02.3_Leistungsbeschreibung_Los3_Fallstein.docx

Erfassung von Brutbeständen wertgebender Vogelarten in acht Vogelschutzgebieten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 17:40 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung

Vergabeverfahren: 43.12-01-2026 – Los 3

Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Vogelschutzgebieten des Landes Sachsen-Anhalt in den Jahren 2027 bis 2029

Los 3 – Vogelschutzgebiet Fallsteingebiet nördlich Osterwieck (2028)

Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Fallsteingebiet nördlich Osterwieck (Flächengröße 1.441 ha) im Jahr 2028 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen.

1. Brutvogelerfassung

1.1 Zu erfassendes Artenspektrum

Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten:

  • Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL

Wespenbussard

Schreiadler

Rotmilan

Schwarzmilan

Grauspecht

Schwarzspecht

Mittelspecht

Neuntöter

Sperbergrasmücke

Zwergschnäpper

  • Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL

  • Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020)

u.a.

Rebhuhn (2)

Turteltaube (2)

Braunkehlchen (2)

Feldschwirl (2)

Wiesenpieper (2)

u.a.

Wiedehopf

Wendehals

Grauammer

  • Folgende weitere Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2020) nach

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Natura2000/Gebiete-mit-Standarddatenboegen/Dateien/SDB/3930-301_F045S027.pdf (ohne Buntspecht)

Sperber

Waldschnepfe

Kleinspecht

Karmingimpel

- Alle ADEBAR-Arten (https://adebar.dda-web.de/downloads/Merkblatt_Erfassungsmethode_ADEBAR_Liste.pdf) zuzüglich Wintergoldhähnchen und Heckenbraunelle auf ADEBAR-Listen (s. 1.2.3)

1.2 Erfassungsmethoden

1.2.1 Allgemeine Vorgaben

Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2025) [Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands] einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 2 in Kap. 2 in Südbeck et al. 2025).

Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen (Erfassungspuffer ca. 100 m).

Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen flächigen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2025, S. 116) in den Morgenstunden sind 2 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Eulenarten und Rebhuhn vorzusehen. Nachtbegehungen können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden.

Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Um unnötige Störungen und Doppelkontrollen zu vermeiden ist die Erfassung der Greifvogelarten mit den Kartierenden des Greifvogelmonitorings abzustimmen.

Klangattrappeneinsatz ist für die in Südbeck et al. (2025) genannten Arten (S. 65 ff.) zu prüfen, für die Rallen-, Eulen- und Spechtarten sowie das Rebhuhn in geeigneten Habitaten verbindlich.

Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der App NaturaList (https://www.ornitho.de/index.php?m_id=20033) über das Modul zur Standardisierten Revierkartierung (StaR). Die Modalitäten zur Nutzung von NaturaList sind vorab mit dem AG abzustimmen. Entsprechende Servicekosten für die Nutzung des Moduls sind einzuplanen.

Die UNB HZ wird vom AG über die anstehenden Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen.

1.2.2 Flächendeckende Erfassung

Die Erfassungen erfolgen für alle wertgebenden Arten nach Anhang I, Roten Listen, Triggerartenliste und Standarddatenbogen (entsprechend 1.1) flächendeckend im Gebiet in den für die Arten geeigneten Habitaten.

Die Erfassungen erfolgen nach den unter 1.2.1 angegebenen Vorgaben.

1.2.3 Erfassung von ADEBAR-Arten

Im Rahmen der Erfassung der wertgebenden Arten (s. 1.2.2) sind für den Deutschen Brutvogelatlas (ADEBAR2) alle ADEBAR-Arten (https://adebar.dda-web.de/downloads/Merkblatt_Erfassungsmethode_ADEBAR_Liste.pdf) im gesamten EU-SPA mit zu erfassen. Zur Ergänzung der laufenden ADEBAR-Kartierungen sind in Abstimmung mit dem AG darüber hinaus in den das SPA betreffenden Anteilen der TK-Viertel 3930-3 n = 5, 4030-1 n = 2 und 4030-2 n = 1 vollständige ADEBAR-Listen zu kartieren (https://adebar.dda-web.de/downloads/Merkblatt_Erfassungsmethode_ADEBAR_Liste.pdf). Diese sind jeweils mind. 1 km lang und sind über die Lebensraumtypen und die Brutsaison repräsentativ zu verteilen.

Die Erfassung der ADEBAR-Listen erfolgt verbindlich mit dem Tool ADEBAR-Listen der NaturaList-App.

2. Revierbildung und Digitalisierung

Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind (ggf. unter Hinzuziehung von Daten Dritter) nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2025) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Revierzentren sind nachfolgend punktgenau in MultiBaseCS zu digitalisieren. Die in MultiBase einzutragenden Parameter sind im Vorfeld mit dem AG abzustimmen. Alternativ dazu können ein GIS-Shape und eine csv-Datei in MultiBase-kompatiblem Format geliefert werden.

Sofern eine automatisierte Revierauswertung angewendet wird, sind die automatisiert abgegrenzten Reviere zu prüfen. Erfolgt eine Änderung der automatisiert abgegrenzten Reviere, so ist die gutachterliche Entscheidung hierfür zu begründen.

Aus den Erfassungen der ADEBAR-Arten erfolgen keine Revierbildungen.

3. Dokumentation, Auswertung und Bericht

Im Rahmen der Kartierungen ist eine Fotodokumentation von charakteristischen Vogellebensräumen und Beeinträchtigungen des Gebietes anzufertigen und digital dem AG zu übergeben.

Im Vogelschutzgebiet im Rahmen der Kartierungen festgestellte generelle Störungen und Beeinträchtigungen, die auf die Brutvogelwelt des Gebietes wirken können (z. B. zeitige Mahdereignisse, forstliche Maßnahmen, touristische Störungen etc.), sind möglichst flächenscharf zu dokumentieren. Der Natura2000-LVO bzw. dem Managementplan (https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Natura2000/Managementplanung/Dateien/MMPl-Abgeschlossen/F45_S27/F45-S27_Fallsteingebiet_20220824.pdf) widersprechende Eingriffe, Störungen etc. sollten zeitnah dem AG und der zuständigen UNB übermittelt werden. Vorkommen von Arten, für die nach Natura2000-LVO Nestschutzzonen einzurichten sind (z. B. Wachtelkönig), sind umgehend nach Auffinden der zuständigen UNB exakt verortet zu übermitteln, damit entsprechende Schutzzonen eingerichtet werden können.

Neben den Erhebungen zum aktuellen Bestand sind so weit wie möglich Daten zum Brutvorkommen der Triggerarten nach dem Zeitpunkt der Erstinventarisierung im Jahr 2006 zu recherchieren und zur Darstellung der Bestandsentwicklung der Arten heranzuziehen.

Für die Jahresberichte zum Vogelmonitoring ist ein Manuskript über die Ergebnisse der Kartierungen mit tabellarischen und kartographischen Darstellungen sowie Fotodokumentationen zu verfassen (Umfang ca. 8-10 Seiten). Aufbau: Kurze Gebietsbeschreibung, Methode, Ergebnisse der aktuellen Brutvogelkartierung (tabellarisch und mit Karten), Bestandsentwicklung der Arten, Beurteilung der Lebensraumqualität, Störungen und Beeinträchtigungen im Gebiet in Beziehung zu den Erhaltungszielen des Gebietes und den Vorgaben der Natura 2000-LVO.

Für die Leistung gilt folgende Ausführungsfrist: 31.10.2028

Das Gesamthonorar für die Leistung wird nach Abnahme der Leistung (Endbericht) ausgezahlt. Die Rechnung ist spätestens bis zum 04.12.2028 einzureichen.

Eine bnschlagszahlung ist nach Abschluss der Kartierungen in Höhe des angebotenen Betrages unter Position 1 des Preisblattes (einschl. Nebenkosten) nach Abnahme der zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungsanteile durch den AG möglich.

Als Abschlussbericht gelten

  • die in ornitho.de verfügbaren Originaldaten der Begehungen und der ADEBAR-Listen (erfasst mit NaturaList),

  • die an die Vogelschutzwarte zu übergebenden MultiBaseCS-Eintragungen der Reviermittelpunkte der wertgebenden Arten (ggf. in kompatibler Alternative),

  • das Manuskript für den Jahresbericht Vogelmonitoring über die Ergebnisse der Kartierungen als weitgehend unformatierte Worddatei, sowie den Exceldateien der Grafiken,

  • die Fotodokumentation (jpg, ggf. raw-Format, Auflösung mind. 300 dpi, mit Angaben zu Ort und Datum).

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