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Dezernat 5: Finanzen Sachgebiet 53 Vergabestelle
23337-2026 Besondere Vertragsbedingungen
(1) Erfüllungsort und Ort des Gefahrübergangs
Verwendungsstelle und Lieferanschrift: Universität Leipzig Augustusplatz 10 (Audimax) 04109 Leipzig
(2) Lieferbedingungen
Die am Erfüllungsort zu erbringenden Leistungen sind mindestens zwei Kalenderwochen vor der geplanten Ausführung mit dem benannten Ansprechpartner abzustimmen (Termine, Zeiten usw.).
(3) Leistungszeitraum / Ausführungsfristen
Die vollständige Realisierung des Auftrages muss bis spätestens 05.10.2026 erfolgen, sofern der Zuschlag bis spätestens 21.09.2026 erfolgt ist. Hinterungsgründe im Herrschaftsbereich des Auftraggebers gehen zu seinen Lasten.
Bei Überschreitung der genannten Frist oder des genannten Zeitraums kommt der Auftragnehmer automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf (vgl. § 286 BGB).
(4) Verjährungsfrist für Mängelansprüche
Entsprechend § 14 Nr. 3 VOL/B beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 24 Monate (Gewährleistung).
(5) Garantie
Die geforderte Garantie ist dadurch gekennzeichnet, dass diese sich auf die Haltbarkeit und Funktion der Leistung über den gesamten Garantiezeitraum erstreckt. Ausgenommen ist unsachgemäßer Gebrauch.
Als Garantieleistung ist die Herbeiführung des bestimmungsgemäßen Zustandes nach einer Störung zu verstehen.
Der Auftragnehmer trägt die Beweislast, dass ein Schaden, der die bestimmungsgemäße Funktion der Produkte einschränkt bzw. unmöglich macht, nicht durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden ist und damit nicht als Garantiefall geltend gemacht werden kann.
Die Garantiezeit für die gesamte Leistung beträgt mindestens 36 Monate. Ein längerer Garantiezeitraum ist auf dem Angebotsformular zu vermerken und wirkt sich positiv auf die Angebotsbewertung aus.
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(6) Dokumentationsunterlagen
Spätestens bei Übergabe der Leistung sind dem Nutzer umfangreiche Dokumentationsunterlagen, vorrangig in deutscher Sprache, zu übergeben. Dies beinhaltet auch die überarbeitete Programmierung.
(7) Abnahme
Es wird eine gemeinsame förmliche Abnahme an der am Erfüllungsort in Betrieb genommenen Leistung vereinbart.
Erst nach erfolgreicher Abnahme ist der Auftragnehmer zur Rechnungsstellung berechtigt. Ausgenommen davon sind ausschließlich Abrechnungen entsprechend den folgenden Besonderen Zahlungsbedingungen.
(8) Besondere Zahlungsbedingungen
Entsprechend den Allgemeine Geschäftsbedingungen der Universität Leipzig tritt die Zahlungspflicht grundsätzlich erst nach erbrachter Leistung ein. Abweichungen davon müssen schriftlich vereinbart worden sein.
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