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Bewerbungsbedingungen Anlage 1 der Aufforderung zur Angebotsabgabe
Bewerbungsbedingungen
1 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzuläs- sigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen (z.B. Preisabsprachen, Austausch von Angebotsteilen), können ausgeschlossen werden.
Die Bieter haben insbesondere zu beachten, dass der Geheimwettbewerb nicht durch eine Mehr- fachbeteiligung unzulässig beeinflusst wird. Bei Vorliegen von Zweifeln wird der Auftraggeber von den Bietern den Nachweis verlangen, dass der Geheimwettbewerb gewahrt worden ist. Kann ein Bieter diesen Nachweis nicht erbringen, kann dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren füh- ren.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist.
2 Nutzung der Plattform und Einreichung von Angeboten – soweit das Vergabeverfahren über die Plattform „Deutsches Vergabeportal“ (DTVP) durchgeführt wird
Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform
(nachfolgend als „Plattform“ bezeichnet) abgewickelt.
Sollte über die folgenden Angaben hinaus weitere technische Hilfe benötigt werden, ist der Support der Plattform zu kontaktieren. Siehe für die Kontaktdaten: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Alle Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind, sind auf der Plattform vollständig, innerhalb der Angebotsfrist, ausgefüllt hochzuladen.
2.1 Systemvoraussetzungen zur Nutzung der Plattform
Die Systemvoraussetzungen zur Nutzung der Plattform sind beschrieben unter
https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Systemvoraussetzungen+VMP
2.2 Systemvoraussetzungen Bietertool
Voraussetzung für die Einreichung eines Angebots ist die Installation und Ausführung des sog. „Bie- tertools“. Siehe hierzu: https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Bietertool+Systemvoraussetzungen
2.3 Vorgehen für die Abgabe von Angeboten
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Rufen Sie den Projektraum zum Vergabeverfahren auf.
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Verfahren Sie gemäß der unter https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Bie- tertool dargestellten Informationen.
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Es wird empfohlen, sich zusätzlich über das Vorgehen für die Abgabe von Angeboten mittels der Video-Tutorials zu informieren. Zu den Video-Tutorials gelangen Sie über den folgenden Link:
https://support.cosinex.de/unternehmen/
Kontakt Support:
web: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008 Telefon: 0900-1267463 (Montag-Freitag 7-17 Uhr) Email: support@cosinex.de
2.4 Erläuterungen zur Verschlüsselung der Angebote
Die elektronischen Angebote werden mit Hilfe des Bietertools auf dem Rechner des Bieters (lokal) zusammengestellt, mit den entsprechenden Schlüsseln des Vergabeverfahrens Ende-zu-Ende ver- schlüsselt, mit den vorgegebenen Signaturinformationen versehen und in Form sogenannter OSCI- Nachrichten (über das OSCI-Protokoll) zu einem "Vermittler", dem sogenannten Intermediär, über- tragen. Der "Vermittler" sorgt für eine sichere Aufbewahrung der verschlüsselten Angebote vor Ab- lauf der jeweiligen Angebotsfrist, ergänzt die Meta-Informationen zum Angebot mit den notwendigen Zeitstempeln und führt die erforderlichen Signaturprüfungen inkl. Quittungsmechanismen durch.
Erst mit Ablauf der Angebotsfrist und nach einem erfolgreichen 4-Augen-Login durch zwei berech- tigte Nutzer des Auftraggebers holt die Plattform die Angebote vom Intermediär ab und bringt die verschlüsselten Angebote mit den korrespondierenden Schlüsseln zusammen, sodass die Angebote in der Plattform entschlüsselt und zur weiteren Auswertung bereitgestellt werden.
3 Durchführung des Vergabeverfahrens per E-Mail
Soweit eine beschränkte Ausschreibung oder Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb vom Auftraggeber per E-Mail durchgeführt wird, gilt Folgendes:
Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über E-Mail abgewickelt. Insbesondere sind die Angebote, inklusive etwaiger geforderter Erklärungen, per E-Mail, innerhalb der Angebotsfrist, an den Auftraggeber zu übermitteln.
4 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Die Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung und jede nicht durch den vorgenannten Verwendungszweck gedeckte Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise – und jede Nutzung für andere Zwecke sind ohne die ausdrückliche schriftliche vorherige Zustimmung des Auftraggebers nicht gestattet.
Das vom Bieter beschäftigte Personal ist zur entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten. Dies gilt auch für alle vom Bieter im Zusammenhang mit diesem Projekt unterbeauftragten Dritten.
Wird kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen zu vernichten.
Die Nichtbeachtung der Vertraulichkeitsanforderungen hat – unbeschadet weiterer Folgen – zwangs- läufig Einfluss auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Bieters, insbesondere auch bei zukünftigen Maßnahmen des Auftraggebers.
5 Ergänzungen/ Überarbeitungen der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen ändernde, ergänzende, berichtigende oder klarstellende Angaben behält sich der Auftraggeber in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor.
Solche werden allen Bietern auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. D.h. im Falle der Durchführung des Vergabeverfahrens per E-Mail (siehe Ziffer 3), erfolgt eine Information der Bieter über E-Mail. Im Falle der Durchführung des Vergabeverfahrens
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über das Portal trifft alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer und Bieter die Obliegenheit, sich regelmäßig unter der in Ziffer 2 mitgeteilten Internet-Adresse zu informieren, ob Aktualisierungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen verfügbar sind, und diese herunterzuladen (Holschuld). Auf der Plattform DTVP registrierte Unternehmen werden automatisch über Änderungen informiert.
6 Fragen/ Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen unverzüglich zu überprüfen und fehlende Unterlagen beim Auftraggeber anzufordern.
Ergeben sich für den Bieter Fragen oder enthalten die Vergabeunterlagen erkennbare Unvollstän- digkeiten, Unklarheiten oder Fehler, so obliegt es dem Bieter, den Auftraggeber unverzüglich, spä- testens bis zur angegebenen Frist für Bieterfragen darauf hinzuweisen bzw. seine Fragen zu stellen:
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im Falle der Durchführung des Vergabeverfahrens über die Plattform: ausschließlich über den Bereich „Kommunikation“ (hierfür ist die kostenlose Registrierung des Bieters auf dem DTVP erforderlich).
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im Falle der Durchführung des Vergabeverfahrens per E-Mail, ausschließlich per E-Mail.
Anfragen, die nicht wie oben beschrieben beim Auftraggeber eingehen (insbesondere telefonisch) werden aus Gründen der Gleichbehandlung nicht beantwortet.
Antworten auf Fragen werden allen Bietern zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer und Bieter trifft daher die Obliegenheit, eingehende E-Mails zu beachten und im Falle der Nutzung des DTVP (siehe Ziffer 2) Information herunterzuladen (Holschuld).
7 Anforderungen an das Angebot
Das Angebot ist in der Sprache/den Sprachen abzufassen, welche in den Vergabeunterlagen oder im DTVP angegeben ist/sind.
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe gefordert werden, sind bis zur gesetzten Frist einzureichen.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Abweichungen hiervon können sich aus den Vergabeunterlagen ergeben.
Im Angebot sind die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des jeweils geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur solche Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Prozentsatz auf die Ab- rechnungssumme gewährt worden sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben jedoch Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere Abweichungen von der Leistungsbeschrei- bung, sind unzulässig und führen zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
8 Vertragsbestandteile
Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), in der jeweils gültigen Fassung, werden Vertragsbestandteil.
Bei der Beschaffung von IT-Leistungen werden die der Leistungsbeschreibung und der Natur des
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Auftrags entsprechenden EVB-IT AGBs in der jeweils gültigen Fassung Vertragsbestandteil. Diese sind auf der Website www.cio.bund.de bzw. unter folgendem Link:
https://www.cio.bund.de/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-einkauf/evb-it-und-bvb/evb-it/evb-it- node.html
abrufbar.
