A.04_04 RSA-Musterpläne AkD.pdf

Ersatzneubau des Überführungsbaus K36 (Heerstraße) über die A45

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 09:51 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.autobahn.de

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NL Westfalen

Musterpläne

für

Arbeitsstellen kürzerer Dauer

(AkD)

 

Temporärer Übergang zur RSA21

Stand: 11/2022

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Anmerkungen zum Übergang (1/2)

Allgemein:

 Vollzug -u. a. der StVO und RSA-muss autobahneinheitlich erfolgen, d. h. grundsätzlich:  kein Raum für niederlassungsspezifische Regelungen!

 Zur Erleichterung der täglichen Praxis können länderspezifische Regelungen zunächst fortbestehen, allerdings:  ohne im Widerspruch zur StVO, den VwV zur StVO und zur RSA zu stehen.

 Die Pläne dürfen ausschließlich Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen enthalten, die entweder in der StVO oder im VzKatabgebildet sind. Auch die Darstellung hat der StVO oder dem VzKatzu entsprechen.

 Konkrete Änderungen zu den bisherigen Plänen in NRW:

  1. Zeichen „kurze Einfahrt“ und „kurze Ausfahrt“ gibt es nach StVO nicht. => daher: nicht mehr darzustellen!

  2. Die Vorwarnanzeiger bei den AkD sind nach RSA im Regelfall lichttechnisch einzusetzen und daher auch entsprechend darzustellen („weiß auf schwarz“)

  3. Stau als regelmäßige Folge einer AkD entspricht nicht den strategischen Zielen der Autobahnen => in Ausnahmenfällen kann das Zeichen „124“ dargestellt werden (nicht Zeichen 123 !) => vorab mit der Baustellenkoordination der NL abstimmen!

  4. Der Blinkpfeil am rechten Fahrbahnrand ist mit Entfernungsangabe anzuordnen => nach RSA in der Regel mit „300m“

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Anmerkungen zum Übergang (2/2)

 Konkrete Änderungen zu den bisherigen Plänen in NRW:

  1. Angegebene Mindestbreiten sind nicht Gegenstand der Anordnung, sondern deren Voraussetzung (in den Plänen entsprechend vermerkt)

  2. Absicherungen für bewegliche und ganz kurzzeitige Arbeitsstellen lassen sich aus den Regelplänen für stationäre Arbeitsstellen ableiten. => keine separaten Pläne mehr (kann durch entsprechende Auswahl in den Plänen für stationäre Arbeitsstellen angeordnet werden)

  3. Aus „Verzögerungsstreifen“ wird „Ausfädelungsstreifen“ (=> min. 70m)

  4. Aus „Beschleunigungsstreifen“ wird „Einfädelungsstreifen“ (=> mind. 100m)

  5. Zeichen 274-60 oder 274-40 in den AS-Plänen entfallen, keine Notwendigkeit erkennbar => Zeichen 123 reicht aus

  6. Die Gelbmarkierung einer Fahrbahnbegrenzung widerspricht den Grundsätzen der AkD => kann entfallen

  7. Arbeitsstelle auf dem Seitenstreifen (früher Plan S1 bzw. DIII/7): Ist nicht anordnungsfähig, da kein verkehrsregelnder Inhalt. Verkehrstechnische Absicherung erfolgt gemäß Bild D-5 RSA 21. => Regelung intern: Anweisung der MA => Regelung extern: vertragliche Regelung mit Hinweis auf RSA, Bild D-5; ergänzt um eine frühzeitige Meldepflicht bei der jeweiligen AM, um vorab auf zeitliche und örtliche Durchführbarkeit der Arbeiten zu prüfen.

  8. Sofern die Absicherung einer Arbeitsstelle nicht über einen der vorliegenden RSA-Musterpläne erfolgen kann, ist vom Antragsteller ein eigener Verkehrszeichenplan zur Anordnung aufzustellen.

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Übersicht der Pläne

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Plan Nr.Anwendbar für folgende FälleTagNachtAnwendbar für bewegliche oder ganz kurzzeitige Arbeitsstelle
1XX
2XX
3XX
4XX
5+ + +XX
6XX
N 1XX
N 2+ +XX
N 3XX
N 4XX
N 5+ +XX
N 6XX
AS 1AkDim vorderen Teil des AusfädelungsstreifensXX
AS 2AkD im vorderen Teil des Ausfädelungsstreifens mit Sperrung des rechtenFahrstreifensXX
AS 3AkD im hinteren Teil des Ausfädelungsstreifens mit Sperrung des rechten FahrstreifensXX
AS 4AkD in der Rampe einer AnschlussstelleXX
AS 5AkD im hinteren Teil des EinfädelungsstreifensXX
AS 6AkD im hinteren Teildes Einfädelungsstreifens mit Sperrung des rechten FahrstreifensXX
AS 7AkD im vorderenTeil des Einfädelungsstreifens mit Sperrung des rechten FahrstreifensXX

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  1. 2)

Arbeitsstelle von kürzerer Dauer auf dem linkenFahrstreifen einer Richtungsfahrbahn

Grundlage: RSA 21 Regelplan D III/1l und Tab. D-2 bei Tageslicht

[ ] = Optionen bei Bedarf ankreuzen Arbeitsfahrzeug / ____Beginn Arbeitsstelle

  • mind. 120 m * Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige Gesamtmasse.

Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt werden.

Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit Blinkpfeil nur als Zeichen 616 in großer Ausführung.

Vorwarntafeln im Regelfall mit lichttechnischem Informationsteil ausgestattet (ansonsten Tafel mit Folie mind. der Reflexionsklasse RA2).

