Anlage_1_Expose.pdf

Entwicklung von Wohnraum mit sozialem Nutzungsangebot auf dem Grundstück Waldstraße 8

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 11:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Konzeptverfahren

Baugrundstück im

Herzen von Adlershof

Exposé und Aufforderung zur Angebotsabgabe

Waldstraße 8 | 12489 Berlin Treptow-Köpenick I Ortsteil Adlershof

Berliner Immobilienmanagement GmbH

bim-berlin.de

[Seite 2]

Inhalt

1 Das Angebot auf einen Blick 1

2 Lage 1 2.1 Makrolage 1 2.2 Mikrolage 2

3 Objekt 2 3.1 Grundstück 2 3.2 Grundbuchbelastungen 3 3.3 Verkehrswert 3 3.4 Bebauung 3 3.5 Erschließung 3 3.6 Altlasten 3 3.7 Baulasten 3 3.8 Denkmalschutz 4 3.9 Naturräumliche Situation 4 3.10 Erhaltungsverordnung, Sanierungsgebiet 4 3.11 Planungsrecht 4

4 Anforderung an die Bieter und die Angebote 4 4.1 Eignungskriterien 4 4.1.1 Nicht-Vorliegen von gesetzlichen Ausschlussgründen 4 4.1.2 Darstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit 4 4.2 Hinweise zu den Mindestanforderungen und den zusätzlichen Anforderungen an die Angebote 5 4.3 Mindestanforderungen an die Erstangebote und an die endgültigen Angebote 5 4.3.1 Positiver Erbbauzinssatz 5 4.3.2 Bedingungs- und vorbehaltsfreies Angebot 5 4.4 Zusätzliche Anforderungen an die Erstangebote und an die endgültigen Angebote 6 4.4.1 Zusätzliche Anforderungen an das Wohnangebot 6 4.4.2 Zusätzliche Anforderung an das Gestaltungskonzept 7 4.4.3 Zusätzliche Anforderung an die Verpflichtung zur Erarbeitung, Abstimmung und Finalisierung eines Bebauungskonzepts 7 4.4.4 Zusätzliche Anforderung an die Platzfläche mit Sitzgelegenheit 7

[Seite 3]

5 Bewertung der endgültigen Angebote 8 5.1 Bewertungsmatrix 8 5.2 Hinweise zu den Zuschlagskriterien 11 5.2.1 Zuschlagskriterium „Flexible Mehrfachnutzung“ 11 5.2.2 Zuschlagskriterium „Integration & Gemeinschaftsgefühl“ 11 5.2.3 Soziale/s Angebot/e in der Erdgeschosszone 12 5.2.4 Zuschlagskriterium „Klimafreundliche Bauweise“ 12 5.2.5 Zuschlagskriterium „Regenwasserbewirtschaftungskonzept 12 5.3 Bewertungsmethode 12 5.3.1 Bewertung der Konzeptkriterien 12 5.3.2 Bewertung des Erbbauzinsangebots 14 5.3.3 Ermittlung der Gesamtpunktzahl 14

6 Anhandgabe 14 6.1 Vorgaben für das Bebauungskonzept 14 6.1.1 Architektur und Städtebau 15 6.1.2 Freiflächen 15

7 Vertragliche Bedingungen 15

[Seite 4]

Waldstr. 8

1 Das Angebot auf einen Blick 2 Lage

Das Grundstück Waldstr. 8, 12489 Berlin liegt im Die wesentlichen Merkmale des weiteren und nä- Bezirk Treptow-Köpenick, im Ortsteil Adlershof. heren Umfelds des Grundstücks sind nachfolgend Es weist eine Größe von 698m² auf und umfasst zusammengefasst. das Flurstück 298 und einen Teil des Flurstücks 299 der Gemarkung Treptow, Flur 161. Eigentümerin 2.1 Makrolage des Grundstücks ist die Liegenschaftsfonds Berlin Das Grundstück Waldstr. 8 liegt im Bezirk Treptow- GmbH & Co. KG. Köpenick, im Ortsteil Adlershof.

An dem Standort soll Wohnraum entwickelt wer- den, der durch ein/mehrere Angebot/e für eine so- ziale Nutzung ergänzt wird. Auf Basis des Ergeb- nisses des Konzeptverfahrens wird beabsichtigt, ein Erbbaurecht für das Grundstück zu vergeben. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste wertbare Angebot aus Konzept und angebotenem Erbbauzins.

Der oder die Erbbauberechtige wird für die Dau- er des Erbbaurechts verpflichtet sein, auf der Lie- Abbildung 2: Übersicht Berliner Bezirke genschaft ein Bauwerk nach Maßgabe des Ge- Quelle: BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH winnerkonzepts zu errichten und zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. Die Laufzeit des Erbbaurechts Der im Südosten von Berlin gelegene Bezirk ist mit beträgt 99 Jahre. 18,9 % Flächenanteil der größte Bezirk der deut- schen Hauptstadt. Hier leben in etwa 297.000 Einwohner:innen. Landschaftlich ist Treptow- Köpenick vor allem durch seine ausgedehnten Waldgebiete und Wasserflächen geprägt, was wesentlich zur Lebensqualität im Bezirk beiträgt.

Der Ortsteil Adlershof ist Standort des Wissen- schafts- und Technologieparks Berlin Adlers- hof, in dem rund 1.200 Unternehmen sowie For- schungseinrichtungen der Humboldt-Universität und weitere Institute angesiedelt sind. Der Orts- teil entwickelt sich dynamisch und bietet moder- ne Wohnquartiere, Schulen, Kitas sowie vielfälti- ge Einkaufsmöglichkeiten. Grünflächen wie der Landschaftspark Johannisthal schaff en Raum für

Abbildung 1: Grundstücksansicht Quelle: BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

1

[Seite 5]

Waldstr. 8

Erholung. Dank einer guten Anbindung an den öf- Die unmittelbare Nachbarschaft bietet eine ruhi- fentlichen Nahverkehr sowie die Nähe zum Flug- ge und grüne Wohnatmosphäre mit guter Anbin- hafen BER und zur Autobahn A113 ist Adlershof dung an den öffentlichen Nahverkehr, unter an- verkehrstechnisch bestens erschlossen. derem durch nahegelegene Tram- und Buslinien sowie durch den S-Bahnhof Adlershof. Die fuß- 2.2 Mikrolage läufige Erreichbarkeit von Einkaufsmöglichkei- Das Grundstück Waldstraße 8 befindet sich in ten, Schulen und Freizeiteinrichtungen macht die einem gewachsenen Wohngebiet, das durch eine Umgebung besonders attraktiv für Familien. Die geschlossene Blockrandbebauung geprägt ist. Nähe zum Teltowkanal sowie zu Parkanlagen er- möglicht vielfältige Freizeitaktivitäten im Grünen.

3 Objekt

Die wesentlichen Merkmale des Objekts sind nachfolgend zusammengefasst.

3.1 Grundstück Das ca. 698m² große Grundstück umfasst das im Folgenden dargestellte Flurstück 298 mit einer Größe von 654m² sowie eine Teilfläche des Flur- stücks 299 mit einer Größe von 44m², welches auf der nachstehenden Abbildung mit den Buchsta- ben A-B-C-D gekennzeichnet ist (vgl. Abb. 5)

Abbildung 3: Grundschule am Wald Quelle: BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

Abbildung 4: Blick auf die Waldstraße (Blickrichtung Südosten) Abbildung 5: Flurkarte Quelle: BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Quelle: Geoportal Berlin/ALKIS Berlin

2

[Seite 6]

Waldstr. 8

3.2 Grundbuchbelastungen In Abteilung II des Grundbuchs, Blatt 7368N und 7337N, ist eine beschränkt persönliche Dienstbar- keit (Gastechnisches Anlagenrecht bestehend aus Niederdruckleitungen und Reglerstationen), las- tend auf den Flurstücken 298 und 299, für die GA- SAG Berliner Gaswerke Aktiengesellschaft Berlin eingetragen. Die Erbbaurechtsbestellung setzt eine erstrangige Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch des Grundstücks voraus. In die- sem Zusammenhang hat die GASAG bereits ihre Bereitschaft erklärt, den erforderlichen Rang- rücktritt zu bewilligen, sofern das Recht dann im Erbbaugrundbuch durch die Eintragung einer be- schränkten persönlichen Dienstbarkeit gesichert wird. Darüber hinaus ist das Grundstück frei von grundbuchlichen Belastungen.

3.3 Verkehrswert Der geschätzte Verkehrswert beträgt zum Zeit- Abbildung 6: Blick auf die Hoffmannstraße punkt der Ausschreibung: Quelle: BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

per Wertermittlungsstichtag: 06.11.2025 ca. 2.540.000 Euro Medientechnische Erschließung 3.4 Bebauung Das Grundstück ist medientechnisch ortsüblich Das Grundstück ist derzeit mit einem Garagen- erschlossen. Demnach ist das Grundstück an die komplex bebaut. Der Abriss der Bestandsge- in der Umgebung üblichen Versorgungs- und Ent- bäude liegt in der Verantwortung des künftigen sorgungsleitungen (Strom, Wasser, Abwasser, Te- Erbbaurechtsnehmers bzw. der künftigen Erb- lekomunikation, Gas) angeschlossen. baurechtsnehmerin. Das Grundstück wird ver- trags- und nutzungsfrei übergeben. 3.6 Altlasten Das Grundstück ist nicht im Bodenbelastungs- 3.5 Erschließung kataster des Landes Berlin registriert. Nach den Verkehrliche Erschließung vorliegenden Akten ergeben sich keine Hinweise Das Grundstück ist an der Waldstraße und der zu altlastrelevanten Nutzungen und zu Havarien Hoffmannstraße gelegen, über die auch die Er- mit wassergefährdenden Stoff en. schließung erfolgt. Stellplätze sind im öffentlichen Straßenland vorhanden. Erschließungsbeiträge 3.7 Baulasten sind nach aktueller Stellungnahme des Straßen- Es sind derzeit keine Baulasten im Baulastenver- und Grünflächenamtes nicht zu entrichten. zeichnis des Bezirks Treptow-Köpenick zu Lasten des Grundstücks eingetragen.

3

[Seite 7]

Waldstr. 8

3.8 Denkmalschutz 4 Anforderungen an die

Das Grundstück befindet sich nicht in der Denk-

Bieter:innen und die Angebote

malliste des Landes Berlin und unterliegt nicht dem Denkmalschutzgesetz (DSchG Bln). Es be- rührt keine bodendenkmalpflegerischen Belange. Nachfolgend werden die jeweiligen Anforderun- Auf dem Grundstück befinden sich keine archäo- gen aufgeführt, die die Bieter:innen betreffen und logischen Fundstellen und es gehört zu keinem die bei der Erstellung der Angebote für das Kon- archäologischen Verdachtsgebiet. zeptverfahren Waldstr. 8 zu berücksichtigen sind.

3.9 Naturräumliche Situation Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass so- Auf dem Grundstück befinden sich ggf. Bäume, die fern in dem Exposé der Begriff „Angebot / Ange- den Vorschriften der Baumschutzverordnung unter- bote“ verwendet wird, dieser sowohl das Erstange- liegen können. Bei Vorhandensein von geschütztem bot als auch das endgültige Angebot umfasst. Baumbestand sind die Vorgaben der Baumschutz- verordnung (BaumSchVO) zu beachten. Es ist ggf. Für weitere Einzelheiten zur Angebotsabgabe, mit Ausgleichszahlungen oder Ersatzpflanzungen zur Rechts- und Organisationsform der Bie- zu rechnen (vgl. Anlage 10 und 11). ter:innen und zu dem Ablauf des Konzeptverfah- rens wird auf die Bewerbungsbedingungen (An- 3.10 Erhaltungsverordnung, Sanierungsgebiet lage 2) verwiesen. Das Grundstück befindet sich weder im Geltungs- bereich einer Erhaltungsverordnung noch in ei- 4.1 Eignungskriterien nem Sanierungsgebiet. Bieter:innen müssen die nachfolgenden Eignungs- kriterien einhalten. Die Nichteinhaltung der nach- 3.11 Planungsrecht folgenden Eignungskriterien führt zum Angebots- Das Grundstück befindet sich innerhalb der Gren- ausschluss. zen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, für den rechtsverbindliche Bebauungsplanrege- 4.1.1 Nicht-Vorliegen von gesetzlichen lungen nach § 30 BauGB nicht vorhanden sind. Die Ausschlussgründen Beurteilung eines Vorhabens erfolgt auf Grundla- Die Bieter:innen haben durch Einreichen der Ei- ge der Vorschriften des §34 BauGB. Gemäß §34 generklärung für die Vergabe von Konzessionen Abs. 1 ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach in Anlage 7 nachzuweisen, dass bei ihnen keine Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise der dort genannten gesetzlichen Ausschlussgrün- und der Grundstücksfläche, die überbaut werden de vorliegen (vgl. §§ 123, 124 GWB). soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein- fügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anfor- 4.1.2 Darstellung der wirtschaftlichen und derungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- finanziellen Leistungsfähigkeit nisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf Sowohl mit dem Erstangebot als auch mit dem end- nicht beeinträchtigt werden. gültigen Angebot ist die „Erklärung der Bieter:innen zur Finanzierung des Vorhabens“ abzugeben. Die Erklärung befindet sich jeweils unter Ziffer 3 der An- gebotsformblätter „Erstangebot“ (Anlage 4a) und „Endgültiges Angebot“ (Anlage 4b).

4

[Seite 8]

Waldstr. 8

4.2 Hinweise zu den Mindestanforderungen Die endgültigen Angebote müssen die zusätzli- und den zusätzlichen Anforderungen chen Anforderungen zwingend erfüllen. Die Bie- an die Angebote ter:innen können ihre endgültigen Angebote nach Das Konzeptverfahren wird als zweistufiges Ver- Ablauf der Angebotsfrist in der endgültigen An- fahren durchgeführt. Es untergliedert sich in zwei gebotsrunde nicht mehr überarbeiten. Endgülti- aufeinanderfolgende Angebotsrunden, die erste ge Angebote, die die zusätzlichen Anforderungen Angebotsrunde und die endgültige Angebotsrun- nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. de. Zwischen den beiden Angebotsrunden findet eine sog. Optimierungsrunde statt (vgl. Ziffer 4 Die zusätzlichen Anforderungen an die Ange- der Bewerbungsbedingungen, Anlage 2). Die im bote können der Ziffer 4.4 des Exposés ent- Folgenden beschriebenen Anforderungen bilden nommen werden. die konzeptionelle, planerische und wirtschaft- liche Grundlage für die Erstellung des Erstan- Die Bieter:innen werden darum gebeten, ihre gebots und des endgültigen Angebots. Bei der Erstangebote, ihre endgültigen Angebote und Beschreibung der Anforderungen wird zwischen insbesondere ihre anzubietenden Konzepte sorg- Mindestanforderungen und zusätzlichen Anfor- fältig, möglichst unter eigener fachlicher Beglei- derungen unterschieden: tung, mit angemessenem Vorlauf vor Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist auf die Einhaltung der Mindestanforderungen Mindestanforderungen und der zusätzlichen An- Sowohl die Erstangebote als auch die endgülti- forderungen an die Angebote zu prüfen. gen Angebote müssen die Mindestanforderun- gen zwingend erfüllen. Die Mindestanforderun- Nachfolgend werden die jeweiligen Anforderun- gen sind nicht verhandelbar. Angebote, die die gen aufgeführt, die bei der Erstellung der Ange- Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden bote für das Konzeptverfahren zu berücksichti- ausgeschlossen. gen sind.

Die Mindestanforderungen an die Angebote können 4.3 Mindestanforderungen an die Erstangebote der Ziffer 4.3 des Exposés entnommen werden. und an die endgültigen Angebote Sowohl die Erstangebote als auch die endgültigen Zusätzliche Anforderungen Angebote müssen die nachfolgenden Mindestan- Die Erstangebote müssen die zusätzlichen Anfor- forderungen zwingend erfüllen. derungen noch nicht zwingend erfüllen. Hinter- grund ist, dass die Bieter:innen nach der Durch- 4.3.1 Positiver Erbbauzinssatz führung der Optimierungsrunde (vgl. Ziffer 4.6 Es ist ein positiver Erbbauzinssatz anzubieten. der Bewerbungsbedingungen, Anlage 2) ihre Erstangebote überarbeiten können. Die Optimie- 4.3.2 Bedingungs- und vorbehaltsfreies Angebot rungsrunde dient unter anderem dazu, mit den Das Angebot ist bedingungs- und vorbehaltsfrei Bieter:innen zu erörtern, ob ihre Erstangebote zu formulieren. bereits die zusätzlichen Anforderungen erfüllen. Es wird daher angeraten, die zusätzlichen Anfor- derungen bereits bei der Erstellung der Erstange- bote sorgfältig zu beachten.

5

[Seite 9]

Waldstr. 8

4.4 Zusätzliche Anforderungen an die Erstan- Die Bieter:innen haben im Angebot (vgl. Ziffer 4a gebote und an die endgültigen Angebote des Angebotsformblatts, Anlage 4a/4b) nach- Die nachfolgend aufgeführten zusätzlichen An- vollziehbar darzulegen, wie sie die Einhaltung der forderungen gelten sowohl für die Erstangebote vorgenannten Anforderungen an das Nutzungs- als auch für die endgültigen Angebote. angebot auf der Liegenschaft für die gesamte Dauer des Erbbaurechts sicherstellen und in An- 4.4.1 Zusätzliche Anforderungen an das sehung ihrer Rechts- bzw. Organisationsform Wohnangebot vertraglich/satzungsmäßig absichern werden. Für die gesamte Dauer des Erbbaurechts ist Fol- gendes sicherzustellen: Alle Beteiligten des oder der Erbbauberechtig- ten müssen zumindest eine der zwei genannten Das auf dem Erbbaugrundstück zu errichtende Voraussetzungen der zusätzlichen Anforderung Gebäude ist für die Dauer des Erbbaurechts zu erfüllen. Es ist nicht ausreichend, wenn nur ein Wohnzwecken an die Gesellschafter:innen, Ge- Bietergemeinschafts-/Baugruppenmitglied die noss:innen oder Vereinsmitglieder des Erbbau- zusätzliche Anforderung erfüllt. berechtigten bzw. der Erbbauberechtigten, an Gesellschafter:innen, Genoss:innen oder Vereins- 4.4.2 Zusätzliche Anforderung an das mitglieder eines Mehrheitsgesellschafters des Gestaltungskonzept oder der Erbbauberechtigten sowie an diejenigen Es ist ein Gestaltungskonzept einzureichen, das Personen, zu deren Gunsten Gesellschafter:in- eine Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ge- nen, Genoss:innen oder Vereinsmitglieder des mäß §§ 63 ff. BauO Bln im weiteren Realisierungs- oder der Erbbauberechtigen oder eines Mehr- prozess erwarten lässt. Das Gestaltungskonzept heitsgesellschafters des oder der Erbbauberech- muss die folgenden Planungsunterlagen mit den tigten eine Eigenbedarfskündigung im Sinne von § aufgeführten Maßstäben enthalten: 573 BGB aussprechen können, zu vermieten bzw. zu überlassen (Selbstnutzung). Lageplan (genordet) im Maßstab 1:500 Dem Lageplan soll zu entnehmen sein, wo sich der Eine Vermietung/Überlassung zu Wohnzwecken bzw. die Baukörper und die Gemeinschaftsflächen an Personen, die nicht dem vorgenannten Perso- im Außenbereich auf dem Grundstück befinden. nenkreis angehören, ist zulässig, sofern Schematische Darstellung der Grundrisse • der oder die Erbbauberechtigte ausschließlich im Maßstab 1:500 und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Dargestellt werden sollen die Grundrisse aller Ge- Sinne der §§ 51 bis 68 AO verfolgt oder schosse. Die Grundrisse sollen mit Innenwänden abgebildet werden. • der Mieter bzw. die Mieterin, der Nutzer bzw. die Nutzerin Inhaber:in eines Wohnberech- Darstellung der Gebäudekubatur im tigungsscheins ist und eine Miete vereinbart Maßstab 1:500 wird, die nicht höher ist als die ortsübliche Ver- Der Darstellung der Gebäudekubatur soll die gleichsmiete oder die nach den bei Vertrags- Höhe, Breite und Tiefe des Gebäudes bzw. der schluss geltenden Wohnungsbauförderungs- Gebäude zu entnehmen sein. Ebenso soll dar- bestimmungen zulässige Miete. gestellt werden, wie sich die Übergänge zu den Nebengebäuden gestalten.

6

[Seite 10]

Waldstr. 8

Systemschnitt des Gebäudes im Maßstab 1:500 Dem Systemschnitt soll der Aufbau eines Ge- → Gestaltungskonzept: Das Konzept ist mit bäudes inklusive aller Geschosse inkl. Ge- dem ersten und endgültigen Angebot ein- schosshöhe, Deckenaufbau und -stärke sowie zureichen. Es umfasst die in Ziffer 4.4.2 Bauweise des Daches und des Fundaments zu des Exposésdefinierten Planungsunterla- entnehmen sein. gen und muss eine Genehmigungsfähig- keit des Vorhabens erwarten lassen. Hinweis: Das Gestaltungskonzept wird in dem vorliegenden Verfahren nicht in den Wettbewerb gestellt und nicht separat bewertet. Die oben auf- → Bebauungskonzept: Das Konzept besteht geführten Planungsunterlagen dienen lediglich aus dem städtebaulichen und architekto- der Verifizierung der Umsetzbarkeit des angebo- nischen Konzept sowie dem Freiflächen- tenen Nutzungskonzeptes. konzept. Es ist zwischen dem Land Berlin und dem Bestbieter bzw. der Bestbieterin 4.4.3 Zusätzliche Anforderungen an die während der Anhandgabephase zu er- Verpflichtung zur Erarbeitung, arbeiten und abzustimmen. Abstimmung und Finalisierung eines Bebauungskonzepts Sowohl mit dem Erstangebot als auch mit dem endgültigen Angebot ist die Eigenerklärung für die Verpflichtung zur Erarbeitung, Abstimmung und Finalisierung eines Bebauungskonzepts in der Anhandgabephase abzugeben. Die Erklärung befindet sich jeweils unter Ziffer 4c der Ange- botsformblätter „Erstangebot“ (Anlage 4a) und „Endgültiges Angebot“ (Anlage 4b). Für weitere Einzelheiten wird auf Ziffer 10 des Entwurfs der Exklusivitätserklärung verwiesen. Das final ab- gestimmte Bebauungskonzept wird Anlage zum Erbbaurechtvertrag und Grundlage für die Bau- verpflichtung (vgl. § 9 des Erbbaurechtsvertrags- entwurfs, Anlage 5).

4.4.4 Zusätzliche Anforderung an die Platzfläche mit Sitzgelegenheit Die Teilfläche des Flurstücks 299 (vgl. Abb. 5) ist als Platzfläche mit Sitzgelegenheit zu gestalten. Dabei ist der Zugang für die Allgemeinheit zu si- chern. Zudem ist dafür Sorge zu tragen, dass der vorhandene Baumbestand (vgl. Anlage 11) erhal- ten bleibt.

7

[Seite 11]

Waldstr. 8

5 Bewertung der endgültigen

Angebote

Ziel des Konzeptverfahrens ist der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags mit Bauverpflichtung so- wie Nutzungsbindung mit demjenigen Bieter bzw. derjenigen Bieterin, der bzw. die das wirtschaft- lichste endgültige Angebot abgegeben hat. → Konzeptkriterien: Als Konzeptkriterien Unter den wertbaren endgültigen Angeboten wird werden das Nutzungskonzept und das das Wirtschaftlichste anhand der Zuschlagskrite- Nachhaltigkeitskonzept gemäß den ent- rien der einzelnen Konzeptkriterien- und Preiskri- sprechenden Zuschlagskriterien bewertet. terien ermittelt. Diese sind in der nachstehenden Bewertungsmatrix aufgeführt. Die Gesamtbewer- → Preiskriterium: Als Preiskriterium wird die tung ergibt sich aus der Summe der jeweiligen Ein- Höhe des Erbbauzinsangebots mit einer zelbewertungen. Das wirtschaftlichste Angebot ist Gewichtung von 10 % bewertet. dasjenige, das die höchste Gesamtpunktzahl erhält.

5.1 Bewertungsmatrix

ZuschlagskriterienGewich - tungBewertungsmethodeGewichtete Punkte
A. Qualität der Konzepte (Konzeptkriterien)90 %540 Punkte
I. Nutzungskonzept (gemäß nachstehender Zuschlagskriterien)60 %Das Nutzungskonzept muss plausibel dargelegt sein, um Punkte zu erreichen. Das Nutzungskonzept ist plausibel, wenn das Gestaltungskonzept (vgl. Ziffer 4.4.2 des Exposés) inhaltlich den Anga- ben des Nutzungskonzepts entspricht. Soweit dies nicht der Fall ist, soweit es also inhaltliche Abweichungen gibt, wird das Nutzungskonzept über die entspre- chenden Zuschlagskriterien jeweils mit 0 Punkten bewertet.360
1. Verhältnis zw. Nutzungs- und Verkehrsfläche Es besteht ein ausgewogenes Ver- hältnis zwischen Nutzungs- und Ver- kehrsfläche (gemäß DIN 277), d.h. die Verkehrsfläche beträgt max. 20 % der Nutzungsfläche.10 %Ja – 6 Punkte Nein – 0 Punkte60 Punkte 0 Punkte

8

[Seite 12]

Waldstr. 8

Gewich - tungBewertungsmethodeGewichtete Punkte
2. Flexible Mehrfachnutzung Das Konzept ermöglicht die Inan- spruchnahme eines Raumes/mehrerer Räume durch verschiedene Nutzun- gen bzw. verschiedene Nutzer:innen. (vgl. Ziffer 5.2.1 des Exposés)10 %Sehr gute Konzeptqualität – 6 Punkte Gute Konzeptqualität – 4,5 Punkte Befriedigende Konzeptqualität – 3 Punkte Ausreichende Konzeptqualität – 1,5 Punkte Ungenügende Konzeptqualität – 0 Punkte60 Punkte 45 Punkte 30 Punkte 15 Punkte 0 Punkte
3. Integration & Gemeinschaftsgefühl (vgl. Ziffer 5.2.2 des Exposés)25 %Sehr gute Konzeptqualität – 6 Punkte Gute Konzeptqualität – 4,5 Punkte Befriedigende Konzeptqualität – 3 Punkte Ausreichende Konzeptqualität – 1,5 Punkte Ungenügende Konzeptqualität – 0 Punkte150 Punkte 112,5 Punkte 75 Punkte 37,5 Punkte 0 Punkte
4. Soziale/s Angebot/e in der Erdgeschosszone Das Konzept sieht in der EG-Zone ein oder mehrere Angebot /e für eine soziale Nutzung vor. (vgl. Ziffer 5.2.3 des Exposés)15 %Es wird/ werden in der EG-Zone ein oder mehrere Angebot /e für eine soziale Nut- zung vorgesehen. Der / Die Nutzer:innen wurde/n bereits durch ein LOI gebunden. – 6 Punkte Es wird/ werden in der EG-Zone ein oder mehrere Angebot /e für eine soziale Nut- zung vorgesehen. Der / Die Nutzer:innen wurde/n noch nicht gebunden. – 3-Punkte Es wird/werden in der EG-Zone kein/e Angebot/e für eine soziale Nutzung vorgesehen. - 0 Punkte90 Punkte 45 Punkte 0 Punkte

9

[Seite 13]

Waldstr. 8

Gewich - tungBewertungsmethodeGewichtete Punkte
II. Nachhaltigkeitskonzept (gemäß nachstehender Zuschlagskriterien)30 %180
1. Errichtung klimafreundlicher Wohngebäude (energieeffizientes und nachhaltiges Bauen), orientiert an den bestehenden KfW-Förderstufen (vgl. Ziffer 5.2.4 des Exposés)20 %Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG – 6 Punkte Klimafreundliches Wohngebäude – 3 Punkte weder „Klimafreundliches Wohngebäu- de“ noch „klimafreundliches Wohnge-bäu- de mit QNG – 0 Punkte120 Punkte 60 Punkte 0 Punkte
2. Regenwasserbewirtschaftungs- konzept (vgl. Ziffer 5.2.5 des Exposés) Das Konzept weist folgende Maßnahmen aus: a. Retentionsflächen auf den Dächern b. Dachbegrünung (z.B. mit Sukkulenten) c. Fassadenbegrünung d. Sammlung von Regenwasser zur Bewässerung der Dach- und/oder Fassadenbegrünung e. Grauwassernutzungskonzept f. Mulden- oder Rigolenversickerung auf dem Grundstück10 %Konzept zur Regenwasserbewirtschaf- tung bestehend aus den folgenden Maß- nahmen • a, b, c, d, e, f – 6 Punkte • a, b, e, f oder c, d, e, f – 5 Punkte • a, e, f oder c, e, f - 4 Punkte • b, e, f – 3 Punkte • a, b, f oder c, d, f – 2 Punkte • b, f oder c, f – 1 Punkte • alle anderen Konstellationen – 0 Punkte60 Punkte 50 Punkte 40 Punkte 30 Punkte 20 Punkte 10 Punkte 0 Punkte
Ergebnis Teil A.Maximal 360 Punkte
B. Erbbauzinsangebot (Preiskriterium)10 %180 Punkte
Höhe des Erbbauzinsangebots10 %Angebot an mtl. Erbbauzins in EUR ------------------------------- * 6 höchstes Angebot an mtl. Erbbauzins in EUR60 Punkte
Ergebnis Teil B.Maximal 60 Punkte
Gesamtpunktzahl (Teil A und B)Maximal 600 Punkte

10

[Seite 14]

Waldstr. 8

5.2 Hinweise zu den Zuschlagskriterien 5.2.2 Zuschlagskriterium „Integration & Die nachfolgenden Hinweise zu den Zuschlagskri- Gemeinschaftsgefühl“ terien dienen zur Erläuterung für die Bieter:innen Wünschenswert ist ein Konzept, das darauf aus- und werden bei der Bewertung der Angebote be- gerichtet ist, Synergien zwischen den vorgesehe- rücksichtigt. nen Nutzungen sowie Gemeinschaftsbildung im Haus und im angrenzenden Quartier räumlich zu Die Bieter:innen haben bei der Erstellung ihrer ermöglichen und zu fördern. Konzepte die Anforderungen der Ausschrei- bungsunterlagen zu beachten. Es ist das Ange- Bei der Bewertung wird insbesondere berücksich- botsformblatt zu verwenden. tigt, in welcher Qualität die konzeptionelle Umset- zung der folgenden Aspekte erfolgt: Die konzeptionellen Darstellungen der Bieter:innen können die nachfolgenden Aspekte berücksichti- • Gestaltung von gemeinschaftsfördernden gen, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist. Räumen (z. B. zentrale Treffpunkte, Gemein- schaftsküchen, offene Lounges) 5.2.1 Zuschlagskriterium • räumliche Nähe und funktionale Anordnung „Flexible Mehrfachnutzung“ kooperierender Nutzungen Positiv bewertet werden Konzepte, die eine flexible, gleichzeitige oder zeitlich versetzte • Gestaltung einladender Übergangszonen zum Nutzung von Räumen durch unterschiedliche öffentlichen Raum (z. B. Foyer, Innenhof, halb- Nutzer:innen und für verschiedene Zwecke er- öffentliche Terrassen) möglicht. Im Vordergrund steht die funktionale • Integration gemeinschaftlich nutzbarer Offenheit der Räume sowie die räumlich-techni- Außenbereiche (z. B. Nachbarschaftsgarten, schen und organisatorischen Voraussetzungen offene Werkstattflächen) für eine Mehrfachnutzung. (vgl. Ziffer I.3 der Bewertungsmatrix) Bei der Bewertung wird insbesondere berücksich- tigt, in welcher Qualität die konzeptionelle Umset- Zur Sicherung der Trennschärfe zwischen den Zu- zung der folgenden Aspekte erfolgt: schlagskriterien „Flexible Mehrfachnutzung“ und „Integration und Gemeinschaftsgefühl“ gilt: • Qualität der räumlichen und technischen Aus- stattung (z. B. mobile Elemente, flexible Möb- Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Flexible lierung, mediale Infrastruktur) Mehrfachnutzung“ wird die organisatorische und technische Offenheit der Räume für unterschiedli- • Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für unter- che Nutzungen – unabhängig davon, ob Synergien schiedliche Zielgruppen oder soziale Interaktion tatsächlich entstehen, be- • Vorhandensein und Umsetzbarkeit organi- urteilt. Bewertet werden u. a. mobile Trennwände, satorischer Maßnahmen zur Steuerung der modulare Möblierung oder Buchungssysteme. Mehrfachnutzung (z. B. Belegungsmanage- ment, Koordinationsstrukturen, Nutzungsver- Vor dem Hintergrund des Zuschlagskriteriums einbarungen) „Integration und Gemeinschaftsgefühl“ werden dagegen gezielte bauliche Maßnahmen, die über (vgl. Ziffer I.2 der Bewertungsmatrix) die reine Nutzungsflexibilität hinausgehen und so-

11

[Seite 15]

Waldstr. 8

ziale Interaktion, Synergien oder gemeinschaftli- serverdunstung und -versickerung vor Ort vor- che Identität bewusst fördern, bewertet. Es geht sehen und somit den natürlichen Wasserkreislauf nicht nur um „Nutzbarkeit durch viele“, sondern erhalten sowie den Trinkwasserverbrauch und das um Begegnung, Beziehung und Beteiligung durch Abwasservorkommen im Quartier reduzieren. Gestaltung. In der Bewertungsmatrix werden verschiedene 5.2.3 Soziale/s Angebot/e in der Maßnahmen aufgeführt, die Bestandteile des Re- Erdgeschosszone genwasserbewirtschaftungskonzepts sein können Positiv bewertet werden Konzepte, die in der Erd- (vgl. Ziffer III.2 der Bewertungsmatrix). Ein Kon- geschosszone ein/mehrere Angebot/e für eine zept, das alle Maßnahmen ausweist, wird mit 90 soziale Nutzung vorsehen. Beispielhaft dafür sind gewichteten Punkten am höchsten bewertet. Es Kindertagesstätten, Angebote aus den Hilfen zur ist ebenso möglich, einzelne Maßnahmen in dem Erziehung, betreutes Jugendwohnen, o.ä. Das/ Konzept zu kombinieren. Die Kombinationen wer- Die Angebot/e kann/können über die Vermietung den unterschiedlich bepunktet. an soziale Träger sichergestellt werden (vgl. Ziffer I.4 der Bewertungsmatrix). 5.3 Bewertungsmethode Im Folgenden wird die Methode zur Bewertung 5.2.4 Zuschlagskriterium der Zuschlagskriterien erläutert sowie die Ver- „Klimafreundliche Bauweise“ fahrensweise zur Ermittlung der Gesamtpunkt- Positiv bewertet wird die Errichtung eines klima- zahl dargestellt. freundlichen Wohngebäudes, das die Anforde- rungen der KfW-Förderstufen "Klimafreund- 5.3.1 Bewertung der Konzeptkriterien liches Wohngebäude" oder "Klimafreundliches Die Bieter:innen haben ein Gestaltungskonzept, Wohngebäude mit QNG" erfüllt (vgl. Ziffer II.1 der ein Nutzungskonzept und ein Nachhaltigkeits- Bewertungsmatrix). konzept als Teil ihrer Angebote abzugeben. Darin haben die Bieter:innen ihre Vorstellungen zur Nut- Die oder der spätere Erbbauberechtigte ver- zung des Grundstücks und zur geplanten Nachhal- pflichtet sich, die angebotene und als Zuschlags- tigkeit darzustellen. Dabei sind die Anforderun- kriterium bewertete Förderstufe oder einen dieser gen der Ausschreibungsunterlagen, insbesondere Förderstufe entsprechenden, bei Antragstellung des Exposés und des Angebotsformblatts (Anlage gültigen Standard auch dann umzusetzen, wenn 4a/b) zu beachten. eine entsprechende Förderung der KfW nicht ge- währt wird. Maßgebend für die Bewertung des Nutzungskon- zepts sind die Angaben zu den Zuschlagskriterien Eine Übersicht aller gelisteten Energiebe- „Verhältnis zw. Nutzungs- und Verkehrsflächen“, rater:innen finden die Bieter:innen unter: „Flexible Mehrfachnutzung“ , „Integration & Ge- → https://www.energie-effizienz-experten.de/ meinschaftsgefühl“ und "Soziale/s Angebot/e in ps://www.energie-effizienz-experten.de der Erdgeschosszone". Die Bieter:innen haben unter Ziffer 5.1 a, b, c, d des Angebotsformblatts 5.2.5 Zuschlagskriterium entsprechende Ausführungen zu machen. „Regenwasserbewirtschaftungskonzept“ Im Sinne der Klimafolgenanpassung sind Konzepte Das Gestaltungskonzept (vgl. Ziffer 4.4.2 des wünschenswert, die eine vollständige Regenwas- Exposés und Ziffer 4b des Angebotsformblatts)

12

[Seite 16]

Waldstr. 8

dient der Verifizierung des Nutzungskonzepts. sondere im Vergleich zu den übrigen Angeboten Das bedeutet, das Gestaltungskonzept wird nicht lässt das Angebot bezogen auf das Zuschlagskri- separat bewertet. Das Gestaltungskonzept kann terium eine besonders hohe Konzeptqualität zur jedoch mittelbar Einfluss auf die Bewertung des Zielerreichung erwarten. Nutzungskonzepts haben, da das Nutzungskon- zept plausibel sein muss. Das Nutzungskonzept ist Gute Konzeptqualität – 4,5 Punkte plausibel, wenn das Gestaltungskonzept inhaltlich Die Qualität der Konzepte bzw. der Umsetzung der den Angaben des Nutzungskonzepts entspricht. Anforderungen wird bezogen auf das Zuschlags- Soweit dies nicht der Fall ist, soweit es also inhalt- kriterium insgesamt mit gut bewertet. Insbeson- liche Abweichungen gibt, wird das Nutzungskon- dere im Vergleich zu den übrigen Angeboten lässt zept über die entsprechenden Zuschlagskriterien das Angebot bezogen auf das Zuschlagskriterium jeweils mit 0 Punkten bewertet. eine überdurchschnittlich hohe Konzeptqualität zur Zielerreichung erwarten. Maßgebend für die Bewertung des Nachhaltig- keitskonzepts sind die Angaben und Erklärungen Befriedigende Konzeptqualität – 3 Punkte zur klimafreundlichen Bauweise und zum Regen- Die Qualität der Konzepte bzw. der Umsetzung wasserbewirtschaftungskonzept. Die Bieter:innen der Anforderungen wird bezogen auf das Zu- haben unter Ziffer 5.2 a, b des Angebotsform- schlagskriterium insgesamt mit befriedigend blatts entsprechende Ausführungen zu machen. bewertet. Insbesondere im Vergleich zu den üb- Die Bewertung der Konzepte erfolgt über die Zu- rigen Angeboten lässt das Angebot bezogen auf schlagskriterien der Konzeptkriterien I (Nutzungs- das Zuschlagskriterium eine durchschnittlich hohe konzept) und II (Nachhaltigkeitskonzept). Die Konzeptqualität zur Zielerreichung erwarten. Methode zur Bewertung der einzelnen Zuschlags- kriterien kann der Bewertungsmatrix, Spalte Ausreichende Konzeptqualität – 1,5 Punkt „Bewertungsmethode“ entnommen werden. Die Die Qualität der Konzepte bzw. der Umsetzung je Zuschlagskriterium erreichte Punktzahl wird der Anforderungen wird bezogen auf das Zu- anschließend entsprechend der jeweiligen Ge- schlagskriterium insgesamt mit ausreichend be- wichtung multipliziert. wertet. Das Angebot enthält bezogen auf das Zu- schlagskriterium entweder wesentliche und / oder Die qualitative Bewertung des Zuschlagskriteri- zahlreiche Schwächen. Insbesondere im Vergleich ums I.2 „Flexible Mehrfachnutzung“ und I.3 „Inte- zu den übrigen Angeboten lässt das Angebot be- gration & Gemeinschaftsgefühl“. erfolgt durch die zogen auf das Zuschlagskriterium eine unter- Jury (vgl. Ziffer 1.4 der Bewerbungsbedingungen, durchschnittlich hohe Konzeptqualität zur Zieler- Anlage 2) unter Anwendung der nachfolgenden reichung erwarten. Bewertungsstufen von „sehr gute Konzeptquali- tät“ bis „ungenügende Konzeptqualität“. Ungenügende Konzeptqualität – 0 Punkte Keine über die zusätzlichen Anforderungen hi- Die Bewertungsstufen lauten im Einzelnen wie folgt: nausgehenden Angaben in den Unterlagen und daher ungenügend. Sehr gute Konzeptqualität – 6 Punkte Die Qualität der Konzepte bzw. der Umsetzung der Die Konzeptkriterien werden mit insgesamt 90 % Anforderungen wird bezogen auf das Zuschlags- gewichtet und können dementsprechend maxi mal kriterium insgesamt mit sehr gut bewertet. Insbe- 540 Punkte erhalten. Die einzelnen Gewichtungen

13

[Seite 17]

Waldstr. 8

sind der vorstehenden Bewertungsmatrix zu ent- gebots den notariellen Erbbaurechtsvertrag mit nehmen. ihm bzw. ihr abzuschließen. Damit beginnt die Anhandgabe des Grundstücks. Einzelheiten zur 5.3.2 Bewertung des Erbbauzinsangebots Anhandgabe sind dem Entwurf der Exklusivitäts- Die Bieter:innen haben unter Ziffer 1 des Ange- erklärung (Anlage 6) sowie den Bewerbungsbe- botsformblatts einen monatlichen Erbbauzins an- dingungen (vgl. Ziffer 4.12 der Bewerbungsbedin- zubieten. Dieses Erbbauzinsangebot wird im Rah- gungen, Anlage 2) zu entnehmen. men des Preiskriteriums bewertet. Die Exklusivitätserklärung enthält Voraussetzun- Die Bewertung erfolgt rechnerisch anhand der gen für den Abschluss des Erbbaurechtsvertrags, vorgegebenen Formel gemäß der vorstehenden die der bzw. die Bestbieter:in innerhalb der in der Bewertungsmatrix. Das Preiskriterium erfährt Exklusivitätserklärung genannten Fristen erfüllen keine Bewertung durch die Jury. muss. Es handelt sich insbesondere um folgende Voraussetzungen: Das Preiskriterium wird mit insgesamt 10 % ge- wichtet und kann dementsprechend maximal 60 • Einreichung, Abstimmung und Finalisierung Punkte erhalten. eines Bebauungskonzepts (vgl. Ziffer 10 des Entwurfs der Exklusivitätserklärung), 5.3.3 Ermittlung der Gesamtpunktzahl • Finalisierung des Entwurfs des Erbbaurechts- Insgesamt, also unter Berücksichtigung aller Zu- vertrags, schlagskriterien der Konzeptkriterien I - II und des Preiskriteriums, können maximal 600 Punkte er- • Schließen der Baugruppe oder Bindung der für reicht werden. das o.g. Grundstück vorgesehenen Mitglieder der Genossenschaft, Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Sum- • Gründung der Gesellschaft/Stiftung bzw. des me der jeweiligen Einzelbewertungen. Das wirt- Vereins in der entsprechenden Rechtsform des schaftlichste endgültige Angebot ist dasjenige, bzw. der späteren Erbbauberechtigten, das die höchste Gesamtpunktzahl erhält. • Sicherstellung und Nachweis der Finanzierung Die ermittelte Gesamtpunktzahl wird auf die des Vorhabens, zweite Nachkommastelle mathematisch auf- oder • Prüfung nach dem Geldwäschegesetz (GwG). abgerundet (d. h. ist die dritte Nachkommastelle kleiner fünf (5) wird abgerundet, ist die dritte Nach- Erfüllt der Bestbieter bzw. die Bestbieterin die kommastelle größer/gleich fünf (5) wird aufgerun- oben genannten Voraussetzungen nicht, wird der det). Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Erbbaurechtsgeber bzw. die Erbbaurechtsgebe- rin vom Abschluss des Erbbaurechtsvertrags Ab-

6 Anhandgabe

stand nehmen.

Dem Bieter bzw. der Bieterin mit dem nach Maß- 6.1 Vorgaben für das Bebauungskonzept gabe der Zuschlagskriterien wirtschaftlichsten Vor Abschluss des Erbbaurechtsvertrags muss Angebot (Bestbieter:in) wird in einer sog. Exklu- unter anderem ein abgestimmtes und finalisiertes sivitätserklärung mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, Bebauungskonzept, bestehend aus einem archi- auf Grundlage seines bzw. ihres endgültigen An- tektonischen und städtebaulichen Konzept sowie

14

[Seite 18]

Waldstr. 8

7 Vertragliche Bedingungen

einem Freiflächenkonzept, eingereicht werden. Die nachfolgenden Vorgaben zu Architektur, Städtebau und Freiflächen sind bei der Erstel- Anlage zu diesen Vergabeunterlagen ist der Ent- lung des Bebauungskonzeptes einzuhalten. Im wurf des Erbbaurechtsvertrags (Anlage 5). Der Übrigen wird auf die Ausführungen unter Ziffer nicht verhandelbare Vertrag wird unter anderem 10 des Entwurfs der Exklusivitätserklärung (An- Regelungen zu Folgendem enthalten: lage 6) verwiesen. Dauer des Erbbaurechts Reicht der Bestbieter bzw. die Bestbieterin das Das Erbbaurecht beginnt mit der Eintragung im Bebauungskonzept nicht ein oder scheitert die Erbbaugrundbuch und endet 99 Jahre nach dem finale Abstimmung des Bebauungskonzeptes mit Tag der Beurkundung. Die Vertragsparteien wer- dem Bezirksamt Treptow-Köpenick sowie der Se- den sich in dem Erbbaurechtsvertrag verpflich- natsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und ten, 5 Jahre vor Zeitablauf des Erbbaurechtes in Wohnen, wird der Erbbaurechtsgeber bzw. die Verhandlungen zu einer möglichen Verlängerung Erbbaurechtsgeberin vom Abschluss des Erbbau- oder Erneuerung des Erbbaurechtes zu treten. Es rechtsvertrags Abstand nehmen. besteht damit jedoch kein Anspruch des oder der Erbbauberechtigten auf Verlängerung des Erb- 6.1.1 Architektur und Städtebau baurechtes. Geplante Bauvorhaben werden gemäß § 34 BauGB beurteilt. Bau-/Realisierungsverpflichtung Der bzw. die Erbbauberechtigte ist verpflichtet, Die Neubebauung muss sich hinsichtlich der Mate- das Bauvorhaben innerhalb einer bestimmten rialität, der Proportionen, Öffnungsformate und Frist nach Maßgabe des bezuschlagten Nutzungs- Ausbildung des Baukörpers in die Bebauung der und Nachhaltigkeitskonzeptes sowie des in der Umgebung einfügen bzw. die architektonische Anhandgabephase abgestimmten und finalisier- Gestaltung muss eine Auseinandersetzung mit der ten Bebauungskonzepts fertigzustellen und in Be- Umgebungsbebauung zeigen. trieb zu nehmen (Realisierungszeitraum). Der Re- alisierungszeitraum wird im Erbbaurechtsvertrag 6.1.2 Freiflächen wie folgt festgeschrieben: Auf dem eigenen Grundstück sind die notwendi- gen Nutzungen (nutzbare Freifläche, Kinderspiel- „Der bzw. die Erbbauberechtigte hat das Bauvor- platz, Fahrradstellplätze, Müllabstellflächen etc.) haben bis spätestens 40 Monate nach Erteilung nachzuweisen. Dabei ist auf die Qualität der Frei- der Baugenehmigung bzw. Erhalt des behördli- flächen und die Nutzbarkeit durch die Bewoh- chen Schreibens zur Baufreiheit gemäß § 71 BauO ner:innen zu achten. Bln (maßgeblich ist das Datum der Baugenehmi- gung bzw. des behördlichen Schreibens) fertig zu stellen.”

Spätestens mit Ablauf des Realisierungszeitrau- mes hat die Inbetriebnahme des geplanten Vor- habens zu erfolgen.

15

[Seite 19]

Waldstr. 8

Zweck und Umfang des Erbbaurechts Die Parteien haben bei der Bemessung des Erb- Der bzw. die Erbbauberechtigte hat das in dem bauzinses gemäß § 12 die Nutzungsbindung be- Konzept beschriebene Vorhaben wie folgt umzu- rücksichtigt. Der Erbbauzins ist Ergebnis des Kon- setzen: zeptverfahrens. Er wurde im Konzeptverfahren in den Wettbewerb gestellt. Als Bestandteil des Der oder die Erbbauberechtigte ist verpflichtet, Angebotes kann das Erbbauzinsangebot nach das auf dem Erbbaugrundstück zu errichten- der endgültigen Angebotsabgabe nicht mehr an- de Gebäude für die Dauer des Erbbaurechts zu gepasst oder verhandelt werden. Dies ist bei der Wohnzwecken durch Vermietung/Überlassung Ermittlung des angebotenen Erbbauzinses zu be- an seine Gesellschafter:innen / Genoss:innen / rücksichtigen. Vereinsmitglieder, an Gesellschafter:innen / Ge- noss:innen / Vereinsmitglieder eines Mehrheits- Eine Ausnahme hiervon ist der folgende Bestand- gesellschafters bzw. einer Mehrheitsgesellschaf- teil des Erbbaurechtsvertrages: terin des oder der Erbbauberechtigten sowie an diejenigen Personen, zu deren Gunsten ein Ge- Der Erbbauzins passt sich automatisch um die sellschafter/Genosse/Vereinsmitglied bzw. eine Veränderung des vom statistischen Bundesamt Gesellschafterin/Genossin des oder der Erbbau- ermittelten Verbraucherpreisindex an, sobald berechtigen oder eines Mehrheitsgesellschafters sich der Verbraucherpreisindex gegenüber dem bzw. einer Mehrheitsgesellschafterin des oder der Stand des Monats der Beurkundung um mehr als Erbbauberechtigten eine Eigenbedarfskündigung 5 % verändert hat. im Sinne von § 573 BGB aussprechen könnte, zu nutzen. Nutzungsänderung Eine Änderung der Nutzung ist nur nach vorheri- Eine Vermietung/Überlassung zu Wohnzwecken ger schriftlicher Zustimmung des Erbbaurechts- an Personen, die nicht dem vorgenannten Perso- gebers bzw. der Erbbaurechtsgeberin möglich. nenkreis angehören, ist zulässig, sofern Der Erbbaurechtsgeber bzw. die Erbbaurechts- • oder die Erbbauberechtigte ausschließlich geberin wird die Zustimmung zur Nutzung nicht und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im versagen, wenn sie wirtschaftlich geboten oder Sinne der §§ 51 bis 68 AO verfolgt oder sinnvoll ist und mit den Zielen des Konzeptverfah- rens vereinbar ist. • der Mieter bzw. die Mieterin, der Nutzer bzw. die Nutzerin Inhaber:in eines Wohnberech- Führt die Nutzungsänderung zu einer Wertstei- tigungsscheins ist und eine Miete vereinbart gerung des Erbbaurechts, kann die Zustimmung wird, die nicht höher ist als die ortsübliche Ver- von der Zahlung eines Geldbetrages in Höhe der gleichsmiete oder die nach den bei Vertrags- Wertsteigerung oder einer vom Eigentümer bzw. schluss geltenden Wohnungsbauförderungs- von der Eigentümerin festzulegenden Erhöhung bestimmungen zulässige Miete. des Erbbauzinses abhängig gemacht werden. Alle Beteiligten des oder der Erbbauberechtigten müssen zumindest eine der genannten Vorausset- Wertsicherung zungen erfüllen. Es ist nicht ausreichend, wenn nur Der Erbbauzins passt sich automatisch an die ein Beteiligter des oder der Erbbauberechtigten Veränderung des vom statistischen Bundesamt diese Anforderung erfüllt. ermittelten Verbraucherpreisindex an, sobald

16

[Seite 20]

Waldstr. 8

sich der Verbraucherpreisindex gegenüber dem Gremienvorbehalt Stand des Monats der Beurkundung um mehr als Der Erbbaurechtsvertrag bedarf der Zustimmung 5 % verändert hat. der auf Seiten des Erbbaurechtsgebers oder der Erbbaurechtsgeberin angesetzten Gremien, ein- Weiterveräußerung schließlich des Abgeordnetenhauses. Der Prozess Die Weiterveräußerung des Erbbaurechts oder der Gremienzustimmung erfolgt erst nach dem Teilen hiervon ist dem Erbbaurechtsnehmer bzw. notariellen Vertragsabschluss. Daher wird der Ver- der Erbbaurechtsnehmerin nur unter der Voraus- trag aufschiebend bedingt beurkundet (vgl. § 26 setzung gestattet, dass dessen bzw. deren Erwer- des Entwurfs des Erbbaurechtsvertrags, Anlage 5). ber:innen sämtliche Vertragspflichten des oder der Erbbauberechtigten aus dem Erbbaurechts- Wesentliche Vertragsverletzungen des oder der vertrag übernimmt und aufgrund seiner bzw. ihrer Erbbauberechtigten wirtschaftlichen und finanziellen sowie techni- Im Falle wesentlicher Vertragsverletzungen des schen Leistungsfähigkeit ausreichend Sicherheit bzw. der Erbbauberechtigten wird dieser bzw. für deren Erfüllung bietet. Die Weiterveräußerung diese mit einer Vertragsstrafe belegt. Die wesent- steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des lichen Pflichten sind im Erbbaurechtsvertrag ge- Erbbaurechtsgebers bzw. der Erbbaurechtgebe- regelt. Wesentliche Vertragsverletzungen lösen rin, der bzw. die diese in seiner bzw. ihrer Eigen- ggf. den Heimfallanspruch des Erbbaurechtsge- schaft als Erbbaurechtsgeber bzw. Erbbaurechts- bers bzw. der Erbbaurechtsgeberin aus. geberin insbesondere nur dann erteilen darf, wenn die Weiterveräußerung im Einzelfall ohne erneutes wettbewerbliches Verfahren zulässig ist.

Belastung des Erbbaurechts Die Belastung des Erbbaurechts mit Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden, Reallasten oder Dauerwohnrechten bedürfen der vorherigen Zu- stimmung des Eigentümers bzw. der Eigentüme- rin. Einer Belastung des Grundbuchs bis maximal 70 % der Gesamtinvestitionskosten (= KG 100 – KG 800 nach DIN 276) wird in der Regel zugestimmt.

17

[Seite 21]

BIM Berliner Immobilienmanagement Keibelstraße 36 | 10178 Berlin

T +49 30 90166 1660 F +49 30 90166 1670 E info@bim-berlin.de

bim-berlin.de

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung