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Entwicklung und Betrieb eines KI-gestützten multimodalen Besucherguides

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 15:36 (Europe/Berlin)

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Projekt SKADI (EFRE-20600170) Vergabe: AWZ-SKADI-IT-001 (KI-gestützter Besucher-Guide) Teilnahmeantrag Seite 1/7

Teilnahmeantrag

für das EU-weite Verhandlungsverfahren mit

Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 14 Abs. 3, 17 VgV

Leistung: Konzeption, Entwicklung, Implementierung, Inbetriebnahme und

Betrieb eines KI-gestützten, multimodalen Besucher-Guides

Projekt: SKADI (EFRE-20600170)

Vergabe-Nr.: AWZ-SKADI-IT-001

I. Bewerbung

Von¹:


Name, Anschrift


Rechtsform


ggf. Angabe der ausführenden Niederlassung


Ansprechpartner/in (für sämtliche Erklärungen/Fragen im Vergabeverfahren)


Telefon, E-Mail


Eintragung in das Berufs- oder/und Handels-/Partnerschaftsregister

¹Der Teilnahmeantrag kann auch von Bewerbergemeinschaften eingereicht werden. Das Bestehen einer Bewerbergemeinschaft ist im Teilnahmeantrag ausdrücklich anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Formular „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ zu benennen. Zudem ist ein bevollmächtigtes Mitglied zu bestimmen, das die Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren vertritt.

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Projekt SKADI (EFRE-20600170) Vergabe: AWZ-SKADI-IT-001 (KI-gestützter Besucher-Guide) Teilnahmeantrag Seite 2/7

II. Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmen

Ich beabsichtige/Wir beabsichtigen, im Zuschlagsfalle die Leistungen

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

selber zu erbringen. ☐ Nachunternehmer einzusetzen. ☐ Falls der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist, ist kurz darzustellen, welche Leistungsbereiche von Nachunternehmern erbracht werden sollen. Soweit dies bereits möglich ist, sind die Namen der vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen.

Benennung der Leistungsbereiche, für die nach jetzigem Stand Nachunternehmer vorge- sehen sind; ggf. Benennung der Namen:




III. Angaben zur Eignung

Die Prüfung der Eignung der Bieter erfolgt auf Grundlage der §§ 122 ff. GWB in Verbindung mit §§ 42 ff. VgV. Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien dienen der Feststellung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter.

Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, Erklärungen und Nachweise nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Die Entscheidung über eine Nachforderung trifft die Auftraggeberin nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze, insbesondere des Gleichbehandlungs- und Transparenzgebots.

Die nachfolgend aufgeführten Anforderungen sind Eignungskriterien. Soweit sie als Mindestanforderungen bezeichnet sind, führt ihre Nichterfüllung zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Ein Bieter gilt als geeignet, wenn sämtliche nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sind.

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Projekt SKADI (EFRE-20600170) Vergabe: AWZ-SKADI-IT-001 (KI-gestützter Besucher-Guide) Teilnahmeantrag Seite 3/7

  1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Mindestanforderung

a) Gesamtumsatz der/des Bewerbers/-in in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren:

2023: ___________________________

2024: ___________________________

2025: ___________________________

Hinweis:

Der Umsatz a) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss jeweils mindestens 350.000,00 EUR netto betragen haben. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Überprüfung der Angaben der Bewerber geeignete Unterlagen/Bestätigungen zu verlangen.

b) Der/die Bewerber*in erklärt, dass ihm/ihr die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.

c) Hiermit bestätigt der/die Bewerber*in, dass gegen sein/ihr Unternehmen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde. Ein entsprechender Antrag wurde auch nicht mangels ausreichender Vermögenswerte abgelehnt. Darüber hinaus befindet sich das Unternehmen nicht in Liquidation.

d) Der /Die Bewerber*in bestätigt, allen gesetzlichen Verpflichtungen zur Entrichtung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen ordnungsgemäß nachgekommen zu sein. Im Falle einer engeren Auswahl wird er/sie auf Verlangen eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorlegen.

  1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Mindestanforderungen Referenzen

Der/Die Bewerber*in muss mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte nachweisen, bei denen die mangelfreie Inbetriebnahme bzw. Abnahme des Systems im Zeitraum vom 01.07.2023 bis zum 30.08.2026 erfolgt ist. Der Leistungsbeginn darf jedoch nicht vor dem 01.07.2021 liegen.

Aufgrund des innovativen und dynamischen Marktumfelds KI-basierter Systeme wird dieser erweiterte Referenzzeitraum zugelassen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.

Weiterhin wird aufgrund des innovativen und dynamischen Marktumfelds KI-basierter Systeme und dem einhergehenden kontinuierlichen Wandel die mangelfreie Inbetriebnahme bzw. Abnahme des Systems zugunsten der Aktualität wertungsrelevant gestellt. Nähere Informationen hierzu ergeben sich aus der Auswahlmatrix der Vergabeunterlagen.

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Projekt SKADI (EFRE-20600170) Vergabe: AWZ-SKADI-IT-001 (KI-gestützter Besucher-Guide) Teilnahmeantrag Seite 4/7

Ein Referenzprojekt gilt als vergleichbar, wenn es mindestens folgende Aspekte umfasst:

• Entwicklung und/oder Implementierung eines KI-gestützten Systems • Einsatz von Conversational AI, Chatbot-, Voice- oder vergleichbaren Technologien • Integration oder Nutzung strukturierter Wissenssysteme (z. B. FAQ-Systeme, Wissensdatenbanken, RAG-Ansätze oder vergleichbar) • Betrieb einer produktiven Anwendung mit realen Nutzerinteraktionen

Diese Anforderungen ergeben sich aus dem Gegenstand der Leistungsbeschreibung (KI-gestützter, multimodaler Besucher-Guide mit Wissensintegration und laufendem Betrieb). Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.

Die benannten Referenzaufträge sind gesondert kurz zu beschreiben. 2


Kurzbeschreibung des Projekts2


Umsatz (netto)3


Leistungszeit


Auftraggeber/-in (Name, Adresse)


Ansprechperson beim Auftraggeber, Tel.-Nr.

2 Das Projekt ist auf einer seitens der Bewerber selbst zu erstellenden Anlage darzustellen und zu erläutern (je Projekt max. 2 Seiten); eine stichpunktartige Beschreibung reicht aus. Aus der Beschreibung (Projektinhalt, Leistungsumfang, eingesetzte Technologien, Betriebsumfang) muss die Auftraggeberin ableiten können, dass der Auftrag die Entwicklung und Implementierung eines KI-gestützten Systems betrifft.

3 Der mit der Entwicklung und Implementierung des KI-gestützten Systems erzielte Umsatz muss mindestens 250.000 EUR netto betragen.

  1. Fachliche und technische Expertise Mindestanforderung

Die fachliche und technische Expertise ist anhand der eingereichten Referenzen und/oder einer ergänzenden Unternehmensdarstellung nachzuweisen. Der/Die Bewerber*in muss nachvollziehbar darlegen, dass Erfahrungen in folgenden Bereichen vorliegen:

Entwicklung und Integration von KI-basierten Systemen, insbesondere auf Basis von Large Language Models (LLM)

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Umsetzung multimodaler Anwendungen (Text-, Sprach- und Bildverarbeitung)

Konzeption und Umsetzung skalierbarer Systemarchitekturen

Integration von Wissenssystemen (z. B. RAG oder vergleichbare Verfahren)

Diese Anforderungen entsprechen den technischen Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung. Alle vorgenannten Bereiche müssen durch die eingereichten Unterlagen nachvollziehbar abgedeckt sein.

  1. Betriebshaftpflichtversicherung Mindestanforderung

Der/Die Bewerber*in verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen (Eigenerklärung im Anhang):

• Personenschäden: mindestens 2.000.000 EUR je Schadensfall

• Sachschäden: mindestens 2.000.000 EUR je Schadensfall

• Vermögensschäden: mindestens 2.000.000 EUR je Schadensfall

Alternativ ist eine verbindliche Zusage des Versicherers über den Abschluss im Zuschlagsfall als beigefügte Anlage zum Teilnahmeantrag ausreichend.

  1. Berufliche Zuverlässigkeit Mindestanforderung

Der/Die Bewerberin erklärt, dass keine Umstände vorliegen, die seine/ihre Zuverlässigkeit als Bewerberin beeinträchtigen. Insbesondere bestehen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB. Soweit Ausschlussgründe vorliegen oder vorgelegen haben, wurden diese offengelegt und erforderliche Selbstreinigungsmaßnahmen erfolgreich umgesetzt. Zudem wurden gegen den/die Bewerber*in in den letzten zwei Jahren keine einschlägigen Sanktionen verhängt, die zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt haben.

Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben im Formular „Bewerber- /Bietergemeinschaftserklärung“ gesondert zu erklären, dass sie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.

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Projekt SKADI (EFRE-20600170) Vergabe: AWZ-SKADI-IT-001 (KI-gestützter Besucher-Guide) Teilnahmeantrag Seite 6/7

  1. Hinweise im Falle einer Eignungsleihe

Macht der/die Bewerberin vom Instrument der Eignungsleihe Gebrauch, sind mit dem Teilnahmeantrag die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden. Für diese Unternehmen sind die entsprechenden Eignungsnachweise in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bewerberin auf deren Kapazitäten beruft. Zudem ist mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des eignungsverleihenden Unternehmens vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dem/der Bewerber*in die erforderlichen Mittel im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen.

Nachunternehmer sind zu benennen, soweit sie bereits feststehen. Soweit Nachunternehmer zugleich zur Eignungsleihe herangezogen werden, gelten zusätzlich die Anforderungen zur Eignungsleihe.

  1. Weitere Bestandteile

Diesem Teilnahmeantrag sind von der/dem Bewerber*in neben den Referenzunterlagen außerdem als Anlagen beigefügt:

Zwei Referenzprojekte (Kurzbeschreibungen) [vom Bewerber zu erstellen]

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Eigenerklärung BMWK (Russlanderklärung)

Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (soweit einschlägig)

Nachunternehmererklärung (soweit einschlägig) [vom Bewerber zu

erstellen]

Eignungsnachweise des eignungsverleihenden Unternehmens bei Eignungsleihe (soweit einschlägig) [vom Bewerber zu erstellen]

Nachweis/Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung [vom Bewerber

zu erstellen]

NDA / Vertraulichkeitserklärung (siehe Hinweise im Anschreiben)

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Nachweis für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert. Die Auftraggeberin weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die in diesen Teilnahmebedingungen geforderten Referenzbeschreibungen, Umsatzangaben, Erklärungen zur fachlichen Expertise sowie sonstige ausdrücklich geforderte Bewerbungsunterlagen in der jeweils geforderten Form vorzulegen sind. Die EEE ersetzt diese Unterlagen nicht.

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IV. Eigenerklärung

Hiermit erkläre ich, dass die von mir gemachten Angaben zur Eignung unter III. dieses Teilnahmeantrags vollständig und wahrheitsgemäß sind. Außerdem bestätige ich, dass ich sämtliche Vergabeunterlagen einschließlich der Anforderungen, Fristen, Nachweise und Erklärungen gelesen, verstanden und zur Kenntnis genommen habe.


Ort


Datum


Name des Unternehmens


Name des Erklärenden

Eine Unterschrift oder elektronische Signatur ist bei der elektronischen Übermittlung

in Textform nicht erforderlich. Eine freiwillige elektronische Signatur ist zulässig.

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Projekt SKADI (EFRE-20600170) Vergabe: AWZ-SKADI-IT-001 (KI-gestützter Besucher-Guide) NDA Seite 1/4

Vertraulichkeitserklärung (NDA)

für das EU-weite Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 14 Abs. 3, 17 VgV

Projekt: SKADI (EFRE-20600170) Vergabe-Nr.: AWZ-SKADI-IT-001

Leistung: Konzeption, Entwicklung, Implementierung und Inbetriebnahme eines KI-gestützten Besucher-Guides

Auftraggeberin

Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH Sentruper Straße 315 48161 Münster

Bewerber*in





1. Gegenstand der Vereinbarung

Die Auftraggeberin stellt dem/der Bewerber*in im Rahmen des Vergabeverfahrens Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die nicht öffentlich zugänglich sind.

Hierzu gehören insbesondere:

• erweiterte Leistungsbeschreibung,

• Projekt- und Fachkonzepte,

• technische Dokumentationen,

• Kalkulations-, Planungs- und Konzeptgrundlagen der Auftraggeberin,

• Architekturen, Datenmodelle und Schnittstellenbeschreibungen,

• Informationen über Projektziele, Projektorganisation und Projektumsetzung,

• sonstige als vertraulich erkennbare Informationen.

Diese Informationen werden nachfolgend als „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet.

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Projekt SKADI (EFRE-20600170) Vergabe: AWZ-SKADI-IT-001 (KI-gestützter Besucher-Guide) NDA Seite 2/4

Als vertraulich gelten weiterhin sämtliche von der Auftraggeberin im Rahmen des Vergabeverfahrens ab dem Zeitpunkt der Angebotsaufforderung bereitgestellten Informationen, sofern sie nicht offensichtlich öffentlich bekannt sind.

Die Auftraggeberin ist selbst in einem wettbewerblichen Marktumfeld tätig. Die bereitgestellten Informationen enthalten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie projektspezifisches Know-how. Der/Die Bewerber*in erkennt dieses besondere Schutzinteresse an.

2. Zweckbindung

Die Vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Teilnahme am oben genannten Vergabeverfahren sowie zur Erstellung eines Angebots verwendet werden.

Eine Nutzung der Vertraulichen Informationen für eigene geschäftliche Zwecke, für Zwecke Dritter, zur Marktforschung, zur Wettbewerbsanalyse oder zur Entwicklung, Verbesserung oder Vermarktung eigener oder fremder Produkte, Dienstleistungen, Forschungs- oder Geschäftsvorhaben außerhalb dieses Vergabeverfahrens ist unzulässig.

Der bezuschlagte Bieter darf die vertraulichen Informationen nach Zuschlag zusätzlich zur Durchführung des vergebenen Auftrags verwenden. Ab Vertragsschluss gelten ergänzend und im Kollisionsfall vorrangig die Vertraulichkeitsregelungen des EVB-IT-Erstellungsvertrags und seiner Anlagen.

3. Geheimhaltung und Weitergabe

Der/Die Bewerber*in verpflichtet sich,

• Vertrauliche Informationen geheim zu halten,

• diese nicht an Dritte weiterzugeben,

• diese nicht öffentlich zugänglich zu machen,

• diese nicht außerhalb des Vergabeverfahrens zu verwenden.

Eine Weitergabe an Beschäftigte, Organmitglieder, rechtliche oder fachliche Beraterinnen sowie vorgesehene Nachunternehmerinnen ist nur zulässig, soweit diese Personen die Informationen zur Bearbeitung des Angebots zwingend benötigen.

Der/Die Bewerberin hat sicherzustellen, dass alle Personen, denen Vertrauliche Informationen zugänglich gemacht werden, vor Zugang zu diesen Informationen mindestens in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet werden. Der/Die Bewerberin haftet für Verstöße dieser Personen wie für eigenes Verhalten.

4. Vervielfältigung und Speicherung

Vertrauliche Informationen dürfen nur in dem Umfang vervielfältigt, gespeichert oder ausgedruckt werden, wie dies für die Bearbeitung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Eine Speicherung in allgemein zugänglichen Ablagen, öffentlich zugänglichen Cloud- Diensten oder sonstigen nicht hinreichend geschützten Systemen ist unzulässig.

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Projekt SKADI (EFRE-20600170) Vergabe: AWZ-SKADI-IT-001 (KI-gestützter Besucher-Guide) NDA Seite 3/4

5. Ausnahmen

Die Verpflichtungen dieser Vereinbarung gelten nicht für Informationen,

• die allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind,

• die dem Bewerber/Bieter bereits rechtmäßig bekannt waren,

• die von Dritten rechtmäßig erlangt wurden,

• deren Offenlegung gesetzlich, gerichtlich oder behördlich vorgeschrieben ist.

Im Falle einer gesetzlich, gerichtlich oder behördlich vorgeschriebenen Offenlegung hat der/die Bewerber*in die Auftraggeberin, soweit rechtlich zulässig, unverzüglich vorab zu informieren.

6. Rückgabe und Löschung

Nach Ausscheiden aus dem Vergabeverfahren, nach Rücknahme des Teilnahmeantrags oder des Angebots oder nach Abschluss des Vergabeverfahrens ohne Zuschlag an den/die Bieter*in sind sämtliche vertraulichen Unterlagen innerhalb von 30 Tagen zu löschen oder zu vernichten. Soweit eine Löschung aus technisch nicht unmittelbar veränderbaren Sicherungskopien innerhalb dieser Frist nicht möglich ist, sind die vertraulichen Unterlagen bis zur turnusmäßigen Löschung zu sperren und dürfen nicht produktiv wiederhergestellt oder anderweitig verwendet werden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Soweit vertrauliche Informationen aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten weiterhin gespeichert werden müssen, dürfen sie ausschließlich zu diesem Aufbewahrungszweck verwendet werden.

7. Dauer der Verpflichtung

Die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten für drei Jahre ab Zugang der vertraulichen Informationen.

8. Rechtsfolgen bei Verstößen

Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Verstößen gegen diese Vertraulichkeitserklärung Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

9. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Ort, Datum: ______________________________

Unternehmen: _____________________________

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Projekt SKADI (EFRE-20600170) Vergabe: AWZ-SKADI-IT-001 (KI-gestützter Besucher-Guide) NDA Seite 4/4

Name der erklärenden Person: ___________________________

Funktion: _________________________________

Eine Unterschrift oder elektronische Signatur ist bei der elektronischen Übermittlung in Textform nicht erforderlich. Eine freiwillige elektronische Signatur ist zulässig.

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Projekt SKADI (EFRE-20600170) Vergabe: AWZ-SKADI-IT-001 (KI-gestützter Besucher-Guide) Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung Seite 1/2

Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung

für das EU-weite Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 14 Abs. 3, 17 VgV

Projekt: SKADI (EFRE-20600170) Vergabe-Nr.: AWZ-SKADI-IT-001

Leistung: Konzeption, Entwicklung, Implementierung und Inbetriebnahme eines KI-gestützten Besucher-Guides

Wir, die nachstehend aufgeführten Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, haben uns zu einer

Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zusammengeschlossen, um einen gemeinsamen Teilnahmeantrag

bzw. ein gemeinsames Angebot zur vorliegenden Ausschreibung einzureichen.

Wir beschließen im Falle einer Auftragserteilung die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft.

Wir erklären, dass wir im Auftragsfall gegenüber dem Auftraggeber für die Erfüllung der vertraglichen

Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften

werden.

Bevollmächtigter Vertreter, der

• die Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft und späteren Arbeitsgemeinschaft

gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

• zur Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrages bzw. eines gemeinsamen Angebotes

berechtigt ist,

• mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied zur Abgabe und Entgegennahme von

Willenserklärungen sowie zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung

berechtigt ist,

ist das unten bezeichnete federführende Mitglied.

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Projekt SKADI (EFRE-20600170) Vergabe: AWZ-SKADI-IT-001 (KI-gestützter Besucher-Guide) Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung Seite 2/2

MitgliedLeistungsteilName des ErklärendenOrt, Datum & Name in Textform/ Unterschrift¹
Federführend:

¹Von jedem Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft auszufüllen. Eine Unterschrift oder

elektronische Signatur ist bei der elektronischen Übermittlung in Textform nicht erforderlich. Eine

freiwillige elektronische Signatur oder elektronischer Firmenstempel ist zulässig.

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Projekt SKADI (EFRE-20600170) Vergabe: AWZ-SKADI-IT-001 (KI-gestützter Besucher-Guide) Eigenerklärung Russlandsanktionen Seite 1/2

Eigenerklärung Russlandsanktionen

Vergabeverfahren: AWZ-SKADI-IT-001 (KI-gestützter Besucher-Guide)

DTVP Identifikationsnummer CXP4DJMMQQB

Bewerber*in:


Name Unternehmen


Anschrift


Name / Position erklärende Person

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung Vertretenen auch für diese):

  1. Der / die Bewerber*in gehört / gehören nicht zu den

in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/20141 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,

genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.

1 Die aktuell jeweils geltende Fassung der Verordnung kann in der Datenbank der Europäischen Union, EUR-Lex, eingesehen werden. Die aufgrund von Änderungen konsolidierten Fassungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sind hier zu finden. Dabei ist darauf zu achten, dass die aktuellste Fassung mit dem spätesten Datum ausgewählt wird.

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Projekt SKADI (EFRE-20600170) Vergabe: AWZ-SKADI-IT-001 (KI-gestützter Besucher-Guide) Eigenerklärung Russlandsanktionen Seite 2/2 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

  1. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von Ziffer 1 eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

Ort


Datum


Name des Unternehmens


Name des Erklärenden

Eine Unterschrift oder elektronische Signatur ist bei der elektronischen Übermittlung in Textform nicht erforderlich. Eine freiwillige elektronische Signatur ist zulässig.

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Eigenerklärung §§ 123, 124 GWB

Eigenerklärung

zum Nachweis gemäß §§ 123 und 124 GWB.

Mir ist bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfah- ren wegen Unzuverlässigkeit ausgeschlossen wird, sobald der Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen. Die §§ 123 und 124 sind als Auszug des GWB beigefügt und Bestandteil dieser Ei- generklärung.

I. Hiermit erkläre ich, dass

keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB

und

keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB

vorliegen.


Ort, Datum reNcahmtsev edrebs. UUnntteerrnscehhrmifte /n sF iurmnde nNsatmemepel der erklärenden Person

II. Hiermit erkläre ich, dass

Ausschlussgründe nach §§ 123 / 124 GWB vorliegen / vorgelegen haben und Maßnahmen nach § 125 GWB (Selbstreinigung) ergriffen wurden

  1. Benennung des Ausschlussgrundes:

  2. Benennung der Maßnahmen nach § 125 GWB – entsprechende Nachweise sind dieser Eigenerklärung beizufügen


Ort, Datum recNhatmsvee rdbe.s U Unnteterrsncehhrimft e/ nFsi rumnedn Nstaemmepel der erklärenden Person

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Eigenerklärung §§ 123, 124 GWB

§ 123 GWB

Zwingende Ausschlussgründe

(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen ei- ner Straftat nach:

  1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teil- nahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
  3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig er- langter Vermögenswerte),
  4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haus- halt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europä- ischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge- gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
  7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandats- trägern),
  8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Beste- chung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Auslän- dische und internationale Bedienstete),
  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Beste- chung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Ge- schäftsverkehr) oder
  10. d en §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeits- kraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichba- ren Vorschriften anderer Staaten gleich.

(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zu- zurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortli-

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Eigenerklärung §§ 123, 124 GWB

cher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

  1. d as Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
  2. d ie öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen da- durch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhält- nismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.

§ 124 GWB

Fakultative Ausschlussgründe

(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

  1. d as Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
  2. d as Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröff- net worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abge- lehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
  3. d as Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
  4. d er öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwe- cken oder bewirken,
  5. e in Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirk-

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Eigenerklärung §§ 123, 124 GWB

sam beseitigt werden kann, 6. e ine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbe- werbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen be- seitigt werden kann, 7. d as Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines frühe- ren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadenser- satz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. d as Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. d as Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in un- a) zulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige b) Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die c) Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

(2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes blei- ben unberührt.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung