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Leistungen und Bewertung
für
Faunistische Leistungen
Inhaltsverzeichnis Seite
A. Beschreibung der Planungsaufgabe ........................................................................................... 2
- Allgemeines ............................................................................................................................ 2
- Beschreibung des Bauvorhabens ........................................................................................... 5
- Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers ................................ 5
- Anforderung an die zu übergebenden Daten und Dokumente ............................................... 5
B. Beschreibung der Grundleistungen
entfällt
C. Beschreibung der Leistungen ...................................................................................................... 6
- Vorbereitende Tätigkeiten ...................................................................................................... 6
- Geländearbeiten ..................................................................................................................... 6
- Dokumentation ........................................................................................................................ 9
- Optional: Faunistische Begleitung der landschaftsplanerischen Fachbeiträge ...................... 10
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A. Beschreibung der Planungsaufgabe
- Allgemeines Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südwest, plant die sechsstreifige Erweiterung der A6 vom Autobahnkreuz (AK) Weinsberg bis zur Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern (BW/BY). Die Maßnahme ist im Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen (FStrAbG), An- lage Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, im Vordringlichen Bedarf mit Engpassbeseitigung (VB-E) enthalten. Für die Planung wurde die 64,4 km lange Strecke in sechs Planungsabschnitte (PA) unterteilt. Die hier geforderte Leistung bezieht sich auf den PA A6-3 und damit auf eine Länge von ca. 10 km.
Aufgrund der langen Projekthistorie des PA A6-3 und der bereits erfolgten Erstauslage der Ge- nehmigungsunterlagen liegen diverse faunistische Kartierungen vor, die im Jahr 2026 im Rah- men einer Plausibilisierung auf ihr Alter und ihre Validität überprüft wurden. Die Plausibilisierung umfasste eine arten- bzw. artengruppenspezifische Auflistung aller bisher durchgeführten Kartie- rungen mit Einschätzung zur Aktualität der Daten. Außerdem erfolgten eine Luftbildauswertung und Ortsbegehung. Die Plausibilisierung und der davon abgeleitete Kartierbedarf wurden mit der Höheren Naturschutzbehörde (HNB) abgestimmt. Die durchzuführenden Kartierungen sind Hauptbestandteil dieser Planungsaufgabe.
In Rahmen eines Faunistischen Sondergutachten wurde im Jahre 2012 das Vorkommen von Fle- dermäusen, Haselmaus, Brutvögeln, Rast- und Wintervögeln, Amphibien, Reptilien, Fischen und Steinkrebs, Dunklem und Hellem Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Nachtkerzenschwärmer, Gro- ßem Feuerfalter und Spanischer Flagge genauer untersucht (vgl. Unterlage 19.4.3 der 1. Plan- auslage). Im Rahmen der Faunistischen Ergänzungskartierungen 2021/22 erfolgte die Erhebung der Avifauna (Revierkartierung, Horst- bzw. Nestersuche von Großvögeln), Fledermäuse (Tran- sektkartierung und Horchboxenuntersuchung), Reptilien (Sichtbeobachtung und Einbringen künstlicher Verstecke), xylobionten Käfer (Strukturkartierung für totholz- und mulmbewohnende Käferarten der FFH-Richtlinie), Libellen (Sichtbeobachtung, Kescherfang und Exuviensuche) so- wie die Erfassung von Höhlenbäumen. Zuletzt fanden im Jahr 2026 limnologische Untersuchun- gen statt, bei denen die Artengruppen Fische und Rundmäuler, Krebse, Wasserschnecken, Muscheln und Libellen kartiert wurden. Außerdem wurde im Jahre 2026 eine aktuelle Biotopty- penkartierung durchgeführt.
Im Rahmen der Planungsaufgabe sollen folgende Kartierungen durchgeführt werden:
Avifauna
Die Kartierung der Wachtel erfolgt im Bereich der Zu- oder Abnahme der Beeinträchtigung auf- grund der 52 dB(A) – Isophone in der landwirtschaftlichen Flur außerhalb des bereits kartierten 500 m-Puffers. Die Erfassung ist mittels Audiorekorder möglich und im Zeitraum Anfang Juni bis Mitte Juli durchzuführen. Die genaue Anzahl und die Standorte für die Audiorekorder können bei Vorliegen der 52 dB(A) – Isophone festgelegt werden. Zur Kalkulation kann vom Einsatz von 40 Audiorekordern ausgegangen werden. Die Horstkartierung findet im 300 m Abstand beidseits der A6 statt. Entscheidend ist die maxi- male Fluchtdistanz von 300 m nach Garniel & Mierwald (2010) für z. B. Rot- oder Schwarzmilan. Die Ersterfassung erfolgt in der laubfreien Zeit. Im sich aktuell in der Überarbeitung befindlichen Methodenblatt V2 der „Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen“ (ANUVA, in Arbeit) sind drei Kontrollen vorgesehen (1. Anfang April bis Anfang Mai; 2. Ende Mai bis Anfang Juli; 3. Ab Anfang August), um eine bessere zeitliche Abdeckung über die gesamte Brutperiode vom Brutbeginn früh brütender Vogelarten (Rotmilan) bis zum Abschluss der Brut spätbrütender Arten (Wespenbussard, Baumfalke) zu haben.
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Fledermäuse
Im Rahmen der Fortschreibung der „Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen“ (ANUVA, in Arbeit) werden aktuell neue Methodenblätter zu Bauwerkskontrollen erarbeitet. In An- lehnung an diese wird zunächst eine Erstbesichtigung mit Potenzialabschätzung aller zwölf im Untersuchungsgebiet befindlichen Brücken-/Unterführungsbauwerke sowie des Gebäudekomple- xes der Tank- und Rastanlage Hohenlohe Nord vorgesehen. In diesem Zusammenhang kann auch eine Zusammentragung von Informationen über das Bauwerk auf Basis von Bauwerksplä- nen und Informationen von den vor Ort für die Unterhaltung zuständigen Personen (z. B. Straßen- meisterei) sowie von den zuständigen Behörden/örtlichen Fledermausschutzarbeitskreisen hilf- reich sein. Ziel der Erstbesichtigung ist es, relevante Quartierfunktion zu identifizieren. Der zeitli- che Aufwand für eine Erstbesichtigung von Brücken-/Unterführungsbauwerken ist von vielen Faktoren abhängig (u. a. Länge und Größe des Bauwerks, Einsehbarkeit der möglichen Struktu- ren, Zugänglichkeit und Begehbarkeit des Bauwerks) und kann vorab nicht pauschal definiert werden. In der Regel sind die Arbeiten an Brücken mit 2 Personen durchzuführen (aus Sicher- heitsgründen und wegen etwaigen Leiterarbeiten etc.). Vorgesehen ist, dass das Kartierpersonal durch einen Mitarbeiter der Autobahn GmbH begleitet wird, der den Zugang zu den Brückenbau- werken gewährleistet. Bei allen Bauwerken mit Quartierpotenzial (aktuell ist eines bekannt, in dem 2012 das Große Mausohr vorgefunden wurde) erfolgen anschließend Besatzkontrollen. Je nach Einsehbarkeit al- ler relevanten Bereiche erfolgen die Kontrollen entweder visuell als Tageskontrolle (Begehung mit Leiter, Taschenlampe, Wärmebildkamera, Videoendoskop) oder als detektorgestützte Aus- flugsbeobachtung analog FM4 mit Beobachtung der Strukturen mit Quartierpotenzial mit Wärme- bildkameras und Ultraschalldetektoren. Es werden vier bis sechs Begehungen vorgesehen, im Regelfall je zwei pro phänologisch relevanter Phase (Winter, Sommer und Herbst). Sofern Win- terquartiereignung auszuschließen ist, kann eine Besatzkontrolle in dieser Phase entfallen. Die genaue Anzahl der Bauwerke, bei denen eine Besatzkontrolle durchgeführt wird, wird sich nach der Erstbesichtigung mit Potenzialabschätzung ergeben. Der Zeitaufwand für visuelle Besatzkon- trolle ist einzelfallspezifisch festzulegen und i. d. R. mit 2 Personen durchzuführen. Für Ausflug- beobachtungen werden 2 h pro Beobachtungspunkt veranschlagt (Anzahl der Beobachtungspunkte ist nach der Potenzialabschätzung festzulegen, je nach Anzahl und Einseh- barkeit der vorhandenen Strukturen mit Quartierpotenzial und ggf. Nutzungsspuren).
Haselmaus
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Biotoptypenkartierung und den Angaben im ab- schnittsübergreifendem Maßnahmenkonzept (ANUVA 2026) zur Bewertung von Haselmausle- bensräumen wird eine Ortsbegehung aller als Haselmauslebensraum abgegrenzter Gehölze im geplanten Eingriffsbereich durchgeführt. Dabei werden die Lebensräume gemäß dem abschnitts- übergreifendem Maßnahmenkonzept (ANUVA 2026) anhand ihrer Eignung in Lebensräume ho- her/mittlerer/geringer Eignung eingeteilt.
Reptilien
Bereiche mit einer Eignung für die Zauneidechse, die nicht bereits in den Jahren 2021/22 unter- sucht wurden, werden mittels Transektbegehungen kartiert. Laut Albrecht et al. (2014) sind hier- für 4 Begehungen vorgesehen. Für die Erfassung der Schlingnatter werden künstliche Verstecke in den geeigneten Habitaten ausgebracht (jeweils in Gruppen mit 5 künstlichen Verstecken). In Bereichen, in denen sowohl Zauneidechsen- als auch Schlingnattererfassungen geplant sind, werden diese künstlichen Ver- stecke im Rahmen der Transektbegehungen an 4 Terminen kontrolliert (dies trifft auf 25 der 125 künstlichen Verstecke zu). Für die Kontrolle dieser 25 künstlichen Verstecke werden weitere 6 Begehungen vorgesehen, da methodisch mindestens 10 Kontrollen notwendig sind, um ein be- lastbares Ergebnis für die Schlingnatter zu liefern (siehe Arteninformation zur Schlingnatter des LfU Bayern). Für die restlichen 100 künstlichen Verstecke finden die 10 Kontrollen unabhängig von den Transektkartierungen statt.
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Tag- und Nachtfalter
Für die beiden Arten Großer Feuerfalter und Nachtkerzenschwärmer wird zunächst eine Über- sichtsbegehung zu Beginn der Flugzeit der beiden Arten im Eingriffsbereich und um einen 50 m Puffer darum durchgeführt. Dabei werden die Ergebnisse der Biotop- und Nutzungstypenkartie- rung 2026 und die bisherigen Potenzialflächen der alten Kartierungen sowie der Plausibilisierung 2017 und 2026 berücksichtigt. Bei aktuellem Habitatpotenzial für die jeweiligen Arten werden Probeflächen (Patches oder lineare Transekte) abgegrenzt. Auf diesen Flächen sind erneute Er- fassungen gemäß Methodenblatt F8 bzw. F10 (Albrecht et al. 2014) erforderlich. Die genaue An- zahl der Patches/Transekte kann aktuell noch nicht festgelegt werden, sie ist geschätzt und wird sich nach der Übersichtsbegehung final ergeben. Flächen, für die bereits Altnachweise des Großen Feuerfalters oder des Nachtkerzenschwärmers vorliegen und die weiterhin Habitatpotenzial für die jeweilige Art aufweisen, müssen nicht noch- mal kartiert werden. Hier wird von einem Bestehen der Population ausgegangen. Flächen, die bei der Übersichtsbegehung als Potenzialflächen für den Großen Feuerfalter festge- legt wurden, werden gemäß Methodenblatt F8 (Albrecht et al. 2014) mit jeweils zwei Begehungen am Ende der Flugzeit der beiden Generationen und somit insgesamt vier Begehungen kartiert. Auf den bei der Übersichtsbegehung identifizierten Potenzialflächen für den Nachtkerzenschwär- mer wird aufgrund der kryptischen Lebensweise der Art, welche regelmäßig schwer nachweisbar ist, zusätzlich zu den nach Albrecht et al. (2014) im Methodenblatt F10 erforderlichen zwei Bege- hungen noch eine dritte Begehung in den Abend- und Nachtstunden/bei Dunkelheit vorgesehen, um die dann aktiveren und besser sichtbaren älteren und größeren Larvalstadien erfolgsorientiert adäquat nachweisen zu können. In der Fortschreibung der „Leistungsbeschreibungen für faunisti- sche Untersuchungen“, die derzeit erarbeitet wird, wird die Anzahl der Begehungen voraussicht- lich ebenfalls angepasst.
