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Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie die angefügten Antworten auf Ihre Bieterfragen.
LV Pos. 01.01.0010, Seite 21:
In der technischen Bewertung wird ein Heliuminventar im Magneten von unter 5 Litern gegenüber einem Heliuminventar von unter 10 Litern höher bewertet. In beiden Fällen handelt es sich um ein hermetisch versiegeltes MR-System, das einmalig mit einer sehr geringen Menge Helium befüllt wird. Durch die hermetische Versiegelung ist über die Lebensdauer des Systems praktisch kein Heliumverlust zu erwarten. Zudem ist aufgrund des geringen Heliuminventars im Störungsfall keine kontrollierte Abfuhr in den Außenbereich über ein Quenchrohr erforderlich.
Physikalisch kann eine etwas höhere Heliumfüllmenge sogar den Vorteil bieten, dass das System bei einem längeren Stromausfall oder Ausfall der Kühlung aufgrund eines höheren thermischen Pu(cid:431)ers länger betriebsbereit bleibt, bevor ein kontrolliertes Herunterfahren erforderlich wird. Daher bitten wir um Erläuterung, welcher objektive betriebliche, wirtschaftliche oder ökologische Mehrwert sich aus der Di(cid:431)erenzierung zwischen unter 5 Litern und unter 10 Litern für den Betrieb der Anlage ergibt. Sofern ein solcher Mehrwert nicht objektiv begründet werden kann, bitten wir darum, beide Heliuminventare mindestens gleich zu bewerten.
Die Di(cid:431)erenzierung zwischen einem Heliuminventar von unter 5 Litern und unter 10 Litern stellt kein Ausschlusskriterium dar, sondern ein qualitatives Bewertungskriterium. Beide Systeme werden als heliumreduzierte bzw. hermetisch geschlossene MR-Systeme anerkannt. Ein geringeres Heliuminventar wird im Rahmen der technischen Bewertung jedoch höher bewertet, da es aus Sicht des Auftraggebers insbesondere hinsichtlich Ressourcenschonung, ökologischer Nachhaltigkeit, Betriebsrisiko und Zukunftssicherheit einen Mehrwert darstellt. Die Bewertung bildet daher die Präferenz des Auftraggebers für ein möglichst heliumarmes System ab. Die Bewertung bleibt daher wie beschreiben bestehen.
LV Pos. 01.01.0010, Seite 22:
Es ist eine Gradienten-Amplitude von mindestens 35-45 mT/m pro Gradientenachse gefordert. Gehen wir recht in der Annahme, dass ein Gradientensystem mit einer maximalen Amplitude von 33 mT/m pro Gradientenachse die Anforderungen erfüllt und nicht zum Ausschluss führt, sofern die geforderte Slewrate sowie die Mindestwerte für TR und TE bei einer TSE-Sequenz gemäß Leistungsverzeichnis eingehalten werden?
Die Anforderung wird wie folgt klargestellt: Ein Gradientensystem mit einer maximalen Amplitude von 33 mT/m pro Gradientenachse führt nicht automatisch zum Ausschluss, sofern die übrigen geforderten Leistungsparameter, insbesondere die geforderte Slewrate sowie die im Leistungsverzeichnis genannten Mindestwerte für TR und TE bei der TSE-Sequenz, vollständig eingehalten werden. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter nachvollziehbar darzustellen und mit technischen Datenblättern bzw. geeigneten Nachweisen zu belegen.
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LV Pos. 01.01.0040, Seiten 26/ 28:
Im Leistungsverzeichnis wird ein integrales Spulenkonzept für höchste Bildqualität, minimale Mess- und Rüstzeiten sowie wirtschaftliche Erweiterungsmöglichkeiten gefordert. Gleichzeitig werden zusätzlich dedizierte Gelenkspulen beschrieben.
Unser System ist mit flexiblen Spulen ausgestattet, die mithilfe gelenkspezifischer Positionierungshilfen für verschiedene Gelenke eingesetzt werden können. Mit dieser Lösung können bis zu 16 Kanäle in Kombination angeboten werden. Alternativ können zusätzlich dedizierte 8 Kanal-Gelenkspulen angeboten werden.
Wir bitten um Bestätigung, dass ein alternatives Spulenkonzept zulässig ist, sofern die geforderten Untersuchungen in vergleichbarer Bildqualität und mit entsprechendem Patientenkomfort durchgeführt werden können
Ein alternatives Spulenkonzept ist grundsätzlich zulässig, sofern die geforderten Untersuchungen in vergleichbarer Bildqualität, mit vergleichbarem Patientenkomfort sowie mit wirtschaftlich und organisatorisch vertretbarem Rüst- und Handlingaufwand durchgeführt werden können. Flexible Spulen mit gelenkspezifischen Positionierungshilfen können daher angeboten werden, sofern die im Leistungsverzeichnis geforderten klinischen Anwendungen und Untersuchungsbereiche vollständig abgedeckt werden. Die Gleichwertigkeit des angebotenen Spulenkonzeptes ist vom Bieter nachvollziehbar darzustellen. Dabei sind insbesondere Kanalanzahl, Abdeckung der Untersuchungsregionen, Positionierungshilfen, Workflow, Patientenkomfort und Bildqualität zu beschreiben. Dedizierte Gelenkspulen können zusätzlich angeboten werden.
Freundliche Grüße