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Arbeitshilfe zur Ril 804.5101
Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und
Vergussmörtel
Die Arbeitshilfe zur Ril 804.5101 bezieht sich auf die Verwendbarkeit von Produkten gemäß DAfStb- Richtlinie „Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel" (2019) als Unterguss von Eisenbahnbrückenlagern.
Arbeitshilfe zur Ril 804.5101 gültig ab: 01.08.2023 Fachautor: I.NAI 421; Michael Liebelt, Tel: (089) 1308 – 6682
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Arbeitshilfe zur Ril 804.5101 – Brückenlager - Technische Seite 1 von 11 Baubestimmungen für Bauteile von Eisenbahnbrückenla- gern
Grundsätzliches
(1) Die Verfügung zur „Verwendbarkeit von Produkten gemäß Verfügung zur DAfStb-Richtlinie "Herstellung und Verwendung von ze- Verwendbarkeit mentgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel" von Produkten (2019) [1] als Unterguss von Eisenbahnbrückenlagern im Anwendungsbereich der Eisenbahnen des Bundes" wurde vom EBA erarbeitet und mit dem Geschäftszeichen 213.3- 213irsn/003-2110#002-(Vergussbetone) [2] erlassen. (2) Die Verfügung ist unverzüglich bei der Verwendung von Ausgangssitua- Vergussbetonen und -mörteln im Zusammenhang mit Brü- tion ckenlagern im Bereich der DB Netz AG zu beachten und umzusetzen. Für aktuelle Projekte wird die Verfügung um weitere Regelungen ergänzt. (3) Auslöser für diese Verfügung waren Projekte, bei denen aufgrund von terminlich kritischen Sperrpausen soge- nannte Schnellvergüsse, die nach wenigen Stunden hohe Frühfestigkeiten erreichen, verwendet wurden. Maßgebli- che Herstellerangaben im Zusammenhang mit der Verar- beitbarkeit und der Ausführung ließen sich durch eigene Untersuchungen nicht bestätigen und müssen daher aus Sicht der DB Netz AG teilweise als unzutreffend eingestuft werden. (4) Obwohl die genannten Schnellvergüsse teilweise nach DAfStb-Richtlinie "Herstellung und Verwendung von ze- mentgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel" [1] zugelassen sind, konnte die Mindestverarbeitbarkeitszeit von 30 Minuten in den genannten Untersuchungen nicht be- stätigt werden. Teilweise wurden Verarbeitbarkeitszeiten von deutlich weniger als 30 Minuten gemessen. (5) Das Erreichen der Anforderungen nach [1] muss unter Baustellenbedingungen daher teilweise als nicht gegeben angesehen werden, so dass eine ordnungsgemäße Aus- führung von Sockeln ohne besondere Kenntnis nicht ge- währleistet werden kann. (6) Die Mischungen zeichnen sich durch eine deutlich schnel- lere Festigkeitsentwicklung aus. Die die daraus resultieren Eigenschaftsänderungen im Hinblick auf die Verarbeitbar- keitszeiten wurden nicht ausreichend überprüft und die da- mit verbundenen Risiken nicht als gesonderte Hinweise auf den Datenblättern und Gebinden angegeben.
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(7) In einem aktuellen Projekt wurden in begleitenden Untersu- chungen zu o. g. Baustoffen u. a. folgende Abweichungen festgestellt:
• Die Verarbeitbarkeitszeiten für den Temperaturbereich T = 5 - 30°C (alle Komponenten vor dem Mischen auf 5 - 30°C vorgewärmt) liegen zum Teil erheblich unter den auf den Gebinden angegebenen Werten von 30 min.
Eine Fehleinschätzung hinsichtlich der Verarbeitbarkeitszeit kann dazu führen, dass ein ordnungsgemäßer Verguss bei vorzeitigem Ansteifen des Materials nicht mehr möglich ist.
• Die schnelle Festigkeitsentwicklung hat noch andere Fol- gen, so muss zum Beispiel die Frage der Mindestbeweh- rung und die Frage der Nachbehandlung zur Vermeidung von frühzeitigen Rissen neu geklärt werden.
• Im Hinblick auf den Bauablauf führt die Frühfestigkeit dazu, dass die Transportsicherungen vorzeitig gelöst werden müssen. Bei Unkenntnis der Materialeigenschaften kann dies zu Schäden führen.
• Die in der DAfStb-Richtlinie „Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel“ [1] angegebenen Quelleigenschaften wurden teilweise nicht erfüllt.
Ergänzende Regelungen
(1) Es sind mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf Vorversuche (Simulation eines Vergusses eines repräsentativen Lagers unter Baustellebedingungen an einem Ersatzprüfkörper Ergänzende durch die ausführenden Firmen in Verbindung mit der Regelungen Überprüfung der Frischmörteleigenschaften durch den Fremdüberwacher) unter Einschaltung einer Fremdüberwa- chung durchzuführen, bei denen die tatsächliche Baustel- lensituation nachgestellt wird und die Eignung des Materi- als für den untersuchten Anwendungsfall nachgewiesen werden muss. Dabei sind insbesondere auch die bisher nicht im ausrei- chenden Maße angegebenen Zusammenhänge zwischen Wassermenge/ Frischmörteltemperatur/ Bauteiltemperatur/ Lufttemperatur/ Maschinentemperatur/ Ausbreitmaß/ Sedi- mentationsstabilität zu überprüfen.
