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NameundSitz
und derAuftraggeber
letztlichvertretendurch loopralumroFregnirühTrelartnez 422
(Mängelansprüchebürgschaft)
Bürgschaftsurkunde
DerAuftragnehmer
habenfolgendenVertraggeschlossen:
| Nr.desAuftragsschreibens/Vertrages | Datum |
|---|---|
| BezeichnungderLeistung |
mroF© Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche zu leisten. ErleistetdieSicherheitinFormdieserBürgschaft. DerBürge
NameundAnschrift
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jedenBetragbiszueinerGesamthöhevon
andenAuftraggeberzuzahlen.AufdieEinredenderVorausklagegemäß§771BGBwirdverzichtet.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischendem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichenZustimmungbindend.
GerichtsstandistderSitzderzurProzessvertretungdesAuftraggeberszuständigenStelle.
Ort,Datum
VHB–Bund–Ausgabe2017 Blatt1von1 224kcurdroV4lieTBHV-LF-ED-360-BHV €
Unterschrift(en)Bürge ed.hbmg-balmrof.www
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