Messprogramm für Brückenbauarbeiten (gemäß ZTV Verm-StB Ziffer 1.3.2)
Bauvorhaben:
Auftragnehmer:
- Name und Berufsbezeichnung des verm.-techn. Fachpersonals
1.1 Verantwortlicher Vermessungsingenieur
1.2 Sonstiges vermessungstechnisches Fachpersonal
- Zusammenstellung der zum Einsatz kommenden Instrumente und Messgeräte
mit Datum und Ergebnis der letzten Justierung / Kalibrierung:
- Überprüfung gemäß der vom Auftraggeber übergebenen Punkte:
3.1 Lagefestpunkte (Nr. bzw. km):
durch Anschluss an folgende Punkte
3.2 Höhenfestpunkte (Nr.):
durch Anschluss an folgende Punkte
3.3 Achspunkte:
- Sicherung bzw. Erhaltung der übergebenen Punkte durch folgende Messanordnung bzw. Maßnahme:
Hier auch Anmerkungen zum Anlegen eines Sondernetzes usw.
Berücksichtigung des Messungsliniennetzes bei Baustelleneinrichtung gemäß Vorbemerkung zum Leistungsverzeichnis (Baustelleneinrichtungsplan mit eingetragenem Messungsliniennetz beifügen):
- Reihenfolge der beabsichtigten Vermessungsarbeiten in Hinblick auf die Beobachtung von Setzungen, Rutschungen, Schiefstellungen bezogen auf die Baustadien (z.B. beizufügenden erläuterten Bauzeitenplan):
Die Abnahmemessung erfolgt unter Beteiligung der Autobahn GmbH, Abteilung Vermessung
- Angabe der den Messungen vorzugebenden Maßtoleranzen z.B. für Fundamente, Stützen, Überbau usw.:
6.1 in Achsrichtung:
6.2 senkrecht zur Achse:
- Angabe der den Messungen vorzugebenden Maßtoleranzen für Setzungen, Schiefstellungen, Rutschungen und Deformationen des Baukörpers oder der Bauwerksteile:
Anmerkung: Die Angaben in Nr. 7 und 8 sind Grundlage für den Genauigkeitsvoranschlag zu den Vermessungsarbeiten in Nr. 11 und haben auch nach der Zustimmung zum Messprogramm keine vertragsändernde Wirkung.
-
Der Statiker und der Bodengutachter nehmen zu Nr. 5 – 7 wie folgt Stellung:
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Absteckungsverfahren und Beobachtungsmethoden für die durchzuführenden Messungen zu Nr. 6 und 7 (eventuell Fehlerbetrachtung):
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Genauigkeitsvorschlag für die unter Nr. 6 und 7 geforderten Maßtoleranzen:
Streckenmessung: FS= ± mm auf m
Winkelmessung: FW= ± cc
Höhenmessung: FH= ± mm auf km
GNSS-Messung: FGNSS-Lage= ± mm (für die 2D-Punktbestimmung in der Lage)
FGNSS-Höhe= ± mm (für die Bestimmung der Höhe)
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Einbringen, Einmessen und Bestimmen von Sicherungspunkten:
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Einbringen, Einmessen und Bestimmen zusätzlicher Höhenpunkte:
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Vermarken, Einmessen und Bestimmen zusätzlicher Absteckungspunkte:
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Lage der endgültigen Bolzen für die Abnahmemessung:
| Aufgestellt: | Genehmigt: | |
| ......................................,den ............................. | .........................................,den ................................ | |
| ........................................................................... (Auftragnehmer) | .............................................................................. (Die Autobahn GmbH des Bundes, NL Westfalen, Abteilung Vermessung) |