Längsabsperrung: Leitkegel [Höhe 0,75m] Abstand max. 18 m (können bei beweglichen Arbeitsstellen entfallen)

__________Zeichen 616 * ≥ 20 m in Rampen 0 m

  • ≥ 50 m bei beweglichen Arbeitsstellen
  1. entfällt, da bewegliche Arbeitsstelle oder ganz kurzzeitig stationäre Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand

  2. Blinkender ____Ankündigungspfeil 2) [ ] Ende Arbeitsbereich + 20 m: -1000 m bis -650 m Z 278-80 anstatt Längenangabe auf zweitem Vorwarnanzeiger angeordnet

  3. Kleiner Blinkpfeil entfällt,

  • da bewegliche Arbeitsstelle oder
    • ganz kurzzeitig stationäre Z 274-80 2) 5)__Vorwarnanzeiger Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand -800 m bis -500 m oder bei Erkennbarkeit des Zeichens 616 von über 400 m.
  1. Zeichen 124 angeordnet, da hohe Stauerwartung durch

  2. Baustellenkoordination der Z 274-100 5)____Vorwarnanzeiger Niederlassung Westfalen bestätigt. -1200 m bis -800 m

  3. bei 3-str. Richtungsfahrbahn Z. 531-21 [ ] bei 4-str. Richtungsfahrbahn Z. 531-22

  4. Zeichen 124 -2000 m und -4000 m

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  1. 2)

Arbeitsstelle von kürzerer Dauer auf dem rechtenFahrstreifen einer Richtungsfahrbahn

Grundlage: RSA 21 Regelplan D III/1r und Tab. D-2 bei Tageslicht Arbeitsfahrzeug / ___Beginn Arbeitsstelle [ ] = Optionen bei Bedarf ankreuzen

  • mind. 120 m * Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige Gesamtmasse.

Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt werden.

Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit Blinkpfeil nur als Zeichen 616 in großer Ausführung.

Vorwarntafeln im Regelfall mit lichttechnischem Informationsteil ausgestattet (ansonsten Tafel mit Folie mind. der Reflexionsklasse RA2).

Abstand der Warnschwellen: 3,0 m

Längsabsperrung: Leitkegel [Höhe 0,75m] Abstand max. 18 m __________Zeichen 616 (können bei beweglichen Arbeitsstellen 0 m entfallen)

  • ≥ 20 m in Rampen
  • ≥ 50 m bei beweglichen Arbeitsstellen
  1. Warnschwellen -100 m 1) [ ] entfällt, da bewegliche Arbeitsstelle oder ganz kurzzeitig stationäre Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand

  2. Blinkender Ankündigungspfeil 2) [ ] Ende Arbeitsbereich + 20 m: ____Z. 1004-30-300 Z 278-80 anstatt Längenangabe auf -300 m zweitem Vorwarnanzeiger angeordnet

  3. Kleiner Blinkpfeil u. Warnschwellen entfallen,

  • da bewegliche Arbeitsstelle oder
    • ganz kurzzeitig stationäre Z 274-80 2) 5) Vorwarnanzeiger Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand -800 m bis -500 m
  1. Zeichen 124 angeordnet, da hohe Stauerwartung durch Baustellenkoordination der
  2. Niederlassung Westfalen bestätigt. Z 274-100 5)____Vorwarnanzeiger -1200 m bis -800 m
  3. bei 3-str. Richtungsfahrbahn Z. 531-11
  4. Zeichen 124 [ ] bei 4-str. Richtungsfahrbahn -2000 m und -4000 m Z. 531-12

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3 1) 2) Arbeitsstelle von kürzerer Dauer auf dem linken Fahrstreifen einer Richtungsfahrbahn. Zweistreifige Verkehrsführung unter Mitnutzung des Seitenstreifens Grundlage: RSA 21 Regelplan D III/2 und Tab. D-2 Arbeitsfahrzeug / bei Tageslicht ____Beginn Arbeitsstelle + mind. 120 m * [ ] = Optionen bei Bedarf ankreuzen Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige Gesamtmasse. Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt werden. Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit Blinkpfeil nur als Zeichen 616 in großer Ausführung. Vorwarntafeln im Regelfall mit lichttechnischem Informationsteil ausgestattet (ansonsten Tafel mit Folie mind. der Reflexionsklasse RA2). Längsabsperrung: Leitkegel [Höhe 0,75m] Abstand max. 18 m (können bei beweglichen Arbeitsstellen __________Zeichen 616 entfallen) 0 m * ≥ 20 m in Rampen * ≥ 50 m bei beweglichen Arbeitsstellen 1) [ ] entfällt, da bewegliche Arbeitsstelle 3) Blinkender oder ganz kurzzeitig stationäre _____Ankündigungspfeil -1000 m bis -650 m Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand 2) [ ] Ende Arbeitsbereich + 20 m: Z 278-80 anstatt Längenangabe auf zweitem Vorwarnanzeiger angeordnet 2) Vorwarnanzeiger ______1) + Z. 511-26 3) [ ] Kleiner Blinkpfeil entfällt, Z 274-80 + Z. 1013-50 - da bewegliche Arbeitsstelle oder -800 m bis -500 m - ganz kurzzeitig stationäre Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand oder -bei Erkennbarkeit des Zeichens 616 von über 400 m. _______1) ___________ Z 274-100 Z 274-100 -1200 m bis -800 m3 Arbeitsstelle von kürzerer Dauer auf dem linken Fahrstreifen einer Richtungsfahrbahn. Zweistreifige Verkehrsführung unter Mitnutzung des Seitenstreifens Grundlage: RSA 21 Regelplan D III/2 und Tab. D-2 bei Tageslicht3
[ ] = Optionen bei Bedarf ankreuzen Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige Gesamtmasse. Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt werden. Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit Blinkpfeil nur als Zeichen 616 in großer Ausführung. Vorwarntafeln im Regelfall mit lichttechnischem Informationsteil ausgestattet (ansonsten Tafel mit Folie mind. der Reflexionsklasse RA2). Längsabsperrung: Leitkegel [Höhe 0,75m] Abstand max. 18 m (können bei beweglichen Arbeitsstellen entfallen) * ≥ 20 m in Rampen * ≥ 50 m bei beweglichen Arbeitsstellen 1) [ ] entfällt, da bewegliche Arbeitsstelle oder ganz kurzzeitig stationäre Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand 2) [ ] Ende Arbeitsbereich + 20 m: Z 278-80 anstatt Längenangabe auf zweitem Vorwarnanzeiger angeordnet 3) [ ] Kleiner Blinkpfeil entfällt, - da bewegliche Arbeitsstelle oder - ganz kurzzeitig stationäre Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand oder -bei Erkennbarkeit des Zeichens 616 von über 400 m.

