen Starkregenvorsorgekonzepts (Pos. A) anzusetzen. Die Bieter haben die Kosten der Positionen A und B im Preisblatt getrennt auszuweisen. Die Aufteilung der Kosten ist verbindlich einzuhalten.

Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich vom 27.04.2026 bis zum 30.04.2028. Um eine fristgerechte Abwicklung des Fördervorhabens zu gewährleisten, ist das kommunalen Starkregenvorsorgekonzept für die Samtgemeinde Gieboldehausen einschließlich aller vertraglich geschuldeten Leistungen bis zum 15.03.2028 fertigzustellen. Die Schlussrechnung ist spätestens bis zum 22.03.2028 vorzulegen.

Es ist ein konsistenter Zeit- und Projektstrukturplan einschließlich Meilensteinen, Zwischenzielen, Arbeitspaketen und Terminen vorzulegen aus welchem ersichtlich wird, wie die Konzepterstellung fristgerecht umgesetzt werden soll. Angebote, aus denen nicht hervorgeht, dass eine fristgerechte Leistungserbringung gewährleistet wird, werden von der Wertung ausgeschlossen. Sofern erforderlich, kann eine Verlängerung der Projektlaufzeit nach Abstimmung und vorbehaltlich der Zustimmung der Bewilligungsstelle erfolgen.

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Weitere Vorgaben

● Während des gesamten Erstellungsprozess hat der Auftragnehmer transparent darzulegen, welche Annahmen und Methoden den Berechnungen und Schlussfolgerungen zugrunde liegen. Diese müssen jederzeit nachvollziehbar dokumentiert sein.

● Die Aufstellung des kommunalen Starkregenvorsorgekonzepts für die Samtgemeinde Gieboldehausen erfolgt unabhängig von Interessen wirtschaftlich orientierter Akteure, v.a. bei der Umsetzung des Starkregenvorsorgekonzepts.

● Bei der Datenerhebung und Datenverarbeitung sind die Vorgaben des Datenschutzes einzuhalten.

● Der Auftragnehmer hat eine verantwortliche Projektleitung als zentralen Ansprechpartner für den Auftraggeber zu benennen. Änderungen in der Projektleitung sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.

● Der Auftragnehmer hat den Projektablauf hinsichtlich der Einhaltung von Meilensteinen, Terminen und Leistungsumfang zu überwachen und mit den Zielvorgaben abzugleichen. Abweichungen, Risiken und Hindernisse sind frühzeitig zu identifizieren, dem Auftraggeber mitzuteilen und geeignete Gegenmaßnahmen abzustimmen. Der Zeit- und Projektstrukturplan ist bei Bedarf entsprechend fortzuschreiben.

● Der Auftragnehmer hat durch geeignete interne Qualitätssicherungsmaßnahmen sicherzustellen, dass die Arbeitsergebnisse fachlich konsistent, nachvollziehbar und den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechend erstellt werden.

● Der Samtgemeinde Gieboldehausen sind sämtliche Arbeitsergebnisse und das erstellte kommunale Starkregenvorsorgekonzept zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen.

Hinweis zur sprachlichen Gleichbehandlung

Personenbezogene Bezeichnungen werden in dieser Leistungsbeschreibung ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit in einer einheitlichen grammatikalischen Form verwendet. Sie beziehen sich gleichermaßen auf Personen aller Geschlechter.

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2 Leistungsverzeichnis

Erstellung eines kommunalen Starkregenvorsorgekonzepts für die Samtgemeinde Gieboldehausen unter Berücksichtigung der unter 1 genannten Anforderungen.

Pos.Beschreibung
AFachliche Erstellung des kommunalen Starkregenvorsorgekonzepts
A.1A.1Analyse der Gefährdung durch Starkregen (gemäß Kapitel 4 des Leitfadens) Durchzuführen ist die Gefährdungsanalyse für die drei Niederschlagsintensitäten SRI (Starkregenindiz) 5, 7 und 9. Beim Starkregenereignis SRI 5 ist das Oberflächenabflussmodell mit einem Kanalnetzmodell zu koppeln. Die Ergebnisse dieser Analysen sind für jeden Starkregenindex in einer Starkregengefahrenkarte darzustellen. Die Vorgaben der Handreichung zu 1. Gefährdungsanalyse sind zu beachten.Analyse der Gefährdung durch Starkregen (gemäß Kapitel 4 des Leitfadens)
Durchzuführen ist die Gefährdungsanalyse für die drei Niederschlagsintensitäten SRI
(Starkregenindiz) 5, 7 und 9. Beim Starkregenereignis SRI 5 ist das
Oberflächenabflussmodell mit einem Kanalnetzmodell zu koppeln. Die Ergebnisse dieser
Analysen sind für jeden Starkregenindex in einer Starkregengefahrenkarte darzustellen.
Die Vorgaben der Handreichung zu 1. Gefährdungsanalyse sind zu beachten.
A.1.1Abstimmung und Definition der Niederschlagsszenarien; Erstellung eines örtlichen
Starkregenindex:
Erstellung eines örtlichen Starkregenindex basierend auf der örtlich differenzierten
statistischen Analyse der Niederschlagshöhen, unter Hinzuziehung der aktuellen und
standortbezogenen KOSTRA-Daten des DWD und hier insbesondere den Euler II-Regen.
Prüfung ob neben diesen auch lokale Niederschlagsdaten in belastbarer und aufbereiteter
Form vorliegen. Berücksichtigung der naturräumlichen und infrastrukturellen Gegebenheiten
sowie der Gefährdungscharakteristik.
A.1.2Daten- und Grundlagenermittlung sowie -aufbereitung
Abstimmung der Modellgrundlagen und Recherche, Beschaffung, Sichtung, Prüfung und
Aufbereitung der für die Gefährdungsanalyse erforderlichen Datengrundlage. Zu
berücksichtigen sind dabei die Vorgaben der Handreichung sowie die Ausführungen des
Leitfadens (insbesondere der Kapitel 4.2 und 4.5).
Eingangs Abstimmung des erforderlichen Datenbedarfs für die gesamte Konzepterstellung
mit dem Auftraggeber. Vorlegen einer Übersicht der benötigten Datengrundlage
einschließlich des vorgesehenen Verwendungszwecks.
Der Auftraggeber stellt die bei ihm vorhandenen und verfügbaren Unterlagen und Daten zur
Verfügung. Die Beschaffung weiterer erforderlicher Daten sowie die Abstimmung mit den
jeweiligen Datenhaltern obliegt dem Auftragnehmer. Der Bezug kostenpflichtiger Datensätze
ist vor der Beschaffung mit dem Auftraggeber abzustimmen.
A.1.2.1Ermittlung, Beschaffung und Auswertung verfügbarer Geo-, Fach- und Bestandsdaten
sowie sonstiger relevanter Planungsgrundlagen.
Der Auftragnehmer hat die verfügbare Datengrundlage hinsichtlich ihrer Eignung und
Aktualität zu bewerten, für die weitere Bearbeitung aufzubereiten und in geeigneter Weise in
die Bearbeitungs- und Modellsysteme zu integrieren. Grundlage für die hydraulische
Modellierung bildet das Digitale Geländemodell mit der Rasterweite 1 m (DGM1).
Das DGM1 muss auf seine hydraulischen Aspekte hin überprüft und um weitere Daten
ergänzt bzw. angepasst werden. DGM Überarbeitungen (u.a. Durchlässe) sind in einem GIS-
kompatiblen Format an den NLWKN zu übermitteln. Hierzu hat der Auftragnehmer in

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Abstimmung mit dem Auftraggeber den NLWKN (hwk@nlwkn.niedersachsen.de) zu
kontaktieren, um den Datenaustausch zu klären.
A.1.2.2Abstimmung von Modellrandbedingungen mit den jeweiligen Fachbehörden:
Abstimmung und gemeinsame Definition von Modellrandbedingungen mit den jeweiligen
Fachbehörden. Bei unklaren Aufgabenstellungen und Modellparametern für besondere
naturräumliche Gegebenheiten.
A.1.2.3Recherche und Beschaffung der BKG-Hinweiskarte Starkregengefahren und
Darstellung im GIS
Beschaffung der Hinweiskarte Starkregengefahren des Bundesamtes für Kartographie und
Geodäsie (BKG) im verfügbaren Format (Stand 03/2025: nur als bildliche Darstellung in der
Form einer WMS-Datei verfügbar) und Darstellung in GIS. Beurteilung, Präsentation und
Erläuterung der Ergebnisse der Hinweiskarten für das Untersuchungsgebiet. Durchführung
einer ersten Gefährdungsabschätzung anhand der Starkregengefahrenkarte des BKG.
A.1.2.4Erfassung und Prüfung der digitalen Kanalnetzdaten:
Beim intensiven Starkregenereignis SRI 5 soll das Oberflächenabflussmodell mit einem
Kanalnetzmodell gekoppelt werden. Die hierfür notwendigen Kanalnetzdaten liegen in
digitaler und berechnungsfähiger Form vor und werden dem Auftragnehmer übermittelt.
Dieser hat die Kanalnetzdaten zu sichten und zu prüfen und im GIS darzustellen. (Länge
RW-Kanal rd. 122 km).
Sollten Nachbereitungen/Aufbereitungen für die Weiterverwendung der Kanalnetzdaten
erforderlich sein, so sind diese in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen und die
Kosten hierfür gesondert auszuweisen.
A.1.2.5Vermessungsleistungen:
Konkrete und begründete Bedarfsermittlung der ggf. erforderlichen Vermessungsleistungen
von hydraulisch relevanten Strukturen. Übermittlung des Vermessungsbedarfs an den
Auftraggeber.
Soweit erforderlich werden benötigte Vermessungsleistungen durch den Auftraggeber
durchgeführt und die Daten an den Auftragnehmer übermittelt. Der Auftragnehmer hat die
Vermessungsdaten in einem geeigneten Softwaresystem aufzubereiten und in das Digitale
Geländemodell zu implementieren.
A.1.2.6Erfassung von Erfahrungswerten: Dokumentation und Auswertung der im Rahmen von Position B.2.2 gesammelten Erfahrungswerte zu vergangenen Starkregenereignissen sowie zu bekannten Gefährdungsbereichen. Durchführung einer eigenen Recherche und Auswertung zu vergangenen Starkregenereignissen anhand vorhandener Daten wie Dokumentationen und Presseberichten. Zusammenführung der Ergebnisse und Bewertung des bisherigen Belastung und Gefährdungslage durch Starkregen für die weitere Konzepterstellung.
A.1.3Hydraulische Modellierung (2D): Hydraulische Gefährdungsanalyse
(gemäß Kapitel 4.5 des Leitfadens, in Teilen Kap. 4.3 Tab. 4.1)
A.1.3.1Einbindung aller Grundlagendaten in die entsprechende Software:

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Einbindung aller überprüften und aufbereiteten Grundlagendaten in die entsprechende Software und Vorbereitung der Modellierung. Die verwendete hydraulische Simulationssoftware muss laut Handreichung die komplette Flachwassergleichung auflösen.
A.1.3.2Erzeugung eines 2D-Berechnungsgitters einschl. Aktualisierung, Anpassung, Nachbearbeitung und Korrektur des DGM: Erzeugung eines an die topografischen Verhältnisse angepassten 2D-Berechnungsgitters. Zu berücksichtigen bzw. durchzuführen sind folgende Punkte: o Beschreibung der Geländeoberfläche mittels unregelmäßiger Dreiecke bzw. Vierecke mit zusätzlich modellierten Bruchkanten, um besondere Geländestrukturen zu berücksichtigen und den natürlichen Geländeverlauf bestmöglich nachzubilden. o Aktualisierung, Anpassung, Nachbearbeitung und Korrektur des Digitalen Geländemodells; ggf. Neuvermaschung mit Modellierung zusätzlicher Bruchkanten zur Nachbildung von (Linien-)Strukturen. o Berücksichtigung der DGM-Quelle (z.B. Grenzen und Genauigkeit einer Laserscanbefliegung). o Berücksichtigung von durchfließbaren Dächern / Carports etc. o Prüfung auf Aktualität, z.B. bei dynamischen Gewässern und neuer Bebauung, sowie Einbindung neuer Vermessungsdaten. o Berücksichtigung von Gebäuden als Abflusshindernisse nach Wahl unter der zeitschritt- und volumentreuen Berücksichtigung der Dachabflüsse. o Individuelle und ortsangepasste Erfassung von Brückenquerschnitten und Durchlässen nach Wahl zur möglichst wirklichkeitsgetreuen Nachbildung der Abflussverhältnisse.
A.1.3.3Erzeugung eines Oberflächenabflussmodells: Erzeugung eines zweidimensionalen Oberflächenabflussmodells mit dem Ziel, Überflutungsausdehnungen, Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten sowie Strömungsdruck darzustellen; unter Verwendung des vollständigen Gleichungssystems der zweidimensionalen Flachwassergleichungen (2D-Modell); auf Grundlage des überarbeiteten Digitalen 2D-Flächenmodells und flächenindividuell zugeordneter Rauheitsbeiwerte (gemäß Tabelle 4.2 des Leitfadens) und unter Zugrundlegung aller ermittelten Grundlagen- bzw. Bestandsdaten und den bisherigen Ergebnissen. Die Erzeugung des Oberflächenabflussmodells erfolgt gemäß den fachlichen Anforderungen des Leitfadens Kapitel 4.5.1. Die dort beschriebenen Mindestanforderungen sind zu berücksichtigen.
A.1.3.4Iterative Überflutungssimulationen: Iterative hydraulische Simulation der Abfluss- und Überflutungsvorgänge unter Anpassung von Modellrandbedingungen und Eingangsparametern. Die Simulation ist für die drei unter Position A.1 genannten Bemessungsereignisse durchzuführen: o Starkregenereignis mit SRI 5 o Starkregenereignis mit SRI 7 o Starkregenereignis mit SRI 9 Im Ergebnis sollen für die drei Starkregenereignisse realitätsnahe Darstellungen des Abflussgeschehens vorliegen; einschließlich Abschätzung eines schadlosen Abflusses, welcher zu keinem Überflutungsrisiko führt, als Basis für eine spätere Maßnahmenentwicklung und Bewertung der Wirkung. Erforderliche Iteration nach Anpassung des Flächenmodells, der Rauigkeiten sowie des Modellregens und weiterer

