Datenschutz_V2024.pdf

Erneuerung eines Spielgeräts und Aufwertung eines Kinderspielplatzes

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 17:44 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe.metropoleruhr.de

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Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten

nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung

bei der Durchführung von Vergabeverfahren

  1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: 2. Beauftragter für den Datenschutz: Nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne SBO Servicebetriebe Oberhausen SBO Servicebetriebe Oberhausen Teilnahmewettbewerb jeweils ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer werden für die Dauer von drei Monaten über jeden so Eigenbetrieb der Stadt Oberhausen Eigenbetrieb der Stadt Oberhausen vergebenen Auftrag der Name des beauftragten Unternehmens oder der natürlichen Person bekanntgegeben. Vertreten durch die Betriebsleitung Datenschutzbeauftragter Anke Tannert/Florian Reeh Mario Könning Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums -EWR) findet derzeit nicht statt. Sofern eine Datenübermittlung in Drittstaaten erfolgt, werden wir Sie -sofern gesetzlich vorgegeben- informieren. Bahnhofstrasse 66 Bahnhofstrasse 66 46145 Oberhausen 46145 Oberhausen Weitere Empfänger personenbezogener Daten: Mitarbeiter*Innen der Vergabestelle, der örtlichen Rechnungsprüfung und Tel.: 0208 594 7000/-7100 Tel.: 0208 594 7002 der ausschreibenden Fachdienste der SBO Servicebetriebe Oberhausen oder ggfs. beauftragte fachliche Berater und/oder Fax: 0208 594 7140 Fax: 0208 594 7140 juristische Berater sowie bei geförderten Vergaben die zuständigen Beschäftigten der Stadt Oberhausen. E-Mail: anke.tannert@sbo.oberhausen.de E-Mail: sbo-datenschutz@sbo.oberhausen.de florian.reeh@sbo.oberhausen.de 5. Dauer der Speicherung

Personenbezogene Daten werden von der Vergabestelle gelöscht, wenn sie für die Durchführung oder dem Nachweis nicht 3. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten mehr benötigt werden und keine rechtlichen Aufbewahrungsfristen vorliegen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Lan- desdatenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen W (DSG NRW). 6. Betroffenenrechte

Die Verarbeitung (Art. 4 Nr. 2 DSGVO) personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung eines Vergabeverfahrens Diese Rechte ergeben sich Artikel 15 bis 18 DSGVO. (Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. C i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO und §§ 97 ff. Gesetz Recht auf Auskunft gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) sowie Korruptionsbe- Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. kämpfungsgesetz NRW). Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutref- Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht ma- fend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. chen, kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren aus- Recht auf Löschung geschlossen werden. Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s. a. Dauer der Speicherung). 4. Weitergabe von Daten an Dritte Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmit- oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: teln). Recht auf Widerspruch Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichte- Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der ten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Inte- schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen resse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens). wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Liefer- und Dienst- leistungen mit einem Gesamtwert über 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bzw. bei Bauleistungen ab einer Höhe von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Ein- 7. Widerrufsrecht tragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro bzw. 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbei- im Ermessen der Vergabestelle. tung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund Ihrer Einwilligung, einer Datenverarbeitung im öf- fentlichen Interesse und einer Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung erfolgt, Wider- Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatz- spruch einzulegen. steuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralre- Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir gister nach § 150a Gewerbeordnung an. können zwingende Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwie- gen, oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst gerichtet werden an: Nach § 134 GWB werden die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unterneh- SBO Servicebetriebe Oberhausen mens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Ange- Eigebetrieb der Stadt Oberhausen bots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informiert. Dies gilt auch für Bewer- Bahnhofstraße 66 ber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über 46145 Oberhausen die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Eine gleichlautende Bestimmung ist in § 62 Abs. 2 VgV Datenschutz / Herr Mario Könning jedoch auf Verlangen des Bewerbers/Bieters enthalten. Tel.: +49 208 594-7002 E-Mail: sbo-datenschutz@sbo.oberhausen.de Nach § 39 VgV wird spätestens 30 Tage nach Zuschlagserteilung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt. Hierin wird der Name des erfolg- reichen Bieters veröffentlicht.

Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merk- male und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.

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Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten

nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung

bei der Durchführung von Vergabeverfahren

  1. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre per- sonenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211 38424-0 Fax-Nr.: 0211 38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Perso- nen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) DSGVO nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfah- rens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist (§§ 3, 6 Unterschwellenvergabeordnung).

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