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  1. 2)

Arbeitsstelle von kürzerer Dauer bei Arbeitsfahrzeug / Sperrung des mittlerenund rechten ___Beginn Arbeitsstelle Fahrstreifens einer Richtungsfahrbahn

Grundlage: RSA 21 Regelplan D III/3 und Tab. D-2 bei Tageslicht

[ ] = Optionen bei Bedarf ankreuzen ≥ 120 m * Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige Gesamtmasse.

Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt werden.

Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit Blinkpfeil ___________Zeichen 616 nur als Zeichen 616 in großer Ausführung.

  • 500 m

Vorwarntafeln im Regelfall mit lichttechnischem Informationsteil ausgestattet (ansonsten Tafel mit Folie mind. der Reflexionsklasse RA2).

Abstand der Warnschwellen: 3,0 m

Längsabsperrung: Leitkegel [Höhe 0,75m] __ _______Zeichen 616 Abstand max. 18 m 0 m (können bei beweglichen Arbeitsstellen entfallen)

  • ≥ 20 m in Rampen
  1. Warnschwellen * ≥ 50 m bei beweglichen Arbeitsstellen -100 m

  2. entfällt, da bewegliche Arbeitsstelle

  3. Blinkender oder ganz kurzzeitig stationäre Ankündigungspfeil Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand _______Z. 1004-30-300 -300 m 2) [ ] Ende Arbeitsbereich + 20 m: Z 278-80 anstatt Längenangabe auf zweitem Vorwarnanzeiger angeordnet

  4. Kleiner Blinkpfeil u. Warnschwellen entfallen,

  • da bewegliche Arbeitsstelle oder
      1. __Vorwarnanzeiger
  • ganz kurzzeitig stationäre Z 274-80 -800 m bis -500 m Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand
  1. Zeichen 124 angeordnet, da hohe Stauerwartung durch Baustellenkoordination der
    1. Vorwarnanzeiger Niederlassung Westfalen bestätigt. Z 274-100 -1200 m bis -800 m
  2. bei 4-str. Richtungsfahrbahn Z. 531-15
  3. Zeichen 124 -2000 m und -4000 m

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  1. 2)

Arbeitsstelle von kürzerer Dauer bei Arbeitsfahrzeug / Sperrung des mittleren und linken ___Beginn Arbeitsstelle Fahrstreifens einer Richtungsfahrbahn (unter Mitnutzung des Seitenstreifens)

Grundlage: RSA 21 Regelplan D III/4 und Tab. D-2 bei Tageslicht

[ ] = Optionen bei Bedarf ankreuzen ≥ 120 m *

Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige Gesamtmasse.

Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt werden.

___________Zeichen 616 Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit Blinkpfeil

  • 500 m nur als Zeichen 616 in großer Ausführung.

Vorwarntafeln im Regelfall mit lichttechnischem Informationsteil ausgestattet (ansonsten Tafel mit Folie mind. der Reflexionsklasse RA2).

Längsabsperrung: 2) Vorwarnanzeiger Leitkegel [Höhe 0,75m]

  • Z. 511-26 Abstand max. 18 m
  • Z.1013-50 (können bei beweglichen Arbeitsstellen ______Zeichen 616 (li.) entfallen) 0 m
  • ≥ 20 m in Rampen
  • ≥ 50 m bei beweglichen Arbeitsstellen
  1. entfällt, da bewegliche Arbeitsstelle

  2. Blinkender oder ganz kurzzeitig stationäre ____Ankündigungspfeil Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand -1000 m bis -650 m

  3. Ende Arbeitsbereich + 20 m: Z 278-80 anstatt Längenangabe auf zweitem Vorwarnanzeiger angeordnet

  4. Kleiner Blinkpfeil entfällt,

  • da bewegliche Arbeitsstelle oder
  • ganz kurzzeitig stationäre Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand
    1. ____Vorwarnanzeiger oder bei Erkennbarkeit des Zeichens Z 274-80 -800 m bis -500 m 616 von über 400 m.
  1. Zeichen 124 angeordnet, da hohe Stauerwartung durch Baustellenkoordination der Niederlassung Westfalen bestätigt.

    1. Vorwarnanzeiger Z 274-100 -1200 m bis -800 m
  2. bei 4-str. Richtungsfahrbahn Z. 531-25

  3. Zeichen 124 -2000 m und -4000 m

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6

  1. 2)

Arbeitsstelle von kürzerer Dauer bei Arbeitsfahrzeug / Sperrung des mittlerenund linken ___Beginn Arbeitsstelle Fahrstreifens einer Richtungsfahrbahn

Grundlage: RSA 21 Regelplan D III (komb.) und Tab. D-2 bei Tageslicht

[ ] = Optionen bei Bedarf ankreuzen ≥ 120 m * Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige Gesamtmasse.

Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt werden.

Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit Blinkpfeil ___________Zeichen 616 nur als Zeichen 616 in großer Ausführung.

  • 500 m Vorwarntafeln im Regelfall mit lichttechnischem Informationsteil ausgestattet (ansonsten Tafel mit Folie mind. der Reflexionsklasse RA2).

Längsabsperrung: Leitkegel [Höhe 0,75m] Abstand max. 18 m (können bei beweglichen Arbeitsstellen entfallen) __ _______Zeichen 616 0 m

  • ≥ 20 m in Rampen
  • ≥ 50 m bei beweglichen Arbeitsstellen
  1. entfällt, da bewegliche Arbeitsstelle oder ganz kurzzeitig stationäre

  2. Blinkender Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand ____Ankündigungspfeil -1000 m bis -650 m

  3. Ende Arbeitsbereich + 20 m: Z 278-80 anstatt Längenangabe auf zweitem Vorwarnanzeiger angeordnet

  4. Kleiner Blinkpfeil entfällt,

  • da bewegliche Arbeitsstelle oder
  • ganz kurzzeitig stationäre Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand oder
      1. __Vorwarnanzeiger -bei Erkennbarkeit des Zeichens 616 Z 274-80 -800 m bis -500 m von über 400 m.
  1. Zeichen 124 angeordnet, da hohe Stauerwartung durch Baustellenkoordination der Niederlassung Westfalen bestätigt.

