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Passus „Versicherung"
DVA Kombinierte Bauleistungs-, Montage- und
Haftpflichtversicherung®
Der Auftraggeber (Versicherungsnehmer) hat für alle an der Planung und Bauausführung Beteiligten (Mitversicherte) eine kombinierte Bauleistungs-, Montage- und Haftpflichtver- sicherung unter Einbezug seines eigenen Interesses abgeschlossen. Es gilt der Wortlaut des Versicherungsvertrages. Bei Projekten größer EUR 70 Mio. wird vor Baubeginn ein geson- derter Hauptversicherungsvertrag abgeschlossen, der Versicherungsumfang kann sich hierdurch ändern. In diesem Fall erfolgt ein entsprechender Hinweis.
Zu den wesentlichen Eckdaten des Versicherungsvertrags erhält der Auftragnehmer ein Merkblatt.
Die Prämie, einschließlich der jeweils gültigen Versicherungssteuer, wird durch den Auf- traggeber gezahlt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Prämien für weitere Versiche- rungen, deren Deckung dieser vom Auftraggeber beigestellten Deckung entspricht (Dop- pelversicherung), nicht vergütet werden. Der Bieter / Auftragnehmer versichert, dass Prä- mien für derartige Versicherungen in seinem Angebot nicht einkalkuliert sind.
DVA, Abteilung Bauprojekte, 61348 Bad Homburg, Marienbader Platz 1 / 10117 Berlin, Taubenstraße 26 Telefon +49 6172 4868-656, E-Mail: tvk@dva.net