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Dezernat 5: Finanzen Sachgebiet 53 Vergabestelle
Bewerbungsbedingungen für Vergabeverfahren 1
1 Allgemeines
Der Auftraggeber verfährt nach den jeweils geltenden und anzuwendenden Vorschriften, insbesondere: • EU Vergabeverfahren GWB o VgV o • nationale Vergabeverfahren SächsVergabeG o UVgO o VOL/A o
2 Bieterfragen / Kommunikation im Vergabeverfahren
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler bzw. hat der Bieter inhaltliche Fragen zur gesuchten Leistung oder den Unterlagen, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüg- lich, vor Abgabe des Angebotes, in Textform mit ausreichend genauer Erläuterung mitzuteilen.
Für die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich die Vergabeplattform des Deutschen Ver- gabeportals (DTVP) genutzt. Die Kommunikation erfolgt je Vergabeverfahren im jeweiligen Projektraum.
Die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen im jeweiligen Vergabeverfahren erfolgt ebenfalls über die Kommunikation im jeweiligen Projekt in DTVP (beispielsweise die Information über die vorgesehene Nichtberücksichtigung des Angebotes).
3 Angebot
3.1 Form
Die zulässigen Formen der Angebotsübermittlung sind in der Aufforderung zur Angebotsabgabe festgelegt.
Die Angebotsunterbreitung hat auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen zu erfolgen (regelmä- ßig insb. Angebotsformular, Leistungsverzeichnis, Eigenerklärung).
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Die Verwendung anderssprachiger Fachtermini ist zuläs- sig. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Berichtigungen und Änderungen am Angebot sowie das Zurückziehen des Angebotes sind nur bis zum Ab- lauf der Angebotsfrist zulässig. Es gelten dieselben Formvorgaben wie für die Einreichung des Angebotes. Bei Abgabe eines geänderten Angebotes ist klarzustellen, in welchem Umfang das vorherige Angebot gültig bleibt und das vorherige Angebot entsprechend zurück zu ziehen.
1 Die Bewerbungsbedingungen enthalten Hinweise für die Erstellung und Abgabe von Angeboten und gelten analog auch für Teil- nahmeanträge und Interessenbestätigungen. Zur Vereinfachung wird im Text „Angebote“ und „Bieter“ verwendet.
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3.1.1 Elektronische Übermittlung des Angebotes Elektronische Angebote sind über DTVP zu übermitteln. Bindend für das erforderliche Sicherheitsniveau bei elektronischer Übermittlung ist die Angabe in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung. Diese Vorgabe ist im DTVP umgesetzt und ebenfalls in der Aufforderung zum jeweiligen Vergabeverfahren benannt.
3.1.2 Übermittlung des Angebotes in Papierform Die Übermittlung des Angebotes in Papierform ist nur zulässig, wenn es in der Auftragsbekanntmachung ausdrücklich angegeben ist. Auf das Klammern, Heften oder Binden ist zu verzichten.
Das Angebot ist in einem fensterlosen, verschlossenen Umschlag einzureichen. Dieser Umschlag ist auf der Vorderseite mit nachfolgenden Hinweisen, deutlich erkennbar, zu kennzeichnen.
Angebot: Geschäftszeichen der Ausschreibung: Ablauf der Angebotsfrist:
Dieser so gekennzeichnete Umschlag ist in einem weiteren (äußeren) Umschlag dem Auftraggeber ver- schlossen innerhalb der Angebotsfrist zu übermitteln.
Das Angebot ist an folgende Adresse zu richten (Großkundenpostleitzahl): Universität Leipzig Dezernat Finanzen -Vergabestelle 04081 Leipzig
Alternativ dazu kann der Fristenbriefkasten genutzt werden, welcher sich am Eingang des Gebäudes Goe- thestraße 6, 04109 Leipzig befindet.
3.2 Verfahrensfristen
Die Fristen der öffentlichen Vergabeverfahren sind in der Auftragsbekanntmachung festgelegt und in den Vergabeunterlagen benannt. Die Verfahrensfristen sind verbindlich.
Ist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist/Bindefrist kein Auftrag auf das Angebot des Bieters erteilt, wurde es für die Auftragsvergabe nicht berücksichtigt.
3.3 Angebotsinhalt
Das Angebot muss alle in der Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Unterlagen, Erklärungen und Informationen enthalten (Vollständigkeit). Alle Eintragungen und Änderungen des Bieters in den abgefor- derten Formularen und Unterlagen müssen eindeutig und zweifelsfrei sowie im Fall von Papierangeboten dokumentenecht sein.
Ist in den Vergabeunterlagen ausnahmsweise eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ verwendet worden, gilt das in den Vergabeunterlagen genannte Fabrikat als ange- boten, wenn der Bieter keine Angaben macht.
Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Soweit Erläuterungen zur besse- ren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot auf gesonderter Anlage mit entsprechender Kennzeichnung beigefügt werden. Entsprechende Erläuterungen dürfen jedoch die in den Vergabeunterlagen festgelegten Bedingungen nicht ändern bzw. diesen nicht widersprechen.
3.3.1 Preisnachlass / Skonto Sofern in den Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmt ist, werden nur Preisnachlässe gewertet, die:
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im An- gebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Skonti erfüllen diese Bedingungen nicht.
Preisnachlässe sowie Skonti werden im Fall der Auftragserteilung gemäß Angebot Vertragsinhalt, unabhän- gig von deren Einbeziehung in die Bewertung.
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3.3.2 Muster, Proben, Teststellungen Muster und Proben, wenn in den Vergabeunterlagen gefordert, müssen, als zum Angebot gehörig, gekenn- zeichnet sein.
Soweit in den Vergabeunterlagen nicht abweichend geregelt, sind Muster, Teststellungen, Entwürfe, usw. als übliche Aufwendungen der Angebotsunterbreitung anzusehen und werden nicht vergütet. Soweit die Rückgabe vorgesehen ist, hat der Bieter die Rückgabe zu organisieren und trägt die entsprechen- den Aufwendungen.
3.3.3 Vertragsbedingungen Angebote sind grundsätzlich auf Grundlage der Vertragsbedingungen des jeweiligen Vergabeverfahrens zu unterbreiten, regelmäßig sind dies die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Universität Leipzig für Ver- träge über Lieferungen und Leistungen ggf. ergänzt durch Besondere Vertragsbedingungen und individuelle Verträge. Sofern in den Vergabeunterlagen nicht anders festgelegt, sind Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters ausgeschlossen und entfalten keine Wirkung.
4 Nebenangebote / mehrere Hauptangebote
Nebenangebote sind Angebote, die zwar von den Vertragsunterlagen abweichen, aber geeignet sind, das mit der Vergabe verfolgte Ziel zu erreichen.
Nebenangebote müssen als solche deutlich gekennzeichnet und beschrieben werden. Bei Einreichung von Nebenangeboten sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Mindestbedingungen zu erfüllen.
Fehlt eine Angabe zur Zulässigkeit von Nebenangeboten in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen, sind keine Nebenangebote zugelassen.
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zulässig, sofern dies nicht ausdrücklich in den Vergabeunter- lagen zugelassen ist.
5 Bietergemeinschaften
Die Angebotsunterbreitung im Rahmen einer Bietergemeinschaft ist im Angebot, unter Angabe der im An- gebotsformular geforderten Informationen, eindeutig zu erklären. Durch entsprechende Angabe zur Bieter- gemeinschaft auf dem Angebotsformular wird die Gesamtschuldnerschaft der Mitglieder der Bietergemein- schaft sowie die Vertretungsberechtigung des bevollmächtigten Unternehmens erklärt.
Die Bildung oder Änderung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Gemeinschaftsangebotes. Im Fall eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist die Bildung oder Änderung einer Bietergemeinschaft bereits nach Ablauf der Teilnahmefrist unzulässig.
6 Nachauftragnehmer / Unterauftragnehmer
Nachauftragnehmer/Unterauftragnehmer (Subunternehmer) sind rechtlich selbstständige Unternehmen, die Teile der ausgeschriebenen Leistung nach Zustimmung des AG für die Hauptauftragnehmer erbringen, je- doch nicht Vertragspartner des Auftraggebers werden. Der Hauptauftragnehmer ist für die Vertragserfüllung gegenüber dem Auftraggeber allein verantwortlich.
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er dies im Angebotsformular entsprechend angeben.
Durch Angebotsübermittlung erklärt der Bieter, dass ihm zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforder- lichen Kapazitäten und Mittel der Nachauftragnehmer/Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen werden und dass diese sich ihm gegenüber zur Leistungserbringung im Falle der Zuschlagserteilung verpflichten.
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7 Hinweise zum Datenschutz
In den Angebotsunterlagen enthaltene personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zwecke des Vergabeverfahrens verwendet und verarbeitet.
8 Nachprüfstelle
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen können sich Bieter, in Abhängigkeit des durchgeführten Vergabeverfahrens, an nachfolgende Stellen wenden:
8.1 Nationale Vergabeverfahren
Aufsichtsbehörde der Universität Leipzig Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Stabsstelle Grundsatzangelegenheiten und Geschäftsstelle für sorbische Angelegenheiten Wigardstraße 17 01097 Dresden
8.2 EU Vergabeverfahren
1.Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig Braustraße 2 04107 Leipzig
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