211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) Vergabestelle Datum der Versendung
| Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung mit Teilnah- mewettbewerb Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnah- mewettbewerb Freihändige Vergabe Internationale NATO-Ausschreibung | |
|---|---|
| Ablauf der Angebotsfrist Datum Uhrzeit | |
| Eröffnungstermin Datum Uhrzeit | |
| Ort | |
| Raum | |
| Bindefrist endet am |
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A)
Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Baumaßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 212 Teilnahmebedingungen (Ausgabe 2019) 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 227 Zuschlagskriterien 242 Instandhaltung
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214 Besondere Vertragsbedingungen 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 241 Abfall 244 Datenverarbeitung 246 Aufträge für Gaststreitkräfte 247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz 247 MIL Bauaufträge in militärisch genutzten Liegenschaften 625 NATO Infrastrukturbauten
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C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 213 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 124 Eigenerklärung zur Eignung 125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 224 Angebot Lohngleitklausel 233 Nachunternehmerleistungen 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Vertragsformular für Instandhaltung:
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung – Nachunternehmer/Unterauftragnehmer 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Na- men und für Rechnung
zu vergeben. Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung
zu vergeben. 2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform) in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schriftlich oder in Textform Stelle
Straße Fax PLZ/Ort E-Mail 3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
3.2 - frei -
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3.3 Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:
nicht nachgefordert.
3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) 5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. nicht zugelassen. 6 Nebenangebote 6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen) - ausgenom- 6.2 men Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
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7 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhal- tungsangeboten. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent ein- geräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen. 8 Zugelassene Angebotsabgabe Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Schriftlich
Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlosse- nem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für
| Maßnahmennummer: | Baumaßnahme: |
|---|---|
| Vergabenummer: | Leistung: |
„ zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
9 Nachprüfungsbehörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (§ 24 TVergG LSA):
Auf die in den §§ 19 - 22 TVergG LSA enthaltenen Regelungen wird hingewiesen.
10
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Wichtiger Hinweis für die Bieter zum neuen Bestbieterprinzip des § 8 TVergG LSA
- Die nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) und dem 1. Ab-
schnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) verpflichtend vor-
zulegenden Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter vorzulegen, dem nach
Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter). Um Verzö-
gerungen im Vergabeverfahren zu vermeiden, behält sich die Vergabestelle jedoch vor, parallel
zum Bestbieter auch die nachrangigen Bieter zur Vorlage der im vorherigen Satz genannten Er-
klärungen und Nachweise aufzufordern.
-
Die nach dem TVergG LSA und dem 1. Abschnitt der VOB/A verpflichtend vorzulegenden Er- klärungen und Nachweise müssen nach Aufforderung der Vergabestelle elektronisch in Text- form übermittelt werden. Die Vergabestelle wird hierfür eine Frist setzen, die mindestens drei und höchstens zehn Kalendertage beträgt.
-
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die dieser Ausschreibung zu Grunde liegenden Formu-
lare des VHB Bund noch nicht an die für Sachsen-Anhalt geltende Rechtslage angepasst wer-
den konnten. So verwenden die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblätter 124 und
212 noch Formulierungen, die dem Bestbieterprinzip des § 8 TVergG LSA widersprechen. Vor
die-sem Hintergrund bittet die Vergabestelle darum, die Formulierungen „Falls mein/unser
Angebot in die engere Wahl kommt,…“ und „Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl ge-
langt,…“ (Formblatt 124) zu ignorieren und stattdessen von folgender Formulierung auszugehen: „Falls mir/uns nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, …“. Hinsichtlich des Formblattes 212 bittet die Vergabestelle, davon auszugehen, dass es unter Ziffer 7.1 statt „Gelangt das Angebot in die engere Wahl,…“ heißen muss: „Soll auf das Angebot nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden,…“.
- Die im Vergabeverfahren konkret vorzulegenden Erklärungen und Nachweise werden im
Formblatt 216 benannt.
212 (Teilnahmebedingungen) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkei- ten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hin- zuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzel- ner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wer- tung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer an- zugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftrags- erteilung Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote 4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übri- gen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu be- schreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleis- tung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Ver- tragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Anga- ben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
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212 (Teilnahmebedingungen) 4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen.
5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zu- gelassen.
6 Nachunternehmen Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in sei- nem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen.