    1. Vorwarnanzeiger Z 274-100 -1200 m bis -800 m
  2. bei 4-str. Richtungsfahrbahn Z. 531-25

  3. Zeichen 124 -2000 m und -4000 m

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N1

Arbeitsstelle von kürzerer Dauer auf dem linkenFahrstreifen einer Richtungsfahrbahn

Grundlage: RSA 21 Regelplan D IV/1l und Tab. D-2 Nachtbaustelle Arbeitsfahrzeug / ____Beginn Arbeitsstelle [ ] = Optionen bei Bedarf ankreuzen

  • mind. 120 m * Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige Gesamtmasse.

Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt 6) werden.

Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit Blinkpfeil nur als Zeichen 616 in großer Ausführung.

Vorwarntafeln mit lichttechnischem Informationsteil ausgestattet

Längsabsperrung: Leitbaken (mind. 75%), unbeleuchtet Abstand max. 18 m (können bei beweglichen Arbeitsstellen entfallen)

  • ≥ 20 m in Rampen __________Zeichen 616
  • ≥ 50 m bei beweglichen Arbeitsstellen 0 m
  1. entfällt, da bewegliche Arbeitsstelle oder ganz kurzzeitig stationäre Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand

  2. Blinkender

  3. Ende Arbeitsbereich + 20 m: ____Ankündigungspfeil Z 278-80 anstatt Längenangabe auf -1000 m bis -650 m zweitem Vorwarnanzeiger angeordnet

  4. Kleiner Blinkpfeil entfällt,

  • da bewegliche Arbeitsstelle oder
  • ganz kurzzeitig stationäre
    1. Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand Z 274-80 2) 5)__Vorwarnanzeiger oder bei Erkennbarkeit des Zeichens -800 m bis -500 m 616 von über 400 m.
  1. Entfernungsangabe an den Aufstellort anpassen

  2. bei 3-str. Richtungsfahrbahn Z 274-100 5)____Vorwarnanzeiger Z. 531-21 -1200 m bis -800 m [ ] bei 4-str. Richtungsfahrbahn Z. 531-22

  3. Wiederholen bei Arbeitsstellen über 2000 m Länge, im Abstand von

  4. Zeichen 123 1000 m, Aufstellung am rechten __________+ Z 1004-31 -1600 m bis 1200 m Fahrbahnrand

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    1. N2

Voraussetzung: 3,25 m Mindestbreite Arbeitsstelle von kürzerer Dauer auf dem rechten u. linken Fahrstreifen einer Arbeitsfahrzeug / Richtungsfahrbahn unter Nutzung des ____Beginn Arbeitsstelle Seitenstreifens

  1. Grundlage: RSA 21 Sonderplan auf Grundlage D IV/1l Nachtbaustelle

[ ] = Optionen bei Bedarf ankreuzen ≥ 120 m * Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige Gesamtmasse.

Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt werden.

__________Zeichen 616 Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit Blinkpfeil

  • 500 m nur als Zeichen 616 in großer Ausführung.

Vorwarntafeln mit lichttechnischem Informationsteil ausgestattet

Längsabsperrung: Leitbaken (mind. 75%), unbeleuchtet Abstand max. 18 m (können bei beweglichen Arbeitsstellen entfallen)

  • ≥ 20 m in Rampen
  • ≥ 50 m bei beweglichen Arbeitsstellen
  1. Vorwarnanzeiger Z 511-25

  2. entfällt, da bewegliche Arbeitsstelle _____+ Zeichen 616 (li.) oder ganz kurzzeitig stationäre 0 m Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand

  3. Blinkender

  4. Ende Arbeitsbereich + 20 m: ____Ankündigungspfeil Z 278-80 anstatt Längenangabe auf -1000 m bis -650 m zweitem Vorwarnanzeiger angeordnet

  5. Kleiner Blinkpfeil entfällt,

  • da bewegliche Arbeitsstelle oder
  • ganz kurzzeitig stationäre Z 274-80 2) __Vorwarnanzeiger Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand -800 m bis -500 m oder bei Erkennbarkeit des Zeichens 616 von über 400 m.
  1. Entfernungsangabe an den Aufstellort anpassen

Z 274-100 Vorwarnanzeiger -1200 m bis -800 m 5) [ ] Wiederholen bei Arbeitsstellen über 2000 m Länge, im Abstand von 1000 m, Aufstellung am rechten Fahrbahnrand

  1. Zeichen 123 __________+ Z 1004-31 -1600 m bis 1200 m

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N3

Arbeitsstelle von kürzerer Dauer auf dem rechtenFahrstreifen einer Richtungsfahrbahn

Grundlage: RSA 21 Regelplan D IV/1r und Tab. D-2 Nachtbaustelle Arbeitsfahrzeug / ____Beginn Arbeitsstelle [ ] = Optionen bei Bedarf ankreuzen

  • mind. 120 m * Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige Gesamtmasse.

Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt werden.

Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit Blinkpfeil nur als Zeichen 616 in großer Ausführung.

Vorwarntafeln mit lichttechnischem Informationsteil ausgestattet

Abstand Warnschwellen: 3,0 m

Längsabsperrung: Leitbaken (mind. 75%), unbeleuchtet Abstand max. 18 m (können bei beweglichen Arbeitsstellen entfallen) __________Zeichen 616 0 m

  • ≥ 20 m in Rampen
  • ≥ 50 m bei beweglichen Arbeitsstellen
  1. Warnschwellen

  2. entfällt, da bewegliche Arbeitsstelle -100 m oder ganz kurzzeitig stationäre

    1. Blinkender Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand Ankündigungspfeil _______+ Z. 1004-30-300 2) [ ] Ende Arbeitsbereich + 20 m: -300 m Z 278-80 anstatt Längenangabe auf zweitem Vorwarnanzeiger angeordnet
  3. Kleiner Blinkpfeil u. Warnschwellen

    1. entfallen, da Z 274-80 2) 5)__Vorwarnanzeiger -bewegliche Arbeitsstelle oder -800 m bis -500 m -ganz kurzzeitig stationäre Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand
  4. Entfernungsangabe an den Aufstellort anpassen