Für diesen Vertrag gelten - und bei Widersprüchen im Vertrag in nachstehender Reihenfolge nacheinander - die folgenden Regelungen:
a. Die Leistungsbeschreibung
b. Die jeweilig gültigen vertraglichen Regelungen insbesondere EVB-IT AGBs
d. Die Bestimmungen der VOL/B und
e. Die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
9 Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen des Auftraggebers, Unterlagen zur Preisermittlung, innerhalb einer gesetzten Frist, vorzulegen.
Soweit Bescheinigungen gefordert werden, haben ausländische Bieter eine gleichwertige Be- scheinigung ihres Herkunftslandes in beglaubigter Übersetzung in der/den für das Angebot zugelassenen Sprache/n vorzulegen.
10 Eignungserklärungen der Bieter oder etwaiger Dritter
Werden Eigenerklärungen der Bieter oder etwaiger Dritter vom Auftraggeber gefordert, so sind diese in den Vergabeunterlagen befindlichen Formblätter mit dem Angebot einzureichen.
Erläuterungen zur den etwaigen geforderten Eignungserklärungen:
10.1 Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit (Formblatt 11) die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter mit seinem Angebot (Formblatt 16 Eignungsleihe)
● Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, ● diesen Dritten benennen, ● falls der Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 33 Absatz 1 UVgO/§ 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in An- spruch nimmt, die deren auszuführende Leistung beschreiben.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter mit seinem Angebot
● die Eigenerklärungen der eignungsverleihenden Unternehmen zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen vorzulegen (Anlage 11), ● die Eigenerklärungen der eignungsverleihenden Unternehmen zu den Eignungskriterien, hin- sichtlich derer die Eignungsleihe erfolgt, vorzulegen (Anlage 11), ● sowie nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Ver- pflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungs- verleiher, Anlage 17 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots).
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Ein Bieter kann gemäß § 34 Absatz 1 UVgO/§ 47 Abs. 1 VgV im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitä- ten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter im Sinne des § 34 Absatz 3 UVgO/§ 47 Abs. 3 VgV die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, wenn eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird (Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsverleiher, Anlage 17 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots).
10.2 Unterauftragnehmer
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen an- geben (Anlage 18 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt die jeweils dafür vorgesehenen Unterauf- tragnehmer benennen (Anlage 18 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt für die von ihm benannten Unterauftragnehmer Nachweise zu erbringen, dass auf diese kein Ausschlussgrund zu- trifft.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen, Anlage 20 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots).
Handelt es sich gleichzeitig um eine Eignungsleihe, muss der Bieter die vorgenannten Angaben be- reits in seinem Angebot machen (Anlagen 16 und 17 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Ziffer 11 ist zu beachten.
10.3 Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 19 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) abzugeben, in der die Bildung einer Ar- beitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Ver- treter bezeichnet ist; es ist anzugeben, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
11 Gewerbliche Schutzrechte
Der Bieter hat in seinem Angebot anzugeben, wenn für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
12 Keine Entschädigung für die Angebotserstellung
Für die Erstellung des Angebotes wird keine Entschädigung gewährt; gleiches gilt auch bei einer (ganzen oder teilweisen) Aufhebung des Vergabeverfahrens.
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Bewerbungsbedingungen Anlage 1 der Aufforderung zur Angebotsabgabe
13 Wertung der Angebote
Die Wertung erfolgt anhand der Zuschlagskriterien, die in der Anlage 2: „Zuschlagskriterien“ erläutert werden. Sind keine Zuschlagskriterien festgelegt, so erfolgt die Wertung anhand des Preises.
Im Falle der Durchführung einer Verhandlungsvergabe oder eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag – ohne weitere Verhandlungen – auf das Erstangebot zu erteilen.
14 Rückgabe der Unterlagen
Der Auftraggeber ist gesetzlich zur Aufbewahrung der im Rahmen einer Ausschreibung von den Bietern eingereichten Angebotsunterlagen verpflichtet. Eine Rückgabe der Angebotsunterlagen an die Bieter ist daher ausgeschlossen.
15 Auszug aus dem Wettbewerbsregister
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 Abs. 1 WRegG anfordern.
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