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Datenschutzhinweise Anlage 8 der Aufforderung zur Angebotsabgabe
Datenschutzhinweise
Hiermit informiert die Technische Universität München („TUM“) den (potentiellen) Auftragnehmer sowie seine Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die TUM im Zusammenhang mit der Ausschreibung, dem Abschluss und der Durchführung des gegenständlichen Vertrags („Vertrag“). Soweit der (potentielle) Auftragnehmer, seine Beschäftigten oder Erfüllungsgehilfen natürliche Personen sind, deren Daten im Rahmen des Vertrags verarbeitet werden, sind sie jeweils eine von der Datenverarbeitung „betroffene Person“ im Sinne der nachfolgenden Erklärung.
Wer ist Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter?
Der für das Datenschutzrecht Verantwortliche im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung („DS- GVO“) sowie aller anderen anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen der EU ist die TUM, Arcisstraße 21, 80333 München.
Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Kritik in Bezug auf den Datenschutz haben, kontaktieren Sie bitte unseren Datenschutzbeauftragten, Herrn Dr. Fabian Franzen, Boltzmannstr. 3, 85748 Garching, Tel.: +49(0)89 289-17052, Fax: +49(0)89 289-18557; Email: beauftragter@datenschutz.tum.de.
Welche Daten verarbeiten wir?
Die TUM verarbeitet die personenbezogenen Daten, die ihr im Rahmen der Ausschreibung und der Durchführung des Vertrags vom (potentiellen) Auftragnehmer, seinen Beschäftigten oder Erfüllungsgehilfen offengelegt werden. Dies können beispielsweise sein:
● die Firma, der Vorname und der Nachname des (potentiellen) Auftragnehmers; ● die Geschäftsadresse des (potentiellen) Auftragnehmers; ● der vollständige Name des Ansprechpartners des Auftragnehmers (also der betroffenen Person); ● die Position der betroffenen Person im Unternehmen; ● die Kontaktdaten der betroffenen Person.
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir die Daten und zu welchen Zwecken?
Die Ausschreibung betreffend erheben und verarbeiten wir Daten der betroffenen Personen der jeweils potentiellen Auftragnehmer. Wir erhalten diese Daten von dem potentiellen Auftragnehmer. Dies dient dem Zweck, das für den Vertrag wirtschaftlichste Angebot zu bewerten. Wir verarbeiten die Daten der betroffenen Person in der Ausschreibung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b), c), e) DS-GVO sowie Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz („BayDSG“). Zum einen dient die Angabe der Daten der betroffenen Person der Vertragsanbahnung. Gleichzeitig erheben und verarbeiten wir die Daten im öffentlichen Interesse. Die TUM ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Hochschule (staatliche Einrichtung), die der staatlichen Aufsicht unterliegt. Damit erfolgt die Datenverarbeitung in der Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe im öffentlichen Interesse. Um ihre Funktion als staatliche Hochschule erfüllen zu können, bedarf die TUM der Beschaffung des Vertragsgegenstands.
Nach Abschluss des Vertrages dient die Datenverarbeitung in erster Linie der Durchführung des Vertrages. Die vorrangige Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO. Gegebenenfalls können auch die der TUM von der betroffenen Person gesondert erteilten Einwilligungen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DS-GVO als datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage herangezogen werden. Eine Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Liegen gesetzliche Aufbewahrungsfristen vor, ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DS-GVO die richtige Rechtsgrundlage. Für den Fall, dass bei der betroffenen Person oder bei einer anderen natürlichen Person lebenswichtige Interessen beeinträchtigt sind, die eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. d) DS-GVO als Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) DS-GVO i.V.m. Art. 4 BayDSG ist aus bereits beschriebenem Grund Rechtsgrundlage.
ZA 5 – TUM Legal Office – Stand 07.04.2025 1 von 2
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Datenschutzhinweise Anlage 8 der Aufforderung zur Angebotsabgabe
Welche Rechte hat die betroffene Person?
Sofern personenbezogene Daten im öffentlichen Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO verarbeitet werden, hat die betroffene Person das Recht, gemäß Art. 21 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben.
Darüber hinaus stehen der betroffenen Person folgende Rechte zu, soweit wir personenbezogene Daten verarbeiten:
● Über die bei uns gespeicherten Daten Auskunft bezüglich der Verarbeitung zu verlangen (vgl. Art. 15 DS-GVO in Verbindung mit den Einschränkungen des Art. 10 BayDSG); ● unrichtige Daten berichtigen zu lassen (vgl. Art. 16 DS-GVO); ● unter bestimmten Voraussetzungen ihre Daten löschen zu lassen (vgl. Art. 17 DS-GVO); ● ihre Daten in der Verarbeitung einschränken zu lassen (vgl. Art. 18 DS-GVO); ● auf Unterrichtung (vgl. Art. 19 DS-GVO); ● auf Datenübertragbarkeit (vgl. Art. 20 DS-GVO); ● auf Widerruf der datenschutzrechtlich erteilten Einwilligungserklärung (vgl. Art. 7 DS-GVO); ● sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (vgl. Art. 77 DS-GVO).
Gegenüber wem legen wir die Daten der betroffenen Person offen?
Innerhalb der TUM erhalten nur die Personen und Stellen die Daten der betroffenen Person, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen.
Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt im Rahmen der Durchführung des Verfahrens, zur Vertragsdurchführung und zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Rechte und Pflichten an die jeweils von der TUM zur Unterstützung im Verfahren und im Zusammenhang mit der Leistungserbringung zusätzlich Beauftragten (dies können beispielsweise sein: Planer oder Fachplaner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sachverständige sowie andere Berater) als auch im Rahmen von Prüfungen an die jeweiligen Prüfbehörden.
Wir können die Daten gegenüber einem Dritten offenlegen, wenn wir dies aufgrund eines Gesetzes oder Rechtsverfahrens müssen.
Wann löschen wir die Daten der betroffenen Person?
Wir löschen die Daten, soweit sie für die jeweilige Erreichung des Zwecks der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Werden Daten in ein Drittland übermittelt?
Sollten wir Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. EU- Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Ohne angemessene Datenschutzgarantien kann eine Übermittlung in ein Drittland ausnahmsweise auch dann erfolgen, wenn die Voraussetzungen von Art. 49 DS-GVO vorliegen.
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