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Ermittlung des Personalbedarfs für Berliner Badstandorte

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 16:46 (Europe/Berlin)

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Wirt-215

(Zusätzliche Vertragsbedingungen – ZVB/ Besondere Vertragsbedingungen - BVB)

Vergabenummer BBB-2026-0078Maßnahmenummer Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
Maßnahme Ermittlung Personalbedarf Badstandorte BBB
Leistung/CPV Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

  1. Allgemeines

(1) Für Lieferungen und Leistungen gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen sowie die „Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen“ (VOL/B). (2) Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers oder der Auftragnehmerin werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

  1. Preise

Die vereinbarten Preise sind Marktpreise im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 (BAnz. 1953 Nr. 244) in der jeweils geltenden Fassung. Sie unterliegen in ihrer Bildung der PreisVO und der Preisprüfung durch die für die Preisbildung- und Preisüberwachung zuständigen Behörden auf Grundlage der PreisVO.

  1. Lieferung

Der Auftragnehmer liefert zu dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei an die vom Auftraggeber bezeichnete Annahmestelle.

  1. Skonto

(1) Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung wird ein Skonto von 2 v.H. des Rechnungsbetrages abgezogen. Satz 1 gilt nicht bei Leistungen, bei denen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Gewährung von Skonto ausgeschlossen ist, insbesondere bei preisgebundenen Verlagserzeugnissen. (2) Skonto wird von allen Zahlungen (einschließlich Zahlungen nach Zahlungsplan, Voraus-, Abschlags-, Schluss-und Teilschlusszahlungen) abgezogen. (3) Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn gemäß Nr. 17 BVB Abweichendes vereinbart wird.

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(Zusätzliche Vertragsbedingungen – ZVB/ Besondere Vertragsbedingungen - BVB)

  1. Schriftform

Jede Änderung, Ergänzung oder Abweichung des Vertrages bedarf mindestens der Textform gemäß § 126b BGB.

Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

Die nachstehenden besonderen Vertragsbedingungen sind Ergänzungen für die Erfordernisse des Einzelfalls. Sie beziehen sich nur auf die Lieferungen und Leistungen, die Gegenstand dieser Vergabe sind.

Veränderungen oder Markierungen dürfen vom Bieter nicht vorgenommen werden. Auch das Ankreuzen der Kästchen erfolgt nur durch den Auftraggeber.

  1. Kommunikation

Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in deutscher Schrift und Sprache.

  1. Preisgleitklausel

Abweichend von Nr. 2 ZVB finden die nachstehend bezeichneten Preisgleitklauseln Anwendung:

keine

  1. Ausführungsfristen

Für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen gelten die nachstehenden Fristen und Einzelfristen:

siehe Leistungsbeschreibung

  1. Unteraufträge

Ergänzend zu § 4 Nr. 4 VOL/B wird vereinbart:

Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber spätestens bei Beginn der Auftrags- ausführung die Namen, die Kontaktdaten und die gesetzlichen Vertreter seiner Unterauftragnehmer mit.

Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber spätestens bei Beginn der Auftrags- ausführung die Namen, die Kontaktdaten und die gesetzlichen Vertreter der Lieferanten, die an Dienstleistungsaufträgen beteiligt sind, mit.

Auftragnehmer und Unterauftragnehmer haften im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit entsprechend dem Umfang der

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(Zusätzliche Vertragsbedingungen – ZVB/ Besondere Vertragsbedingungen - BVB)

Eignungsleihe für die Auftragsausführung gemeinsam. Der Auftragnehmer hat mit den jeweiligen Unterauftragnehmern eine dementsprechende Vereinbarung zu schließen.

Dieses gilt für alle Leistungen.

Dieses gilt für folgende Teilleistungen:

Der Auftrag ist vom Auftragnehmer oder - im Fall einer Bietergemeinschaft - von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft auszuführen.

Dieses gilt für alle Leistungen.

