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Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie die angefügten Antworten auf Ihre Bieterfragen.
- In den Ausschreibungsunterlagen findet sich das Leistungsverzeichnis als GEAB- und PDF-Datei. Wir gehen davon aus, dass es für die Angebotsabgabe und -auswertung ausreichend ist, das Leistungsverzeichnis als PDF zu übermitteln und bitten um eine kurze Bestätigung. Sollte dennoch eine GAEB-Datei gewünscht sein, bitten wir darum, aus der ausgefüllten GAEB-Datei eine PDF-Datei erzeugen zu dürfen.
Für die Angebotsabgabe und -auswertung ist die Übermittlung einer PDF-Datei ausreichend.
- In dem Leistungsverzeichnis nennen Sie auf der Seite 10 eine Garantie von 24 Monaten. Können wir davon ausgehen, dass in diesem Fall wie üblich nicht um eine Garantievereinbarung im Rechtssinne (§§ 443, 444, 639 BGB) gemeint ist, die zu einer zusätzlich unbegrenzten und verschuldensunabhängigen Haftung neben der Gewährleistung führt, sondern dass hier lediglich gesetzliche Gewährleistung für 36 Monate inkl. aller anfallenden Kosten (Wartung, Störungsbeseitigung, Ersatzteile, Verschleißteile usw.) angeboten werden soll? Wir bitten um Bestätigung.
Mit der im Leistungsverzeichnis genannten Garantie von 24 Monaten ist keine Garantievereinbarung im Rechtssinne gemäß §§ 443 (cid:431). BGB mit einer darüberhinausgehenden verschuldensunabhängigen Haftung beabsichtigt. Gefordert ist vielmehr, dass der Auftragnehmer für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Abnahme sämtliche im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Systems ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber erbringt. Hierzu gehören insbesondere die Störungsbeseitigung einschließlich Arbeitszeit, Fahrtkosten, Ersatz- und Verschleißteile sowie die im Leistungsverzeichnis geforderten Wartungsleistungen.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von der vorgenannten Leistungsverpflichtung nach den einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.
- Auf verschiedenen Seiten in Ihren Ausschreibungsunterlagen fordern Sie den Bieter auf, Leistungen oder Angaben zu "garantieren" oder Eigenschaften "zuzusichern". Unsere angebotenen Leistungen weisen die im Leistungsverzeichnis und in den sonstigen Angebotsbestandteilen genannten Leistungsmerkmale auf. Diese stellen verbindliche Leistungsbestandteile unseres Angebots dar, die rechtsverbindlich gelten und für die wir im Rahmen der Sachmängelhaftung haften und einstehen, nicht allerdings im Rahmen einer "Garantie" im Rechtssinne (§§443, 444, 639 BGB). Wir gehen daher davon aus, dass mit den "Zusicherungen" und "Garantien" - wie üblich - solche rechtsverbindliche Leistungen des Angebots abgefragt und gemeint sind, und es sich hierbei wie üblich nicht um eine gesonderte Garantie im Rechtssinne handelt. Bitte bestätigen Sie kurz, dass diese Auslegung korrekt ist.
Die angegebenen Mindestanforderungen gelten wie beschrieben und sind rechtsverbindlich einzuhalten. Die Fristen für Sachmängelhaftungen sind wie vorgegeben einzuhalten.
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- Sie beschreiben zum Austransport des bestehenden MRT und Eintransport des neuen Magnetresonanztomographen eine bodengleiche Ö(cid:431)nung der Fassade von 2.300 mm Höhe und 2.400 mm Breite. Gehen wir recht in der Annahme, dass damit die bodengleiche Ö(cid:431)nung der Wand (seitlich aus der HF-Kabine) in Richtung Flur zur Notaufnahme gemeint ist und der Aus- und Eintransport über die Notaufnahme (Patienten liegend) als kürzester und realisierbarer Weg erfolgen soll. Wir bitten um Bestätigung.
Die Angabe wird wie folgt präzisiert: Eine bodengleiche Ö(cid:431)nung von 2.300 mm Höhe und 2.400 mm Breite bezieht sich auf die seitliche Ö(cid:431)nung der Wand in Richtung Flur zur Notaufnahme. Die Ein-/Ausbringung aus dem Gebäude erfolgt über den Liegendkrankenzugang. Dies ist der kürzeste realisierbare Weg.
- Wir gehen davon aus das die Elektrounterverteilung vom Bieter als reine Lieferleistung erbracht werden muss und die Installation der Elektrounterverteilung bauseits erbracht wird.
Die Elektrounterverteilung ist als Lieferleistung anzubieten. Die Montage und Anschluss der Zuleitung erfolgt bauseits. Die weiteren Montage- und Installationsmaßnahmen sind in das Angebot einzukalkulieren.
Freundliche Grüße