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Merkblatt
Anweisung über Arbeiten und Aufgaben der
Verlegeaufsicht bei der Verlegung von
Streckenfernmeldekabeln
Die Verlegearbeiten des Streckenfernmeldekabels, der Stichkabel und der LWL-Kabel erfolgen unter Aufsicht der Kabelmontagefirma.
Die Verlegeaufsicht ist der Bauaufsicht des AG mit Namen und Mobilfunknummer vor Baubeginn bekannt zu geben.
Der Verlegeaufsicht fällt dabei eine besondere Bedeutung zu und ist möglichst mit der Bauleitung des AN in Personalunion zu leisten. Die Verlegeaufsicht überwacht die Verlegearbeiten des AN "Tiefbau" bzw. "Kabelverlegung" und übernimmt die volle Verantwortung - auch im Hinblick auf die Garantie - für eine fachgerechte und beschädigungsfreie Verlegung des Streckenfernmeldekabels.
Die Aufgaben der Verlegeaufsicht sind im Folgenden festgelegt: • Überwachung der Anlieferung und des Abladens der Kabeltrommeln. Überprüfung der Trommeln auf ordnungsgemäße Verschalung bzw. Beschädigung der Trommeln - ggf. Information des AG. • Einweisung des AN "Kabelverlegung ". In Zusammenarbeit mit dem AN "Kabelverlegung" Auffinden und Freilegen der Garnituren, Kabelreserven bzw. Geländepunkte, die für die Umschaltung / Anschaltung an die bereits bestehende Kabelanlage vorgesehen sind. An den Umschaltpunkten können ggf. mehrere Kabel bzw. Garnituren gelagert sein. Es obliegt der Verlegeaufsicht, die eindeutige und richtige Zuordnung zu finden. Vormessen der tatsächlichen Länge der gesamten, zu verlegenden Strecke in der Örtlichkeit und Festlegung der Garniturenlageplätze und Kabelreserveplätze in der Örtlichkeit. Hierbei sind die Vorgaben gemäß der Planung des AG zu beachten. Überprüfung des Kabelverlege - Zubehörs und der -Winde, hier insbesondere der Kalibrierung des Diagrammschreibers, des AN "Kabelverlegung". Festlegung der zu verlegenden Längen unter Beachtung der Einhaltung von Kabel - A/E - Enden, Gruppierungsplan und ggf. Kabelsonder- oder Dükerlängen. Beaufsichtigung der Kabelverlegung des AN "Kabelverlegung". Dabei trägt die Verlegeaufsicht die Verantwortung für die Einhaltung der Verlegedaten, insbesondere dass die maximale Zugkraft nicht überschritten und der minimale Biegeradius des Kabels nicht unterschritten wird. Die entsprechenden Angaben des Kabelherstellers sind unbedingt einzuhalten. Bei Verstößen gegen die Verlegerichtlinien ist die Verlegeaufsicht berechtigt, die weitere Verlegung des Kabels sofort zu stoppen und hat unverzüglich den AG zu benachrichtigen und über die möglichen Folgen einer unsachgemäßen Verlegung in Kenntnis zu setzen. Die Verlegung der Kabel ist so zu organisieren, dass die Kabellängen nicht geschnitten werden müssen. In Ausnahmefällen entscheidet die Verlegeaufsicht und sorgt für die ordnungsgemäße Verkappung der Kabelenden. Bei den verschiedenen Verlegearten sind während der Verlegung folgende Punkte zu beachten und von der Verlegeaufsicht sicherzustellen: • Verlegung im offenen Graben:
- gleichmäßige "gerade" Lage des Kabels, parallel zu evtl. mitverlegten Kabeln
- fachgerechte Verlegung von Kabelreserven (keine Überkreuzungen der Kabel, Biegeradien beachten)
- Abdecken der Kabel mit Abdeckhauben
- Verfüllen des Kabelbereichs mit Sand (Einsanden)
- lagenweises Verfüllen des Kabelgrabens mit steinfreiem Boden
- Verlegung eines Trassenwarnbandes
- die Verlegeaufsicht verlässt die Baustelle erst nach dem die ersten Lagen Verfüllmaterial auf der gesamten Grabenlänge eingebracht wurden
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Anweisung über Arbeiten und Aufgaben der
Verlegeaufsicht bei der Verlegung von
Streckenfernmeldekabeln
• Einziehen im bereits verlegtem Kabelschutzrohr:
- Überwachung der Zugkräfte
- Überwachung einer gleichmäßigen Schmierung des Kabels
- Stoppen der Verlegung bei Überschreitung der max. zulässigen Zugkraft und Einleitung geeigneter Maßnahmen
- Überwachung eines gleichmäßigen Ablaufen des Kabels von der Trommel
- Abdichten der Rohrenden nach Abschluss des Einziehens einer jeden Kabellänge bzw. bei LWL-Kabeln auch die Montage des Nagetierschutzes
• Verlegung auf einer Kabelbahn:
- gleichmäßige "gerade" Lage des Kabels, parallel zu evtl. mitverlegten Kabeln
- gleichmäßiges Aufführen auf die Kabelbahn und Führung in der Kabelbahn unter Einsatz von Laufrollen etc.
- Kennzeichnen der Kabel auf der gesamten Länge
• Bei jeder Verlegeart:
- Sicherung und eindeutige Kennzeichnung der Kabelenden
- Überprüfung der Verkappung der Kabelenden
- Veranlassung des Rücktransportes der Leertrommeln
- Montagegruben für Kabelreserveschleifen, Kabelgarnituren anzeigen.
- Überwachung der Garniturenmontage, der Abfolge der Garnituren gemäß Planung des AG, des korrekten Ausspleißens aller Stiche sowie der richtigen Beschaltung der Endverschlüsse
- Überwachung des fachgerechten Ablagerns der Muffen nach der Montage
- Entnahme der Kabelmessstreifen während der Garniturenmontage
- Einmessen der Trasse, Garnituren und Stiche auf geländetypische Merkmale z.B. Lärmschutzwälle, LS
- Wände, Brückenbauwerke, Unterführungen, Durchlässe, Seitengräben usw. Die in vorhandenen Schutzrohre eingezogenen Kabel einmessen. Einmessung erfolgt auf Betriebskilometer, Standstreifen, Fahrbahnachse
- Erstellung der Verlegeskizzen, eine Kabelverlegeskizze pro Kabellänge, Eintrag der Kabeltrasse in Übersichts- und / oder Kabellagepläne
- Erstellung der Pupinisierungs- und Kabellängenpläne
- Sinteraufdruck auf den Kabeln einmessen und in den Kabelverlegeskizzen, Pupinisierungs- und Kabellängenpläne darstellen.
- Koordination und Einweisung des AN "Kabelverlegung" zum Verschließen der Garniturengruben
Aufgrund der besonderen Schwierigkeit der Maßnahme und der daraus resultierenden Verantwortung und Bedeutung für die Verlegeaufsicht erfolgt die Abrechnung gegen Stundenlohnnachweis (Obermonteur), wenn im Bauvertrag keine andere Regelung vorgesehen ist.
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