7 Eignung 7.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. er- gänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifi- sche Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigen- erklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnach- weise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ge- führt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachun- ternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann- ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Spra- che abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
7.2 Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der enge- ren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch gefor- derte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Be- scheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
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214 (Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer
Baumaßnahme
Leistung
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am . spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der KW ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am . innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan:
2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
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214 (Besondere Vertragsbedingungen) 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
3 Zahlung (§ 16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf Tage.
4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
- die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen „Abschlagszahlungs-/ gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Vorauszahlungsbürgschaft“
7 Technische Spezifikationen
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
8 Werbung
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
9 frei
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
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Anlage Weitere Besondere Vertragsbedingungen
10.1. Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 17 und 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA)
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf dessen Verlangen nach§ 17
TVergG LSA seine Entgeltabrechnungen sowie die Unterlagen über die Abführungvon Steuern
und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVergG LSAvorzulegen. Der
Auftragnehmer hat seine Arbeitnehmer auf die Möglichkeit solcherKontrollen hinzuweisen. Der
Auftragnehmer hat vollständige und prüffähige Unterlagen nach § 17 Abs. 1 Satz 2 TVergG
LSA über die eingesetzten Arbeitnehmer bereitzuhalten.
- Zur Sicherung der in § 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 genannten vergaberechtlichen
Hauptpflichten und der in § 12 Satz 2 und § 17 Satz 4 genannten vergaberechtlichen
Nebenpflichten des Auftragnehmers ist der öffentliche Auftraggeber berechtigt, gegen jeden
schuldhaften Verstoß Sanktionen nach den folgenden Maßgaben zu vereinbaren.Die
Sanktionen sind unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit nach Art und Umfang des Verstoßes
zu bemessen.
a) Verstöße gegen Nebenpflichten: Bei erstmaligem Verstoß gegen Nebenpflichten kann eine
Verwarnung erteilt oder eine Vertragsstrafe von bis zu 1 % des Auftragswertes verhängt
werden, sofern keine Nachbesserung innerhalb von 30 Tagen erfolgt.
b) Wiederholte Verstöße gegen Nebenpflichten: Bei wiederholtem Verstoß gegen
Nebenpflichten kann, sofern eine Nachbesserung innerhalb von 30 Tagen nicht erfolgt, eine
Vertragsstrafe von bis zu 3 % des Auftragswertes verhängt werden.
c) Verstöße gegen Hauptpflichten: Bei Verstößen gegen Hauptpflichten kann eine
Vertragsstrafe von bis zu 5 % des Auftragswertes verhängt werden; zusätzlich kann eine
fristlose Kündigung des Vertrages oder eine Auftragssperre von bis zu sechs Monaten
erfolgen.
d) Höchstgrenze der Vertragsstrafen:
Insgesamt darf die Summe aller Vertragsstrafen bei mehreren Verstößen 10 % des
Auftragswertes nicht überschreiten
- Der öffentliche Auftraggeber darf Maßnahmen nach Nummer 2 dieser Ergänzenden
Vertragsbedingungen unabhängig von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus anderem
Grunde sowie von der Geltendmachung sonstiger Ansprüche ergreifen
--------Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen-------
216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
| Vergabenummer | Datum | |
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Ergänzung der Aufforderung zur Angebotsabgabe Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
1 Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind
1.1 Formblätter
☒ Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☐ Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☐ 224 - Angebot Lohngleitklausel (wenn ein Änderungssatz angeboten wird; bei Abgabe mehrerer Haupt- angebote für jedes Hauptangebot, zu dem ein Änderungssatz angeboten wird) ☐ 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer ver- geben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen) ☐ 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgege- ben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) ☐ 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazi- täten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptange- bot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient) ☐ 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☐ Vertragsformular/e Instandhaltung (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☐ ☐
1.2 unternehmensbezogene Unterlagen
☐ Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung ☐ ☐
1.3 Leistungsbezogene Unterlagen
☒ Leistungsverzeichnis mit den Preisen ☐ Produktangaben in folgenden Positionen:
☐
1.4 sonstige Unterlagen
☐ Erfüllung von Mindestanforderungen, z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise ☐
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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen) 2 Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind
2.1 Formblätter
☐ 126 - Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ☐ 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen ☐ Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 ☐ ☐
2.2 unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen); nur vom Bestbieter
☐ Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben ☐ Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ge- gliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal ☐ Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer ☐ rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insol- venzplanes angegeben wurde) ☐ Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist ☐ Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Fi- nanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt ☐ Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz ☐ Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen ☐ ☐
2.3 leistungsbezogene Unterlagen
☐ Produktdatenblätter benannter Fabrikate ☐
2.4 sonstige Unterlagen
☐ Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder ver- schlossen) ☐ ☐
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241 (Abfall)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen
1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bie- ter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass − die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird, − bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfall- wirtschaftsbehörde vorliegt, − die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind, − die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können. 1.2 Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass − die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen, − die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirt- schaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungs- gemäßen Abfallentsorgung erteilt, − die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist bzw. − die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.
2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel).
2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie der anerkann- ten Regeln der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreis- laufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).
2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
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244 (Datenverarbeitung)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen
1 Bearbeitungsphasen Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen:
- Angebotsanforderung
- Angebotsabgabe
- Abrechnung.