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Randbedingungen (z.B. Rückstaueffekte, Verklausungen, Erosionsgefährdung, Gerölltransport).
A.1.3.5Kopplung der hydraulischen Gefährdungsanalyse mit der Kanalnetzmodellierung: Bidirektionale Kopplung mit dynamischem Austausch des zweidimensionalen Oberflächenabflussmodells mit dem Kanalnetzmodell durch Implementierung der GIS- Kanalnetzdaten in das hydrodynamische Abflussmodell. Durchzuführen für das intensive Starkregenereignis SRI 5.
A.1.3.6Zwischenergebnissen der iterativen Überflutungssimulation: Grafische und textliche Darstellung von Zwischenergebnissen der iterativen Überflutungssimulation zur Abstimmung mit dem Auftraggebers sowie zur Vorstellung in der Arbeitsgruppe Starkregen zwecks Plausibilisierung der Ergebnisse. Anschließende Nachbearbeitung der Plausibilisierung (vgl. Pos. B.2.3.1).
A.1.3.7Überprüfung der Gefahrenkarten mittels Dokumentationen von Ortsbegehungen: Überprüfung/Plausibilisierung der Gefahrenkarten mittels Dokumentationen der laut Pos. B.2.4 durchzuführenden Ortsbegehungen. Die Ergebnisse der Ortsbegehungen sind aufzubereiten und bei der weiteren Durchführung der Gefährdungsanalyse zu berücksichtigen.
A.1.3.8Überflutungssimulation für die Erstellung von Gefahrenkarten: Abgestimmte erneute Überflutungssimulation nach Einarbeitung aller relevanten Änderungen aus der Plausibilitätsprüfung in das Oberflächenabflussmodell einschl. Prüfung und Bewertung von Einwänden und Korrekturen in Absprache mit dem Auftraggeber.
A.1.4Dokumentation der Gefährdungsanalyse:
Die Starkregengefahrenkarten sollen die entstehenden flächigen Ausdehnungen und Tiefen
der Überflutungen sowie die tiefengemittelten Fließgeschwindigkeiten und Strömungsdrücke
für die drei gerechneten Szenarien (SRI 5, 7 und 9) darstellen. Aufgrund der Weitläufigkeit
des Samtgemeindegebiets sind neben den Übersichtskarten weitere Detailkarten
anzufertigen.
Die Angaben und Empfehlungen des Kapitels 4.6 des Leitfadens zur Erstellung von
Gefahrenkarten ist zu berücksichtigen. Die Maßstabempfehlung der NLWKN für die
Übersichtskarte beträgt 1:5.000. Für die Detailkarten sind ggf. geringere Maßstäbe zwischen
1:1.000 und 1:2.500 zu wählen. Die Auswahl der Maßstäbe, die Anzahl der Detailkarten
sowie die Festlegung des Kartenformats (PDF-Format/Vektorformat) hat in Abstimmung mit
dem Auftraggeber zu erfolgen.
A.1.4.1Erstellung und Ausgabe von Gefahrenkarten (Fokus: Wassertiefe): Erstellung und Ausgabe von detaillierten Wassertiefenkarten mit ereignisbezogener Überflutungsausdehnung (Darstellung von transparenten Wassertiefen in mehreren Stufen innerhalb > 5 cm). Die Strömungsrichtung des Wassers an der Oberfläche ist durch Fließvektoren zu kennzeichnen. Übermittlung der Darstellung in Anlehnung an Abbildung 4.3 des Leitfadens.
A.1.4.2Erstellung und Ausgabe von Gefahrenkarten (Fokus: Strömungsdruck): Erstellung und Ausgabe von detaillierten Gefahrenkarten mit Darstellung des ereignisbezogenen Strömungsdrucks und Überflutungsausdehnung. Darstellung in Anlehnung an Abbildung 4.6 des Leitfadens.

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A.1.4.3Erstellung und Ausgabe von erweiterten Gefahrenkarten (Einbeziehung Hochwasserinformation): Erstellung und Ausgabe von erweiterten Gefahrenkarten mit ereignisbezogener Überflutungsausdehnung (gewählte Niederschlagsszenarien, hydraulische modelliert). Darstellung der jeweiligen Wassertiefen anhand einer zuvor abgestimmten Farbschattierung. Darstellung der Fließgeschwindigkeiten (Geschwindigkeitsvektoren) oder Strömungsdruck sowie Einzugsgebietsgrenzen und Anzeige des maßgeblichen SRI. Nachrichtliche Darstellung von Überschwemmungsgebieten (ÜSG) aus Flusshochwasser (vorläufig gesicherte oder festsetzte ÜSG) und Ergebnissen aus den Hochwassergefahrenkarten.
A.1.4.4Auswahl besonders gefährdeter Bereiche und Erstellung von Steckbriefen: Auswahl besonders gefährdeter Bereiche zusammen mit dem Auftraggeber und Zusammenfassung in Steckbriefen. Kurzerläuterung der Gefahren (z.B. bei Brückenbauwerken und Unterführungen) und Vorbereitung der Begleittexte; Anzeige des maßgeblichen SRI. Inhalt und Maßstab in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Ausgabe im PDF-Format;
A.1.4.5Erstellung und Ausgabe von Begleittexten zu den Gefahrenkarten: Formulierung von Erläuterungen zu den Grundlagendaten, angesetzten Randbedingungen, Darstellungsweise, Grenzen der Aussagekraft und Angaben zu Regendaten (SRI). Ausgabe im PDF-Format und Zusammenführung mit weiteren Dokumentationen. Art und Umfang in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
A.1.4.6Erstellung eines Erläuterungsberichtes als Teil des Abschlussberichtes: Erstellung und Ausgabe eines Erläuterungsberichtes und zielgruppenorientierte Zusammenführung aller relevanten Informationen. Dies umfasst: o Einleitung und Gebietsbeschreibung o Datengrundlage einschl. Bewertung und daraus definierter Randbedingungen o Eingesetzte Software o Modellaufbau o Erforderliche Korrekturen und Ergebnisse der Plausibilisierung inkl. Fotodokumentation o NA-Modell o Niederschlagsszenarien o Rauheitsansatz o Rechenläufe o Grenzen der Bearbeitung o Ergebnisse und Ergebnisprüfung o Darstellungsweise inkl. Maßstäbe o Fazit o Erste Ableitung von Maßnahmen- und Handlungsoptionen. Die genaue Ausgestaltung des Erläuterungsberichts ist im Vorfeld mit dem Arbeitsgeber abzustimmen. Ausgabe im word- und PDF-Format.
A.1.4.7Übergabe der Endergebnisse der Gefährdungsanalyse als GIS-Projekt: Aufbereitung und Übergabe der Daten der Gefährdungsanalysen als GIS-Projekt an den Auftraggeber; Abstimmung der Schnittstellen und Software-Erfordernisse, Datenübertragung und Prüfung; Unterstützung bei der Implementierung der Daten.

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A.2Bewertung des Schadenspotenzials (gemäß Kapitel 5 des Leitfadens)
Hinsichtlich der Methodik möchte die Samtgemeinde Gieboldehausen eine Kombination der
flächenbezogenen (einfachen) und der detaillierten Schadenspotenzialbewertung
durchführen. Die flächenbezogene Bewertung soll dabei als Basis für das gesamte
Samtgemeindegebiet durchgeführt werden. Ergänzend wird für besonders schadenträchtige
Teilgebiete und Objekte eine detaillierte Bewertung durchgeführt, welche insbesondere für
die Planung von Maßnahmen und die Differenzierung und Priorisierung dieser im
Handlungskonzept genutzt werden soll.
Bei der Bewertung von Objekten und Flächen im Samtgemeindegebiet, einschließlich der
Klassifizierung des Schadenspotenzials, ist die Tabelle 5.1 des Leitfadens zu nutzen und falls
nötig durch weitere Bereiche zu ergänzen. Diese Bewertung und Zuordnung erfolgten
anhand der drei Kriterien Werte, Empfindlichkeit und Exposition. Unter Einordnung der
Auswirkungen auf die festgelegten Bereiche (Objekte und Flächen) erfolgt die Klassifizierung
des Schadenspotenzials in Abwandlung zu DWA-M 119 und in Anlehnung an DWA-A 118,
einschließlich einer qualitativen Bewertung und Zuordnung in Schadenspotenzialklassen (4
Klassen). Kritische Objekte sind gemäß Kapitel 5.2.3 zu ermitteln und entsprechend mit
einem hohen bis sehr hohen Schadenspotenzial zu bewerten.
Die Vorgaben der Handreichung zu 2. Schadenspotenzialanalyse sind zu beachten.
A.2.1Datengrundlage für die SchadenspotenzialbewertungDatengrundlage für die Schadenspotenzialbewertung
A.2.1.1Aufbereitung der bestehenden Daten für die flächenbezogene (einfache) Schadenspotenzialbewertung: Recherche, Beschaffung, Sichtung, Prüfung und Aufbereitung der für die flächenbezogenen (einfachen) Schadenspotenzialbewertung erforderlichen Datengrundlage, unter Berücksichtigung der Daten aus Position A.1. Zu beachten sind die Vorgaben der Handreichung sowie die Ausführungen des Leitfadens (insbesondere die Tabellen 5.4 und 5.5). Der Auftragnehmer hat die Datengrundlage hinsichtlich ihrer Eignung und Aktualität zu bewerten, für die weitere Bearbeitung aufzubereiten und in das eigene GIS zu integrieren. Der Auftraggeber stellt die bei ihm vorhandenen und verfügbaren Unterlagen und Daten zur Verfügung. Die Beschaffung weiterer erforderlicher Daten sowie die Abstimmung mit den jeweiligen Datenhaltern obliegt dem Auftragnehmer. Ggf. erforderliche kostenpflichtige Datensätze sind vor der Beschaffung mit dem Auftraggeber abzustimmen.
A.2.1.2Aufbereitung bestehender Daten zu kritischen Objekten: Aufbereitung bestehender Daten zu kritischen Objekten im Untersuchungsgebiet. Dies umfasst grundlegend erforderliche Daten zur Nutzung und Konstruktion dieser kritischen Objekte und Erhebung von Erfahrungen und Besonderheiten. Aufbereitung und Einbindung in das eigene GIS zur Vorbereitung der Bewertung des Schadenspotenzials sowie ggf. Erhebung weitergehender Daten zur Konstruktion, Materialien, Höhenlage etc. gemäß Leitfaden.
A.2.1.3Aufbereitung bestehender Daten für die detaillierte Schadenspotenzialbewertung: Aufbereitung bestehender Daten zur Durchführung einer detaillierten Bewertung des Schadenspotenzials gemäß Leitfaden Kap. 5. Erhebung von Erfahrungen und Besonderheiten zu den ausgewählten Teilgebieten oder Objekten. Aufbereitung und Einbindung in das eigene GIS zur Vorbereitung der detaillierten Bewertung des Schadenspotenzials sowie ggf. Erhebung weitergehender Daten zur Nutzung, Gestaltung, Konstruktion, Materialien, Höhenlage etc. gemäß Leitfaden.

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A.2.1.4Vor- und Nachbereitung der Abfrage möglicher Bereiche mit Schutzbedürfnis in der Arbeitsgruppe Starkregen: Zur Abfrage und Identifizierung möglicher konkreter Bereiche mit Schutzbedürfnis mit Verortung sowie zur Identifizierung möglicher Auswirkungen von Starkregenereignissen auf diese Bereiche ist die Arbeitsgruppe Starkregen (vgl. Pos. B.2.3.2) einzubinden. Der Austausch ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber vorzubereiten (z.B. textliche und grafische Aufbereitung der bisherigen Ergebnisse und Vorformulierung von Gefahren für diese Bereiche in Anlehnung an Tabelle 5.1 des Leitfadens) sowie in Anschluss nachzuarbeiten und die erhobenen Daten und Informationen für die weitere Konzepterstellung aufzubereiten.
A.2.1.5Erarbeitung einer Empfehlung über den Detaillierungsgrad der weiteren Schadenspotenzialbewertung: Eingrenzung von Teilgebieten für eine flächenbezogene (einfache) Bewertung und Teilgebieten für eine detaillierte Bewertung des Schadenspotenzials. Aufzeigen der vorhandenen und benötigten Datengrundlagen und Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen. Aufbereitung der Ergebnisse für den Abstimmungsprozess mit dem Auftraggeber.
A.2.2Konkretisierung der Schutzbedürfnisse
A.2.2.1Katalogisierung und Kurzbeschreibung der Bereiche mit Schutzbedürfnis: Katalogisierung und Kurzbeschreibung der verorteten Bereiche mit Schutzbedürfnis anhand vorh. Daten und von Ortskenntnissen als Ergebnisse des Austausches mit der Arbeitsgruppe Starkregen (vgl. Pos. B.2.3.2) und ggf. weiteren Akteuren vor Ort. Auflistung als PDF-Datei sowie als Excel-Tabelle zur Vorbereitung der Auswertung.
A.2.2.2Auswertung von Bereichen mit Schutzbedürfnis: Auswertung von Bereichen mit Schutzbedürfnis hinsichtlich möglicher starkregeninduzierter Auswirkungen durch Überflutung und Gegenüberstellung mit Schutzbedürfnissen nach Datenlage, eigenem Wissen und unter Berücksichtigung vom lokalen Wissen; Gegenüberstellung im PDF-Format sowie als Excel-Tabelle.
A.2.2.3Definition und Zuordnung von Kriterien für das Ausmaß der Auswirkungen von Starkregenereignissen: Definition und Zuordnung von Kriterien zur Bestimmung des Ausmaßes der Auswirkungen von Starkregenereignissen; Vorbereitung der Zuordnung von Schadenspotenzialklassen; Einschätzung hinsichtlich der Kriterien Werte und Empfindlichkeit. Ausgabe im PDF-Format sowie als Excel-Tabelle zur Vorbereitung der Auswertung.
A.2.3Identifikation möglicher nicht monetär bewertbarer Schäden
A.2.3.1Identifikation der nicht monetär bewertbaren Schäden an der menschlichen Gesundheit: Bewertung des Schadenspotenzials anhand der Betrachtung besonders kritischer Objekte, bei denen durch Starkregenereignisse eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Die Auswahl der kritischen Objekte ist vom Auftragnehmer mit dem Auftraggeber abzustimmen. Besondere Beachtung von Fließgeschwindigkeiten und Strömungsdruck aufgrund der Sturzgefahr. Berücksichtigung der nicht monetär bewertbaren Schäden an menschlicher Gesundheit in der Schadenspotenzialbewertung.

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A.2.3.2Identifikation der nicht monetär bewertbaren Schäden an wirtschaftlichen Tätigkeiten: Bewertung des Schadenspotenzials anhand der Betrachtung der wesentlichen und nicht monetär bewertbaren Schäden an der wirtschaftlichen Tätigkeit von Industrie- und Gewerbebetrieben, z.B. indirekte Schäden durch Ausfall wichtiger Versorgungsinfrastrukturen, Stromversorgung, Wasserversorgung, Tankstellen, Verkehrsbehinderungen, Umleitungen und verdeckte Schäden, Gefahr von Verkehrsunfällen (Aquaplaning); Produktionsausfall; land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftungserschwernisse usw.
A.2.3.3Identifikation der nicht monetär bewertbaren Schäden an Kulturgütern: Bewertung des Schadenspotenzials anhand der Betrachtung der nicht monetär bewertbaren Schäden an Kulturgütern. Die Auswahl der kritischen Objekte ist vom Auftragnehmer mit dem Auftraggeber abzustimmen.
A.2.3.4Identifikation nicht monetär bewertbarer Umweltschäden: Bewertung des Schadenspotenzials anhand der Betrachtung der nicht monetär bewertbaren Umweltschäden, z.B. Austritt wassergefährdender Stoffe, Bodenerosion auf landwirtschaftlichen Flächen, Sedimentation von Gewässern, Sauerstoffarmut in Gewässern, Beeinflussung von Flora und Fauna.
A.2.3.5Identifikation der Beeinflussung der Gefahrenabwehr / Katastrophenmanagement: Bewertung des Schadenspotenzials anhand der Betrachtung der Beeinflussung der kommunalen Gefahrenabwehr und des Katastrophenmanagement bei und durch Starkregenüberflutungen, z.B. Aufrechterhaltung der Stromversorgung, Erreichbarkeit aller Bürger, Sperrung von Unterführungen, gefährdete Verkehrsanlagen, Sicherung von Rettungswegen.
A.2.3.6Identifikation der Schäden durch Erosion und Gerölltransport: Bewertung des Schadenspotenzials anhand möglicher Schäden durch Erosion und Gerölltransport in Abhängigkeit von den naturräumlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der Bodeneigenschaften bei Ackerflächen. Betrachtung der Auswirkungen von vermehrtem Totholzanfall, Gerölltransport und der Verminderung der Rückhaltefunktion von Wäldern.
A.2.4Flächenbezogene Bewertung des Schadenspotenzials
A.2.4.1Zusammenstellung und Auswertung möglicher monetär bewertbarer Schäden: Zusammenstellung und Auswertung möglicher monetär bewertbarer Schäden und insbesondere der direkt starkregenbedingten monetär bewertbaren Auswirkungen mit Flächenbezug. Insbesondere der direkt starkregenbedingten Auswirkungen im Gesamtgebiet, in einzelnen Ortsteilen oder Teilgebieten an privaten, öffentlichen und gewerblichen Grundstücken, Siedlungs- und Gewerbegebieten sowie Außenflächen; Beschreibung und Berücksichtigung in der weiteren Auswertung.
A.2.4.2Flächenbezogene Zusammenstellung möglicher nicht monetär bewertbarer Schäden: Flächenbezogene Zusammenstellung und Auswertung möglicher nicht monetär bewertbarer Schäden mit Verortung kritischer Objekte. Identifikation und Zusammenstellung möglicher nicht monetär bewertbarer Schäden anhand der zuvor durchgeführten Identifikation und Verortung gefährdeten Siedlungs- und Gewerbegebiete, Außenflächen sowie kritischer Objekte.

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A.2.4.3Qualitative Bewertung des Schadenspotenzials: Qualitative Bewertung und Einschätzung des Schadenspotenzials anhand der Schadensbereiche und der möglichen Auswirkungen nach Abbildung 5.1 des Leitfadens je nach Flächen- und Gebäudenutzung mit Fokus auf gefährdete Bereiche nach Gefährdungsanalyse (Position A.1). Tabellarische Ausgabe mit verbaler Kurzbeschreibung; Ausgabe im PDF-Format.
A.2.4.4Zuordnung zu Schadenspotenzialklassen: Flächenbezogene Zuordnung der Schadensbereiche mit ihren jeweiligen Auswirkungen unter Einbeziehung kritischer Objekte und unter Zugrundelegung der Bewertungskriterien und Zuordnung zu vier Schadenspotenzialklassen nach Tabelle 5.2 des Leitfadens. Qualitative Einordnung in Stufen der Schadenspotenzialklassen von Flächen und kritischen Objekten im Überblick auf Basis digitaler Nutzungsdaten sowie kritischer Objekte. Zuordnung der Schadensbereiche objekt- oder flächenbezogen in die Schadenspotenzialklassen 1: gering; 2: mäßig: 3: hoch und 4: sehr hoch. Beachtung (ggf. Selektion) von kritischen Objekten gemäß Tabelle 5.3 des Leitfadens.
A.2.4.5Erstellung einer Schadenspotenzialkarte: Erstellung und Ausgabe einer Schadenspotenzialkarte mit flächenbezogener Schadenspotenzialbewertung und Darstellung der Klassifizierung einschl. Ausgabe der Schadenspotenzialkarte mit Flächen und Symbolen einschl. Legende im PDF-Format mit mehreren Maßstäben sowie im Vektorformat. Ausgabe als Übersichtskarte und in Teilkarten, Festlegung der Darstellung in Anlehnung an Tabelle 5.3 und Abbildung 5.2 des Leitfadens sowie Festlegung der Maßstäbe in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
A.2.4.6Erstellung von ergänzenden Steckbriefen für Einzelflächen: Abstimmung des Bedarfes und Erstellung von ergänzenden Steckbriefen mit der Schadenspotenzialbewertung einzelner Teilflächen; Darstellung der Flächenbewertung im geeigneten Maßstab (1:5000 bis 1:10000) einschl. detaillierter Angaben zur Flächenbewertung und Darstellung der Schadensklassifizierung. Auswahl der Teilflächen nach Abstimmung mit dem Auftraggeber. Ausgabe im PDF-Format.
A.2.5Detaillierte Schadenspotenzialbewertung für ein definiertes Teilgebiet
A.2.5.1Verdichtung der Datenbasis und der Bestandsaufnahme zur Durchführung einer detaillierten Schadenspotenzialbewertung: Verdichtung der Datenbasis für zuvor definierte Teilgebiete (vgl. A.2.1.5) und Bestandsaufnahme zur Durchführung einer detaillierten Schadenspotenzialbewertung. Ermittlung georeferenzierter Daten/Informationen zu Flächen/Objekten. Aufbereitung zur weiteren Nutzung im GIS und für Auswertungen.
A.2.5.2Identifikation und Zusammenstellung möglicher monetär bewertbarer Schäden: Abschätzung möglicher monetär bewertbarer Schäden und insbesondere der direkt starkregenbedingten Auswirkungen auf Teilgebiete, Orte und Ortsteile, Straßenzüge, Siedlungs- und Gewerbegebiete und ggf. einzelne Objekte je nach Gebäudenutzung und weiterer spezifischer Gegebenheiten an privaten, öffentlichen und gewerblichen Gebäuden/Objekten; Verortung und Einordnung aller kritischer Objekte; Beschreibung und Berücksichtigung in der weiteren Auswertung.
A.2.5.3Detaillierte Zusammenstellung möglicher nicht monetär bewertbarer Schäden

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Detaillierte Zusammenstellung möglicher nicht monetär bewertbarer Schäden anhand der zuvor durchgeführten Identifikation und Verortung gefährdeter Gebäude und Anlagen und Außenflächen sowie Verortung und Einordnung aller kritischer Objekte.
A.2.5.4Detaillierte Bewertung des Schadenspotenzials: Detaillierte und qualitative Bewertung und Einschätzung des Schadenspotenzials anhand der Schadensbereiche und der möglichen Auswirkungen nach Abbildung 5.1 des Leitfadens mit Objektbezug und mit Fokus auf gefährdete Bereiche nach Gefährdungsanalyse (Pos. A.1); tabellarische Ausgabe mit verbaler Kurzbeschreibung; Ausgabe im PDF-Format.
A.2.5.5Zuordnung zur Schadenspotenzialklassen: Qualitative Einordnung in Stufen der Schadenspotenzialklassen von Flächen und kritischen Objekten sowie Verortung und Einzelbewertung kritischer Objekte; Zuordnung der Schadensbereiche objekt- oder flächenbezogen in die Schadenspotenzialklassen 1: gering; 2: mäßig: 3: hoch und 4: sehr hoch gemäß Tabelle 5.2 des Leitfadens. Beachtung von kritischen Objekten gemäß Tabelle 5.3 des Leitfadens.
A.2.5.6Erstellung und Ausgabe einer detaillierten Schadenspotenzialkarte: Erstellung und Ausgabe einer detaillierten Schadenspotenzialkarte mit Bewertung des Schadenspotenzials nach Flächen- und Gebäudenutzung und unter Zugrundelegung konkreter Objekte. Gesonderte Darstellung der kritischen Objekten einschl. Verortung und Einordnung und weiterer spezifischer Gegebenheiten durch qualitative Einordnung in Stufen der Schadenspotenzialklassen und Verortung und Einordnung aller kritischer Objekte Ausgabe der Schadenspotenzialkarte mit Objekten und Symbolen einschl. Legende im PDF- Format mit mehreren Maßstäben sowie im Vektorformat; Ausgabe als Übersichtskarte und in Teilkarten. Festlegung der Maßstäbe in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
A.2.5.7Erstellung von ergänzenden Steckbriefen einzelner Objekte / Teilflächen: Darstellung der Schadenspotenzialbewertung im geeigneten Maßstab (1:1000 bis 1:5000) einschl. detaillierter Angaben zur Bewertung einzelner Objekte / Teilflächen und Darstellung der Schadensklassifizierung in ergänzenden Steckbriefen. Auswahl der Objekte / Teilflächen nach Abstimmung mit dem Auftraggeber. Ausgabe im PDF-Format.
A.2.6Vorbereitung der Clusterbildung:
Vorbereitung der Clusterbildung durch Identifikation vergleichbarer Schadensarten.
Zusammenführung vergleichbarer Flächen und Objekte zu Clustern, z.B. aufgrund ähnlicher
Gefahrenquellen, ähnlicher Bereiche und/oder Auswirkungen, für verschiedene Szenarien,
für vergleichbare Objekte oder (Teil-) Flächen.
Erstellung einer Vorlage zur Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. der Arbeitsgruppe
Starkregen; einschl. Begründung für die Clusterbildung; Ausgabe im PDF-Format.
A.2.7Dokumentation der SchadenspotenzialbewertungDokumentation der Schadenspotenzialbewertung
A.2.7.1Ergebnisaufbereitung der Schadenspotenzialbewertung: Zusammenführung und Aufbereitung aller erstellten Unterlagen der Schadenspotenzialbewertung zur Unterstützung der Plausibilitätskontrollen und Abstimmungen einschl. Zusammenfassung, z.B. in einer PowerPoint Präsentation oder in einem Kurzbericht in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

