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Bezeichnung der Bauleistung:
| A-09271-00 | A45; Drolshagen / Scheda, Ü. Bw K36 Heerstr. |
|---|---|
| 235-26-0014 | ÜBW K36 - Heerstr. / A45 |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel
Für die nachstehend aufgeführten Stoffe, begrenzt auf die in den in Spalte 2 genannten Teilleistungen (OZ) verwendeten Stoffe, werden bei Änderung der Preise die Mehr- oder Minderaufwendungen gemäß der "Stoffpreisgleitklausel für Bauverträge im Straßen- und Brückenbau" erstattet.
Abrechnungszeitpunkt:
Einbau = Stoff ist mit dem Grundstück (Baugrund) fest verbunden worden. Lieferung = Stoff ist auf der Baustelle angeliefert worden. Verwendung = Stoff ist unabhängig von den Begrifflichkeiten des BGB bei der Herstellung einer Beweglichen Sache, die nicht mit dem Grundstück (Baugrund) fest verbunden ist, so eingesetzt worden, dass er seine bisherige Eigenständigkeit verloren hat oder der Stoff ist bei der Leistungserbringung als Betriebsstoff verbraucht worden.
| Stoffe | Verwendung bei OZ | GP-Nummer | Vom Auftraggeber festgelegter Basiswert 1 [z.B. Euro / t (netto)] zum Zeitpunkt: Anlagen [MM/JJJJ] | Abrechnungs- zeitpunkt, Abrechnungs- regelung, Sonstiges |
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| Siehe Anlagenverzeichnis | Siehe Anlagenverzeichnis | Siehe Anlagenverzeichnis | Siehe Anlagenverzeichnis |
145 HVA B-StB Vorlage Verzeichnis Stoffpreisgleitklausel 03-23 Seite 1 von 1