Der Untersuchungsraum ist je nach Art bzw. Artengruppe in verschiedene Untersuchungsgebiete eingeteilt. Eine Karte, in dem die jeweiligen Untersuchungsgebiete nachvollzogen werden kön- nen, ist als Anlage 1 beigefügt.
Faunistische Leistungen sind entsprechend des Gutachtens „Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftspflegerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht 2014“ (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) bzw. der Fort- schreibung des Gutachtens (Albrecht et al., in Arbeit) zu erstellen. Die faunistischen Leistungen sind so zu erbringen, dass die für die einzelnen Fachbeiträge rele- vanten Fragestellungen in Abhängigkeit der jeweiligen Planungsstufe beantwortet werden kön- nen. Grundlage der Faunistischen Leistungen sind die artspezifischen Untersuchungsgebiete. Die erforderlichen artenschutzrechtlichen Genehmigungen für das Durchführen von Kartierungen nach dem BNatSchG und der BArtSchVO einschließlich landesrechtlicher Bestimmungen werden vom Auftragnehmer eingeholt.
Im Zuge der Dokumentation sind die aktuellen Erfassungsergebnisse und die Vorkenntnisse zu einer plausiblen Synopse zusammenzuführen. Das heißt, dass nicht allein die aktuellen Ergeb- nisse auszuwerten und wiederzugeben sind, sondern eine Beurteilung erfolgen muss, mit wel- chen Arten und welchen Konflikten in der Zusammenschau aller Kenntnisse zu den erfassten Tiergruppen im Wirkraum zu rechnen ist. Die Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen ist dage- gen nicht Teil der Leistungen.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Erfassungsmethoden immer detailliert zu dokumen- tieren sind. Das heißt, bei jeder Methode sind die Erfassungstermine, nachvollziehbar für jede Probefläche, jeden Transekt, jede Horchbox oder jede flächendeckende Begehung, mit Angabe der Witterung (Temperatur, Wind, Niederschlag) sowie der KartiererInnen zu notieren.
Anschließend sind die Ergebnisberichte inkl. Karten und Shape-Dateien vorzulegen.
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- Beschreibung des Bauvorhabens Zukünftig erhält die A6 in diesem Bereich einen zweibahnigen, sechsstreifigen Querschnitt RQ 36,5 in Anlehnung an die Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA) mit 14,75 m Fahrbahn- breite je Richtungsfahrbahn und einem 4,00 m breiten Mittelstreifen. Im Rahmen des Ausbaus erfolgt die punktuelle Umgestaltung der Anschlussstellen, der Ersatzneubau diverser Talbrücken sowie Unter- und Überführungsbauwerke und die Ertüchtigung und Neueinrichtung diverser Tank- und Rastanlagen. Die kreuzenden Straßen und Wege werden überwiegend in ihrer Lage belassen und an die Ausbauplanung der A6 angepasst. Entlang der Strecke sind aktive Lärm- schutzmaßnahmen vorgesehen.
Die vollständigen Unterlagen des gemeinsam für die PA 2 und 3 durchgeführten Planfeststel- lungsverfahrens kann vorab unter folgendem Link eingesehen werden:
A 6 Bretzfeld - Öhringen (PA A6-2) | Öhringen - Kupferzell (PA A6-3) | Regierungspräsidium Stuttgart
- Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsge- spräche.
- Einleitender Kick-off-Termin mit dem Auftraggeber (Arbeitsprogramm, Bearbeitungsablauf, Ab- stimmungstermine)
- Berücksichtigung der Ergebnisse der bisher getätigten Kartierungen
- Berücksichtigung der Fachplanungen Dritter (z.B. DB AG oder Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung, Versorgungsträger)
- Auflistung der wesentlichen Zwangspunkte (z.B. Zuwegung, Verkehrsführung, Gestaltungsanfor- derungen)
- Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen an der Planung Beteiligten (z.B. Bearbeiter des Straßenentwurfs, Ingenieurbau); Hinweis auf den iterativen Planungsprozess
- Abstimmung mit Dritten (z.B. Naturschutzbehörden, Forst)
- Abgabe der Pos. 1.01 bis Pos. 3.07 bis spätestens 29.10.2027
- Abgabe der Pos. 4.01 bis Pos. 4.05 bis spätestens 30.04.2028
- Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente 4.1 Die Planunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen sind dem Auftraggeber in digitaler Form (Planunterlagen im shp- sowie im pdf-Format; Beschreibungen und Berechnungen als Word- bzw. Excel-Datei im docx- bzw. xlsx-Format; Präsentationen als PowerPoint-Datei im pptx-Format) zu übergeben. 4.2 Digitale Bestands- und Objektdaten sind im OKSTRA-, IFC- bzw. SHAPE-Format zu übergeben. 4.3 Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bear- beiten, u. a. normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legende anzulegen sowie DIN-ge- recht zu falten. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist zu übernehmen. 4.4 Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als „Verfasser" zu unterzeichnen.
B. Beschreibung der Grundleistungen
Entfällt
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C. Beschreibung der Leistungen: Faunistische Leistungen
| Titel | M | Ein- heit | EP in € | GP in € | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| e | |||||||
| Leistungstext | n | ||||||
| g | |||||||
| e |
1: Vorbereitende Tätigkeiten
1.01 1 --- psch Erstellen eines Begehungs- und Einsatzplans
1.02 1 --- Mitwirken bei der Einholung erforderlicher Ge- psch nehmigungen
Genehmigungen wie Betretungserlaubnis, ggf. artenschutzrechtliche Ausnahmen, etc.
1.03 Mitwirken bei der Information betroffener Dritter 1 --- psch
Information der betroffenen Eigentümer, Kommunen, Forstverwaltungen, Jägergemein- schaft usw.
1.04 Vorbereiten der Kartiergrundlagen und Materia- 1 --- psch lien
Erstellen der Geländekarten, ggf. Aufstellen und Kalibrieren erforderlicher Geräte (z. B., Einrichten von GPS-Mapper), Bestellen von Telemetriesendern, Netzfangmaterial, Hydro- phone mit Aufnahmeeinheit, Tierfallen, usw.
Summe aus 1
2: Geländearbeiten
2.01 1 --- psch Begründete logistische Tätigkeiten wie Orts- wechsel oder Orientierung
2.02 Durchführen der Erhebungen Faunistische Kar- tierungen
entsprechend dem Gutachten FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI bzw. der Fortschreibung des Gutachtens
Avifauna
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| Titel | M | Ein- heit | EP in € | GP in € | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| e | ||||||||
| Leistungstext | n | |||||||
| g | ||||||||
| e | ||||||||
| Erfassung der Wachtel mittels Audiorekor- | ||||||||
| dern: |
Gerätenutzung von ca. 40 Audiorekordern 1 psch ---
A r m e u
i k n s o b
p r r d r i
o e n r g
A n e
u n z s u b u r n
r E in d r g f E a e i s n n s h
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E d v e in o r h n W o c
l a e a c n . h ) 4 t 0 e l A (à u d 2 io 0
1 psch ---
Horstkartierung in Anlehnung an das Metho- denblatt V2
1 Ersterfassung à 4 min/ha auf ca. 40 ha 1 psch --- 1 --- 3 Kontrollen à 2 min/ha auf ca. 40 ha psch
Fledermäuse
1 Ortsbegehung zur Potenzialabschätzung
E v s u o o n rs n w d t b
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a k u e n n n k g
1 psch -- -
Besatzkontrollen von Brückenbauwerken
4-6 Begehungen aller Bauwerke mit Habitat- eignung für Fledermäuse 13 St
Haselmaus
1 Ortsbegehung
1 Ortsbegehung zur Überprüfung und Bewer- tung der Eignung und Habitatausstattung der Haselmauslebensräume im Eingriffsbereich 1 psch ---
Reptilien
Sichtbeobachtung gemäß Methodenblatt R1:
4 Begehungen auf ca. 1 km Transekt à 2 h/km 1 psch ---
Ausbringen künstlicher Verstecke gemäß Methodenblatt R1:
Ausbringen von 125 künstlichen Verstecken (à 2 h je 20 künstlichen Verstecken) 1 psch ---
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| Titel | M | Ein- heit | EP in € | GP in € | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| e | |||||||
| Leistungstext | n | ||||||
| g | |||||||
| e |
10 Kontrollen von 125 künstlichen Verste- cken (à 1 h je 20 künstlicher Verstecke), Ein- holen der künstlichen Verstecke bei letzter Kontrolle 1 --- psch
Tag- und Nachtfalter
Übersichtsbegehung:
Übersichtsbegehung zur Potenzialabschät- zung auf Vorkommen von Lebensräumen des Großen Feuerfalters und des Nachtker- zenschwärmers 1 psch ---
Eier- und Jungraupensuche Großer Feuerfal- ter gemäß Methodenblatt F8:
4 Begehungen auf geschätzt 30 Patches à 0,5 h/Patch 1 psch --- Raupensuche Nachtkerzenschwärmer in An- lehnung an das Methodenblatt F10:
3 Begehungen auf einem Patch (ca. 4.000 m2) à 10 min/100 m2 1 psch --- 2.04 Auswertung und Nachbestimmung
entsprechend dem Gutachten FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI bzw. der Fortschreibung des Gutachtens
Avifauna
Auswertung der Aufnahmen der Audiorekor- der
Analyse der Audiodaten, ggf. Validierung von Bestimmungen KI-gestützter Mustererken- nung: 60 min pro Zielart, zuzüglich weitere 10 min 1 --- pro Audiorekorderstandort psch
Zeitaufwand für die Identifikation von Aktivi- tätsschwerpunkten: 60 min pro Zielart 1 psch ---
Fledermäuse
Optional: Analyse von Fledermausrufaufnah- men bei detektorgestützten Ausflugsbe- obachtungen gemäß Methodenblatt FM4
13 St
Summe aus 2
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| Titel | M | Ein- heit | EP in € | GP in € | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| e | |||||||
| Leistungstext | n | ||||||
| g | |||||||
| e |
3: Dokumentation
3.01 1 --- psch Beschreiben der Vorgehensweise, ggf. mit Me- thodenkritik für jede untersuchte Tiergruppe
Darstellung der zu untersuchten Erhebungsorte (Flächen, Transsekte, Beobachtungs- punkte, Probeflächen, etc.) mit Angabe von Datum und Dauer der Begehungstermine. Weichen die tatsächlich erhobenen Einheiten von den ausgeschriebenen Einheiten ab, ist dies begründend darzustellen.
3.02 Darstellen und Analysieren / Bewerten der erho- 1 --- psch benen Daten entsprechend den Angaben in den jeweiligen Methodenblättern
Darstellen der im Gelände erhobenen Grundlagendaten in fortlaufender Reihenfolge nach Ort und Anzahl (Rohdaten) und deren Analyse und Bewertung entsprechend der Doku- mentation in den jeweiligen Methodenblättern.
3.03 Beurteilen der Ergebnisse entsprechend dem je- 1 --- psch weiligen landschaftsplanerischen Fachbeitrag gemäß dem Gutachten
Für den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP):
- Beurteilen der faunistischen Ergebnisse im Hinblick auf:
- räumliche Ausdehnung und Verteilung einer Art,
- essenzielle Habitatelemente oder Teilhabitate,
- Habitate mit erhöhter Aufenthaltswahrscheinlichkeit bzw. Nachweishäufigkeit,
- essenzielle Leitstrukturen und Wanderbeziehungen. Die Beurteilung ist für den Bearbeiter des LBP so aufzubereiten, dass
- die fachlich korrekte Einschätzung der Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktions- fähigkeit des Naturhaushaltes im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,
- die Möglichkeit zur Vermeidung, Ausgleichbarkeit bzw. Ersetzbarkeit im Sinne der na- turschutzrechtlichen Eingriffsregelung,
- die Ausgestaltung der Kompensationsmaßnahmen in Hinblick auf die Zielsetzung, Ausführung und Effizienzkontrolle möglich wird.
Für die FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH-VP): Beurteilen der faunistischen Ergebnisse im Hinblick auf
- Erhaltungszustand
- maßgebliche Gebietsbestandteile,
- essenzielle Habitatelemente oder Teilhabitate,
- Habitate mit erhöhter Aufenthaltswahrscheinlichkeit bzw. Nachweishäufigkeit,
- essenzielle Leitstrukturen und Wanderbeziehungen. Die Beurteilung ist für den Bearbeiter der FFH-VP so aufzubereiten, dass
- Aussagen zur Erheblichkeit der Beeinträchtigung der für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile,
- die Ableitung von Schadensbegrenzungs- oder Kohärenzsicherungsmaßnahmen möglich wird.
Für den Artenschutzbeitrag (ASB): Beurteilen der faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf
- Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang,
- Abgrenzung der lokalen Population,
- Bewertung der Bedeutung des untersuchten Bestandes im Wirkraum für die lokale Po- pulation,
- essenzielle Habitatelemente oder Teilhabitate,
- Habitate mit erhöhter Aufenthaltswahrscheinlichkeit bzw. Nachweishäufigkeit,
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| Titel | M | Ein- heit | EP in € | GP in € | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| e | |||||||
| Leistungstext | n | ||||||
| g | |||||||
| e |
- essenzielle Leitstrukturen und Wanderbeziehungen,
- Erhaltungszustand der lokalen Population. Die Beurteilung ist für den Bearbeiter der artenschutzrechtlichen Prüfung so aufzuberei- ten, dass
- Aussagen zum Eintreten von Verbotstatbeständen nach,
- (eine Aussage auf Ebene der Vorplanung (UVS) in Hinblick auf artenschutzrechtliche Zulassungshindernisse des Projekts),
- die Möglichkeit zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbote,
- die Ableitung von Vermeidungs- und CEF-/ FCS-Maßnahmen möglich wird.
3.04 1 --- Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse psch in Text und Karte
Erstellen der vorläufigen Fassung der Dokumentation in Text (inkl. Liste) und Karte.
3.05 1 --- psch Mitwirken bei der Abstimmung mit der für Natur- schutz und Landespflege zuständigen Behörde
3.06 Abstimmen der vorläufigen Fassung mit dem 1 --- psch Auftraggeber
3.07 Darstellen der Dokumentation in der mit dem 1 psch --- Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karten
Einarbeiten der Änderungen gem. dem Ergebnis der Abstimmung mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde. Einarbeiten von Prüfanmerkungen des Auftraggebers in die vorläufige Fassung. Abschlussbesprechung und Übergabe der endgültigen Fassung der Dokumentation in der vertraglich vereinbarten Form.
Summe aus 3
Optional: 4: Faunistische Begleitung der landschaftsplanerischen Fachbeiträge
4.01 Begleiten des Fachplaners bei der Erstellung des 1 psch --- landschaftsplanerischen Fachbeitrags auf der je- weiligen Planungsebene
sofern es vertiefte Kenntnisse zu der Lebensweise einzelner Arten und deren Lebensstät- ten bedarf:
- Beratung bei der Einschätzung der Empfindlichkeit gegenüber Projektwirkungen
- Iterative Beratung bei Planänderungen
- Mitwirkung bei der Suche nach geeigneten Maßnahmenflächen
Stand: 03-22 10572 Seite 10
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| Titel | M | Ein- heit | EP in € | GP in € | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| e | |||||||
| Leistungstext | n | ||||||
| g | |||||||
| e |
- Detailplanung der Maßnahmen
- Beurteilung und Begründung der Wirksamkeit vorgesehener Maßnahmen
- Beratung beim Austausch von Maßnahmenflächen (Eignungsprüfung der Flächen)
- Beratung zu technischen Methoden zur Umsiedlung von Tierarten
- Beratung zur Anlage spezieller Lebensstätten (z. B. Fledermausquartiere in Bauwer- ken, Brutmeiler Hirschkäfer, usw.)
- Beratung zu technischen Einrichtungen wie z. B. Irritationswänden, Leiteinrichtungen oder Querungshilfen
- Teilnahme und Beratung bei Erörterungsterminen
- Teilnahme und Beratung bei öffentlichen Sitzungen
- Teilnahme und Beratung bei Gemeinderatsterminen
4.02 1 --- psch Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse in Text und Karte
Zusammenfassendes Darstellen der vorläufigen Fassung der Beratungsempfehlung in Text und Karte
4.03 Mitwirken bei der Abstimmung mit der Natur- 1 --- psch schutz und Landespflege zuständigen Behörde
4.04 Abstimmen der vorläufigen Fassung mit dem 1 --- psch Auftraggeber
4.05 Darstellen der Beratungsempfehlung in der mit 1 psch --- dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte
Einarbeiten von Prüfanmerkungen des Auftraggebers in die vorläufige Fassung. Abschlussbesprechung und Übergabe der endgültigen Fassung der Dokumentation in der vertraglich vereinbarten Form
Summe aus 4
Summe aus 1 - 4
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