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A.2.7.2Vor- und nachbereitende Arbeiten zur Plausibilitätskontrolle der Schadenspotenzial- bewertung durch die Arbeitsgruppe Starkregen: Vorbereitende Arbeiten zur Plausibilitätskontrolle der Bewertung des Schadenspotenzials in der Arbeitsgruppe Starkregen SG Gieboldehausen (vgl. Pos. B.2.3.3). Zielgruppenorientierte Darstellung der bisherigen Ergebnisse mit Erläuterungen mit textlicher und grafischer Aufbereitung (inkl. der Schadenspotenzialkarte). Falls erforderlich nachfolgend Anpassung und Aktualisierung der Ergebnisse. Kurze Dokumentation des Abstimmungsprozesses in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
A.2.7.3Erstellung eines Erläuterungsberichtes als Teil des Abschlussberichtes: Erstellung und Ausgabe eines Erläuterungsberichtes zur späteren Übernahme in den Abschlussbericht; zielgruppenorientierte Zusammenführung aller relevanten Informationen: Dies umfasst: o Einleitung und Gebietsbeschreibung o Benennung der Datengrundlage einschl. Kurzbeschreibung der Bearbeitungsgrundlagen und daraus definierter Randbedingungen o Erforderliche Korrekturen o Ablauf und Ergebnisse der Schadenspotenzialbewertung o Grenzen der Bearbeitung o Darstellungsweise inkl. Maßstäbe o Fazit Die genaue Ausgestaltung des Erläuterungsberichts ist im Vorfeld mit dem Arbeitsgeber abzustimmen. Ausgabe im word- und PDF-Format.
A.2.7.4Übergabe der Endergebnisse der Schadenspotenzialbewertung als GIS-Projekt: Aufbereitung und Übergabe der Daten der Schadenspotenzialbewertung als GIS-Projekt einschl. aller Tabellen und Auswertungen an den Arbeitgeber. Abstimmung der Schnittstellen und Software-Erfordernisse, Datenübertragung und Prüfung; Unterstützung bei der Implementierung der Daten.
A.3Risikoanalyse (gemäß Kapitel 6 des Leitfadens)
Für die Samtgemeinde Gieboldehausen ist wie in Kapitel 6.4.2 des Leitfadens empfohlen
eine detaillierte Risikoanalyse durchzuführen.
Die Vorgaben der Handreichung zu 3. Risikoanalyse sind zu beachten.
A.3.1Grundlagenermittlung und Einbindung vorhandener DatenGrundlagenermittlung und Einbindung vorhandener Daten
A.3.1.1Aufbereitung der Datengrundlage zur Nutzung in der Risikoanalyse: Aufbereitung und Verdichtung der bestehenden Daten aus Gefährdungsanalyse (A.1) und Schadenpotenzialbewertung (A.2) zur weiteren Nutzung bei der Risikoanalyse. Einbindung in des eigene GIS zur Vorbereitung der Bewertung des Risikos.
A.3.1.2Aufbereitung der bisherigen Ergebnisse zur weiteren Verwendung in der Risikoanalyse: Aufbereitung und ggf. Aktualisierung und Verdichtung der Ergebnisse der Gefährdungsanalyse und der Schadenspotenzialbewertung zur weiteren Verwendung in der Risikoanalyse.

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Aufbereitung der Ergebnisse der Ermittlung der Gefährdung (Analyse der Gefahren durch Überflutung infolge Starkregen hinsichtlich Ausbreitung und max. Wasserstand, Fließgeschwindigkeit, Strömungsdruck und unter Einbeziehung der Wahrscheinlichkeit.) Aufbereitung der Ergebnisse der Bewertung des Schadenspotenzials (Bewertung von Bereichen mit Schutzbedürfnis hinsichtlich der drei Kriterien Exposition, Empfindlichkeit, Werte (monetär und nicht-monetär) unter Einordnung der Auswirkungen von Überflutung; Identifizierung von kritischen Objekten, Überprüfung der Vollständigkeit der betrachteten kritischen Infrastrukturen und Objekte.)
A.3.1.3Vor- und nachbereitende Arbeiten zum Austausch in der Arbeitsgruppe Starkregen zur Abfrage möglicher bekannter Risiken: Vorbereitende Arbeiten zum Austausch in der Arbeitsgruppe Starkregen SG Gieboldehausen zur Abfrage möglicher bekannter konkreter Risiken; insbesondere bezüglich kritischer Infrastrukturen und Objekte (vgl. Pos. B.2.3.4). Zielgruppenorientierte Darstellung der Entwurfs-Risikokarten mit Erläuterungen, textliche und grafische Aufbereitung der bisherigen Ergebnisse mit Vorabzuordnung von Risikoklassen in Anlehnung an Tabelle 6.2 des Leitfadens in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Dokumentation und Nachbereitung des Austauschs.
A.3.2Vorbereitung der Risikoermittlung
A.3.2.1Recherche und Strukturierung möglicher Risikobereiche: Aufstellung aller Risiken und Strukturierung hinsichtlich der Bereiche Menschen, Umwelt, Kulturgut, Objekte einschl. Infrastruktur auf Grundlage der unter A.2 (Bewertung des Schadenspotenzials) erzielten Ergebnisse; ggf. Zuordnung in Anlehnung an den Umweltbegriff nach dem UVPG (Menschen (einschließlich der menschlichen Gesundheit), Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kulturgüter).
A.3.2.2Recherche und Strukturierung möglicher sekundärer Auswirkungen: Recherche und Strukturierung möglicher sekundärer Auswirkungen und Formulierung einer Empfehlung zur weiteren Untersuchung; Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen einer zusätzlichen Modellierung und Auswertung der Ergebnisse; textliche Skizzierung des Umfangs möglicher betroffener Gebiete.
A.3.2.3Ermittlung und Bewertung von Gefährdungs- und Risikobereichen nach dem Kriterium Exposition: Analyse der bestehenden Informationen aus A.1 hinsichtlich des Ansatzes eines Niederschlagsszenarios und A.2 hinsichtlich möglicher Risikoflächen- und Objekte und Aufbereitung zur weiteren Auswertung in der Risikoanalyse; Einordnung des möglichen Risikos hinsichtlich modellierter Wassertiefen, und Fließgeschwindigkeiten; ggf. Strömungsdruck, unter Beachtung von Grenzen der Modellrechnung insbesondere in Randbereichen; einschl. Berücksichtigung von Erfahrungen und Ortskenntnissen.
A.3.3Detaillierte Risikoanalyse
A.3.3.1Detaillierte Risikoanalyse anhand der Gefährdungsanalyse für Szenario SRI 7: Qualitative Bewertung und Einschätzung des Starkregenrisikos durch Überlagerung der Gefährdungsanalyse mit der Schadenspotenzialbewertung und Einordnung in Risikoklassen von Flächen, Teilflächen und Objekten in die Risikoklassen 1: gering; 2: mäßig: 3: hoch und

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4: sehr hoch. Beachtung von besonders kritischen Objekten und Infrastrukturanlagen. Detaillierte Einstufung des Starkregenrisikos durch qualitative Verknüpfung von Überflutungsgefährdung und Schadenspotenzial in Anlehnung an Tabelle 6.1 und 6.2 des Leitfadens; Beschreibung und Berücksichtigung in der weiteren Auswertung; tabellarische Ausgabe mit verbaler Kurzbeschreibung; Ausgabe im PDF-Format.
A.3.3.2Plausibilisierung der ermittelten Einstufung des Starkregenrisikos: Überprüfung und Plausibilisierung der Einordnung zu Risikoklassen und ggf. Neueinordnung in Risikoklassen von Flächen, Teilflächen und Objekten in die Risikoklassen 1: gering; 2: mäßig: 3: hoch und 4: sehr hoch. Beachtung von kritischen Objekten und Infrastrukturanlagen; Falls für die Plausibilisierung erforderlich, sind Ortsbegehungen durchzuführen. Beschreibung und Berücksichtigung in der weiteren Auswertung.
A.3.3.3Erstellung detaillierter Risikokarten: Erstellung und Ausgabe detaillierter Risikokarten mit farblich differenzierter Darstellung der Risikobewertung im geeigneten Maßstab einschl. klassifizierter Kennzeichnung des Wasserstandes für die beiden betrachteten Szenarien. Mit Teilflächen und Objekten verschiedener Farben und Symbolen einschl. Legende in Anlehnung an Abbildung 6.3, 6.4 und 6.5 des Leitfadens. Gesonderte Darstellung kritischer Objekte mit Symbolen gemäß Tabelle 5.3 und Symbolkatalog kritischer Objekte (digitale Anlage des Leitfadens). Nachrichtliche Darstellung von Hochwasser-Überschwemmungsgebieten und/oder Daten aus der HWRM-RL. Angabe des Niederschlagsszenarios SRI 7 sowie Verortung in einer Übersichtskarte. Ausgabe im PDF-Format mit mehreren Maßstäben (Festlegung in Abstimmung mit dem Auftraggeber) sowie im Vektorformat; Darstellung in Anlehnung an Abbildung 6.4 des Leitfadens.
A.3.3.4Erstellung von ergänzenden Steckbriefen für einzelne Flächen / Objekte Erstellung von ergänzenden Steckbriefen mit der Risikobewertung „sehr hoch bis hoch“ für ausgewählte Teilflächen und Einzelobjekte auf Grundlage der durchgeführten Risikoanalyse. Darstellung der Flächenbewertung im geeigneten Maßstab (1:1000 bis 1:5000) einschl. detaillierter Angaben zur Flächenbewertung / Bewertung des Einzelobjektes und Darstellung der Risikoklassifizierung. Auswahl der Teilflächen / Einzelobjekte nach Abstimmung mit dem Auftraggeber. Ausgabe im PDF-Format.
A.3.4Dokumentation und Ergebnisdarstellung der Risikoanalyse
A.3.4.1Ergebnisaufbereitung der Risikoanalyse: Zusammenführung und Aufbereitung aller erstellten Unterlagen der Risikoanalyse zur Unterstützung der Plausibilitätskontrollen und Abstimmungen einschl. Zusammenfassung, z.B. in einer PowerPoint Präsentation oder in einem Kurzbericht in Abstimmung mit dem Auftraggeber; Ausgabe digital.
A.3.4.2Vor- und nachbereitende Arbeiten zur Plausibilitätskontrolle der Risikoanalyse durch die Arbeitsgruppe Starkregen: Vorbereitende Arbeiten zur Plausibilitätskontrolle (in Anlehnung an Kapitel 6.6) der Risikoanalyse in der Arbeitsgruppe Starkregen SG Gieboldehausen (vgl. Pos. B.2.3.5). Zielgruppenorientierte Darstellung der bisherigen Ergebnisse mit Erläuterungen, textliche und grafische Aufbereitung (Ausgabe als PDF-Datei). Dokumentation/Protokollierung sowie Nacharbeitung der Plausibilitätskontrolle und soweit erforderlich Anpassung und Aktualisierung der Ergebnisse.

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A.3.4.3Erstellung und Ausgabe von Risikokarten mit ergänzendem Themenbezug: Erstellung und Ausgabe von Risikokarten mit ergänzendem Themenbezug nach Absprache mit dem Auftraggeber. Themen mit konkretem Bezug zur Gefahrenabwehr und zum Katastrophenschutz zur Unterstützung der Rettungs- und Einsatzkräfte und zur Einbindung in Alarm- und Einsatzpläne; Darstellung von spezifischen Gefahren und Risiken entsprechend Kap. 6.5 des Leitfadens. Ausgabe im PDF-Format.
A.3.4.4Erstellung und Ausgabe von Begleittexten zu den Risikokarten: Erstellung und Ausgabe von Begleittexten zu den Risikokarten zur Vorbereitung einer eventuellen auszugweisen Veröffentlichung. Dies umfasst zielgruppenorientierte Beschreibung der Inhalte, Erläuterungen und Grenzen der Bearbeitung, einschl. Hinweisen zur möglicher Eigenvorsorge von Bürgern. Ausgabe in PDF-Format und ggf. Aufbereitung zur digitalen Veröffentlichung auf der kommunalen Homepage.
A.3.4.5Erstellung und Ausgabe eines Erläuterungsberichtes als Teil des Abschlussberichtes mit Grundlagen der Berechnung: Erstellung und Ausgabe eines Erläuterungsberichtes und Integration in den Abschlussbericht mit Grundlagen der Berechnung und zielgruppenorientierte Zusammenführung aller relevanten Informationen. Dies umfasst: o Einleitung und Gebietsbeschreibung o Datengrundlage einschl. Kurzbeschreibung der Bearbeitungsgrundlagen (Gefährdungsanalyse und Schadenspotenzialbewertung) o Bewertung und daraus definierter Randbedingungen o Erforderliche Korrekturen o Ablauf und Ergebnisse der Risikoanalyse o Grenzen der Bearbeitung o Darstellungsweise inkl. Maßstäbe o Fazit Die genaue Ausgestaltung des Erläuterungsberichts ist im Vorfeld mit dem Arbeitsgeber abzustimmen. Ausgabe im word- und PDF-Format.
A.3.4.6Übergabe der Endergebnisse der Risikoanalyse als GIS-Projekt: Aufbereitung und Übergabe der Daten der Risikoanalyse als GIS-Projekt einschl. aller Tabellen und Auswertungen an den Auftraggeber; Abstimmung der Schnittstellen und Software-Erfordernisse, Datenübertragung und Prüfung; Unterstützung bei der Implementierung der Daten.
A.3.5Clusterbildung
A.3.5.1Bildung von Clustern: Zusammenführung vergleichbarer Flächen und Objekte zu Clustern. Zusammenführung hinsichtlich ihrer Risiken ähnlicher Bereiche, Flächen oder Objekte für vergleichbare Objekte oder (Teil-) Flächen; Erstellung einer Vorlage zur Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. der Arbeitsgruppe Starkregen; einschl. Begründung für die Clusterbildung; Ausgabe im PDF- Format.
A.3.5.2Erstellung eines Übersichtsplanes der Cluster: Erstellung eines Übersichtsplanes des Gesamtgebietes mit Darstellung der Cluster. Darstellung der Cluster vergleichbarer Gefahrenquellen in einem Übersichtsplan im

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geeigneten Maßstab; Übersichtsdarstellung der Gefährdungsklassen und der kritischen Objekte und Kennzeichnung der Cluster. Ausgabe digital zur weiteren Verwendung im GIS sowie im PDF-Format.
A.3.5.3Erstellung von Steckbriefen der Cluster: Zusammenführung der Ergebnisse der Gefährdungsanalyse mit der Ermittlung der Schadenspotenziale zu den einzelnen Clustern. Darstellung der Bewertung im geeigneten Maßstab einschl. detaillierter Angaben zur Clusterbildung und Bewertung, mit Darstellung der Risikoklassifizierung. Ausgabe im PDF-Format.
A.4Handlungskonzept (gemäß Kapitel 7 des Leitfadens)
Entwicklung eines Maßnahmen- und Handlungskonzepts zur Reduzierung der
Starkregenrisiken. Ziel ist es, durch dieses Konzept die Planung und Umsetzung von
Maßnahmen zur Starkregenvorsorge zu koordinieren und alle relevanten Akteure sowie die
Öffentlichkeit anzusprechen, zu vernetzen und zu aktivieren.
Die Vorgaben der Handreichung zu 4. Handlungskonzept sind zu beachten.
A.4.1Zusammenführung vorhandener Daten und bisher erarbeiteter ErgebnisseZusammenführung vorhandener Daten und bisher erarbeiteter Ergebnisse
A.4.1.1Aufbereitung der Datengrundlage zur Nutzung bei der Aufstellung des Maßnahmen- und Handlungskonzeptes: Aufbereitung und ggf. Aktualisierung und Verdichtung den bestehenden Daten und bisher erarbeiteten Ergebnisse aus den vorhereigen Projektphasen A1 bis A 3 zur weiteren Nutzung bei der Aufstellung des Handlungskonzeptes. Einbindung in das eigene GIS zur Vorbereitung der weiteren Konzepterarbeitung.
A.4.1.2Erarbeitung einer Empfehlung über den Detaillierungsgrad der weiteren Maßnahmenentwicklung: Erarbeitung einer Empfehlung über den Detaillierungsgrad der Maßnahmenentwicklung. Aufzeigen der vorhandenen und benötigten Datengrundlagen und Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen. Aufbereiten der Ergebnisse für Abstimmungsprozesse.
A.4.1.3Erarbeitung einer Empfehlung eines ergänzenden Ansatzes eines Niederschlagsszenarios bei der überschläglichen Dimensionierung einzelner Maßnahmen: Erarbeitung einer Empfehlung und Unterstützung bei der Entscheidung des Ansatzes eines ergänzenden Niederschlagsszenarios bei der überschläglichen Maßnahmen- dimensionierung auf Basis der vorhandenen Daten. Aufzeigen der vorhandenen und benötigten Datengrundlagen, Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen und Abstimmung mit dem Auftraggeber.
A.4.2Entwicklung von Maßnahmen auf Basis der Risikoanalyse
Entwicklung geeigneter Maßnahmen auf Basis der Risikoanalyse für die verschiedenen
Kategorien/Handlungsfelder. Bei der Zuordnung von Maßnahmen kann es zu
Überschneidungen kommen. Zudem sind die Maßnahmen auf Synergieeffekte mit weiteren
umweltbezogenen Belangen der Samtgemeinde Gieboldehausen, insbesondere dem
Hochwasserschutz und dem Klimaschutz, abzustimmen.
A.4.2.1Konzeptionelle Entwicklung infrastrukturbezogener Maßnahmen:

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Konzeptionelle Entwicklung infrastrukturbezogener Maßnahmen auf Basis der Risikoanalyse.
A.4.2.2Konzeptionelle Entwicklung gewässerbezogener Maßnahmen: Konzeptionelle Entwicklung gewässerbezogener Maßnahmen auf Basis der Risikoanalyse.
A.4.2.3Konzeptionelle Entwicklung flächenbezogener Maßnahmen: Konzeptionelle Entwicklung flächenbezogener Maßnahmen auf Basis der Risikoanalyse.
A.4.2.4Konzeptionelle Entwicklung objektbezogener Maßnahmen: Konzeptionelle Entwicklung objektbezogener Maßnahmen auf Basis der Risikoanalyse.
A.4.2.5Konzeptionelle Entwicklung informations- und verhaltensbezogener Maßnahmen: Konzeptionelle Entwicklung informations- und verhaltensbezogener Maßnahmen auf Basis der Risikoanalyse.
A.4.2.6Konzeptionelle Entwicklung kanalnetzbezogener Maßnahmen: Konzeptionelle Entwicklung kanalnetzbezogener Maßnahmen auf Basis der Risikoanalyse.
A.4.3Abgestimmte Entwicklung von Maßnahmen der Starkregenvorsorge
A.4.3.1Entwicklung von Maßnahmen und Vorhaben mit der Arbeitsgruppe Starkregen: Vorbereitende Arbeiten zur gemeinsamen Maßnahmenentwicklung in der Arbeitsgruppe Starkregen SG Gieboldehausen (vgl. Pos. B.2.3.6). Aufzeigen bisheriger Ideen, Weiterentwicklung und insbesondere Ergänzung, Austausch über Vor- und Nachteile verschiedener Ideen. Zielgruppenorientierte Darstellung der erforderlichen Arbeitsgrundlagen, der bisherigen Entwürfe / Ideen / Skizzen mit Erläuterungen, textliche und grafische Aufbereitung der bisherigen Ergebnisse; mit Vorabzuordnung in Maßnahmenkategorien in Anlehnung an Tabelle 7.1 des Leitfadens und gezielte Abfrage bereits vorliegender Maßnahmen, Planungen und Ideen. Dokumentation der Arbeitsergebnisse und ggf. Vorabversand der Unterlagen zur Vorbereitung (Übersichtsplan und Steckbriefe im Entwurf sowie leere Steckbriefe im Abfrageformat; Ausgabe und Versand als PDF-Datei; ggf. Abfrageformulare). Soweit erforderlich und zielführend sind in diesen Schritt weitere der in Pos. B.1.1 ermittelten Akteursgruppen (z.B. in Form von örtlichen Arbeitskreisen/Workshops (vgl. Pos. B.2.5)) zu beteiligen. Die Ausgestaltung der Akteursbeteiligung ist im Vorfeld in Absprache mit dem Auftraggeber festzulegen.
A.4.3.2Entwicklung und Beschreibung von Objektschutzmaßnahmen: Entwicklung und Beschreibung von Objektschutzmaßnahmen gemeinsam mit örtlichen Akteuren. Entwicklung von Informationsangeboten zur Eigenvorsorge, Aufzeigen bisheriger Ideen, Weiterentwicklung und insbesondere Ergänzung, Austausch über Vor- und Nachteile verschiedener Ideen. Zielgruppenorientierte Darstellung der erforderlichen Arbeitsgrundlagen, der bisherigen Entwürfe / Ideen / Skizzen mit Erläuterungen, textliche und grafische Aufbereitung der bisherigen Ergebnisse; mit Vorabzuordnung in Maßnahmenkategorien in Anlehnung an Tabelle 7.1 des Leitfadens und gezielte Abfrage bereits vorliegender Maßnahmen, Planungen und Ideen. Dokumentation der Arbeitsergebnisse und ggf. Vorabversand der Unterlagen zur Vorbereitung (Übersichtsplan und Steckbriefe im Entwurf sowie leere Steckbriefe im Abfrageformat; Ausgabe und Versand als PDF-Datei; ggf. Abfrageformulare).

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A.4.3.3Entwicklung und Beschreibung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr: Entwicklung und Beschreibung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr gemeinsam mit örtlichen Akteuren, z.B. Feuerwehr. Unterstützung zur Informationsvorsorge, ggf. Verbesserung der Alarm- und Einsatzpläne, ggf. Recherche, Information und Empfehlung zur Konzeption von Warnsystemen; Aufzeigen bisheriger Ideen, Weiterentwicklung und insbesondere Ergänzung, Austausch über Vor- und Nachteile verschiedener Ideen. Zielgruppenorientierte Darstellung der erforderlichen Arbeitsgrundlagen, der bisherigen Entwürfe / Ideen / Skizzen mit Erläuterungen, textliche und grafische Aufbereitung der bisherigen Ergebnisse; mit Vorabzuordnung in Maßnahmenkategorien in Anlehnung an Tabelle 7.1 des Leitfadens und gezielte Abfrage bereits vorliegender Maßnahmen, Planungen und Ideen. Dokumentation der Arbeitsergebnisse und ggf. Vorabversand der Unterlagen zur Vorbereitung (Übersichtsplan und Steckbriefe im Entwurf sowie leere Steckbriefe im Abfrageformat; Ausgabe und Versand als PDF-Datei; ggf. Abfrageformulare).
A.4.4Dokumentation der Maßnahmenentwicklung
A.4.4.1Darstellung in Übersichtsplänen: Darstellung aller Maßnahmen in Übersichtsplänen; Maßstab 1:10.000 bis 1:25:000 nach Wahl des Auftraggebers; Symbolisierung der Maßnahmen einschließlich Legende, Verortung der Maßnahmen; Integration in das GIS-System und Übergabe der GIS-Daten; Ausgabe digital im PDF-Format zur Vorbereitung der Schlussdokumentation; Darstellung des Erarbeitungsprozesses.
A.4.4.2Darstellung in Lageplänen: Darstellung von Maßnahmen in Lageplänen. Grafische Darstellung von Maßnahmen, Maßstab 1:500 bis 1:2.500; in Absprache mit dem Auftraggeber; Ausgabe im PDF-Format.
A.4.4.3Kurzbeschreibung von Maßnahmen und Vorhaben: Beschreibung von Maßnahmen, Vorhaben und Projekten. Kurzbeschreibung von Maßnahmen hinsichtlich ihrer Charakteristik; in Absprache mit dem Auftraggeber; Ausgabe im PDF-Format.
A.4.5Zusammenführung von Maßnahmen zu Clustern
A.4.5.1Identifizierung von vergleichbaren Maßnahmen auf Grundlage der vorhergehenden Ergebnisse der Clusterbildung in Pos. A.3.5: Identifizierung und Zusammenführung vergleichbarer Maßnahmen zu Clustern. Zusammenführung der Ergebnisse aus den jeweiligen Positionen zur Clusterbildung der Schadenspotenzialbewertung (Pos. A.2) und Risikoanalyse (Pos. A.3) und Identifikation geeigneter Maßnahmen.
A.4.5.2Darstellung von Maßnahmenclustern in Steckbriefen (Ergänzung der Steckbriefe aus Pos. A.3.5): Darstellung von Maßnahmenclustern in Steckbriefen. Darstellung der zuvor zusammengeführten Maßnahmen in Cluster und Dokumentation in Steckbriefen mittels Planzeichnungen und Beschreibung der Beschreibung der Maßnahmencluster.
A.4.6Bewertung und Priorisierung von Maßnahmen / Maßnahmenclustern