Dieses gilt für folgende Teilleistungen:

  1. Vertragsstrafen

Gemäß § 11 VOL/B wird folgende Vertragsstrafe vereinbart:

keine

Bei Überschreitung der unter 8. genannten Fristen hat der Auftragnehmer als Vertragsstrafe für einen durch ihn verschuldeten Verzug zu zahlen

für jeden vollendeten Tag Klicken Sie hier, um Text einzugeben. %

jede vollendete Woche Klicken Sie hier, um Text einzugeben. %

desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Obergrenze der durch Verzug entstandenen Vertragsstrafe beträgt Klicken Sie hier, um Text einzugeben. % der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatzsteuer).

  1. Güteprüfung

Gemäß § 12 VOL/B wird zur Güteprüfung vereinbart:

keine

  1. Annahmestelle

Siehe Leistungsbeschreibung

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(Zusätzliche Vertragsbedingungen – ZVB/ Besondere Vertragsbedingungen - BVB)

  1. Abnahme

Für die Abnahme der Lieferung/Leistung gilt folgende besondere Regelung:

kerine

  1. Verjährungsfrist für die Mängelansprüche

Abweichend von § 14 Nr. 3 VOL/B beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Jahr(e) nach der Abnahme.

  1. Zahlungen

(1) Vorauszahlungen werden nach folgendem Zahlungsplan geleistet:

keine

Vorauszahlungen werden auf fällige Abschlagszahlungen wie folgt angerechnet:

keine

(2) Abschlagszahlungen

werden geleistet.

werden unter folgenden Bedingungen geleistet:

werden nicht geleistet.

  1. Rechnungen

Rechnungen sind per Mail an rechnungseingang@berlinerbaeder.de im Format XRechnung oder Zugpferd zu übermitteln. Alternativ können auch PDFs versendet werden. Bitte beachten Sie, dass pro E-Mail nur eine Rechnung versendet werden darf und das Dokument den Begriff Rechnung oder RG im Namen enthalten muss. Anlagen sind in separaten PDFs beizufügen. Bitte keine zip-Dateien senden. Auf den Rechnungen ist die Bestellnummer zu vermerken.

Jeder Rechnung, Schlussrechnung oder Teilschlussrechnung hat der Auftragnehmer Aufmaßberechnungen und -zeichnungen, Stundenlohnzettel, Lieferscheine, Wiegekarten, Fremdrechnungen und andere Belege, die der Auftraggeber zur Prüfung und Feststellung benötigt, im Original als Unterlagen beizufügen.

  1. Skontoabzüge

Es wird kein Skonto vereinbart.

Abweichend von Nr. 5 ZVB wird folgende Skontovereinbarung getroffen:

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(Zusätzliche Vertragsbedingungen – ZVB/ Besondere Vertragsbedingungen - BVB)

Das Skonto beträgt Klicken Sie hier, um Text einzugeben. v.H.

Die Skontofrist beginnt abweichend von Nr. 5 ZVB

für Zahlungen gemäß Zahlungsplan und Vorauszahlungen mit dem Tage der Fälligkeit,

für Abschlagszahlungen mit dem Tage des Eingangs prüfbarer Aufstellungen über die vertragsgemäße Teillieferung oder Teilleistung.

Für Schlusszahlungen gilt Nr. 5 ZVB unverändert, für Teilschlusszahlungen mit der Maßgabe, dass die Skontofrist nicht vor vertragsgemäßer Lieferung oder Leistung des in sich abgeschlossenen Auftragsteils beginnt.

  1. Sicherheitsleistung

Abweichend von § 18 VOL/B hat der Auftragnehmer folgende Sicherheit(en) zu leisten:

keine

  1. Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen

Darüber hinaus gelten ergänzend folgende Besonderen Vertragsbedingungen:

Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue

  • Teil A (Wirt-214) einschließlich Anlagen

Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen

  • Teil A (Wirt-2140) einschließlich Anlagen

Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderverordnung

  • Teil A (Wirt-2141)

Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen

  • Teil A (Wirt-2143)

Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) - Teil B (Wirt-2144)

Besondere Vertragsbedingungen über Umweltschutzanforderungen - Teil A (Wirt-2145) einschließlich Anlagen

Vertragsbedingungen BBB

  1. Sonstige Bedingungen

keine

Wirt-215 ZVB / BVB (August 2024) Seite 5 von 5

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