A.07_03 Messprogramm_Brückenbauarbeiten_V0.docx

Ersatzneubau des Überführungsbaus K36 (Heerstraße) über die A45

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 09:51 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.autobahn.de

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Messprogramm für Brückenbauarbeiten (gemäß ZTV Verm-StB Ziffer 1.3.2)

Bauvorhaben:

Auftragnehmer:

  1. Name und Berufsbezeichnung des verm.-techn. Fachpersonals

1.1 Verantwortlicher Vermessungsingenieur

1.2 Sonstiges vermessungstechnisches Fachpersonal

  1. Zusammenstellung der zum Einsatz kommenden Instrumente und Messgeräte

mit Datum und Ergebnis der letzten Justierung / Kalibrierung:

  1. Überprüfung gemäß der vom Auftraggeber übergebenen Punkte:

3.1 Lagefestpunkte (Nr. bzw. km):

durch Anschluss an folgende Punkte

3.2 Höhenfestpunkte (Nr.):

durch Anschluss an folgende Punkte

3.3 Achspunkte:

  1. Sicherung bzw. Erhaltung der übergebenen Punkte durch folgende Messanordnung bzw. Maßnahme:

Hier auch Anmerkungen zum Anlegen eines Sondernetzes usw.

Berücksichtigung des Messungsliniennetzes bei Baustelleneinrichtung gemäß Vorbemerkung zum Leistungsverzeichnis (Baustelleneinrichtungsplan mit eingetragenem Messungsliniennetz beifügen):

  1. Reihenfolge der beabsichtigten Vermessungsarbeiten in Hinblick auf die Beobachtung von Setzungen, Rutschungen, Schiefstellungen bezogen auf die Baustadien (z.B. beizufügenden erläuterten Bauzeitenplan):

Die Abnahmemessung erfolgt unter Beteiligung der Autobahn GmbH, Abteilung Vermessung

  1. Angabe der den Messungen vorzugebenden Maßtoleranzen z.B. für Fundamente, Stützen, Überbau usw.:

6.1 in Achsrichtung:

6.2 senkrecht zur Achse:

  1. Angabe der den Messungen vorzugebenden Maßtoleranzen für Setzungen, Schiefstellungen, Rutschungen und Deformationen des Baukörpers oder der Bauwerksteile:

Anmerkung: Die Angaben in Nr. 7 und 8 sind Grundlage für den Genauigkeitsvoranschlag zu den Vermessungsarbeiten in Nr. 11 und haben auch nach der Zustimmung zum Messprogramm keine vertragsändernde Wirkung.

  1. Der Statiker und der Bodengutachter nehmen zu Nr. 5 – 7 wie folgt Stellung:

  2. Absteckungsverfahren und Beobachtungsmethoden für die durchzuführenden Messungen zu Nr. 6 und 7 (eventuell Fehlerbetrachtung):

  3. Genauigkeitsvorschlag für die unter Nr. 6 und 7 geforderten Maßtoleranzen:

Streckenmessung: FS= ± mm auf m

Winkelmessung: FW= ± cc

Höhenmessung: FH= ± mm auf km

GNSS-Messung: FGNSS-Lage= ± mm (für die 2D-Punktbestimmung in der Lage)

FGNSS-Höhe= ± mm (für die Bestimmung der Höhe)

  1. Einbringen, Einmessen und Bestimmen von Sicherungspunkten:

  2. Einbringen, Einmessen und Bestimmen zusätzlicher Höhenpunkte:

  3. Vermarken, Einmessen und Bestimmen zusätzlicher Absteckungspunkte:

  4. Lage der endgültigen Bolzen für die Abnahmemessung:

Aufgestellt:Genehmigt:
......................................,den ......................................................................,den ................................
........................................................................... (Auftragnehmer).............................................................................. (Die Autobahn GmbH des Bundes, NL Westfalen, Abteilung Vermessung)
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