2_Zuschlagskriterien.pdf

Entwicklung eines webbasierten Dashboards für Bildungsstudien

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 11:45 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Vergabenummer: 047/2026 Zuschlagskriterien Anlage 2 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Zuschlagskriterien

Die Angebote werden im Wege der vergleichenden Bewertung gewertet.

Zu erzielende Punkte und Gewichtung:

Nr.ZuschlagskriteriumPunkte (max. er- zielbar)GewichtungErgebnis (max. er- zielbar)
1.Preis4312
2.Konzept4728
Gewichtete Gesamtpunktzahl40

Preis

Die Punkteverteilung beim Preis erfolgt folgendermaßen:

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 4 Punkte, ein Angebot mit einem Preis, der beim (min- destens) 2,0-fachen des niedrigsten Preises liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einem Preis, der zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen des niedrigsten Preises liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation nach der nachfolgenden Formel mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt:

Punktzahl = Höchstpunktzahl x (2 – (angebotener Preis/niedrigster Preis))

Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bieter, dessen Angebot die höchste gewichtete Gesamt- punktzahl (letzte Zeile der vorstehenden Tabelle) erhält.

Konzept

Der Bieter legt ein Umsetzungskonzept von maximal 6 DIN-A4-Seiten vor. Das Konzept soll nachvoll- ziehbar darstellen, wie die Anforderungen der Leistungsbeschreibung fachlich, gestalterisch, tech- nisch und organisatorisch umgesetzt werden sollen. Ergänzende grafische Darstellungen, insbeson- dere Skizzen zur Informationsarchitektur, zum visuellen Erscheinungsbild, zu beispielhaften Dash- board-Ansichten, zu Nutzerführungen oder zur technischen Architektur, sind erwünscht.

Die Bewertung des Angebots erfolgt auf Grundlage der prognostischen Einschätzung des vom Bieter vorgelegten Konzepts. Das Konzept muss keine abschließende Fach-, Design- oder technische Fein- konzeption enthalten; bewertet wird vielmehr, ob der Bieter ein plausibles Verständnis des Vorhabens und eine tragfähige Herangehensweise an die spätere gemeinsame Konkretisierung erkennen lässt. Maßgeblich ist, in welchem Umfang das Konzept die Anforderungen der Leistungsbeschreibung schlüssig, projektspezifisch und umsetzbar aufgreift. Für die Bewertung werden insbesondere fol- gende Aspekte berücksichtigt:

• Fachliches und nutzerbezogenes Verständnis des Vorhabens (Gewichtung innerhalb des Konzepts: 25%): Qualität der Darstellung, wie Bildungsdaten, Studienergebnisse, Indikatoren, Ziel- gruppenbedarfe sowie Anforderungen an sachgerechte Interpretation und Kontextualisierung ver- standen und in eine tragfähige Dashboard-Konzeption überführt werden.

ZA5 – TUM Legal Office – Stand 01.01.2020 1 von 2

[Seite 2]

Vergabenummer: 047/2026 Zuschlagskriterien Anlage 2 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

• Design, Informationsarchitektur, User Experience, Visualisierung und Interaktion (25%): Überzeugungskraft eines klaren, modernen, konsistenten und vertrauenswürdigen visuellen Er- scheinungsbildes, einer nachvollziehbaren Informationsarchitektur und Nutzerführung sowie eines schlüssigen Ansatzes für Visualisierung, Interaktion, Filter-, Vergleichs-, Such- und Erläuterungs- funktionen. Bewertet wird insbesondere, inwieweit der Ansatz geeignet ist, komplexe Studienergeb- nisse verständlich, visuell klar, fachlich belastbar und zielgruppengerecht aufzubereiten, verschie- dene Informations- und Detailtiefen zu unterstützen, zentrale Befunde in geeigneten interaktiven oder narrativ geführten Darstellungsformaten hervorzuheben und Fehlinterpretationen durch Kon- textualisierung, Kommentierung und Nutzerführung zu vermeiden.

• Vorgehen zur Datenintegration und späteren Pflege (20%): Plausibilität der vorgesehenen Her- angehensweise an Daten aus PISA, Bildungstrend und weiteren Monitoring-Studien, insbesondere hinsichtlich Strukturierung, Import, Validierung, Aktualisierung, Authoring-Tool sowie Rollen- und Pflegeprozessen.

• Technischer Lösungsansatz und Sicherstellung von Wartbarkeit und Übergabefähigkeit (15%): Schlüssigkeit des vorgeschlagenen technischen Ansatzes im Hinblick auf Betrieb, Erweiter- barkeit, Dokumentation, Rechteübertragung, Umgang mit Drittkomponenten, Open-Source-Fähig- keit und langfristige Nutzbarkeit.

• Projektvorgehen, Qualitätssicherung, Barrierearmut und Responsivität (15%): Nachvollzieh- barkeit des agilen Vorgehens, der Abstimmungsformate, des Prototypings, der Tests sowie der Maßnahmen zur barrierearmen und responsiven Umsetzung.

Wertung

Die Wertung der Angebote erfolgt folgendermaßen: 4 Punkte: Die Angebotsinhalte des Bieters lassen in der prognostischen Bewertung der genannten As- pekte durch den Auftraggeber eine einwandfreie Leistung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung keine Kritikpunkte oder Schwächen. 3 Punkte: Die Angebotsinhalte des Bieters lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftrag- geber eine im Wesentlichen gute Leistung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung wenige, geringfügige Kritikpunkte oder Schwächen. 2 Punkte: Die Angebotsinhalte des Bieters lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftrag- geber mit gewissen Zweifeln, ggf. auch aufgrund unzureichender Angaben, eine noch ordnungsgemäße Leistung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung nicht mehr nur gering- fügige Kritikpunkte oder Schwächen. 1 Punkt: Die Angebotsinhalte des Bieters lassen in der prognostischen Bewertung des betreffenden Kriteriums durch den Auftraggeber erhebliche Zweifel an der ordnungsgemäßen Leistung erkennen, ggf. auch aufgrund unzureichender Angaben; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurtei- lung erhebliche Kritikpunkte oder Schwächen. 0 Punkte: Die Angebotsinhalte des Bieters lassen in der prognostischen Bewertung des betreffenden Kriteriums durch den Auftraggeber keine ordnungsgemäße Leistung erkennen, ggf. auch aufgrund un- zureichender Angaben; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung inakzeptable Kritik- punkte oder Schwächen.

ZA5 – TUM Legal Office – Stand 01.01.2020 2 von 2

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung