Anschreiben zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.pdf

Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Kälberstalls

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 11:00 (Europe/Berlin)

Herkunft: rlp.vergabekommunal.de

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Anschreiben zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Bezirksverband Pfalz Ausschreibung von Bauleistungen nach der VOB/A (Öffentliche Ausschreibung)

  1. Allgemeines

Wir freuen uns, dass Sie am vorliegenden Vergabeverfahren teilnehmen möchten. Nachfolgend geben wir Ihnen weitere Informationen zu diesem Verfahren und bitten Sie um Beachtung der aufgeführten Punkte.

Im Formblatt „211_ Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“ finden Sie eine Auflistung aller bereitgestellten Unterlagen. Besonders möchten wir Sie nochmals auf die Datei „216_Im Vergabeverfahren vorzulegende Unterlagen“ aufmerksam machen, in der wir für Sie alle Unterlagen aufgeführt haben. Im Fall, dass Ihr Angebot in die engere Wahl kommt, können die dort aufgeführten Unterlagen, mit einer Frist von 6 Kalendertage nachgefordert werden. Sollten Sie beabsichtigen einen Nachunternehmer zu beauftragen, werden diese Nachweise auch von diesem gefordert. Daher empfehlen wir Ihnen, die Unterlagen stehts auf aktuellem Stand vorzuhalten, da bei nicht rechtzeitiger Vorlage Ihr Angebot ausgeschlossen werden muss.

  1. Elektronische Kommunikation/ Auskünfte

Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt in elektronischer Form über die E- Vergabeplattform und ist unter folgender URL im Internet erreichbar: rlp.vergabekommunal.de.

Die Bereitstellung der Auskünfte durch den Auftraggeber an die Bieter erfolgt in dem Projektraum der Vergabeplattform. Auf der Vergabeplattform registrierte Bieter werden über Auskünfte zu Bieteranfragen, sowie Änderungen im Vergabeverfahren und alle sonstigen Mitteilungen automatisch per E-Mail über die Vergabeplattform informiert. Daher empfehlen wir Ihnen eine kostenlose Registrierung auf der Plattform.

Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebots. Die Vollständigkeit und Aktualität der eigenen Unterlagen obliegen dem Bieter.

  1. Informationen zum Einsatz elektronischer Mittel

Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Seite 1 von 4

Bauleistungen). Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet. Aktuell sind folgende Internet-Browser zur Nutzung freigegeben: • Microsoft Internet Explorer ab Version 9 bzw. Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version • Mozilla Firefox in der jeweils aktuellen Version • Google Chrome in der jeweils aktuellen Version • Apple Safari ab Version 5

Weitere Erläuterungen zur Verschlüsselung Ihrer Angebote: Die elektronischen Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen werden mit Hilfe des Bietertools auf dem Rechner des Bieters (lokal) zusammengestellt, mit den entsprechenden Schlüsseln des Vergabeverfahrens Ende-zu- Ende verschlüsselt, mit den vorgegebenen Signaturinformationen versehen und in Form sogenannter OSCI-Nachrichten (über das OSCI-Protokoll) zu einem "Vermittler", dem sogenannten Intermediär, übertragen. Der "Vermittler" sorgt für eine sichere Aufbewahrung der verschlüsselten Angebote / Teilnahmeanträge vor Ablauf der entsprechenden Frist (z.B. Angebotsfrist), ergänzt die Meta-Informationen zum Angebot mit dem notwendigen Zeitstempeln und führt die erforderlichen Signaturprüfungen inkl. Quittungsmechanismen durch. Erst mit Ablauf der entsprechenden Frist und nach einem erfolgreichen 4-Augen-Login durch zwei berechtigte Nutzer der Vergabestelle holt die E-Vergabeplattform die Angebote / Teilnahmeanträge vom Intermediär ab und bringt die verschlüsselten Angebote / Teilnahmeanträge mit den korrespondierenden Schlüsseln zusammen, sodass die Angebote / Teilnahmeanträge in der E-Vergabeplattform entschlüsselt und zur weiteren Auswertung bereitgestellt werden.

  1. Form und Übermittlung der Angebote

a) Elektronische Angebote

Elektronische Angebote sind über die Vergabeplattform mit Hilfe eines Bietertools, welches kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, einzureichen. Das Bietertool ist eine Desktop- Anwendung, welche sich über Webstart-Technologie automatisch installiert, sofern der Prozess der Abgabe aus dem virtuellen Projektraum des Vergabeverfahrens heraus gestartet wurde. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung des Angebots sichergestellt.

Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java- Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u.U. administrative Rechte erforderlich.

Um Ihnen die elektronische Angebotsabgabe zu erleichtern, stehen Ihnen im Service & Support-Center der Fa. Cosinex viele Anleitungen, Dokumente und nützliche Videos zur Verfügung: https://support.cosinex.de/unternehmen/

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Ganz besonders interessant ist hier das „VMP Videotutorial 6:Bietertool“, in dem Sie sich Schritt für Schritt die elektronische Abgebotsabgabe anschauen können: https://www.youtube.com/watch?v=na-n1IkXS80

Für die elektronische Angebotsabgabe wird seitens des Auftraggebers mindestens das Signaturniveau der elektronischen Textform vorgegeben. Die Signierung des Angebots hat bei dieser Art des Signaturniveaus durch den Bieter auf der E-Vergabeplattform des Auftraggebers wie folgt zu erfolgen, nachdem die Befehlsfläche „Signaturvorgang starten“ bedient wurde:

  • Bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften ist in das sich öffnende Eingabefeld der Firmenname und die Rechtsform des Unternehmens einzutragen
  • Bei natürlichen Personen ist in das sich öffnende Eingabefeld der Vor- und Nachname der Person einzutragen, die das Angebot abgegeben hat.

Angebote die ein höheres Signaturniveau erfüllen, werden selbstverständlich ebenfalls akzeptiert.

Elektronische Angebote, die nicht über die Vergabeplattform eingereicht werden, sondern z.B. per Email oder Fax, müssen aus formellen Gründen ausgeschlossen werden.

b) Schriftliche Angebote

In diesem Verfahren sind keine schriftlichen Angebote zugelassen.

  1. Sonstige Bestimmungen

a. Geschäftsbedingungen des Bieters

Mit dem Angebot eingereichte eigene Geschäftsbedingungen (z.B. auf Rückseite des Anschreibens abgedruckte) werden nicht Vertragsbestandteil. Sie gelten als nicht abgegeben. Etwas andere gilt, wenn der Bieter explizit darauf verweist. In diesem Fall, ist der Bieter - bei einem Widerspruch zu den Vergabeunterlagen - auszuschließen.

b. Pläne und sonstige Unterlagen:

Es wird darauf hingewiesen, dass alle zur Ausführung und Abrechnung notwendigen Planunterlagen, Berechnungen, Texte, etc. ausschließlich digital über die Vergabeplattform bzw. später über einen Projektraum zur Verfügung gestellt werden. Eine Übergabe dieser Unterlagen in Papierform seitens der Vergabestelle, des Architekten, der eingeschalteten Fachplaner sowie durch alle sonstigen Projektbeteiligte, erfolgt nicht. Auch bei späteren Änderungen und/oder Aktualisierungen sowie Ergänzungen dieser Unterlagen erfolgt die Übergabe lediglich digital.

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  1. Bekämpfung illegaler Beschäftigung und ausbeuterischer Kinderarbeit

• Vertreterin/Vertreter der Auftraggeberin/des Auftraggebers sind jederzeit berechtigt, eine Liste der zurzeit auf der Baustelle beschäftigten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zu erstellen. Auf Verlangen hat die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer selbst diese Liste anzufertigen. • Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass die Identität ihrer/seiner Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter auf der Baustelle überprüft werden kann. • Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist berechtigt, die Liste, die der Bekämpfung der Schwarzarbeit dienen soll, den Institutionen zu übergeben, die in der Lage sind, die Rechtmäßigkeit der Beschäftigungsverhältnisse festzustellen. • Bei Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit kann die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer von weiteren Aufträgen ausgeschlossen werden. • Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ILO-Kernarbeitsnormen (§ 18 Abs. 1 TTG) bei der Ausführung des Auftrags zu beachten.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung