12 - Erklärung zu Russlandsanktionen.pdf

Entwicklung und Betrieb einer digitalen Museums-App mit Content-Management-System

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.09.2026, 09:53 (Europe/Berlin)

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Vergabenummer: nke_014_2026

Vergabeverfahren: Offenes Verfahren Digitalprojekt Jahrtausendturm „to go“

Los 1 Progressive Web-App / Web-App und Content-Management-System


EIGENERKLÄRUNG ARTIKEL 5k EU-SANKTIONSPAKET (VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022)

Diese Eigenerklärung ist auszufüllen

jeweils vom Bewerber / Bieter und von jedem Mitglied der eventuellen Bewerber- /Bietergemeinschaft,

vom Eignungsverleiher zu den betroffenen Kriterien der wirtschaftlichen/finanziellen oder technischen/beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung), für welchen sich der Bewerber/Bieter/ die Bewerber-/Bietergemeinschaft die Eignung des Dritten ausleiht.

  1. Ich gehöre / wir gehören nicht zu den

in Artikel 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. N1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. Die die Lage in der Ukraine destabilisieren,

genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

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Natur- und Kulturpark Elbaue GmbH (NKE GmbH), Tessenowstraße 5a, 39114 Magdeburg n www.elbauenpark.de n E-Mail: info@elbauenpark.de Telefon: +49 391 8861-0 n Aufsichtsratsvorsitzender: Ronni Krug n Geschäftsführer: Steffen Schüller n Handelsregister Amtsgericht Stendal: HRB 108801 UST-IdNr.: DE 176 770 111 n Bankverbindung: Stadtsparkasse Magdeburg n IBAN DE45 8105 3272 0034 3719 46 n SWIFT/BIC: NOLADE21MDG

Datum: ……………………….

Name Bewerber/Bieter Name des Erklärenden (bzw. i.F. Bewerber-/Bietergemeinschaft: erstes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und (das ist die natürliche Person, welche im Falle der deren bevollmächtigter Vertreter) elektronischen Angebotsabgabe die Erklärung abgibt und abgeben darf)

Name weiteres Bewerber- Name des Erklärenden /Bietergemeinschaftsmitglied (bzw. i.F. Bewerber-/Bietergemeinschaft: weiteres (das ist die natürliche Person, welche im Falle der Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) elektronischen Angebotsabgabe die Erklärung abgibt und abgeben darf)

Name weiteres Bewerber- Name des Erklärenden /Bietergemeinschaftsmitglied (bzw. i.F. Bewerber-/Bietergemeinschaft: weiteres (das ist die natürliche Person, welche im Falle der Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) elektronischen Angebotsabgabe die Erklärung abgibt und abgeben darf)

Name weiteres Bewerber- Name des Erklärenden /Bietergemeinschaftsmitglied (bzw. i.F. Bewerber-/Bietergemeinschaft: weiteres (das ist die natürliche Person, welche im Falle der Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) elektronischen Angebotsabgabe die Erklärung abgibt und abgeben darf)

Name weiteres Bewerber- Name des Erklärenden /Bietergemeinschaftsmitglied (bzw. i.F. Bewerber-/Bietergemeinschaft: weiteres (das ist die natürliche Person, welche im Falle der Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) elektronischen Angebotsabgabe die Erklärung abgibt und abgeben darf)

Anlage: Wortlaut des Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022

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Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung 8. April 2022: (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. (2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen, c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können, d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen. e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022. (3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung. (4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung - bis zum 10. Oktober 2022 - von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.

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