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A.4.6.1Bewertung und Priorisierung hinsichtlich des Kriteriums Wirkungsradius / Wirksamkeit: Sichtung und qualitative Bewertung der entwickelten Maßnahmen / Vorhaben / Projekte / Maßnahmencluster hinsichtlich ihres Wirkungsradius, ihrer Wirksamkeit, ihres Einflusses auf das Abflussgeschehen in Anlehnung an Abbildung 7.3 des Leitfadens. Unterteilung in objektbezogen, lokal, regional, überregional. Abstimmung der Wirkungsausdehnung mit dem Auftraggeber, Begründete Priorisierung. Kurze Dokumentation und Einschätzung der Gewichtung auf die weiteren klassischen Prioritätskriterien. Einbindung in Gesamt- Dokumentation.
A.4.6.2Bewertung und Priorisierung hinsichtlich des Kriteriums Dringlichkeit: Sichtung und qualitative Bewertung der entwickelten Maßnahmen / Vorhaben / Projekte / Maßnahmencluster hinsichtlich des Kriteriums Dringlichkeit in Anlehnung an Abbildung 7.3 des Leitfadens. Bewertung anhand des Handlungsbedarfes nach sofort (z.B. Gefahr für Leib und Leben), kurzfristig (z.B. besondere Gefährdungen), mittelfristig (z.B. Gefährdungen von Wohnhäusern) und langfristig ((z.B. Gefährdung der Infrastruktur). Kurze Dokumentation und Priorisierung. Einbindung in Gesamt-Dokumentation.
A.4.6.3Bewertung und Priorisierung hinsichtlich des Kriteriums Wirtschaftlichkeit: Sichtung und qualitative Bewertung der entwickelten Maßnahmen / Vorhaben / Projekte / Maßnahmencluster hinsichtlich des Kriteriums Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Schadenspotenzialanalyse in Anlehnung an Abbildung 7.3 des Leitfadens. Bewertung anhand des Wirkungsgrades und Gegenüberstellung des Nutzens einer Maßnahmen (z.B. verhinderter Schaden) und dem einzubringenden Aufwand (z.B. Investitions- sowie Unterhaltungskosten). Qualitative Abschätzung und Unterteilung nach sehr günstig, günstig, zufriedenstellend und ungünstig. Kurze Dokumentation und Priorisierung. Einbindung in Gesamt-Dokumentation.
A.4.6.4Kostenannahmen: Kostenannahmen von Maßnahmen und Maßnahmenclustern. Annahme zu erwartende Kosten für Maßnahmen und Maßnahmencluster; Monetarisierung von Investitions- und Folgekosten entsprechend des Planungsfortschrittes;
A.4.6.5Bewertung und Priorisierung hinsichtlich des Kriteriums Umsetzbarkeit: Beschreibung und Bewertung der Maßnahmen und Maßnahmencluster hinsichtlich der Umsetzungsmöglichkeiten in Anlehnung an Abbildung 7.3 des Leitfadens. Bewertung hinsichtlich der Aspekte der Genehmigungsfähigkeit, der Finanzierung und Flächenverfügbarkeit; Nutzung von „Gelegenheitsfenstern“, Akzeptanz sowie mögliche synergetische Aktivierungspotenziale. Unterteilung nach: Gelegenheitsfenster - kurzfristig plan- und umsetzbar - mittelfristig plan- und umsetzbar - langfristig plan- und umsetzbar. Verfassung eines Kurzberichts mit Beschreibung der Bewertungshintergründe und Ausgabe im PDF-Format.
A.4.6.6Bewertung und Priorisierung hinsichtlich des Kriteriums Signifikanz: Beschreibung und Bewertung der Maßnahmen und Maßnahmencluster hinsichtlich ihrer Signifikanz und ihren innovativen Qualitätsmerkmalen in Anlehnung an Abbildung 7.3 des Leitfadens. Beschreibung der zusätzlichen herausragenden Qualitäten von Maßnahmen und Maßnahmenclustern, neuer Ideen und möglichem Innovationspotenzial. Unterteilung nach hohem Innovationspotenzial (sehr hoch), Modellcharakter (hoch), Multiplikator Wirkung

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(mittel) und Standard (gering). Verfassung eines Kurzberichts mit Beschreibung der Bewertungshintergründe und Ausgabe im PDF-Format.
A.4.6.7Vorabstimmung der Priorisierung mit dem Auftraggeber und der Arbeitsgruppe Starkregen: Erläuterung der Priorisierung und Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie der Arbeitsgruppe Starkregen SG Gieboldehausen (vgl. Pos. B.2.3.7). Aufbereitung und Erläuterung der bisherigen Ergebnisse; ggf. Vorabversand der bisherigen Priorisierung mit Bewertung hinsichtlich der Prioritätskriterien in Anlehnung an Abbildung 7.3 des Leitfadens. Dokumentation des Austauschprozesses und Berücksichtigung der Ergebnisse / Änderungen. Falls erforderlich Änderung der Steckbriefe sowie des Handlungskonzeptes. Ausgabe und Versand im PDF-Format in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
A.4.7Dokumentation und Ergebnisdarstellung des Handlungskonzeptes
A.4.7.1Erläuterungsbericht mit Bearbeitungsgrundlagen: Erstellung eines Erläuterungsberichtes mit Benennung der Bearbeitungsgrundlagen unter Verwendung und Zusammenfassung bereits erarbeiteter Dokumentationen; einschl. Glossar, Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis, gesetzliche Grundlagen, allgemein anerkannte Regeln der Technik, Erfahrungen, Beschreibung weiterführender Informationen und theoretischer Grundlagen usw.
A.4.7.2Übersichtsplan mit Verortung der Maßnahmen: Darstellung aller Maßnahmen in Übersichtsplänen; Maßstab 1:10.000 bis 1:25:000; Festlegung der Maßstäbe und der Symbolisierung der Maßnahmen einschließlich Legende in Abstimmung mit dem Auftraggeber; Verortung der Maßnahmen; Darstellung der Gefährdung (z.B. Wassertiefenkarten) sowie des Risikos (z.B. kritische Objekte); Integration in das GIS-System; Übergabe der GIS-Daten; Ausgabe digital im PDF-Format zur Vorbereitung der Schlussdokumentation.
A.4.7.3Maßnahmensteckbriefe: Erstellung von Maßnahmensteckbriefe mit Kurzbeschreibung und Lageplan, grafische Darstellung der Priorisierung; Informationen zur Ausgangslage, zur jeweiligen Gefährdungs- , Schadenspotenzial- und Risikoeinstufung, zu den Kriterien der Priorisierung, möglichst mit Benennung von Zuständigkeiten, Ausführung als digitales flexibel handhabbares und kontinuierlich anpassbares Dokument (living document) sowie als PDF-Format.
A.4.7.4Erstellung einer interaktiven Karte: Aufbereitung der vorhandenen Übersichtskarte im GIS-System mit Symbolisierung und Verknüpfung mit den zugehörigen Steckbriefen als interaktive Karte. Datenaustausch und Abstimmung der Softwareanforderungen in Absprache mit dem Auftraggeber (Web- Anwendung). Die interaktive Karte ist so aufzubereiten, dass eine langfristige und öffentliche Bereitstellung der Starkregengefahrenkarten über ein WebGIS-System entsprechend den Empfehlungen des Zuwendungsbescheids und der Handreichung ermöglicht wird. Die Entwicklung und der dauerhafte Betrieb einer eigenständigen, neuen Web-Anwendung durch den Auftragnehmer sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Entsprechend sind keine laufenden Hosting- oder Lizenzkosten für eine eigenständige Web- Anwendung durch den Auftragnehmer einzukalkulieren.

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A.4.7.5Tabelle der Maßnahmen: Tabellarische Auflistung aller Maßnahmen mit Priorisierung. Auflistung aller Maßnahmen im „Maßnahmenplan Überflutungsvorsorge“ mit Angabe der farblich dargestellt Priorität (Ampelprinzip) in Abstimmung mit der Projektsteuerung; Ausgabe im Excel-Format, PDF- Format.
A.4.7.6Vorbereitende Arbeiten zur Vorstellung des Handlungskonzeptes Zielgruppenorientierte Ergebnisaufbereitung des Handlungskonzeptes mit Erläuterungen zur Vorstellung bzw. weiteren Verwendung in der Arbeitsgruppe Starkregen SG Gieboldehausen. den politischen Gremien und der Öffentlichkeit Dies umfasst die zielgruppenorientierte grafische und textliche Aufbereitung der Ergebnisse im word- und PDF-Format sowie anhand geeigneter Grafiken.
A.4.7.7Zusammenführung aller Ergebnisse zu einem Abschlussbericht: Zusammenführung und Konsolidierung aller Ergebnisse zu einem Abschlussbericht einschl. zielgruppenorientierter Erläuterung / Beurteilung der (Zwischen-)Ergebnisse; Vorabstimmung mit dem Auftraggeber; Ausgabe einer Vorabversion im PDF-Format; Ausgabe der endabgestimmten Version im PDF-Format. Laut Zuwendungsbescheid sind im Abschlussbericht förderrelevante Daten, wie in der Handreichung aufgeführt, zu erwähnen und in geeigneter Form aufzuarbeiten (ggf. Tabelle, Karte). Die Vorgaben der Handreichung zu 6. Anforderungen an Abschlussbericht sind zu beachten.
A.4.7.8Zusammenführung aller fachlichen Ergebnisse zu einem GIS-Projekt: Konsolidierung und Zusammenfassung aller zuvor abgestimmten Endergebnisse der einzelnen Bearbeitungsschritte zu einem GIS-Projekt und Übergabe an den Auftraggeber; Unterstützung bei der Implementierung der Daten.
BRisikokommunikation unter Einbeziehung der Öffentlichkeit (gemäß Kapitel 8 des
Leitfadens)
(Für die Risikokommunikation unter Einbeziehung der Öffentlichkeit ist entsprechend den
Förderbestimmungen eine Pauschale in Höhe von 20 % der Ausgaben für die fachliche
Konzepterstellung (Pos. A) anzusetzen.)
Die Vorgaben der Handreichung zu 5. Öffentlichkeitsarbeit sind zu beachten.
B.1Kommunikations- und Beteiligungskonzept
Erarbeitung eines projektbegleitenden Kommunikations- und Beteiligungskonzepts für die
Zusammenarbeit mit allen Zielgruppen zur Beteiligung und Kommunikation. Dieses ist
innerhalb von 30 Tagen nach Auftragsvergabe vorzulegen. Anmerkungen und
Änderungswünsche des Auftraggebers sind zu berücksichtigen und einzuarbeiten.
B.1.1Akteursanalyse: Analyse der zu beteiligenden Akteure
o Ermittlung aller zu beteiligenden lokalen und regionalen Akteure
o Akteursanalyse mit Recherche und Segmentierung der Akteure hinsichtlich ihrer
Kommunikationsansprüche