Z 274-100 5)____Vorwarnanzeiger 5) [ ] bei 3-str. Richtungsfahrbahn -1200 m bis -800 m Z. 531-21 [ ] bei 4-str. Richtungsfahrbahn Z. 531-22

  1. Wiederholen bei Arbeitsstellen
  2. Zeichen 123 über 2000 m Länge, im Abstand von __________+ Z 1004-31 -1600 m bis 1200 m 1000 m, Aufstellung am rechten Fahrbahnrand

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N4

Arbeitsstelle von kürzerer Dauer bei Sperrung des mittlerenund rechten Arbeitsfahrzeug / ___Beginn Arbeitsstelle Fahrstreifens einer Richtungsfahrbahn

Grundlage: RSA 21 6) Regelplan D IV/2 und Tab. D-2 Nachtbaustelle

[ ] = Optionen bei Bedarf ankreuzen ≥ 120 m * Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige Gesamtmasse.

Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt werden.

Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit Blinkpfeil ___________Zeichen 616 nur als Zeichen 616 in großer Ausführung.

  • 500 m

Vorwarntafeln mit lichttechnischem Informationsteil ausgestattet.

Abstand Warnschwellen: 3,0 m

Längsabsperrung: Leitbaken (mind. 75%), unbeleuchtet Abstand max. 18 m (können bei beweglichen Arbeitsstellen entfallen) __ _______Zeichen 616 0 m * ≥ 20 m in Rampen

  • ≥ 50 m bei beweglichen Arbeitsstellen
  1. Warnschwellen 1) [ ] entfällt, da bewegliche Arbeitsstelle -100 m oder ganz kurzzeitig stationäre Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand

  2. Blinkender Ankündigungspfeil 2) [ ] Ende Arbeitsbereich + 20 m: _______Z. 1004-30-300 Z 278-80 anstatt Längenangabe auf -300 m zweitem Vorwarnanzeiger angeordnet

  3. Kleiner Blinkpfeil u. Warnschwellen entfallen,

  • da bewegliche Arbeitsstelle oder
  • ganz kurzzeitig stationäre Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand
        1. __Vorwarnanzeiger Z 274-80 -800 m bis -500 m
  1. Entfernungsangabe an den Aufstellort anpassen

  2. bei 4-str. Richtungsfahrbahn Z. 531-15

    1. Vorwarnanzeiger Z 274-100 -1200 m bis -800 m 6) [ ] Wiederholen bei Arbeitsstellen über 2000 m Länge, im Abstand von
  3. Zeichen 123 1000 m, Aufstellung am rechten ___________+ Z 1004-31 Fahrbahnrand -1600 m bis 1200 m

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N5

Arbeitsfahrzeug / Arbeitsstelle von kürzerer Dauer bei __ _Beginn Arbeitsstelle Sperrung des rechten, mittleren und 5) linkenFahrstreifens einer Richtungsfahrbahn unter Nutzung des Seitenstreifens

≥ 120 m * Grundlage: RSA 21 Sonderplan auf Grundlage D IV/3 Nachtbaustelle

[ ] = Optionen bei Bedarf ankreuzen ___ _______Zeichen 616

  • 1.000 m Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige Gesamtmasse.

Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt werden.

Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit Blinkpfeil 2) Vorwarnanzeiger nur als Zeichen 616 in großer Ausführung. Z 511-25 _________+ Zeichen 616 Vorwarntafeln mit lichttechnischem

  • 500 m Informationsteil ausgestattet.

Längsabsperrung: Leitbaken (mind. 75%), unbeleuchtet Abstand max. 18 m (können bei beweglichen Arbeitsstellen __ _______Zeichen 616 entfallen) 0 m

  • ≥ 20 m in Rampen
  • ≥ 50 m bei beweglichen Arbeitsstellen
  1. entfällt, da bewegliche Arbeitsstelle oder ganz kurzzeitig stationäre

  2. Blinkender Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand ____Ankündigungspfeil -1000 m bis -650 m

  3. Ende Arbeitsbereich + 20 m: Z 278-80 anstatt Längenangabe auf zweitem Vorwarnanzeiger angeordnet

  4. Kleiner Blinkpfeil entfällt,

  • da bewegliche Arbeitsstelle oder
  • ganz kurzzeitig stationäre Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand oder
      1. __Vorwarnanzeiger -bei Erkennbarkeit des Zeichens 616 Z 274-80 -800 m bis -500 m von über 400 m.
  1. Entfernungsangabe an den Aufstellort anpassen

    1. Vorwarnanzeiger 5) [ ] Wiederholen bei Arbeitsstellen Z 274-100 -1200 m bis -800 m über 2000 m Länge, im Abstand von 1000 m, Aufstellung am rechten
  2. Zeichen 123 Fahrbahnrand ___________+ Z 1004-31 -1600 m bis 1200 m

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N6

Arbeitsstelle von kürzerer Dauer bei Arbeitsfahrzeug / Sperrung des mittlerenund linken ___Beginn Arbeitsstelle Fahrstreifens einer Richtungsfahrbahn

Grundlage: RSA 21 Regelplan D IV/3 und Tab. D-2 Nachtbaustelle

[ ] = Optionen bei Bedarf ankreuzen ≥ 120 m * Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige 6) Gesamtmasse. Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt werden.

Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit Blinkpfeil nur als Zeichen 616 in großer Ausführung. ___________Zeichen 616

  • 500 m Vorwarntafeln mit lichttechnischem Informationsteil ausgestattet.

