Antwort Bieterfrage 8.pdf

Ersatzbeschaffung eines Magnetresonanztomografen mit Montage und Inbetriebnahme

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 13:48 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie die angefügten Antworten auf Ihre Bieterfragen.

1)Ist es zutreffend, dass während der ersten 24 Monate der Garantiezeit sämtliche Kosten für Wartung, Störungsbeseitigung sowie Ersatz- und Verschleißteile vom Auftragnehmer zu tragen sind und dem Auftraggeber insoweit keine zusätzlichen Kosten entstehen?

 Ja, dies wird bestätigt.

Wird ferner bestätigt, dass im anschließenden Zeitraum von Monat 25 bis 36 ausschließlich die Gewährleistung gilt, d. h. kostenfreie Leistungen nur im Falle von Mängeln mit Ursache zum Zeitpunkt der Abnahme geschuldet sind? (Daher sind laufende Wartungsleistungen sowie Verschleiß nicht mehr umfasst, es sei denn, diese werden über einen abzuschließenden Service-Vertrag, der diese Leistungen beinhaltet, abgedeckt.

 Während der vertraglich geforderten Garantiezeit von 24 Monaten ab Abnahme sind sämtliche im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere die Durchführung der vorgeschriebenen Wartungen, die Störungsbeseitigung einschließlich Arbeits- und Fahrtkosten sowie die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Ersatz- und Verschleißteile.

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.

Nach Ablauf der 24-monatigen Garantiezeit besteht kein Anspruch auf die vorgenannten Garantieleistungen mehr. Ab diesem Zeitpunkt gelten ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte sowie die gegebenenfalls aufgrund eines gesondert abgeschlossenen Service- bzw. Garantieverlängerungsvertrages vereinbarten Leistungen.

2)Ist die Vorgabe der „Garantiezeitverlängerung“ so zu verstehen, dass ein zur Garantieverlängerung abzuschließender Instandhaltungsvertrag inhaltlich die Leistungen der ursprünglichen Garantiezeit vollumfänglich fortführt, insbesondere die Übernahme von Wartung, Störungsbeseitigung sowie Kosten für Ersatz- und Verschleißteile umfasst?

 Ja, dies wird bestätigt.

Sollte dies nicht der Fall sein, wird um Klarstellung gebeten, in welchen Punkten der Leistungsumfang des Instandhaltungsvertrages hinter dem Garantieumfang zurückbleiben darf und welche Leistungen jeweils gesondert zu vergüten sind.

 Die angebotene Garantiezeitverlängerung ist als Fortführung des Leistungsumfangs der ursprünglichen Garantiezeit anzubieten. Sie umfasst daher insbesondere die Durchführung der erforderlichen Wartungen, die Störungsbeseitigung einschließlich Arbeits- und Fahrtkosten sowie die Lieferung der hierfür erforderlichen Ersatz- und Verschleißteile entsprechend dem Leistungsumfang der Garantiezeit. Abweichungen vom geforderten Leistungsumfang sind im Angebot ausdrücklich darzustellen.

Freundliche Grüße

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