2 Datenaustausch Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemein- samen Ausschusses Elektronik im Bauwesen – GAEB, Schnittstelle DA XML. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bau- abrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.
3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elekt- ronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwi- schen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungs- unterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
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213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) Name und Anschrift des Bieters Ort: (Firmenname lt. Handelsregister) Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: Registergericht: BImA-Nummer:
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer Baumaßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 224 Lohngleitklausel - Berechnung des Änderungssatzes 233 Nachunternehmerleistungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Nebenangebot(e)
Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124 Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
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213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetz- ten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefristfrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leis- tungsbeschreibung beträgt einincsl.c Uhml. Usamtzssattezuseteruer Euro
2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. In- standhaltungsvertrag2 beträgt einincsl.c Uhml. sUamtzssattezuseteruer Euro* *nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt
3 Anzahl der Nebenangebote St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote3 sowie auf die Preise für angeord- nete Leistungen, die auf Grundlage der Preisermittlung für die ver- tragliche Leistung zu bilden sind %
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikati- onsverzeichnis eingetragen unter Nummer:
Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer:
Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio Jahresbilanzsumme).4
7 Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausfüh- ren werde(n).
2 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. 3 Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot 4 Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemein- schaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.
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213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
8 Ich/Wir erkläre(n), dass
– ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnis- ses als alleinverbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Ange- botes sind. – ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu §3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. – ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungs- summe dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
- ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgeleg- te Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mittei- le/n.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen.
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124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem
Vergabeverfahren
Maßnahmennummer Vergabenummer
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Freihändige Vergabe Verhandlungsverfahren Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog
Baumaßnahme
Leistung
Bewerber Bieter Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft Nachunternehmer anderes Unternehmen
| Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen Euro betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Euro Unternehmen ausgeführten Leistungen Euro | Euro |
|---|---|
| Euro | |
| Euro |
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum1 vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
zutreffendes ankreuzen 1 Der längere Zeitraum ist maßgebend.
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124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Registereintragungen Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zu- schlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundes- amt für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
2 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist 3 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
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124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)4
4 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
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221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Zuschlag % | €/h |
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) | ||
| 1.5 | Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen) |
| 2 | Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuschläge in % auf | ||||||
| Lohn | Stoffkosten | Geräte- kosten | Sonstige Kos- ten | Nachunter- nehmer- leistungen | ||
| 2.1 | Baustellengemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn | |||||
| 2.3.1 | Gewinn | |||||
| 2.3.2 | betriebsbezogenes Wagnis1 | |||||
| 2.3.3 | leistungsbezogenes Wagnis2 | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis
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221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| 3. | Ermittlung der Angebotssumme | |||
|---|---|---|---|---|
| Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Her- stellungskosten € | Gesamt- zuschlä- ge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden | |||
| x | ||||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen 3 | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
3 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
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222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
| 1. | Angaben über den Verrechnungslohn | Lohn €/h |
|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | |
| 1.2 | Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne | |
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder | |
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) |
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
| 1.5 | Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) | €/h | v.H. | |
|---|---|---|---|---|
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) |
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
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222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Ermittlung der Angebotssumme | Betrag € | Gesamt € | Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2 | Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | % | € | ||||
| 2.1 | Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: | ||||||
| x | x | ||||||
| 2.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | x | |||||
| 2.3 | Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | x | |||||
| 2.4 | Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) | x | |||||
| 2.5 | Nachunternehmerleistungen 1 | x | |||||
| Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) | noch zu verteilen |
verteilen
| Zusammensetzung der Umlagesummen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Umlage gesamt (€) | Anteil BGK (€) | Anteil AGK (€) | Anteil W+G (€) | |
| 2.1 eigene Lohnkosten | ||||
| 2.2 Stoffkosten | ||||
| 2.3 Gerätekosten | ||||
| 2.4 Sonstige Kosten | ||||
| 2.5 Nachunternehmerleistungen |
2.5 Nachunternehmerleistungen
| 3 | Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.1 | Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind | |||||
| 3.1.1 | Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne | |||||
| Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages | ||||||
| Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x | ||||||
| 3.1.2 | Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. | |||||
| 3.1.3 | Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u.Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung | |||||
| 3.1.4 | An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. | |||||
| 3.1.5 | Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. | |||||
| Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) | ||||||
| 3.2 | Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) | |||||
| 3.3 | Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) | |||||
| 3.3.1. | Gewinn | |||||
| 3.3.2 | Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko) | |||||
| 3.3.3 | Leistungsbezogenes Wagnis ( mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis) | |||||
| Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) | ||||||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) |
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
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233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunter- nehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Mein/Unser Betrieb OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens ist auf die Leistung eingerichtet
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234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Bezeichnung der Bauleistung:
| Maßnahmennummer | Baumaßnahme |
|---|---|
| Vergabenummer | Leistung |
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der be- vollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegen- nahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Er- klärung abzugeben.
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