Längsabsperrung: Leitbaken (mind. 75%), unbeleuchtet Abstand max. 18 m (können bei beweglichen Arbeitsstellen entfallen)

  • ≥ 20 m in Rampen __ _______Zeichen 616 * ≥ 50 m bei beweglichen Arbeitsstellen 0 m
  1. entfällt, da bewegliche Arbeitsstelle oder ganz kurzzeitig stationäre Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand

  2. Ende Arbeitsbereich + 20 m:

  3. Blinkender Z 278-80 anstatt Längenangabe auf ____Ankündigungspfeil zweitem Vorwarnanzeiger angeordnet -1000 m bis -650 m

  4. Kleiner Blinkpfeil entfällt,

  • da bewegliche Arbeitsstelle oder
  • ganz kurzzeitig stationäre Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand oder -bei Erkennbarkeit des Zeichens 616 von über 400 m.
      1. 5)__Vorwarnanzeiger
  1. Entfernungsangabe an den Aufstellort Z 274-80 -800 m bis -500 m anpassen

  2. bei 4-str. Richtungsfahrbahn Z. 531-25

    1. Vorwarnanzeiger 6) [ ] Wiederholen bei Arbeitsstellen Z 274-100 -1200 m bis -800 m über 2000 m Länge, im Abstand von 1000 m, Aufstellung am rechten
  3. Zeichen 123 Fahrbahnrand ___________+ Z 1004-31 -1600 m bis 1200 m

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AS1

-Anschlussstelle - Arbeitsstelle von kürzerer Dauer im vorderen Teil des Ausfädelungsstreifens

Grundlage: RSA 21 Sonderplan Bei Tageslicht

[ ] = Optionen bei Bedarf ankreuzen

Voraussetzung: Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige 70 m Mindestlänge Gesamtmasse. für Ausfädelung!

Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt werden.

Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit Blinkpfeil nur als Zeichen 616 in großer Ausführung.

Längsabsperrung: Leitkegel [Höhe 0,75m] Abstand max. 18 m Querabsperrung: Leitkegel [Höhe 0,75m] Abstand max. 10 m Verschwenkungsmaß1:10

(können bei beweglichen Arbeitsstellen entfallen)

Abstand Warnschwellen: 5,0 m

  1. entfällt, da bewegliche Arbeitsstelle
  • ≥ 20 m in Rampen Beginn Arbeitsstelle/ * ≥ 50 m bei beweglichen Arbeitsstellen _____Arbeitsfahrzeug
  • mind. 120 m*

_________Zeichen 616 0 m

  1. Warnschwellen -100 m

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AS2

-Anschlussstelle - Arbeitsstelle von kürzerer Dauer im vorderen Teil des Ausfädelungsstreifens mit Sperrung des rechten Fahrstreifens

Grundlage: RSA 21 Sonderplan Bei Tageslicht

Voraussetzung: [ ] = Optionen bei Bedarf ankreuzen 70 m Mindestlänge für Ausfädelung! Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige Gesamtmasse. Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt werden.

Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit Blinkpfeil nur als Zeichen 616 in großer Ausführung.

Vorwarntafeln im Regelfall mit lichttechnischem Informationsteil ausgestattet (ansonsten Tafel mit Folie mind. der Reflexionsklasse RA2).

Abstand der Warnschwellen: 3,0 m

Längsabsperrung: Leitkegel [Höhe 0,75m]; Abstand max. 18 m Querabsperrung: Leitkegel [Höhe 0,75m]; Abstand max. 10 m Verschwenkungsmaß 1:10 (können bei beweglichen Arbeitsstellen Beginn Arbeitsstelle/ entfallen) _____Arbeitsfahrzeug

  • mind. 120 m*
  • ≥ 20 m in Rampen
  • ≥ 50 m bei beweglichen Arbeitsstellen
  1. entfällt, da bewegliche Arbeitsstelle oder ganz kurzzeitig stationäre Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand

  2. Ende Arbeitsbereich + 20 m: Z 278-80 anstatt Längenangabe auf _________Zeichen 616 zweitem Vorwarnanzeiger angeordnet 0 m

  3. Kleiner Blinkpfeil u. Warnschwellen

  4. Warnschwellen -100 m entfallen,

  • da bewegliche Arbeitsstelle oder
  1. Blinkender Ankündigungspfeil - ganz kurzzeitig stationäre ____Z. 1004-30-300 Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand -300 m
    1. Zeichen 124 angeordnet, da hohe Z 274-80 2) 5) Vorwarnanzeiger Stauerwartung durch -800 m bis -500 m Baustellenkoordination der Niederlassung Westfalen bestätigt.

Z 274-100 5)____Vorwarnanzeiger 5) [ ] bei 3-str. Richtungsfahrbahn -1200 m bis -800 m Z. 531-11 4) Zeichen 124 [ ] bei 4-str. Richtungsfahrbahn -2000 m und -4000 m Z. 531-12

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AS3 1) 2) -Anschlussstelle - Arbeitsstelle von kürzerer Dauer im hinteren Teil des Ausfädelungsstreifens mit Sperrung des rechten Fahrstreifens Grundlage: RSA 21 Voraussetzung: Sonderplan 3,25 m Mindestbreite für Ausfädelung u. Ausfahrt! Bei Tageslicht Beginn Arbeitsstelle/ [ ] = Optionen bei Bedarf ankreuzen _____Arbeitsfahrzeug + mind. 120 m* Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige Gesamtmasse. Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt werden. Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit Blinkpfeil nur als Zeichen 616 in großer Ausführung. Vorwarntafeln im Regelfall mit lichttechnischem Informationsteil ausgestattet (ansonsten Tafel mit Folie _________Zeichen 616 0 m mind. der Reflexionsklasse RA2). Abstand der Warnschwellen: 3,0 m Voraussetzung: Längsabsperrung: 70 m Mindestlänge Leitkegel [Höhe 0,75m]; Abstand max. 18 m für Ausfädelung! Querabsperrung: Leitkegel [Höhe 0,75m]; Abstand max. 10 m Verschwenkungsmaß 1:10 (können bei beweglichen Arbeitsstellen entfallen) * ≥ 20 m in Rampen * ≥ 50 m bei beweglichen Arbeitsstellen 1) [ ] entfällt, da bewegliche Arbeitsstelle oder ganz kurzzeitig stationäre Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand 2) [ ] Ende Arbeitsbereich + 20 m: Z 278-80 anstatt Längenangabe auf 3) Blinkender zweitem Vorwarnanzeiger angeordnet Ankündigungspfeil ____Z. 1004-30-300 3) [ ] Kleiner Blinkpfeil entfällt, an Örtlichkeit anpassen - da bewegliche Arbeitsstelle oder - ganz kurzzeitig stationäre Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand 1) Z 274-80 2) 5) Vorwarnanzeiger -800 m bis -500 m 4) [ ] Zeichen 124 angeordnet, da hohe Stauerwartung durch Baustellenkoordination der 1) Niederlassung Westfalen bestätigt. Z 274-100 5)____Vorwarnanzeiger -1200 m bis -800 m 5) [ ] bei 3-str. Richtungsfahrbahn Z. 531-11 4) Zeichen 124 [ ] bei 4-str. Richtungsfahrbahn -2000 m und -4000 m Z. 531-12AS3 -Anschlussstelle - Arbeitsstelle von kürzerer Dauer im hinteren Teil des Ausfädelungsstreifens mit Sperrung des rechten Fahrstreifens Grundlage: RSA 21 Sonderplan Bei Tageslicht
[ ] = Optionen bei Bedarf ankreuzen Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige Gesamtmasse. Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt werden. Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit Blinkpfeil nur als Zeichen 616 in großer Ausführung. Vorwarntafeln im Regelfall mit lichttechnischem Informationsteil ausgestattet (ansonsten Tafel mit Folie mind. der Reflexionsklasse RA2). Abstand der Warnschwellen: 3,0 m Längsabsperrung: Leitkegel [Höhe 0,75m]; Abstand max. 18 m Querabsperrung: Leitkegel [Höhe 0,75m]; Abstand max. 10 m Verschwenkungsmaß 1:10 (können bei beweglichen Arbeitsstellen entfallen) * ≥ 20 m in Rampen * ≥ 50 m bei beweglichen Arbeitsstellen 1) [ ] entfällt, da bewegliche Arbeitsstelle oder ganz kurzzeitig stationäre Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand 2) [ ] Ende Arbeitsbereich + 20 m: Z 278-80 anstatt Längenangabe auf zweitem Vorwarnanzeiger angeordnet 3) [ ] Kleiner Blinkpfeil entfällt, - da bewegliche Arbeitsstelle oder - ganz kurzzeitig stationäre Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand 4) [ ] Zeichen 124 angeordnet, da hohe Stauerwartung durch Baustellenkoordination der Niederlassung Westfalen bestätigt. 5) [ ] bei 3-str. Richtungsfahrbahn Z. 531-11 [ ] bei 4-str. Richtungsfahrbahn Z. 531-12

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AS4 1) Arbeitsstelle von kürzerer Dauer in der Rampe einer Anschlussstelle Grundlage: RSA 21 Sonderplan * Bei Tageslicht [ ] = Optionen bei Bedarf ankreuzen Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige * Voraussetzung: Gesamtmasse. 3,25 m Mindestbreite für Ausfädelung u. Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt Ausfahrt! werden. Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit Blinkpfeil nur als Zeichen 616 in großer Ausführung. Längsabsperrung: Leitkegel [Höhe 0,75m]; Abstand max. 18 m Querabsperrung: Leitkegel [Höhe 0,75m]; Abstand max. 10 m Verschwenkungsmaß 1:10 (können bei beweglichen Arbeitsstellen entfallen) 1) [ ] Mit angekoppeltem Zugfahrzeug, sofern noch im Endbereich der AusfädelungsspurAS4 Arbeitsstelle von kürzerer Dauer in der Rampe einer Anschlussstelle Grundlage: RSA 21 Sonderplan Bei Tageslicht
[ ] = Optionen bei Bedarf ankreuzen Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige Gesamtmasse. Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt werden. Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit Blinkpfeil nur als Zeichen 616 in großer Ausführung. Längsabsperrung: Leitkegel [Höhe 0,75m]; Abstand max. 18 m Querabsperrung: Leitkegel [Höhe 0,75m]; Abstand max. 10 m Verschwenkungsmaß 1:10 (können bei beweglichen Arbeitsstellen entfallen) 1) [ ] Mit angekoppeltem Zugfahrzeug, sofern noch im Endbereich der Ausfädelungsspur

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AS5

Arbeitsstelle von kürzerer Dauer im Beginn Arbeitsstelle/ hinteren Teil des Einfädelungsstreifens _____Arbeitsfahrzeug

  • mind. 120 m* Grundlage: RSA 21 Sonderplan Bei Tageslicht

Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige _________Zeichen 616 Gesamtmasse. 0 m

Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt Voraussetzung: werden. 100 m Mindestlänge für Einfädelung! Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit Blinkpfeil nur als Zeichen 616 in großer Ausführung.

Längsabsperrung: Z. 123 Leitkegel [Höhe 0,75m]; Abstand max. 18 m in der Einfahrt (können bei beweglichen Arbeitsstellen entfallen)