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(2) Der letzte Vergussvorgang muss mit ausreichender Rest- spalthöhe kontinuierlich in einem Zug erfolgen. Zu geringe Restspalthöhen können bei gleichzeitig ansteifendem Ma- terial bedeuten, dass der Vergussbeton bzw. -mörtel nicht mehr vollflächig unter bspw. eine Ankerplatte eingebracht werden kann. (3) Die Lagerungsbedingungen der zementgebundenen Ver- gussbetone und Vergussmörtel aus den Datenblättern der Hersteller sind zu beachten. Gebinde mit Vergussbeton und Vergussmörtel, welche Frost ausgesetzt waren, dürfen nicht weiterverwendet werden, da sich die Eigenschaften der Produkte verändern. (4) Für die Sockel ist der Nachweis der Rissbreitenbeschrän- kung gemäß DIN EN 1992-2, Kapitel 7.3 (inklusive NA) (wk = 0,2 mm) zu führen. Als Wert der Betonzugfestigkeit fct,eff ist mindestens 3,2 MPa anzusetzen. (5) Die Ergebnisse aus den Vorversuchen und die Erfahrungen bei der tatsächlichen baulichen Umsetzung sind der DB Netz AG; I.NAI 421 mitzuteilen. (6) Die Checklisten [A2] ist durch die Projektleitung auszufüllen und dem Infrastruktureigentümer zu übergeben.
Quellen: [1] DAfStb-Richtlinie „Herstellung und Verwendung von ze- mentgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel“ (Aus- gabe 2019) [2] Verwendbarkeit von Produkten gemäß DAfStb-Richtlinie „Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel“ (2019“ als Unterguss von Eisenbahnbrückenlagern im Anwendungsbereich der Eisenbahnen des Bundes Geschäftszeichen 213.3-213irsn/003-2110#002-(Verguss- betone) (Ausgabe 27.02.2023)
Anlagen: [A1] Verwendbarkeit von Produkten gemäß DAfStb-Richtlinie „Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel“ (2019)“ als Unterguss von Eisenbahnbrückenlagern im Anwendungsbereich der Eisenbahnen des Bundes Geschäftszeichen 213.3-213irsn/003-2110#002-(Verguss- betone)
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[A2] Checkliste Verwendung von Brückenlagern gemäß Ril 804.5101 und Checkliste Verwendung von Vergussbeto- nen und -mörtel
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Verwendung von Brückenlagern gemäß Ril 804.5101
1. Allgemeine Angaben
| Projektbezeichnung: | Projektleiter (inkl. Tel.) | Ausführende Firma (inkl. Tel.) |
|---|---|---|
| Strecke | Kilometer |
2. Projektinformationen
3. Erfüllung ergänzender Regelungen
| Regelung | Erfüllung | Datum, Unterschrift |
|---|---|---|
| Alle Brückenlager müssen grundsätzlich unter Betrieb auswechselbar sein. | ||
| Das Lagerungskonzept entspricht den Vorgaben der Ril 804.5101. | ||
| Es liegt ein geprüfter und Lagerungsplan vor. Der Lagerungsplan wurde durch den BVB frei gegeben. | ||
| Es liegt ein geprüfter Lagerversetzplan vor. Der Lagerversetzplan wurde durch den BVB frei gegeben. | ||
| Es liegt ein geprüftes Lagerwechselkonzept vor. Das Lagerwechselkonzept wurde durch den BVB frei gegeben. | ||
| Die Fertigungsunterlagen (Werkstattpläne) des Lagerherstellers liegen geprüft vor und wurden durch den Bauvorlageberechtigten frei gegeben. | ||
| Die Lager wurden durch die QS der DB AG einer Fertigungsüberwachung unterzogen. Der abgeschlossene Fertigungsüberwachungsbericht |
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| der QS der DB AG liegt ohne Auflagen vor. | ||
|---|---|---|
| Einbau der Lager durch den Lagerhersteller | ||
| Gibt es Abweichungen zu den Festlegungen der Ril 804.5101? |
Für die gesamthafte Einhaltung der Regelungen aus der Ril 804.5101 zeichnet hier der Projektleiter verantwortlich:
Ort, Datum Firma, OE, Name, Unterschrift
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Verwendung von Vergussbetonen und -mörtel
1. Allgemeine Angaben
| Projektbezeichnung: | Projektleiter (inkl. Tel.) | Ausführende Firma (inkl. Tel.) |
|---|---|---|
| Strecke | Kilometer |
2. Projektinformationen
Material: Bauteil:
3. Erfüllung ergänzender Regelungen
| Regelung | Erfüllung | Datum, Unterschrift |
|---|---|---|
| Vorversuch eines repräsentativen Lagers unter Baustellenbedingungen | ||
| Letzter Verguss in einem Zug durchgeführt | ||
| Lagerungsbedingungen der Materialien laut Datenblätter der Hersteller eingehalten | ||
| Nachweis der Rissbreitenbeschränkung gemäß DIN EN 1992-2, Kapitel 7.3 (inkl. NA) (wk = 0,2mm) für den Sockel. Betonzugfestigkeit fct,eff mindestens 3,2 MPa | ||
| Vorlage der Ergebnisse aus den Vorversuchen an DB Netz AG, I.NAI 421 |
Für die gesamthafte Einhaltung der ergänzenden Regelungen zu Vergussbetonen und -mörteln sowie dem EBA-Schreiben 213.3-213irsn/003-2110#002-(Vergussbetone) zeichnet hier der Projektleiter verantwortlich:
Ort, Datum Firma, OE, Name, Unterschrift