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Dezernat 5: Finanzen Sachgebiet 53 Vergabestelle
Datum: 07.09.2026 Zuständiger Bearbeiter der Vergabestelle: Sebastian Frömmel Verfahrensordnung: VOL/A Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Ende der Angebotsfrist: 16.09.2026, 10:00 Uhr Ende der Bindefrist: 21.09.2026
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Vergabeverfahren:
23337-2026
Bezeichnung des Leistungsgegenstandes:
Projektor Epson PU-2220B mit Optik ELPLM11
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
In den Angebotspreis sind alle mit diesem Auftrag verbundenen Kosten einzubeziehen, insbesondere dürfen auch keine zusätzlichen Kosten für Überführung, Zoll, Versicherung oder sonstige Nebenkosten später in Rechnung gestellt werden.
- Ausführungsfrist / Leistungszeitraum
Die vollständige Realisierung des Auftrages muss bis spätestens 05.10.2026 erfolgen.
- Kommunikation / Auskünfte im Vergabeverfahren
Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform DTVP (deutsches Vergabeportal, www.dtvp.de).
Bieterfragen im laufenden Vergabeverfahren sind grundsätzlich über DTVP einzureichen und müssen bis spätestens zum 14.09.2026 vorliegen. Später eingehende Fragen können ggf. nicht mehr bearbeitet und beantwortet werden.
Es obliegt allein dem Interessenten, sich über die Aktualität der bereitgestellten Vergabeunterlagen zu informieren, um sein Angebot entsprechend den Anforderungen abzugeben.
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- Losweise Vergabe
☒ nein ☐ ja, Angebote sind möglich ☐ nur für ein Los ☐ für ein oder mehrere Lose ☐ nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
Der Zuschlag ist auf die folgende Anzahl an Losen beschränkt: .
- Mehrere Hauptangebote
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist ☒ nicht zugelassen. ☐ zugelassen.
Es sind Hauptangebote zulässig, unter folgenden Bedingungen: .
Die Hauptangebote sind eindeutig zu kennzeichnen. Fehlt diese Kennzeichnung oder werden mehr als die zugelassene Angebotsanzahl abgegeben, werden alle Angebote des Bieters ausgeschlossen. Die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen wird je Angebot gesondert festgestellt.
- Nebenangebote
☒ Nebenangebote sind nicht zugelassen. ☐ Nebenangebote sind zugelassen, unter folgenden Bedingungen: . ☐ auch ohne die Abgabe eines Hauptangebotes ☐ nur mit Abgabe eines Hauptangebotes
Nebenangebote sind auf gesonderter Anlage zu unterbreiten, als solche zu kennzeichnen und müssen die in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen erfüllen.
- Zugelassene Wege der Übermittlung der Angebote
☒ elektronische Übermittlung über das deutsche Vergabeportal (DTVP) ☒ in Textform ☐ mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel ☐ mit qualifizierter/m Signatur/Siegel ☒ Postalischer Versand
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- Prüfung und Wertung der Angebote
Die Angebote werden gemäß den Vorschriften des § 5 SächsVergabeG und der §§ 16, 18 Abs. 1 VOL/A geprüft und gewertet.
7.1 Zuschlagskriterien
| Lfd. Nr. | Zuschlagskriterien | Gewichtung in % |
|---|---|---|
| 1 | Bewertungspreis | 70 |
| 2 | Garantie, Service & Support (insb. zugesicherte Reaktions- und Wiederherstellungszeit) | 30 |
Die Bewertung der einzelnen Zuschlagskriterien mit Leistungspunkten erfolgt wie nachfolgend beschrieben, sofern im Leistungsverzeichnis keine anderslautende Bewertung angegeben ist.
Die Leistungspunkte werden auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten vergeben, wobei 10 den Maximalwert darstellt.
Die Zuschlagskriterien unterliegen der oben angegebenen Gewichtung aus der sich im Zusammenhang mit den vergebenen Leistungspunkten die Gesamtpunkte errechnen.
Die Ermittlung der Leistungspunkte für den Bewertungspreis erfolgt mittels linearer Interpolation mit zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Der niedrigste Angebotspreis erhält 10 Punkte. Die angegebene Budgetobergrenze wird 1 Leistungspunkt gleichgesetzt. Angebote mit Angebotspreis über der Budgetobergrenze werden ausgeschlossen. Die Ermittlung der Punkte für die Angebote zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und der Budgetobergrenze erfolgt rechnerisch durch lineare Interpolation.
7.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
Der Bewertungspreis ermittelt sich aus den vom Bieter im Formular „Angebot“ gemachten Angaben als Gesamtpreis (netto) + (Einfuhr-/) Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft1.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt durch die Bildung der Gesamtpunktzahl gemäß der oben angegebenen Bewertungssystematik. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird als das wirtshaftlichste Angebot angesehen.
Der Zuschlag wird entsprechend auf das, unter Berücksichtigung aller Umstände, wirtschaftlichste Angebot erteilt.
- Sonstiges
Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro zzgl. USt. wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister, gemäß Wettbewerbsregistergesetz, beim Bundeskartellamt über den Bewerber, welcher zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, bzw. über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, anfordern.
1 Nettopreis des Angebots zzgl. gesetzlicher Steuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb für Bieter aus dem EU-Binnenmarkt bzw. dem Angebotspreis zzgl. gesetzlicher Einfuhrumsatzsteuer für Bieter aus Drittländern. 3/4
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- Checkliste für die Bieter
Nachfolgend sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sowie die weiteren vom Bieter beizufügenden Unterlagen aufgelistet.
A – Vergabeunterlagen, die ausgefüllt als Anlagen mit dem Angebot einzureichen sind: ☒ Angebotsformular ☒ Eigenerklärung national
B – weitere Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind: ☒ Übersicht über vorgeschriebene Durchsichten und Wartungen auf Grundlage der Herstellervorgaben
C – Vergabeunterlagen, die beim Bieter verbleiben: ☒ Leistungsbeschreibung ☒ Protokoll Bieterfragen und Antworten2 ☒ Besondere Vertragsbedingungen ☒ Allgemeine Geschäftsbedingungen Universität Leipzig_04.2022 ☒ ZAVB (Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen) ☒ MUSTER - Abnahmeprotokoll ☒ Bewerbungsbedingungen UL
2 Sofern das Dokument den Vergabeunterlagen, im Laufe des Vergabeverfahrens hinzugefügt wurde. 4/4