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AS6 1) 2) Arbeitsstelle von kürzerer Dauer im hinteren Teil des Einfädelungsstreifen mit Sperrung des rechten Fahrstreifens Grundlage: RSA 21 Sonderplan Bei Tageslicht Beginn Arbeitsstelle/ _____Arbeitsfahrzeug [ ] = Optionen bei Bedarf ankreuzen mind. 20 m Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige Gesamtmasse. Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt werden. Voraussetzung: 3,25 m Mindestbreite für Einfahrt und Einfädelung! Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit Blinkpfeil nur als Zeichen 616 in großer Ausführung. Z. 123 Vorwarntafeln im Regelfall mit in der Einfahrt lichttechnischem Informationsteil ausgestattet (ansonsten Tafel mit Folie mind. der Reflexionsklasse RA2). Abstand der Warnschwellen: 3,0 m _________Zeichen 616 Längsabsperrung: 0 m Leitkegel [Höhe 0,75m] Abstand max. 18 m In der Einfahrt/Einfädelung max. 10 m (können bei beweglichen Arbeitsstellen entfallen) 3) Warnschwellen 1) [ ] entfällt, da bewegliche Arbeitsstelle -100 m oder ganz kurzzeitig stationäre Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand 2) [ ] Ende Arbeitsbereich + 20 m: Z 278-80 anstatt Längenangabe auf zweitem Vorwarnanzeiger angeordnet 3) Blinkender 3) [ ] Kleiner Blinkpfeil u. Warnschwellen Ankündigungspfeil entfallen, _____Z. 1004-30-300 - da bewegliche Arbeitsstelle oder -300 m - ganz kurzzeitig stationäre An die Örtlichkeit Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand anpassen 4) [ ] Zeichen 124 angeordnet, da hohe 1) Stauerwartung durch Z 274-80 2) 5) __Vorwarnanzeiger Baustellenkoordination der -800 m bis -500 m Niederlassung Westfalen bestätigt. 5) [ ] bei 3-str. Richtungsfahrbahn 1) Z. 531-11 Z 274-100 5) Vorwarnanzeiger [ ] bei 4-str. Richtungsfahrbahn -1200 m bis -800 m Z. 531-12 4) Zeichen 124 -2000 m und -4000 mAS6 Arbeitsstelle von kürzerer Dauer im hinteren Teil des Einfädelungsstreifen mit Sperrung des rechten Fahrstreifens Grundlage: RSA 21 Sonderplan Bei Tageslicht
[ ] = Optionen bei Bedarf ankreuzen Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige Gesamtmasse. Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt werden. Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit Blinkpfeil nur als Zeichen 616 in großer Ausführung. Vorwarntafeln im Regelfall mit lichttechnischem Informationsteil ausgestattet (ansonsten Tafel mit Folie mind. der Reflexionsklasse RA2). Abstand der Warnschwellen: 3,0 m Längsabsperrung: Leitkegel [Höhe 0,75m] Abstand max. 18 m In der Einfahrt/Einfädelung max. 10 m (können bei beweglichen Arbeitsstellen entfallen) 1) [ ] entfällt, da bewegliche Arbeitsstelle oder ganz kurzzeitig stationäre Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand 2) [ ] Ende Arbeitsbereich + 20 m: Z 278-80 anstatt Längenangabe auf zweitem Vorwarnanzeiger angeordnet 3) [ ] Kleiner Blinkpfeil u. Warnschwellen entfallen, - da bewegliche Arbeitsstelle oder - ganz kurzzeitig stationäre Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand 4) [ ] Zeichen 124 angeordnet, da hohe Stauerwartung durch Baustellenkoordination der Niederlassung Westfalen bestätigt. 5) [ ] bei 3-str. Richtungsfahrbahn Z. 531-11 [ ] bei 4-str. Richtungsfahrbahn Z. 531-12

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AS7 1) 2) Arbeitsstelle von kürzerer Dauer im vorderen Teil des Einfädelungsstreifen mit Sperrung des rechten Fahrstreifens Voraussetzung: Grundlage: RSA 21 3,25 m Mindestbreite für Sonderplan Einfädelung u. Einfahrt! Bei Tageslicht [ ] = Optionen bei Bedarf ankreuzen Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige Gesamtmasse. Beginn Arbeitsstelle/ _______Arbeitsfahrzeug Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt + mind. 120 m werden. Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit Blinkpfeil nur als Zeichen 616 in großer Ausführung. Z. 123 in der Einfahrt Vorwarntafeln im Regelfall mit lichttechnischem Informationsteil ausgestattet (ansonsten Tafel mit Folie mind. der Reflexionsklasse RA2). Abstand der Warnschwellen: 3,0 m _________Zeichen 616 0 m Längsabsperrung: Leitkegel [Höhe 0,75m] Abstand max. 18 m In der Einfahrt/Einfädelung max. 10 m (können bei beweglichen Arbeitsstellen entfallen) 3) Warnschwellen -100 m 1) [ ] entfällt, da bewegliche Arbeitsstelle oder ganz kurzzeitig stationäre Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand 2) [ ] Ende Arbeitsbereich + 20 m: Z 278-80 anstatt Längenangabe auf zweitem Vorwarnanzeiger angeordnet 3) Blinkender Ankündigungspfeil 3) [ ] Kleiner Blinkpfeil u. Warnschwellen _____Z. 1004-30-300 entfallen, -300 m - da bewegliche Arbeitsstelle oder An die Örtlichkeit - ganz kurzzeitig stationäre anpassen Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand 1) 4) [ ] Zeichen 124 angeordnet, da hohe Z 274-80 2) 5) __Vorwarnanzeiger Stauerwartung durch -800 m bis -500 m Baustellenkoordination der Niederlassung Westfalen bestätigt. 1) 5) [ ] bei 3-str. Richtungsfahrbahn Z 274-100 5) Vorwarnanzeiger Z. 531-11 -1200 m bis -800 m [ ] bei 4-str. Richtungsfahrbahn Z. 531-12 4) Zeichen 124 -2000 m und -4000 mAS7 Arbeitsstelle von kürzerer Dauer im vorderen Teil des Einfädelungsstreifen mit Sperrung des rechten Fahrstreifens Grundlage: RSA 21 Sonderplan Bei Tageslicht
[ ] = Optionen bei Bedarf ankreuzen Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige Gesamtmasse. Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt werden. Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit Blinkpfeil nur als Zeichen 616 in großer Ausführung. Vorwarntafeln im Regelfall mit lichttechnischem Informationsteil ausgestattet (ansonsten Tafel mit Folie mind. der Reflexionsklasse RA2). Abstand der Warnschwellen: 3,0 m Längsabsperrung: Leitkegel [Höhe 0,75m] Abstand max. 18 m In der Einfahrt/Einfädelung max. 10 m (können bei beweglichen Arbeitsstellen entfallen) 1) [ ] entfällt, da bewegliche Arbeitsstelle oder ganz kurzzeitig stationäre Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand 2) [ ] Ende Arbeitsbereich + 20 m: Z 278-80 anstatt Längenangabe auf zweitem Vorwarnanzeiger angeordnet 3) [ ] Kleiner Blinkpfeil u. Warnschwellen entfallen, - da bewegliche Arbeitsstelle oder - ganz kurzzeitig stationäre Arbeitsstelle mit erhöhtem Aufwand 4) [ ] Zeichen 124 angeordnet, da hohe Stauerwartung durch Baustellenkoordination der Niederlassung Westfalen bestätigt. 5) [ ] bei 3-str. Richtungsfahrbahn Z. 531-11 [ ] bei 4-str. Richtungsfahrbahn Z. 531-12

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