26FEI88228_3.10_Erklärung Q-Sicherung Ausführ.Unterlagen.pdf

Erneuerung eines Durchlasses in Berg (Pfalz) durch Verrohrung ohne Gleissperrung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 16:32 (Europe/Berlin)

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Anlage 3.10

Erklärung Qualitätssicherung der Ausführungsunterlagen

Prüfbericht

Der Prüfbericht ist mit der erstellten Ausführungsunterlage ausgefüllt beim AG einzureichen. Eingereichte Planungen ohne Prüfbericht werden vom AG zurückgewiesen.

Aussagen zur Vertragskonformität

Auf dem Prüfbericht ist zwingend entweder zu bestätigen, dass die vorgelegten Ausführungsunterlagen keine Änderungen gegenüber dem Bauvertrag aufweisen. Ansonsten sind die Änderungen gegenüber dem Bauvertrag zwingend mit jedem Prüfbericht dem AG schriftlich anzuzeigen.

HINWEIS zur weiteren Vorgehensweise:

Falls im Vertrag nicht anders geregelt, hat spätestens 14 Tage nach Vergabe durch den AN an den AG die Benennung des Qualitätsprüfers für die Erstellung des Prüfberichts der Ausführungsunterlagen zu erfolgen. Dazu sind die folgenden Unterlagen ausgefüllt und mit bestätigten Referenzen dem AG vorzulegen.

Der AG behält sich vor, den Qualitätsprüfer bei nicht ausreichender Qualifizierung bzw. nicht vorgelegten Referenzen, abzulehnen und einen geeigneten zu fordern.

Anlage 3.10 Erklärung Qualitätssicherung der Ausführungsunterlagen Seite 1 von 5 Fachautor: Thomas Hanenberg, I.IFI-W-A 26FEI88228 Gültig ab: 14.03.2022

Prüfbericht Ist mit jedem Ausführungsplansatz ausgefüllt einzureichen.

Prüfbericht-Nr. vom Büro:

Telefon Telefax

@

Bauvorhaben:Durchlasserneuerung Berg (Pfalz)
Vertragsnummer:
Bauort:km: der DB-Strecke:
Auftraggeber der Prüfung:
Ersteller der Planunterlagen:
Vorgelegte Planunterlagen:
Geprüfte Planunterlagen:
Fachbereich / Gewerk

Dieser Prüfbericht besteht aus Seiten.

(Unterschrift interner Qualitätsprüfer AN) (Unterschrift Projektleiter des AN)

Verteiler: AG (vertragsabwickelnde Stelle) AN

Anlage 3.10 Erklärung Qualitätssicherung der Ausführungsunterlagen Seite 2 von 5 Fachautor: Thomas Hanenberg, I.IFI-W-A 26FEI88228 Gültig ab: 14.03.2022

Der interne Qualitätsprüfer bestätigt, dass insbesondere Folgendes bei der Bearbeitung der Planung beachtet und berücksichtigt wurde:

 die Maßgaben der dem Bauvertrag zugrundeliegenden Ausschreibungsunterlagen (Text und Pläne) einschließlich der Auflagen im Rahmen der Genehmigung wurden vollständig eingearbeitet  alle Auflagen der öffentlich-rechtlichen Genehmigung sind vollständig eingearbeitet (soweit zutreffend)  (soweit zutreffend) alle Auflagen aus UIG und ZIE wurden beachtet  das vertraglich geschuldete Leistungsbild wurde vollständig erbracht. Dies wurde im Rahmen einer internen Qualitätsprüfung nach dem 4-Augen-Prinzip geprüft und zwar hinsichtlich:

  • des Leistungsumfanges (Vollständigkeit der Planung)

  • der Qualität der Planung (Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik / Regelwerk, Passfähigkeit mit korrespondierenden Gewerken (Schnittstellen),  die für die vorliegende Planung relevanten betrieblichen Randbedingungen wurden eingehalten


Aussage zur Vertragskonformität

keine Änderung zum Vertrag

Änderungen der übergebenen Planung gegenüber dem Bauvertrag

„Änderungen sind positionsbezogen hinsichtlich des Leistungsverzeichnis aufzustellen und diesem Prüfbericht zwingend mit Begründung beizulegen“

(Unterschrift interner Qualitätsprüfer AN) (Unterschrift Projektleiter des AN)

Anlage 3.10 Erklärung Qualitätssicherung der Ausführungsunterlagen Seite 3 von 5 Fachautor: Thomas Hanenberg, I.IFI-W-A 26FEI88228 Gültig ab: 14.03.2022

Anlage 1 zur Anlage 3.10

Interner Qualitätsprüfer

Beruflicher Werdegang Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass der interne Qualitätsprüfer für die jeweilige Baumaßnahme über die erforderliche Sachkunde verfügt (4-Augenprinzip in der Planung):

  • Berechtigung, den akademischen Grad „Ingenieur“, „Diplom-Ingenieur“, „Bachelor“, „Master“ oder „Architekt“ bzw. über einen vergleichbaren Abschluss eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union zu tragen
  • Nachweis von mindestens 3-jährige Planungstätigkeit als Planer für das zu prüfende Fachgebiet
  • Zusätzlich für die Ausrüstungstechnik: Nachweis von Aus– und Weiterbildungen in den im Projekt zu planenden und bei der DB AG angewendeten Techniken (Bauformen / Bauarten).

Der AG behält sich vor, den angebotenen Qualitätsprüfer, bei nicht ausreichender Qualifikation, abzulehnen und einen geeigneten zu fordern.

Angaben zur Person:

Name:
Vorname:
Firmenzugehörigkeit seit:

Ausbildung:

Studium an einer:

technischen Fachhochschule technischen Hochschule

in der Fachrichtung:

Architektur Bauingenieurwesen

Jahr des Abschlusses: Grad des Abschlusses:

Vertiefungsrichtung/ Spezialisierung:

max. Berufserfahrung in einem der nachfolgend ausgewählten Fachgebiete: Jahre

Der Mitarbeiter hat umfangreiche Kenntnisse in der Planung von:

Verkehrsanlagen ....................................................................................................................

Konstruktiven Ingenieurbauten ............................................................................................

Gebäuden ..............................................................................................................................

Tragwerksplanungen .............................................................................................................

Sonstiges (bitte erläutern) .....................................................................................................

(z. B. Bahntechn. Ausrüstung (50Hz, Telekom, LST, S-Bahnstrom))

Anlage 3.10 Erklärung Qualitätssicherung der Ausführungsunterlagen Seite 4 von 5 Fachautor: Thomas Hanenberg, I.IFI-W-A 26FEI88228 Gültig ab: 14.03.2022

Ergänzende Ausbildung Der Planer hat in den letzten 3 Jahren an folgenden ergänzenden Aus-/ Weiterbildungen erfolgreich teilgenommen:

Art der Aus-/Weiterbildung Ort / ausbildende Stelle Zeitraum

(Ort, Datum) (Unterschrift des AN)

Anlage 3.10 Erklärung Qualitätssicherung der Ausführungsunterlagen Seite 5 von 5 Fachautor: Thomas Hanenberg, I.IFI-W-A 26FEI88228 Gültig ab: 14.03.2022

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