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Erfassung von Brutbeständen wertgebender Vogelarten in acht Vogelschutzgebieten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 17:40 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Hinweisblatt zu den Vergabeverfahren

Nur das von der Vergabestelle angekreuzte Verfahren mit den jeweiligen Hinweisen und Erklärungen ist für das Angebot zu berücksichtigen.

[x] Europaweite Verfahren nach VgV:

Erklärungen:

  • Eigenerklärung zur Eignung, EEE oder PQ-Nachweis
  • Erklärung zur Bietergemeinschaft
  • Liste der Nachunternehmer
  • Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz
  • Eigenerklärung der Nachunternehmer

Wichtige Hinweise zu den Erklärungen:

  1. Gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. § 122 GWB überprüft der öffentliche Auftraggeber die Eignung der Bewerber oder Bieter. Die Erklärung zur Eignung ist somit von allen Bietern oder Bewerbern auszufüllen und der Vergabestelle mit Angebotsabgabe vorzulegen.
  2. Nach § 36 Abs. 1 VgV kann der öffentliche Auftraggeber Unternehmen in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen auffordern, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Die Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz, die Liste der Nachunternehmer sowie die Eigenerklärung der Nachunternehmer ist der Vergabestelle daher mit Angebotsabgabe vorzulegen.
  3. Die Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz ist für das europaweite Verfahren (S. 2) auszufüllen.

Hinweise für Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften haben gemäß § 53 Abs. 9 VgV im Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Fehlt eine dieser Angaben, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen.

[ ] Nationale Verfahren nach TVergG LSA:

Erklärungen:

  • Eigenerklärung zur Eignung oder PQ-Nachweis
  • Erklärung zur Bietergemeinschaft
  • Liste der Nachunternehmer
  • Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz
  • Eigenerklärung der Nachunternehmer
  • Bewerbererklärung
  • Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit

Wichtige Hinweise zu den Erklärungen:

1. Zeitpunkt und Form der Vorlage

Die Formblätter sind in elektronischer Form über die Vergabeplattform zu dem in der Auftragsbekanntmachung festgelegten Zeitpunkt vorzulegen.

Soweit in der Auftragsbekanntmachung vorgesehen ist, dass die Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einzureichen sind, sind diese vollständig mit Angebotsabgabe vorzulegen.

Soweit der Auftraggeber von der Möglichkeit des § 8 Abs. 1 TVergG LSA Gebrauch macht (Bestbieterprinzip), erfolgt die Vorlage erst nach Abschluss der Angebotswertung durch den Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), innerhalb der durch die Vergabestelle gesetzten Frist (§ 8 Abs. 3 TVergG LSA).

2. Rechtsfolgen bei Nichtvorlage

Werden die geforderten Formblätter nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, kann das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden (§ 8 Abs. 4 TVergG LSA bzw. § 16 TVergG LSA).

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften nachzufordern.

3. Form der Erklärungen

Ist

  • die elektronische Erklärung nicht in der vorgegebenen Form übermittelt,
  • der Bieter nicht eindeutig erkennbar oder
  • die elektronische Erklärung, die zu signieren oder mit einem elektronischen Siegel zu versehen ist, nicht wie vorgegeben signiert oder mit einem elektronischen Siegel versehen,

kann das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden (§ 8 Abs. 4 TVergG LSA bzw. § 16 TVergG LSA).

4. Nachunternehmereinsatz

Gemäß § 14 TVergG LSA hat der Auftragnehmer, sofern er beabsichtigt, bei der Ausführung der Dienstleistung Nachunternehmer einzusetzen, diese bereits bei Angebotsabgabe zu benennen.

Daher ist die Liste der Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.

Die Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz sowie die Eigenerklärungen der Nachunternehmer sind gemäß § 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

5. Besonderheiten beim Bestbieterprinzip (sofern angewendet)

Sofern der Auftraggeber das Bestbieterprinzip gemäß § 8 TVergG LSA anwendet, gilt ergänzend Folgendes:

Die nach den vergaberechtlichen Vorschriften verpflichtend vorzulegenden Eigenerklärungen

  • zur Eignung,
  • zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit,
  • zum Nachunternehmereinsatz sowie
  • der Nachunternehmer und
  • die Bewerbererklärung

sind erst nach Abschluss der Angebotswertung vom Bestbieter vorzulegen.

Der Auftraggeber behält sich vor, parallel auch nachrangige Bieter zur Vorlage dieser Erklärungen und Nachweise aufzufordern, um Verzögerungen im Vergabeverfahren zu vermeiden (§ 8 Abs. 1 Satz 2 TVergG LSA).

Die Vorlage hat innerhalb der durch die Vergabestelle gesetzten Frist von mindestens drei und höchstens zehn Kalendertagen zu erfolgen (§ 8 Abs. 3 TVergG LSA).

[ ] Nationale Verfahren nach UVgO:

Erklärungen:

  • Eigenerklärung zur Eignung oder PQ-Nachweis
  • Erklärung zur Bietergemeinschaft
  • Liste der Nachunternehmer
  • Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz
  • Eigenerklärung der Nachunternehmer

Wichtige Hinweise zu den Erklärungen:

  1. Gemäß § 31 Abs. 2 UVgO i.V.m. §122 GWB muss der Auftraggeber die Eignung der Bewerber oder Bieter bei allen Verfahrensarten überprüfen. Die Erklärung muss zwingend von allen Bietern ausgefüllt und bei Angebotsabgabe beigefügt werden. Bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb muss die Eigenerklärung zur Eignung von allen Bietern zur Eignungsprüfung vor Angebotsabgabe abgegeben werden.
  2. Nach § 26 Abs. 1 UVgO kann der öffentliche Auftraggeber Unternehmen in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen auffordern, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Die Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz, die Liste der Nachunternehmer sowie die Eigenerklärung der Nachunternehmer ist der Vergabestelle daher mit Angebotsabgabe vorzulegen.
  3. Die Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz ist für das europaweite Verfahren (S. 1) auszufüllen.

Hinweise für Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften haben gemäß § 38 Abs. 12 UVgO im Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Fehlt eine dieser Angaben, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen.

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