Errichtung einer Glastrennwandanlage für Rathausneubau und Bestandsumbau

Status
Offen
Angebotsfrist
20.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Pfullingen
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
18.09.2026
Bekanntmachungsnummer
643020-2026
Verfahrensnummer
04202cb5-74c6-4b1b-bffe-380fec1d3164
CPV-Codes
45421100 · Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Pfullingen beschafft die Errichtung einer Glastrennwandanlage im Rahmen des Neubaus eines Rathausergänzungsgebäudes und des Umbaus des historischen Rathausbestands. Das Projekt befindet sich in Pfullingen am Rand der historischen Altstadt und umfasst Eingriffe in das denkmalgeschützte Rathaus sowie umfangreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Angebote müssen bis zum 20. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Glastrennwandanlage

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Neubau Rathausergänzungsgebäude und Umbau Bestandsgebäude; Gewerk: Glastrennwandanlage

    Errichtung eines Rathausergänzungsgebäudes für die Stadtverwaltung Pfullingen, am Rande der historischen Altstadt. Das Ergänzungsgebäude schließt künftig unmittelbar an das bestehende, historische Rathaus an. Das Rathaus ist Kulturdenkmal. Für die Erschließung des neuen Anbaus sind auch Eingriffe in die Bausubstanz des Altbaus von 1685 und in den Anbau von 1905 notwendig. Es finden umfangreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Bestand statt. Dabei werden alle Bauteile instandgesetzt sowie die haustechnische Ausstattung erneuert. Arbeiten im Bestand bei laufendem Betrieb. Für das Gewerk Tischlerarbeiten Glastrennwand sind folgende Abeiten notwendig: - ca. 37 qm Glastrennwand, bestehend aus: - Vollwandelementen, 5 Stk. - Glaselementen, 8 Stk. - Glas-Türelementen, 3 Stk.

    Frist: 20.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zusätzlich gelten die Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV und §§ 123-125 GWB sowie die in dieser Bekanntmachung und sämtliche in den Vergabeunterlagen benannten Ausschlusskriterien. Bitte beachten Sie hierzu auch KEV 110.2 !

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LOT-0000 · Neubau Rathausergänzungsgebäude und Umbau Bestandsgebäude; Gewerk: Glastrennwandanlage

Preis
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Anforderungen

Zusätzlich gelten die Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV und §§ 123-125 GWB sowie die in dieser Bekanntmachung und sämtliche in den Vergabeunterlagen benannten Ausschlusskriterien. Bitte beachten Sie hierzu auch KEV 110.2 !

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