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B.1.2Zielgruppenanalyse: Analyse der zu beteiligenden Zielgruppen
Zielgruppenanalyse mit Recherche und Segmentierung nach Vorwissen,
Handlungsmotivation, Zielen sowie geografischen, demografischen und sozialen Aspekten.
Von besonderer Relevanz sind hierbei insbesondere Anwohner, Mieter und Grundstücks-
und Gebäudeeigentümer.
B.1.3Kommunikationsansprüche:
Analyse und Abstimmung der Kommunikationsansprüche der unterschiedlichen Akteurs- und
Zielgruppen. Da sich die verschiedenen Akteurs- und Zielgruppen hinsichtlich ihres
Vorwissens, ihrer Risikowahrnehmung sowie ihrer Motivation zur Eigenvorsorge zum Teil
erheblich unterscheiden, ist die Risikokommunikation individuell abzustimmen, sodass jede
Zielgruppe sich ihrer Rolle im Schutzsystem bewusst wird.
B.1.4Arbeitsgruppe Starkregen SG Gieboldehausen:
Erarbeitung eines Vorschlags für die Besetzung der Arbeitsgruppe Starkregen SG
Gieboldehausen mit den lokalen Vertretern aus Verwaltung und Politik sowie allen zentralen
externen Akteuren. Zudem Erarbeitung eines Vorschlags zur Ausgestaltung der
Beteiligungsformate für die Arbeitsgruppe (vgl. Position B.2.3). Die Arbeitsgruppe wird eng in
die Erstellung des Starkregenvorsorgekonzepts eingebunden.
(Die im Leitfaden genannten Vorschläge zur Besetzung von sowohl einer Kommunalen
Arbeitsgruppe Starkregen (KommAG Starkregen) als auch eines Runden Tisches Starkregen
werden aufgrund der geringen Kommunengröße der Samtgemeinde Gieboldehausen zu
einer Gruppe, der Arbeitsgruppe Starkregen SG Gieboldehausen, zusammengefasst.)
Die Aufgaben der Arbeitsgruppe umfassen Erfahrungsaustausch, Diskussion von
Vorgehensweisen und (Teil-)Ergebnissen, Unterstützung des Auftragnehmers bei
Grundlagenermittlung und Datensammlung, der Plausibilisierung von Ergebnissen der
Gefährdungsanalyse (A1), Schadenspotenzialbewertung (A.2) und Risikoanalyse (A.3)
sowie der Erarbeitung des Handlungskonzepts (A.4). Die genauen Aufgaben sowie Umfang
dieser wird zu Beginn der Konzepterstellung gemeinsam von Auftraggeber, Auftragnehmer
sowie den Teilnehmern der Arbeitsgruppe festgelegt.
B.1.5Vorlegung Kommunikations- und Beteiligungskonzept:
Zusammenführung der Analysen und Ausarbeitungen der Pos. B.1.1 bis B.1.4 und
Erarbeitung eines Entwurf eines projektbegleitenden Kommunikations- und
Beteiligungskonzepts für die Zusammenarbeit mit allen Zielgruppen während der Erstellung
des Starkregenvorsorgekonzepts. Abstimmung dieses Entwurfs mit dem Auftraggeber,
Umsetzung der von diesem geforderten Änderungen und Vorlage der finalen Version.
Die in Kapitel 3.4 des Leitfadens auf den Seiten 28-29 aufgeführte Abbildung 3.4 kann hierbei
als Grundlage und Anregung genutzt werden.
B.2Kommunikations- und Veranstaltungsformate
Der Auftragnehmer ist zuständig für die organisatorische und inhaltliche Vor- und
Nachbereitung sowie die Durchführung von allen Kommunikations- und
Veranstaltungsformaten (Online sowie Vor-Ort-Termine).
Dies umfasst die gesamte Organisation, Durchführung, Moderation und Dokumentation der
jeweiligen Veranstaltung sowie die Vor- und Nachbereitung unter Einbindung der jeweiligen
Akteure und Zielgruppen. Hierbei zu gewährleisten ist die Bereitstellung der erforderlichen

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Moderatoren und Protokollanten. Für die Durchführung von Präsenzveranstaltung stellt der
Auftraggeber die nötigen Räumlichkeiten zur Verfügung.
Ergänzend umfasst die Leistung auch strukturierte schriftliche oder digitale Abfragen bei
relevanten Akteuren (z. B. Verwaltung, Mitgliedsgemeinden, Feuerwehren oder sonstigen
Fachstellen) zur Erhebung von Erfahrungswissen und lokalen Kenntnissen zu
Starkregenereignissen.
B.2.1Einrichtung eines regelmäßigen Online-Austauschformats (Jour Fixe):
Einrichtung eines regelmäßigen Online-Austauschformates (Jour Fixe) als digitale
Sprechstunde zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Diese dient dem Austausch über
den Projekt- und Bearbeitungsstand, der Abstimmung des weiteren Vorgehens, der
Vorstellung von (Teil-) Ergebnissen sowie der Besprechung aktueller Fragestellungen und
Anregungen.
Der Auftragnehmer ist für die Organisation, Vor- und Nachbereitung sowie die Protokollierung
der einzelnen Austauschtermine verantwortlich.
Mindestens einmal monatlich; bei Bedarf sind zusätzliche Termine durchzuführen.
B.2.2Auftaktveranstaltung:
Durchführung einer öffentlichen Auftaktveranstaltung zum Projektstart für die Einwohner
sowie die relevanten Akteursgruppen. Die Veranstaltung dient der Information über das
Vorhaben, der Sensibilisierung für die Gefährdung durch Starkregen sowie der Einführung in
die Ziele, Inhalte und den Ablauf der Erstellung des kommunalen
Starkregenvorsorgekonzepts.
Die Leistung umfasst:
o Vorstellung der Grundlagen zu Starkregengefährdung und Starkregenvorsorge unter
Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie Abgrenzung dieser zur
Hochwassergefährdung und Hochwasserschutz.
o Vorstellung Ablauf und Ziel der Konzepterstellung sowie der
Mitwirkungsmöglichkeiten im Projektverlauf.
o Durchführung eines geeigneten interaktiven Beteiligungsformats zur Aktivierung der
Teilnehmenden und zur Erfassung von lokalem Erfahrungs- und Ortswissen
(vergangene Starkregenereignissen im Samtgemeindegebiet, bekannte
Problemstellen, Einschätzungen potenzieller Gefährdungsbereiche).
Der konkrete Inhalt sowie die methodische Ausgestaltung der Auftaktveranstaltung ist vor der
Durchführung mit dem Auftraggeber abzustimmen.
B.2.3Arbeitsgruppe Starkregen SG Gieboldehausen:
Einbindung der Arbeitsgruppe Starkregen in die Erstellung des kommunalen
Starkregenvorsorgekonzepts. Hierfür sind geeignete (digitale) Beteiligungsformate für die
Arbeitsgruppe durchzuführen. Die Beteiligungsformate dienen der fachlichen Mitwirkung der
Arbeitsgruppe an den folgenden Positionen der fachlichen Konzepterstellung.
B.2.3.1Beteiligungsformat zur Position A.1.3.6 (Plausibilisierung der Zwischenergebnissen der iterativen Überflutungssimulation)
B.2.3.2Beteiligungsformat zur Position A.2.1.4 (Abfrage möglicher Bereiche mit Schutzbedürfnis)

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B.2.3.3Beteiligungsformat zur Position A.2.7.2 (Plausibilitätskontrolle der Schadenspotenzial- bewertung in Anlehnung an Kapitel 5.6 des Leitfadens)
B.2.3.4Beteiligungsformat zur Position A.3.1.3 (Abfrage möglicher bekannter Risiken)
B.2.3.5Beteiligungsformat zur Position A.3.4.2 (Plausibilitätskontrolle der Risikoanalyse)
B.2.3.6Beteiligungsformat zur Position A.4.3.1 (Entwicklung von Maßnahmen)
B.2.3.7Beteiligungsformat zur Position A.4.6.7 (Priorisierung der Maßnahmen)
B.2.4Ortsbegehungen: Zur Plausibilisierung der Ergebnisse der Gefährdungsanalyse (vgl. Pos. A.1.3.7) ist die Einbindung der Erfahrungen und Ortskenntnisse der lokalen Fachleute und Anwohner erforderlich, um Unstimmigkeiten mit und Abweichungen von der Realität auszuschließen. Hierfür sind gemeinsam mit Akteuren der Arbeitsgruppe Starkregen, den Anwohnern sowie ggf. weiteren Einwohnern u/o zentralen Akteuren fünf Ortsbegehungen durchzuführen.
B.2.5Durchführung von drei weiteren Beteiligungsformaten:
Durchführung von insgesamt drei weiteren Beteiligungsformaten in Präsenz. Dies umfasst je
nach Anforderung des Auftraggebers Workshops und/oder Präsentationen für die Politik oder
andere Akteursgruppen.
B.2.6Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit:
Durchführung einer weiteren Informationsveranstaltungen für die Einwohner sowie die
relevanten Akteursgruppen. Die Veranstaltung dient der Information über den bisherigen
Verlauf und den aktuellen Stand der Konzepterstellung, stellt die zentralen
Zwischenergebnisse vor und gibt einen Ausblick auf den weiteren Prozess.
Der Auftraggeber hat einen Vorschlag darüber abzugeben, in welcher Projektphase der
Konzepterstellung diese zweite Informationsveranstaltung durchzuführen ist (bspw.
Abschluss Gefährdungs- oder Risikoanalyse). Der konkrete Inhalt sowie die methodische
Ausgestaltung der Auftaktveranstaltung ist vor der Durchführung mit dem Auftraggeber
abzustimmen.
B.2.7Abschlussveranstaltung: Durchführung einer Abschlussveranstaltung zum Projektende für die Einwohner sowie die relevanten Akteursgruppen. Die Veranstaltung dient der Information über den Prozess der Konzepterstellung, der Darstellung der zentralen Ergebnisse und der Sensibilisierung für die Gefährdung durch Starkregen im Samtgemeindegebiet. Der konkrete Inhalt sowie die methodische Ausgestaltung der Abschlussveranstaltung ist vor der Durchführung mit dem Auftraggeber abzustimmen.Abschlussveranstaltung:
Durchführung einer Abschlussveranstaltung zum Projektende für die Einwohner sowie die
relevanten Akteursgruppen. Die Veranstaltung dient der Information über den Prozess der
Konzepterstellung, der Darstellung der zentralen Ergebnisse und der Sensibilisierung für die
Gefährdung durch Starkregen im Samtgemeindegebiet. Der konkrete Inhalt sowie die
methodische Ausgestaltung der Abschlussveranstaltung ist vor der Durchführung mit dem
Auftraggeber abzustimmen.
B.3Projektbezogene Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
B.3.1Zielgruppenorientierte grafische und textliche Aufbereitung von Ergebnissen:
Grafische und textliche Aufbereitung von (Zwischen-)Ergebnissen zu den Pos. A.1-A.4 unter
Beachtung der unterschiedlichen Qualifikation der Zielgruppen; Ergänzen bzw. ggf.

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LV: Erstellung eines kommunalen Starkregenvorsorgekonzepts für die Samtgemeinde Gieboldehausen

Zusammenfassen von Fach-Präsentationen und Dokumentationen; zielgruppenorientierte
Vereinfachung; Visualisierung von Fachdaten und Erläuterungen zu Fachkarten.
Bereitstellung der grafischen und textlichen Aufbereitung in geeigneter Form für:
o die Internetseite der Samtgemeinde Gieboldehausen
o die Pressearbeit
o Printmedien
B.3.2Veranstaltungsbezogene Kommunikation:
Kommunikative Begleitung der unter B.2 genannten projektbezogenen Kommunikations- und
Veranstaltungsformaten. Dies umfasst die Erstellung von Ankündigungen, die Aufbereitung
von Veranstaltungsinhalten für die Öffentlichkeit sowie die Nachberichterstattung über
Ablauf, Ergebnisse und Erkenntnisse. Bereitstellung geeigneter Inhalte für:
o die Internetseite der Samtgemeinde Gieboldehausen
o die Pressearbeit
o Printmedien
B.4Konzept zur langfristigen Risikokommunikation Erarbeitung eines Konzeptes zur langfristigen Verstetigung der kommunalen Risikokommunikation auf Grundlage der Ergebnisse der fachlichen Konzepterstellung sowie der im Rahmen dieser durchgeführten Akteurs- und Öffentlichkeitsbeteiligung (Pos. B.1-B.3). Folgende Inhalte sind zu berücksichtigen: o Definition relevanter Ziel- und Akteursgruppen sowie deren Kommunikationsbedarfe, o Entwicklung geeigneter Kommunikations- und Austauschformate für Verwaltung, Politik, Einsatzkräfte, Fachakteure, Wirtschaft und Bevölkerung, o Darstellung geeigneter Informationswege und Kommunikationsmedien, o Empfehlungen zur organisatorischen Verankerung und Verstetigung der Risikokommunikation innerhalb der Verwaltung, o Vorschläge zur langfristigen Zusammenarbeit und zum Erfahrungsaustausch mit internen und externen Akteuren, o Entwicklung von Ansätzen zur Sensibilisierung und Unterstützung der Eigenvorsorge/dem privaten Objektschutz von Einwohnern sowie Unternehmen, o Darstellung möglicher Maßnahmen, Zuständigkeiten und Umsetzungsschritte. Das Konzept ist als Entwurf vorzulegen, mit dem Auftraggeber abzustimmen und nach Einarbeitung der Abstimmungsergebnisse als finale Fassung vorzulegen.Konzept zur langfristigen Risikokommunikation
Erarbeitung eines Konzeptes zur langfristigen Verstetigung der kommunalen
Risikokommunikation auf Grundlage der Ergebnisse der fachlichen Konzepterstellung sowie
der im Rahmen dieser durchgeführten Akteurs- und Öffentlichkeitsbeteiligung (Pos. B.1-B.3).
Folgende Inhalte sind zu berücksichtigen:
o Definition relevanter Ziel- und Akteursgruppen sowie deren Kommunikationsbedarfe,
o Entwicklung geeigneter Kommunikations- und Austauschformate für Verwaltung,
Politik, Einsatzkräfte, Fachakteure, Wirtschaft und Bevölkerung,
o Darstellung geeigneter Informationswege und Kommunikationsmedien,
o Empfehlungen zur organisatorischen Verankerung und Verstetigung der
Risikokommunikation innerhalb der Verwaltung,
o Vorschläge zur langfristigen Zusammenarbeit und zum Erfahrungsaustausch mit
internen und externen Akteuren,
o Entwicklung von Ansätzen zur Sensibilisierung und Unterstützung der
Eigenvorsorge/dem privaten Objektschutz von Einwohnern sowie Unternehmen,
o Darstellung möglicher Maßnahmen, Zuständigkeiten und Umsetzungsschritte.
Das Konzept ist als Entwurf vorzulegen, mit dem Auftraggeber abzustimmen und nach
Einarbeitung der Abstimmungsergebnisse als finale Fassung vorzulegen.

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LV: Erstellung eines kommunalen Starkregenvorsorgekonzepts für die Samtgemeinde Gieboldehausen

3 Angebotsabgabe

3.1 Termine und Fristen

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggebern alle Ergebnisse zeitlich so zur Verfügung zu stellen, dass die Erstellung des kommunalen Starkregenvorsorgekonzepts für die Samtgemeinde Gieboldehausen bis zum 15. März 2028 erfolgreich abgeschlossen ist und alle Leistungen vollständig vorliegen. Die Schlussrechnung ist spätestens bis zum 22. März 2028 vorzulegen. Die Leistung beginnt unverzüglich mit Auftragsvergabe.

3.2 Einzureichende Unterlagen

Um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, sind folgende Unterlagen bei der Abgabe eines Angebotes einzureichen:

• Vollständig ausgefülltes Preisblatt (siehe Anlage), • Nachweis über drei bereits erfolgreich abgeschlossene Leistungen im Bereich der kommunalen Starkregenvorsorge (u.a. Starkregengefahrenkarten, Starkregenmodelle, Starkregenanalysen, Starkregenrisikomanagement, Starkregenmanagementkonzepte oder -vorsorgekonzepte), die vom Bietenden in den letzten fünf Jahren erfolgreich ausgeführt wurden und mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (soweit vorhanden), • Entwurf zur Umsetzung der geforderten Leistungen gemäß 3.4.3 „Qualität des Angebots“

3.3 Formale Vorgaben • Es sind nur Angebote für den gesamten Leistungsumfang zugelassen. Teilangebote bleiben unberücksichtigt. • Bei der beabsichtigten Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer oder Kooperationspartner ist der Bietende auch für diese Leistungen verantwortlich. Die jeweiligen Ansprechpersonen sind im Angebot zu benennen und sollen ebenfalls vorgestellt werden. • Die Angebotsausarbeitung ist vom Bietenden unentgeltlich durchzuführen.

3.4 Angebotswertung

Das abgefragte Angebot ist für die beschriebene Aufgabe als Pauschalangebot abzugeben. Darüberhinausgehende Leistungen können nach Anforderung durch die Samtgemeinde Gieboldehausen auf Stundenbasis abgerechnet werden.

Bei den auszuweisenden Preisen handelt es sich um Festpreise. Sämtliche Lohnneben-, Reise- und weitere Nebenkosten sind im Angebotspreis zu berücksichtigen und bereits enthalten.

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LV: Erstellung eines kommunalen Starkregenvorsorgekonzepts für die Samtgemeinde Gieboldehausen

Die Angebotswertung erfolgt entsprechend nachfolgend benannter Zuschlagskriterien und deren Gewichtung:

KriteriumGewichtungmaxi male Wertungspunktemaximale
Leistungspunkte
(Gewichtung x
Wertungspunkte)
Preis30 %10300
Referenzen und Erfahrungen30 %10300
Qualität des Angebots40 %10400
1. Zeit- & Projektstrukturplan 13,33 % 10 133,33 2. Fachliche Konzepterstellung 13,33 % 10 133,33 3. Risikokommunikation 13,33 % 10 133,33
Summe100 %-1.000

Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der aufgeführten Kriterien und Gewichtungen insgesamt den höchsten Wert an Leistungspunkten erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme (Preis).

3.4.1 Kriterium Preis (30 %)

Für die Angebotswertung wird der Preis (Gesamtsumme brutto) in einer Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert. Die Höchstpunktzahl von 10 Punkten erhält dabei das Angebot mit dem niedrigsten Preis. 0 Punkte erhält ein (fiktives) Angebot mit dem zweifachen Wert des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt nach der linearen Interpolation.

Für die Risikokommunikation unter Einbeziehung der Öffentlichkeit (Pos. B) sind im Hinblick auf die Förderbedingungen Kosten in Höhe von 20 % der Kosten für die fachliche Erstellung des kommunalen Starkregenvorsorgekonzepts (Pos. A) anzusetzen. Die Bieter haben die Kosten der Positionen A und B im Preisblatt getrennt auszuweisen. Die Aufteilung der Kosten ist verbindlich einzuhalten.

Folgende Tabelle dient der Übersicht und muss nicht ausgefüllt werden. Zwingend vollständig ausgefüllt einzureichen ist das beigefügte Preisblatt.

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ArbeitspaketPreis in €Personentage
(netto)(PT)
Pos. A: Fachliche Erstellung des kommunalen Starkregenvorsorgekonzepts
A.1 Analyse der Gefährdung durch Starkregen
A.2 Bewertung des Schadenspotenzials
A.3 Risikoanalyse
A.4 Handlungskonzept
Pos. B: Risikokommunikation unter Einbeziehung der Öffentlichkeit (i.H.v. 20 % der Kosten für Pos. A)
B. 1 Kommunikations- und Beteiligungskonzept
B.2 Kommunikations- und Veranstaltungsformate
B.3 Projektbezogene Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
B.4 Konzept zur langfristigen Risikokommunikation
Gesamtsumme (netto)
Mehrwertsteuer 19 %
Gesamtsumme (brutto)
Zusätzliche LeistungenEUR netto/Std.
Projektleitung
Projektingenieur:in
Projektmitarbeiter:in
Projektassistenz

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3.4.2 Referenzen und Erfahrungen (30 %)

Vom Bietenden sind drei bereits erfolgreich abgeschlossene Leistungen im Bereich der kommunalen Starkregenvorsorge (u.a. Starkregengefahrenkarten, Starkregenmodelle, Starkregenanalysen, Starkregenrisikomanagement, Starkregenmanagementkonzepte oder - vorsorgekonzepte) nachzuweisen, die vom Bietenden in den letzten fünf Jahren erfolgreich ausgeführt wurden und mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.

Kann der/die Bietende noch keine entsprechenden Leistungen nachweisen, handelt es sich dabei jedoch um kein Ausschlusskriterium.

Angebote, die bereits drei erfolgreich abgeschlossene Leistungen im Bereich der kommunalen Starkregenvorsorge nachweisen, erhalten 10 Punkte. Angebote, die zwei entsprechende Leistungen nachweisen, erhalten 6 Punkte. Angebote, die eine entsprechende Leistung nachweisen, erhalten 3 Punkte. Und Angebote, die diese Leistung nicht nachweisen, erhalten 0 Punkte.

Anzahl der ReferenzenLeistungspunkte (LP)
Drei10
Zwei6
Eine3
Keine0

3.4.3 Qualität des Angebots (40%)

Das Kriterium „Qualität des Angebots“ untergliedert sich in die drei Unterkriterien „Zeit- und Projektstrukturplan“, „Fachliche Konzepterstellung“ sowie „Risikokommunikation“. Diese werden mit jeweils 10 Punkten bewertet und mit 13,33 % gewichtet.

KriteriumGewichtungmaxi male Wertungspunktemaximale
Leistungspunkte
(Gewichtung x
Wertungspunkte)
Qualität der Herangehensweise40 %10400
1. Zeit- & Projektstrukturplan13,33 %10133,33
2. Fachliche Konzepterstellung13,33 %10133,33
3. Risikokommunikation13,33 %10133,33

Vom Bietenden ist in Form einer PowerPoint-Präsentation oder eines PDF-Dokuments ein entsprechender Entwurf zur Umsetzung der drei Unterkriterien für die Erstellung des kommunalen Starkregenvorsorgekonzepts der Samtgemeinde Gieboldehausen einzureichen.

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Zeit- und Projektstrukturplan

Vom Bietenden ist ein Zeit- und Projektstrukturplan zur Umsetzung der unter „2 Leistungsverzeichnis“ aufgeführten Positionen A und B einzureichen. Dieser hat Meilensteine, Zwischenziele, Arbeitspakete und Termine zu enthalten und darzustellen, wie die Erstellung des kommunalen Starkregenvorsorgekonzepts fristgerecht bis zum 15.03.2028 umgesetzt werden soll. Bewertet werden die Qualität, die Verständlichkeit und Vollständigkeit des Zeit- und Projektstrukturplans mit Blick auf die Anforderungen der hier ausgeschriebenen Leistungen. Die Bewertung erfolgt anhand der nachstehenden Bewertungstabelle:

Leistungspunkte (LP)Textliche Beschreibung
10Der Zeit- und Projektstrukturplan ist vollständig, schlüssig, fundiert und lässt eine effiziente Erarbeitung des kommunalen Starkregen- vorsorgekonzepts erwarten.
6Der Zeit- und Projektstrukturplan ist vollständig und plausibel.
3Der Zeit- und Projektstrukturplan ist vollständig, aber nur ansatzweise plausibel.
0Der Zeit- und Projektplan wird den Anforderungen nicht gerecht bzw. es wurde keiner abgegeben.

Fachliche Konzepterstellung

Vom Bietenden ist eine Ausführung einzureichen, in welcher dargestellt wird, wie die Position A (A.1-A.4) umgesetzt werden soll. Hierbei ist auf die einzelnen Positionen und die Erarbeitung dieser einzugehen sowie auf die Ausarbeitung und Darstellung der (Zwischen-) Ergebnisse. Bewertet werden die Qualität, die Verständlichkeit und Vollständigkeit des eingereichten Entwurfs mit Blick auf die Anforderungen der hier ausgeschriebenen Leistungen. Die Bewertung erfolgt anhand der Bewertungstabelle:

Leistungspunkte (LP)Textliche Beschreibung
10Die vorgestellte Ausführung zur fachlichen Konzepterstellung ist vollständig, schlüssig, fundiert und lässt eine effiziente Erarbeitung erwarten.
6Die vorgestellte Ausführung zur fachlichen Konzepterstellung ist vollständig und plausibel.
3Die vorgestellte Ausführung zur fachlichen Konzepterstellung ist vollständig, aber nur ansatzweise plausibel.
0Die vorgestellte Ausführung zur fachlichen Konzepterstellung wird den Anforderungen nicht gerecht bzw. es wurde keine vorgestellt.

Risikokommunikation

Vom Bietenden ist ein Entwurf für die Risikokommunikation unter Einbeziehung der Öffentlichkeitsarbeit (Pos. B) einzureichen, welcher darlegt, welche Zielgruppen und Akteursgruppen zu berücksichtigen sind und wie die Kommunikations- und Beteiligungsformate sowie die Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt werden sollen. Berücksichtigt werden sollen hierbei auch die einzelnen Projektphasen der Konzepterstellung. Bewertet werden die Qualität, die Verständlichkeit und Vollständigkeit des eingereichten Entwurfs mit

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Blick auf die Anforderungen der hier ausgeschriebenen Leistungen. Die Bewertung erfolgt anhand der nachstehenden Bewertungstabelle:

Leistungspunkte (LP)Textliche Beschreibung
10Der Entwurf für die Risikokommunikation ist vollständig, schlüssig, fundiert und lässt eine umfangreiche sowie effiziente Öffentlichkeits- und Akteursbeteiligung erwarten.
6Der Entwurf für die Risikokommunikation ist vollständig und plausibel.
3Der Entwurf für die Risikokommunikation ist vollständig, aber nur ansatzweise plausibel.
0Der Entwurf für die Risikokommunikation wird den Anforderungen nicht gerecht bzw. es wurde kein Entwurf abgegeben.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung