Bewerbungsbedingungen.pdf

Ermittlung des Personalbedarfs für Berliner Badstandorte

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 16:46 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabekooperation.berlin

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Bewerbungsbedingungen

  1. Auskunft über die Vergabeunterlagen

Etwaige Rückfragen zu den Vergabeunterlagen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften sind über die Vergabeplattform der Vergabekooperation Berlin an den Auftraggeber zu richten. Hierzu ist durch die Bewerber das durch den Auftraggeber bereitgestellte Formular Bieterfragen zu verwenden. Eine mündliche beziehungsweise fernmündliche Kontaktaufnahme ist nicht zulässig und wird nicht beantwortet.

Der späteste Zeitpunkt für den Eingang dieser Rückfragen oder das Verlangen nach weiteren Auskünften ist in der Bekanntmachung/Aufforderung zur Angebotsabgabe benannt.

Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie wichtige Informationen enthalten, gleichzeitig allen Bewerbern in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber stellt die Informationen auf https://vergabekooperation.berlin/NetServer/ unter der entsprechenden Vergabe zum Abruf bereit und teilt den beim Auftraggeber registrierten Wirtschaftsteilnehmern per E-Mail mit, dass neue beantwortete Bewerberfragen auf der Internetseite eingestellt worden sind. Dies gilt auch für sonstige Mitteilungen des Auftraggebers (z.B. bei der Korrektur von Dokumenten).

Ein erneuter Versand von beantworteten Bewerberfragen und sonstigen Mitteilungen an die registrierten Wirtschaftsteilnehmer per E-Mail erfolgt bei Abwesenheitsmitteilungen nicht.

  1. Angebot

Das Angebot ist all seinen Bestandteilen, inklusive Schriftverkehr, in deutscher Sprache abzufassen.

Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Dasselbe gilt, wenn die von der Vergabestelle gesondert verlangten Unterlagen nicht zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorgelegt werden.

Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben bzw. wie vorgegeben zu signieren. Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.

Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.

Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz „oder gleichwertiger Art“ und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies gilt nicht, wenn er im Angebotsschreiben erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet. Enthält das Angebot weder die Produktangabe noch die Erklärung, ist das Angebot unvollständig.

Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Bewerbungsbedingungen Berliner Bäder-Betriebe Stand: 06.08.2026

[Seite 2]

Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.

Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Ausnahmen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

Das Angebot gilt als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde.

  1. Angebotseinreichung

Angebote sind fristgerecht in der durch die Vergabestelle vorgeschriebenen Form einzureichen und zu signieren. In der Regel erfolgt die Angebotseinreichung elektronisch über die Vergabeplattform der Vergabekooperation Berlin.

Voraussetzung für die elektronische Angebotsabgabe ist die Registrierung auf der Vergabeplattform der Vergabekooperation Berlin unter https://vergabekooperation.berlin/NetServer/ sowie die Bestätigung der Teilnahme an der Ausschreibung bis spätestens zum Datum der Angebotsfrist.

Elektronisch über die Vergabepattform des Vergabekooperation Berlin eingereichte Angebote sind in der vorgegebenen Form (elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener Signatur bzw. elektronisch mit qualifizierter Signatur) zu signieren.

Bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform ist der Name der natürlichen Person, die die Erklärung gibt, an der dafür vorgesehenen Stelle anzugeben.

Nicht frist- und formgerecht eingereichte Angebote werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen

Nicht signierte bzw. unterschriebene Angebote werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.

Bewerbungsbedingungen Berliner Bäder-Betriebe Stand: 06.08.2026

[Seite 3]

  1. Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

  1. Nachunternehmen

Beabsichtigt der Bieter sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

  1. Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung/ Verpflichtungserklärungen

Sofern Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung und Verpflichtungserklärungen Bestandteile der Vergabeunterlagen sind, sind diese nicht mit dem Angebot, sondern erst im Auftragsfall durch den bezuschlagten Bieter vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen.

  1. Sonstiges

Ergänzend zu den Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.

Bewerber aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.

Für die Bearbeitung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.

Bewerbungsbedingungen Berliner Bäder-Betriebe Stand: 06.08.2026

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung