Wirt-215
(ZusätzlicheVertragsbedingungen–ZVB/ BesondereVertragsbedingungen-BVB)
TUB-Vorgangsnummer OeA-128-26
Beschreibung des Bedarfes Entwicklung von Lernreportagen sowie Wissens- und Kommunikationsformaten
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
- Allgemeines
(1) Für Lieferungen und Leistungen gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen sowie die „AllgemeinenBedingungenfürdieAusführungvonLeistungen“(VOL/B).
(2) Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers oder der Auftragnehmerin werdennurdannVertragsbestandteil,wennsieausdrücklichvereinbartwurden.
- Preise
Die vereinbarten Preise sind Marktpreise im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. SieunterliegeninihrerBildungderPreisVOundderPreisprüfungdurchdiefürdiePreisbildung-und PreisüberwachungzuständigenBehördenaufGrundlagederPreisVO.
- Lieferung
Der Auftragnehmer liefert zu dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei an die vom Auftraggeber bezeichneteAnnahmestelle.
- Skonto
(1) Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung wird ein Skonto von 2 v.H. des Rechnungsbetrages abgezogen. Satz 1 gilt nicht bei Leistungen, bei denen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Gewährung von Skonto ausgeschlossen ist, insbesondere bei preisgebundenenVerlagserzeugnissen.
(2) Skonto wird von allen Zahlungen (einschließlich Zahlungen nach Zahlungsplan, Voraus-, Abschlags-,Schluss-undTeilschlusszahlungen)abgezogen.
(3) Absätze1und2geltennicht,wenngemäßNr.17Abweichendesvereinbartwird.
- Schriftform
JedeÄnderung,ErgänzungoderAbweichungdesVertragesbedarfmindestensderTextformgemäß §126bBGB.
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(ZusätzlicheVertragsbedingungen–ZVB/ BesondereVertragsbedingungen-BVB)
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Die nachstehenden besonderen Vertragsbedingungen sind Ergänzungen für die Erfordernisse des Einzelfalls. Sie beziehen sich nur auf die Lieferungen und Leistungen, die Gegenstand dieser Vergabe sind. Veränderungen oder Markierungen dürfen vom Bieter nicht vorgenommen werden. Auch das Ankreuzen derKästchenerfolgtnurdurchdenAuftraggeber.
- Kommunikation
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Kommunikation zwischen Auftraggeber und AuftragnehmerindeutscherSchriftundSprache.
- Preisgleitklausel
AbweichendvonNr.2ZVBfindendienachstehendbezeichnetenPreisgleitklauselnAnwendung:
- Ausführungsfristen
FürdieAusführungderLieferungen/LeistungengeltendienachstehendenFristenund
siehe Vergabeunterlagen
- Unteraufträge
Ergänzendzu§4Nr.4VOL/Bwirdvereinbart: DerAuftragnehmerteiltdemAuftraggeberspätestensbeiBeginnderAuftragsausführungdie Namen,dieKontaktdatenunddiegesetzlichenVertreterseinerUnterauftragnehmermit.
DerAuftragnehmerteiltdemAuftraggeberspätestensbeiBeginnderAuftragsausführungdie Namen,dieKontaktdatenunddiegesetzlichenVertreterderLieferanten,diean Dienstleistungsaufträgenbeteiligtsind,mit. AuftragnehmerundUnterauftragnehmerhaftenimHinblickaufdiewirtschaftlicheundfinanzielle LeistungsfähigkeitentsprechenddemUmfangderEignungsleihefürdieAuftragsausführung gemeinsam.DerAuftragnehmerhatmitdenjeweiligenUnterauftragnehmerneine dementsprechendeVereinbarungzuschließen
DiesesgiltfüralleLeistungen.
DiesesgiltfürfolgendeTeilleistungen:
Wirt-215(eVergabe)ZVB-BVB (März2025) Seite2von6
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(ZusätzlicheVertragsbedingungen–ZVB/ BesondereVertragsbedingungen-BVB)
DerAuftragistvomAuftragnehmeroder-imFalleinerBietergemeinschaft-voneinem TeilnehmerderBietergemeinschaftauszuführen.
DiesesgiltfüralleLeistungen.
DiesesgiltfürfolgendeTeilleistungen:
- Vertragsstrafen
Gemäß§11VOL/BwirdfolgendeVertragsstrafevereinbart:
BeiÜberschreitungderunter8.genanntenFristenhatderAuftragnehmeralsVertragsstrafefür einendurchihnverschuldetenVerzugzuzahlen:
fürjedenvollendetenTag % fürjedevollendeteWoche0,50 % desjenigenTeilsderLeistung,dernichtgenutztwerdenkann.DieObergrenzederdurchVerzug entstandenenVertragsstrafebeträgt 8,00 %derderandenAuftragnehmerzuzahlenden Vergütung(ohneUmsatzsteuer).
- Güteprüfung
Gemäß§12VOL/BwirdzurGüteprüfungvereinbart:
-
Annahmestelle
-
Abnahme
FürdieAbnahmederLieferung/LeistunggiltfolgendebesondereRegelung:
Die Abnahme erfolgt durch die zuständigen Mitarbeiter*innen der TU Berlin. Abnahmekriterien sind die vollständige Erfüllung der Leistungsbeschreibung.
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- VerjährungsfristfürdieMängelansprüche
Abweichendvon§14Nr.3VOL/BbeträgtdieVerjährungsfristfürdieMängelansprüche Jahr(e)nachderAbnahme.
- Zahlungen
(1) VorauszahlungenwerdennachfolgendemZahlungsplangeleistet:
VorauszahlungenwerdenauffälligeAbschlagszahlungenwiefolgtangerechnet:
(2) Abschlagszahlungen
werdengeleistet. werdennichtgeleistet. werdenunterfolgendenBedingungengeleistet:
- Rechnungen DerAuftragnehmerhatRechnungenin -2- facherAusfertigung,Abschlagsrechnungenfür Vorauszahlungen(Nr.15Abs.1)undfürAbschlagszahlungen(Nr.15Abs.2)in -2- facher Ausfertigungeinzureichen.
JederRechnung,SchlussrechnungoderTeilschlussrechnunghatderAuftragnehmer Aufmaßberechnungenund-zeichnungen,Stundenlohnzettel,Lieferscheine,Wiegekarten, FremdrechnungenundandereBelege,diederAuftraggeberzurPrüfungundFeststellung benötigt,imOriginalalsUnterlagenbeizufügen.
FürdieÜbermittlungelektronischerRechnungengilt:DieRechnungensindelektronischim FormatXRechnungunterVerwendungder LeitwegID11
dienachdemOnlinezugangsgesetzkonformeRechnungseingangsplattform(OZG-RE)des BundesmittelsderangebotenenÜbertragungskanälezusenden.
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- Skontoabzüge
EswirdkeinSkontovereinbart.
AbweichendvonNr.4ZVBwirdfolgendeSkontovereinbarunggetroffen:
DasSkontobeträgt v.H.
DieSkontofristbeginntabweichendvonNr.4ZVB
fürZahlungengemäßZahlungsplanundVorauszahlungenmitdemTagederFälligkeit,
fürAbschlagszahlungenmitdemTagedesEingangsprüfbarerAufstellungenüberdie vertragsgemäßeTeillieferungoderTeilleistung.
FürSchlusszahlungengiltNr.4ZVBunverändert,fürTeilschlusszahlungenmitderMaßgabe, dassdieSkontofristnichtvorvertragsgemäßerLieferungoderLeistungdesinsich abgeschlossenenAuftragsteilsbeginnt.
- Sicherheitsleistung
Abweichendvon§18VOL/BhatderAuftragnehmerfolgendeSicherheit(en)zuleisten:
- ErgänzungderBesonderenVertragsbedingungen
DarüberhinausgeltenergänzendfolgendeBesonderenVertragsbedingungen:
BesondereVertragsbedingungenzumMindeststundenentgelt-TeilA(Wirt-214)
BesondereVertragsbedingungenzurEinhaltungderILO-Kernarbeitsnormen-TeilA(Wirt-2140)
BesondereVertragsbedingungenzurFrauenförderverordnung-TeilA(Wirt-2141)
BesondereVertragsbedingungenzurVerhinderungvonBenachteiligungen-TeilA(Wirt-2143)
BesondereVertragsbedingungenüberKontrollenundSanktionennachdemBerlinerAusschreibungs- undVergabegesetz(BerlAVG)-TeilB(Wirt-2144)
BesonderenVertragsbedingungen(BVB)überUmweltschutzanforderungen-TeilA(Wirt-2145)
Weitere:
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- SonstigeBedingungen
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