0.3.1-Anlage 1 Mindestanforderung Nebenangebote.pdf

Erneuerung der Eisenbahnüberführung Deffernikbrücke

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 06:02 (Europe/Berlin)

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Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen 24FEI76261

Änderungsvorschläge/Nebenangebote: Projektspezifische Regelungen

Zusätzlich zu den Regelungen in Ziffer 8 der Bewerbungsbedingungen ist bei der Abgabe von Änderungsvorschlägen/Nebenangeboten (im Folgenden nur Nebenangebote) zwingend zu berücksichtigen:

  1. Nebenangebote sind nur zulässig, wenn folgende Mindestanforderungen eingehalten werden:

a. Das Nebenangebot darf nicht zu Funktionalitätseinschränkungen oder erhöhten Kosten während der Nutzungsdauer führen (z. B. durch höheren Verschleiß oder erhöhtem Instandhaltungsaufwand).

b. Das Nebenangebot darf in der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung des Projekts nicht zu Mehrkosten für den Auftraggeber führen, welche die angebotenen preislichen Vorteile kompensieren.

c. Das Nebenangebot muss den Vorgaben der öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (z. B. Planfeststellung) entsprechen.

d. Das Nebenangebot darf nicht zusätzlichen Flächenbedarf zur Folge haben, der durch den Auftraggeber abzudecken ist.

e. entfällt

f. Das Nebenangebot muss innerhalb der gemäß Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung stehenden Sperrpausen realisiert werden können.

g. entfällt h. Das Nebenangebot darf keine Bauarten, Bauweisen bzw. Baustoffe enthalten, die nicht allgemein oder von der DB AG zugelassen sind, d. h. es wird keine UiG/ZiE erforderlich.

i. Das Nebenangebot darf keine Abweichungen von den in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehenen Vergütungsregelungen beinhalten.

j. Das Nebenangebot darf keine Preisgleitklauseln beinhalten.

k. Das Nebenangebot muss die im Bauvertrag § 5 genannten Vertragstermine sowie alle weiteren in den Ausschreibungsunterlagen für die Ausführung genannten Termine (Ausführungs- und Liefertermine) einhalten und darf diese nicht ändern.

l. Für Nebenangebote zur Erstellung geotechnischer Bauwerke, die nach Regelwerk der DB AG oder nach EiTB (Eisenbahnspezifische Technische Baubestimmungen) des EBA eine UIG/ZIE er- fordern, hat der Bieter mit dem Angebot ein Messprojekt unter Berücksichtigung des Eurocode 7- 1, Abs. 4.5, bestehend aus Messkonzept und –plan, vorzulegen. Das Messprojekt hat alle relevanten Bauzwischenzustände mit den maßgebenden geotechnischen Randbedingungen und einen Überwachungszeitraum von zwei Jahren nach der Abnahme mit bauverfahrens- und bauwerksabhängigen Messintervallen zu berücksichtigen. Die Kosten für die Umsetzung des Messprojektes sind im Nebenangebot separat auszuweisen.

m. Das Nebenangebot darf keine anderen als die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Gleissperrungen und Gleise beinhalten.

n. entfällt

o. Das Nebenangebot darf weder Änderungen der Konstruktionsart noch Änderungen im äußeren Erscheinungsbild enthalten.

p. entfällt

q. entfällt

r. entfällt

  1. Für Nebenangebote zu folgenden Teilleistungen gelten darüber hinaus die nachfolgend aufgeführten Mindestanfoderungen:

Teilleistung: entfällt

208.1223V31 Mindestanforderungen Nebenangebote Seite 1 Fachautor: FE.EI 76 | Dirk Petershofer | Tel.: 9481-4719 Gültig ab: 07.11.2025

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a. entfällt

b. entfällt

c. entfällt

d. entfällt

e. entfällt

f. entfällt

g. entfällt

h. entfällt

i . entfällt

j . entfällt

k . entfällt

l . entfällt

Teilleistung: entfällt

a. entfällt

b. entfällt

c. entfällt

d. entfällt

e. entfällt

f. entfällt

g. entfällt

h. entfällt

i. entfällt

Seite 2 24FEI76261 Gültig ab: 07.11.2025

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