Angebotserklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft für einen Bauvertrag
Vergabevorgangsnummer 26FEI88228 Bezeichnung: Durchlasserneuerung Berg (Pfalz)
(Firma und Betriebssitz des Bieters)
Deutsche Bahn AG Beschaffung Infrastruktur FE.EI 74 Poststraße 3 76137 Karlsruhe
(Anschrift der beschaffenden Stelle)
ABSCHNITT A: Erklärungen zur Eignung
- Verbundenheit mit Ingenieurbüros
Wir teilen mit, ob und in wieweit wir mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Or- ganen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) sind oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Beteiligte(s) Ingenieurbüro(s):
- Ing. Büro Kaplan/ Ploching
- Umweltplanung Kunz Galaplan
- IBJ Ingenieurgesellschaft mbH
Art der Verbundenheit: keine zu Nummer
wirtschaftlich zu Nummer
gesellschaftsrechtlich / verwandtschaftlich zu Nummer
208.1213V24 Angebotserklärung zum Bauvertrag Seite 1 Fachautor: FE.EI 76 | Dirk Petershofer | Tel.: 9481-4719 Gültig ab: 01.06.2026
- Eigenerklärung zum Verhaltenskodex für Geschäftspartner
Wird keine der drei nachfolgenden Möglichkeiten ausgewählt, wird das Angebot bereits deswegen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Wir erklären, dass das Unternehmen / die Bietergemeinschaft den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/kon- zernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) im Rahmen sämtlicher Ge- schäftsbeziehungen (einschließlich der in diesem Zusammenhang bestehenden Verträge) mit dem Auftraggeber oder einem mit diesem im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen (ge- meinsam: die DB-Unternehmen) einzuhalten. Im Falle eines Verstoßes durch den Auftragnehmer be- halten sich die DB-Unternehmen die in Ziffer 5 des DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner be- zeichneten Konsequenzen vor. oder
die aktuelle Fassung des Verhaltenskodex des Bundesverbandes für Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) (CoC-BME) (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initia- tive) oder des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland e.V. (VDB) (https://bahnindust- rie.info/de/der-vdb/unternehmensethik) )mit Kommentar zum Code of Conduct (CoC-VDB) im Rah- men sämtlicher Geschäftsbeziehungen (einschließlich der in diesem Zusammenhang bestehenden Verträge) mit dem Auftraggeber oder einem mit diesem im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen (gemeinsam: die DB-Unternehmen) einzuhalten. Aus diesem Kodex und dessen Einhal- tung können und werden keinerlei Pflichten für die DB-Unternehmen begründet und werden von die- sen auch nicht akzeptiert. Die DB-Unternehmen verzichten dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus bestehenden Verträgen oder auf sonstige Rechte. Im Falle eines Verstoßes durch den Auf- tragnehmer behalten sich die DB-Unternehmen vor, Schadenersatz zu verlangen und sonstige, ihnen zustehenden Rechte geltend zu machen, sowie, im Falle eines erheblichen Verstoßes, die Geschäfts- beziehung (einschließlich der in diesem Zusammenhang bestehenden Verträge) aus wichtigem Grund fristlos zu beenden. Im Falle einer Änderung des Kodex wird die Neufassung im Rahmen der Ge- schäftsbeziehung nur mit schriftlicher Vereinbarung der Parteien wirksam. oder
einen eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) hat, der mit dem DB Verhaltensko- dex für Geschäftspartner im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für das Unternehmen festlegt und sich hiermit verpflichtet, den eigenen Verhaltenskodex im Rahmen sämtlicher Geschäfts- beziehungen (einschließlich der in diesem Zusammenhang bestehenden Verträge) mit dem Auftrag- geber oder einem mit diesem im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen (gemein- sam: die DB-Unternehmen) einzuhalten. Aus dem eigenen Verhaltenskodex und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für die DB-Unternehmen begründet und werden von diesen auch nicht akzeptiert. Die DB-Unternehmen verzichten dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus bestehenden Verträgen oder auf sonstige Rechte. Im Falle eines Verstoßes durch den Auftrag- nehmer behalten sich die DB-Unternehmen vor, Schadenersatz zu verlangen und sonstige, ihnen zu- stehenden Rechte geltend zu machen, sowie, im Falle eines erheblichen Verstoßes, die Geschäftsbe- ziehung (einschließlich der in diesem Zusammenhang bestehenden Verträge) aus wichtigem Grund fristlos zu beenden. Im Falle einer Änderung des eigenen Verhaltenskodex wird die Neufassung im Rahmen der Geschäftsbeziehung nur mit schriftlicher Vereinbarung der Parteien wirksam. Uns ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Grundsätze und Anforderungen aus dem vereinbarten Verhal- tenskodex im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten und an Nachunter- nehmer und Zulieferer zu kommunizieren sowie deren Einhaltung zu unterstützen. Sollte der Auftrag- nehmer einer Risikogruppe gemäß dem Merkblatt Lieferanten Risikogruppe angehören (https://www.deutschebahn.com/re- source/blob/4137590/c904549f0ef3e2b7de2ba982adcd915e/Merkblatt-Lieferanten-Risikogruppe- data.pdf) oder ein konkret begründeter Verdacht der Nichteinhaltung der beschriebenen Grundsätze und Anforderungen vorliegen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, angekündigt Überprüfungen
Seite 2 26FEI88228 Gültig ab: 01.06.2026
beim Auftragnehmer durch eigene Mitarbeiter oder durch unabhängige Dritte durchzuführen. Der Auf- tragnehmer vereinbart mit Nachunternehmern und Zulieferern, dass der Auftraggeber diese Überprü- fungen in den genannten Fällen auch bei ihnen durchführen kann. Sämtliche Überprüfungen in den Ge- schäftsräumen des Auftragnehmers, der Nachunternehmer bzw. Zulieferer erfolgen – soweit erforderlich – in Abstimmung mit diesen und im Rahmen des jeweils geltenden Rechts. So sind insbesondere deren Geheimhaltungsinteressen zu berücksichtigen.
Im Falle eines Audits zur Überprüfung der Nachhaltigkeitsstandards trägt der Auftragnehmer die anfal- lenden Kosten, es sei denn, es konnte kein Verstoß gegen die im vereinbarten Verhaltenskodex für Ge- schäftspartner genannten Grundsätze und Anforderungen festgestellt werden. Dem Auftragnehmer wer- den die Auditergebnisse übermittelt.
- Bahnspezifische und unternehmensbezogene Eigenerklärung
3.1 Wir sind nicht von der DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden.
3.2 Wir erklären, dass das Unternehmen keine schwere Verfehlung folgende schwere Verfehlung
begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
3.3 Wir erklären, dass wir
keine Kenntnis folgende Kenntnis
davon haben, dass
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verur- teilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
3.4 Wir erklären, dass für das Unternehmen im Gewerbezentralregister keine Eintragung nachfolgende Eintragung(en)
verzeichnet ist / sind. Darüber hinaus erklären wir, dass derzeit kein Verfahren nachfolgende(s) Verfahren
anhängig ist / sind oder war(en), das / die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann / können.
Seite 3 26FEI88228 Gültig ab: 01.06.2026
3.5 Kartellrechtliche Compliance und Korruptionsprävention a) Wir erklären, dass wir in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben. Unzuläs- sige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissi- ons-, Mengen-, Quoten-, Gebiets-, und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbe- werbs bezwecken oder bewirken können. b) Wir erklären, dass wir uns zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionspräven- tion bekennen und sichergestellt haben, dass sich unsere Unternehmensführung der Bedeu- tung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zu- kommt.
3.6. Wir erklären, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessions- vertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unter- nehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
3.7 Wir erklären, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
3.8 Einhaltung von Sanktionen und Embargos
a) Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer na- tionaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unter- nehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Wir versichern, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfül- len.
c) Wir versichern,
- dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Or- ganisation oder Einrichtung ist,
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Ein- richtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln bzw. handelt.
d) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein wer- den, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eig- nungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Seite 4 26FEI88228 Gültig ab: 01.06.2026
4.1 Eigenerklärung zum Nachweis der unternehmens- und leistungsbezogenen Eignung
4.1 Gemäß den Anforderungen aus der Bekanntmachung bzgl. der unternehmensbezogenen Eignung, sofern diese durch vorliegen einer PQ-Bahn, PQ-VOB oder Eigenerklärung ersetzt werden können, erklären wir:
Wir sind im Besitz einer PQ-Bahn Wir sind im Besitz einer PQ-VOB (Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)), mit folgender(n) Nummer(n):
Wir werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforde- rungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorlegen.
Wir erklären alle in der Bekanntmachung bzgl. der unternehmenbezogenen Eignung geforder- ten Anforderungen zu erfüllen.
Wir werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforde- rungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorlegen.
4.2 Gemäß den Anforderungen aus der Bekanntmachung bzgl. der leistungsbezogenen Eignung erklären wir über die geforderte Eignung zu verfügen und weisen diese wie folgt nach: Wir sind im Besitz der entsprechenden PQ-Bahn Wir sind im Besitz der entsprechenden PQ-VOB (Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)) mit folgender(n) Nummer(n):
Wir werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforde- rungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorlegen.
Wir verfügen weder über eine PQ-Bahn noch über eine PQ-VOB und werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorlegen.
Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
Wir werden diese Erklärungen im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunter- nehmer vor dessen Beauftragung einholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufge- fordert vorlegen. Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann.
Diese Erklärungen gelten bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Hinweis: Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Seite 5 26FEI88228 Gültig ab: 01.06.2026
Präqualifikation
„Wir erklären, dass wir
alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werden.
die Leistungen, die nicht in der Anlage 2.7.1 Nachunternehmerverzeichnis aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werden.“
Wir erklären, sofern wir nicht selbst über die gemäß in Anlage 2.1 (Besondere Vertragsbedingungen) geforder- ten Präqualifikationen verfügen, in Anlage 2.7.1 (Nachunternehmerverzeichnis) die erforderlichen Angaben zu ausreichend präqualifizierten Nachunternehmern gemacht zu haben.
Seite 6 26FEI88228 Gültig ab: 01.06.2026
ABSCHNITT B: Angebot zur ausgeschriebenen Leistung
- Allgemeine Erklärung zum Angebot
1.1 Bewerbungsbedingungen Die Bewerbungsbedingungen Bau für die Vergabe haben wir beachtet.
1.2 Bindefrist An dieses Angebot und die jeweils als Anlage 2.4./2.4.1 ff eingereichten Nebenangebote halten wir uns bis zum 23.10.2026 gebunden.
1.3 Anlagen zur Angebotserklärung
Dieser Angebotserklärung sind die gemäß „Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen“ mit Angebot einzu- reichenden Anlagen sowie die auf Grund unseres Angebots zusätzlich erforderlichen Anlagen beigefügt.
1.4 Leistungsverzeichnis
Sind für die Beschreibung Leistungsverzeichnis-Kurztexte und Leistungsverzeichnis-Bieterangaben ver- wendet, dann gelten für den Inhalt unseres Angebots der vom Auftraggeber verfasste gesamte Inhalt des zugehörigen, uns übermittelten Leistungsverzeichnis-Langtextes und unsere ergänzenden Angaben im Leistungsverzeichnis-Bieterangaben. Im Falle eines Änderungsvorschlags, Nebenangebots gilt dies, soweit sich aus unserer Leistungsbeschreibung zum Änderungsvorschlag, Nebenangebot und aus unserer Erklä- rung in Anlage 2.4 dieses Vordrucks nichts anderes ergibt. Auf dieser Grundlage haben wir die angegebe- nen Preise ermittelt.
1.5 Erklärung zu Fabrikatsangaben Soweit in der Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" enthalten ist und wir ein Fabrikat gleichwertiger Art nicht einge- tragen haben, erklären wir, dass wir das in der Leistungsbeschreibung durch den AG genannte Fabrikat angeboten haben.
- Angebot
2.1 Vergütung (§ 4 Bauvertrag)
2.1.1 Die angebotene Vergütung beträgt € (Angebotssumme, netto)
Bei losweiser Vergabe beträgt die Vergütung (Angebotssumme, netto) für:
€
€
€
€
2.1.2 Wir gewähren auf alle Einheitspreise folgende Preisnachlässe ohne Bedingung:
Seite 7 26FEI88228 Gültig ab: 01.06.2026
2.1.3 Änderungsvorschläge / Nebenangebote
Wir haben Änderungsvorschläge/Nebenangebote auf besonderer Anlage gemacht und deutlich gekennzeichnet. Für jedes Nebenangebot haben wir jeweils die Anlage 2.4 / 2.4.1 ausgefüllt und die Mindestanforderungen gemäß den Bewerbungsbedingungen berücksichtigt.
- Arbeitsgemeinschaften (§ 17 Bauvertrag)
Wir geben das Angebot als Bietergemeinschaft mit folgenden Mitgliedern ab:
Das Gemeinschaftsmitglied
ist von den Gemeinschaftsmitgliedern bevollmächtigt, die Gemeinschaft gegenüber dem AG beim Ab- schluss und bei der Durchführung des Vertrags in vollem Umfang zu vertreten.
ABSCHNITT C: Schlusserklärung
Die vorstehenden Erklärungen / Mitteilungen gelten bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Gemein- schaftsmitglied.
Wir sind uns bewusst, dass hier und im Angebot fahrlässig oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärungen von uns
- den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben kann
- nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen kann.
Mit Abgabe des Angebots bestätigen wir die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.
Seite 8 26FEI88228 Gültig ab: 01.06.2026