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Entwicklung eines Ausstellungskonzepts für das Besucherbergwerk Wolfstein

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 20:16 (Europe/Berlin)

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KRE ISVERWALTUNG KUSEL

Datum 08.07.2026

Ablauf der Angebotsfrist Zentrale Vergabestelle der Kreisverwaltung Kusel Datum Uhrzeit Trierer Str. 49-51 10.08.2026 11:00 Uhr 66869 Kusel Deutschland Vergabeart: Offenes Verfahren Tel: +49 6381424152 Bindefrist endet am 09.10.2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Offenes Verfahren gemäß § 15 Vergabeverordnung - VgV)

Vergabenummer: 11459/136/2026 Leistung: Liebenswertes Kuselerland – Entwicklung eines Ausstellungskonzepts sowie Erlebnis- und Vermittlungsangeboten für das Besucherkalkbergwerk Wolfstein

Guten Tag,

es ist beabsichtigt, die in den nachfolgenden Vergabeunterlagen bezeichneten Leistungen im Offenen Verfahren gemäß § 15 Abs. 1 VgV (in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im EU-Amtsblatt geltenden Fassung) im Namen und für Rechnung, Landkreis Kusel, vertreten durch den Landrat Herrn Johannes Huber, Trierer Str. 49-51, 66869 Kusel zu vergeben.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der konzeptionellen, inhaltlichen, gestalterischen und technischen Entwicklung eines Gesamtkonzepts sowie analoger, digitaler und hybrider Erlebnis- und Vermittlungsangebote für das Besucherbergwerk Wolfstein.

Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bewerbungsbedingungen und Hinweise zum Vergabeverfahren

Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die Vergabeplattform: Deutsche eVergabe: https://www.deutsche-evergabe.de/ durchgeführt.

Es werden ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.

Eine freiwillige Registrierung auf der Vergabeplattform wird empfohlen. Eine Registrierung ist für Unternehmen kostenfrei und bietet den Vorteil, automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert zu werden. Antworten sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebotes ist eine Registrierung zwingend erforderlich.

Die Kontaktstelle ist: Deutsche eVergabe: https://www.deutsche-evergabe.de/


Servicezeiten: Montag bis Mittwoch 08.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 08.30 - 18.00 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Bankverbindungen: Kreissparkasse Kusel IBAN: DE84 5405 1550 0000 0047 39 BIC: MALADE51KUS

Postbank Ludwigshafen IBAN: DE13 5451 0067 0020 9626 74 BIC: PBNKDEFF

Weitere Informationen im Internet - Dienstleistungen: www.landkreis-kusel.de Datenschutz: www.landkreis-kusel.de/info/datenschutz

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Eine kostenlose Registrierung kann unter https://www.deutsche- evergabe.de/Account/Register durchgeführt werden. Unterstützung bei der Registrierung erhalten Sie von den Mitarbeitern der Deutschen eVergabe: Servicetelefon: +49(0)611 949106-0 /E-Mail: info@deutsche-evvergabe.de

Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen und muss in elektronischer Form bis spätestens

10.08.2026 11:00 Uhr (Angebotsfrist)

über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe: https://www.deutsche-evergabe.de/ vollständig und ordnungsgemäß signiert (mindestens „einfache“ elektronische Signatur in Textform nach § 126b BGB) eingereicht werden.

Eine gültige Unterschrift (in Textform nach § 126b BGB) erfolgt zum Abschluss des Vorgangs direkt digital im Portal unter dem Arbeitsschritt Verifizierung/Signatur. Dieser Schritt ist unbedingt erforderlich um ein gültiges Angebot abzugeben.

Bei Angeboten von Bewerber-/Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied (Vertreter) der Bewerber-/Bietergemeinschaft eingereicht werden.

Dem elektronischen Angebot sind die Unterlagen in einem allgemein verfügbaren und verbreiteten Dateiformat beizufügen.

Postalisch übermittelte DVD/CD-ROMs, USB-(Speicher-)Sticks oder fernschriftlich übermittelte Angebote stellen kein elektronisches Angebot dar und werden vom Verfahren ausgeschlossen. Die ausschließliche Übermittlung per E-Mail stellt ebenfalls kein elektronisches Angebot im Sinne der gesetzlichen Vorgaben dar und führt grundsätzlich zum Verfahrensausschluss.

Das elektronische Angebot muss vollständig vor dem Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt, an dem mit der Übermittlung des Angebotes begonnen wurde, sondern der Zeitpunkt des Abschlusses der vollständigen Übermittlung, mithin des vollständigen "Uploads" auf die Vergabeplattform Deutsche eVergabe.

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können bereits übermittelte Angebote über den entsprechenden Ausschreibungslink auf der Vergabeplattform auf elektronischem Wege zurückgezogen werden.

Berichtigungen, Ergänzungen oder Änderungen nach Ablauf der Angebotsfrist sind unzulässig. Unzulässig ist ebenfalls die Vornahme von Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen. Ein Verstoß führt zum Ausschluss des Angebotes.

Dem Angebot sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o.ä. wird nicht berücksichtigt.

Die Vollständigkeit der eingereichten Angebotsunterlagen obliegt alleine dem Bieter.

Öffnung der Angebote Die Öffnung der Angebote wird gemäß den Vorgaben des §55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

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Die Bindefrist beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist und endet am 09.10.2026 Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden.

Kostenerstattung eingereichter Angebote: Der Auftraggeber übernimmt keine Kosten für den Aufwand der Angebotserstellung und Angebotsversendung des Bieters/Bewerbers.

Art und Umfang der Leistung / Losaufteilung / Nebenangebote: Der ausgeschriebene Leistungsgegenstand beinhaltet sämtliche in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Leistungen.

Die Leistungen wird nicht Lose aufgeteilt.

Die Abgabe von Nebenangeboten (Angebotsvarianten oder -alternativen) ist nicht zugelassen.

Mitteilung über das Ausschreibungsergebnis Die Beteiligten des Vergabeverfahrens unterliegen mit der Abgabe eines Angebotes den Bestimmungen der §§ 62 VgV und 134 Abs. 1 GWB über nicht berücksichtigte Angebote. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt sich jeder Bieter damit einverstanden, dass nicht berücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.

Anforderungen an den Auftragnehmer / Eignungskriterien Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat zum Nachweis seiner/ihrer Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/ Angaben mit dem Angebot einzureichen:

Zur Beurteilung der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen:

  • Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB begründet sind.

  • Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach §§ 21, 23 Abs. 1, 2 AEntG, §§ 19, 21 Abs. 1, 2 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes oder § 98c AufenthG infolge der Belegung mit einer Geldbuße in Höhe von wenigstens 2.500 € bzw. infolge einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen wegen illegaler Beschäftigung vorliegen.

Angabe im Formblatt „Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“

  • Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.

  • Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.

  • Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Unternehmens- (z.B. Handelsregister) oder Berufsregister.

Angabe im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung EU“

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  • Eigenerklärung des Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.

Angabe im Formblatt „Eigenerklärung Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 8332014“

Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind die entsprechenden Formblätter in den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese sind grundsätzlich mit dem Angebot einzureichen.

Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung " Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister " durch Vorlage des Zertifikates über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (www.pq-vol.de) führen.

Der Nachweis der Eignung durch eine Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis enthebt den Bieter/die Bietergemeinschaft nicht von der Pflicht, die inhaltlichen Anforderungen an die beizubringenden Eigenerklärungen und Eignungsnachweise grundsätzlich anhand der gestellten auftragsbezogenen Anforderungen zu belegen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot/Teilnahmeantrag die benannten Formblätter, alternativ eine ausgefüllte Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) aus denen die geforderten Angaben hervorgehen, vorzulegen.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen:

  • Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle), nicht älter als 12 Monate.

Die Vergabestelle behält sich vor, entsprechende Eignungsnachweise wie Bescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen/der Berufsgenossenschaft, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.

Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.

Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgenden Unterlagen vorzulegen bzw. Angaben zu machen:

  • Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Hinweise: Besteht das jeweilige Unternehmen seit weniger als 3 Jahren, sind die Umsätze vergleichbarer Leistungen aus den tatsächlich abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Das Gründungsdatum ist anzugeben.
  • Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.

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Angabe im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung EU“

  • Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).

Falls zutreffend Angabe im Formblatt „Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen und zur Eignungsleihe“ und „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“

Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind die entsprechenden Formblätter in den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese sind grundsätzlich mit dem Angebot einzureichen.

Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung " Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit " durch Vorlage des Zertifikates über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (www.pq-vol.de) führen.

Der Nachweis der Eignung durch eine Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis enthebt den Bieter/die Bietergemeinschaft nicht von der Pflicht, die inhaltlichen Anforderungen an die beizubringenden Eigenerklärungen und Eignungsnachweise grundsätzlich anhand der gestellten auftragsbezogenen Anforderungen zu belegen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot/Teilnahmeantrag die benannten Formblätter, alternativ eine ausgefüllte Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) aus denen die geforderten Angaben hervorgehen, vorzulegen

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.

Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.

Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.

Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgenden Unterlagen vorzulegen bzw. Angaben zu machen:

  • Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).

Falls zutreffend Angabe im Formblatt „Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen und zur Eignungsleihe“ und „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“

Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind die entsprechenden Formblätter in den Vergabeunterlagen beigefügt . Diese sind grundsätzlich mit dem Angebot einzureichen.

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Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" durch Vorlage des Zertifikates über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (www.pq-vol.de) führen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot/Teilnahmeantrag die benannten Formblätter, alternativ eine ausgefüllte Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) aus denen die geforderten Angaben hervorgehen, vorzulegen

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.

Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.

Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.

Die Erklärung über die Zahlung des Mindesttariflohns ( „Mustererklärung 3 LTTG RLP (Mindestentgelt)“ ) ist nur durch diejenige Bieter einzureichen, die die Arbeitsleistungen in Deutschland ausführen oder durch Subunternehmer mit Sitz in Deutschland ausführen lassen. Bieter, die Ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben oder die die Leistung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausführen lassen, sind nicht verpflichtet die Erklärung abzugeben.

Nachforderungen Von dem Nachforderungsrecht gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV wird der Auftraggeber Gebrauch machen. Für Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden solchen gleichgestellt, die nicht die geforderte Aktualität aufweisen.

Prüfung und Wertung der Angebote Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt in vier Prüfschritten gem. den §§ 56 ff VgV:

  1. Schritt: Formale Angebotsprüfung Lediglich fristgerecht eingegangene Angebote werden auf ihre Vollständigkeit und die Erfüllung der festgelegten formalen Anforderungen überprüft. Darüber hinaus werden diese auf rechnerische und fachliche Richtigkeit geprüft.
  2. Schritt: Eignungsprüfung Der Auftrag wird nur an geeignete Unternehmen vergeben. Bieter müssen ihre Eignung durch Vorlage der in dieser Ausschreibung geforderten Unterlagen und Erklärungen nachweisen.
  3. Schritt: Prüfung der Angemessenheit des Preises Gemäß § 60 VgV wird eine Prüfung der Angebotspreise durchgeführt. Im Wege einer Einzelfallprüfung wird festgestellt, ob der angegebene Preis im offenbaren Missverhältnis zur ausgeschriebenen Leistung steht.
  4. Schritt: Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

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Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach den in diesen Ausschreibungsunterlagen genannten Zuschlagskriterien. Dabei sind Angebote zu berücksichtigen, die nicht auszuschließen sind und deren Preise nicht in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung stehen.

Zuschlagskriterien und Wertung Im vorliegende Vergabeverfahren liegt eine Förderung durch die „Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung (436)“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Rahmen des Projektes LAND L(i)EBEN vor.

Dem Auftraggeber steht nach aktuellem Stand für das vorliegende Teilprojekt ein Höchstbudget von 252.100,84 € (netto) / 300.000 € (brutto) € zur Verfügung, welches bei der vorliegenden Vergabe zu beachten ist. Dieses Budget umfasst sowohl die im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung zu erbringenden Planungs-, Konzeptions-, Gestaltungs- und Produktionsleistungen als auch die nachgelagerte Beschaffung von Hardware, die Umsetzung der Szenografie sowie gegebenenfalls erforderliche Bau- und Installationsleistungen. Angebote zu dieser Ausschreibung, deren Budget 202.500€ (netto) bzw. 250.000€ (brutto) überschreiten, werden daher ausgeschlossen.

Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, d.h. auf jenes mit dem besten Preis- Leistungs-Verhältnis.

Die eingehenden Angebote werden entsprechend den Kriterien bewertet, die in der beigefügten Bewertungserläuterungsdatei „Bewertungs- und Zuschlagskriterien“ detailliert aufgeführt sind.

Zusammenfassend handelt es sich um die nachfolgend aufgeführten Kriterien in den Bereichen Leistung und Preis. Die „Leistung“ geht mit 60 Prozent in die Wertung, der „Wertungspreis“ mit 40 Prozent ein. Die Gesamtpunktzahl aller Kriterien eines Angebotes entscheidet über die Rangfolge.

Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.

I. Kriterium „Leistung“ Gewichtung 60 %: Untergliedert in 3 Teilkriterien:

  1. Erfahrung und Qualifikation der Bieter*in im Bereich Szenografie / Ausstellungskonzeption inklusive barrierefreier Ausgestaltung des Ausstellungserlebnisses und eigenständiger Inhaltsentwicklung.

  2. Erfahrung und Qualifikation der Bieter*in im Bereich Medienkonzeption und Umsetzung von medialen Erlebnissen.

  3. Erfahrung und Qualifikation der Bieter*in im Bereich Projektmanagement

Dem Angebot sind textliche Beschreibungen beizufügen anhand derer die Bewertung der eingereichten Referenzprojekte der Bieterin bzw. des Bieters sowie des Lebenslaufs und der Referenzen der jeweiligen Projektleitung in den dargestellten Bereichen als eine der drei hauptbearbeitenden Personen bewertet werden können.

Es wird eine Darstellung auf maximal 10 DIN A4 Seiten je Bereich erwartet.

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II. Kriterium „Wertungspreis“ Gewichtung 40 %:

Zur Vergleichbarkeit der Angebote wird die Abgabe eines Pauschalpreisangebotes aufgegliedert in:

• Stundensatz, Angabe in Euro (€) je Stunde (h) netto je Person im Projektteam • Geschätzter Zeitaufwand (h) je Arbeitspaket • Angebotspreis (netto) (Stundensatz x Zeitaufwand + sonstige Kosten je Arbeitspaket) • Verbindlicher Gesamtangebotspreis (netto) (exklusive MwSt. jedoch inklusive der anfallenden Nebenkosten) • Verbindlicher Gesamtangebotspreis (brutto) (inklusive MwSt. und evtl. anfallender Nebenkosten)

gefordert.

Hierbei soll die geplante Verwirklichung der Arbeitspakete als Grobskizze (kalkulatorisch relevante Umsetzungspläne wie z.B. digitale oder analoge Angebote) sowie der dabei kalkulatorisch zugrunde gelegte Zeitaufwand je Arbeitspaket aufgezeigt werden.

Es sind alle genannten Punkte/Leistungen wie in der Leistungsbeschreibung mit Anlagen dargestellt einzukalkulieren. Alle Angaben von Preisen sind einschließlich aller Entgelte für Kosten, Nebenkosten (Reisekosten etc.) zu kalkulieren und auszuweisen. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.

Grundlage der Wertung ist der Gesamtnettopreis inklusive aller Nebenkosten im vorgegeben Budgetrahmen.

Bewerber- / Bietergemeinschaften Wird das Angebot von einer Bewerber-/Bietergemeinschaft eingereicht, haben alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft die Eignungskriterien zu erfüllen und die entsprechenden Nachweise zu führen. Die beigefügte „Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft“ ist bei Angebotsabgabe ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben einzureichen. Die Abgabe dieser Erklärung, ohne diese Unterschriftsanforderung zu erfüllen, führt zum Ausschluss des Angebotes !

Unter einer Bewerber-/Bietergemeinschaft versteht man eine Vereinigung von Unternehmen, die sich auf vertraglicher Grundlage zusammengeschlossen haben, um Angebote gemeinschaftlich abzugeben. Bietergemeinschaften wird keine Rechtsform vorgeschrieben. Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn eine von allen Mitgliedern unterschriebene „Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ abgegeben wird, in der die einzelnen Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.

Nach Ablauf der Angebotsfrist ist eine Neubildung oder Änderung einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft nicht zulässig. Darüber hinaus darf ein Mitglied einer Bewerber- /Bietergemeinschaft nicht gleichzeitig als einzelner Bewerber/Bieter am Vergabeverfahren teilnehmen. Ein solches Verhalten ist als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss beider Angebote. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber/Bieter an verschiedenen Bewerber-/Bietergemeinschaften beteiligt.

In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften, die sich sowohl aus Unternehmen nach Nummer 7.1 der Verwaltungsvorschrift über das Öffentliche Auftragswesen in Rheinland-Pfalz als auch aus anderen Unternehmen zusammensetzen,

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dürfen kleine und mittlere Unternehmen nicht benachteiligt werden. Die Verträge sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.

Nachunternehmen/Unteraufträge : Für den Fall der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer sind mit der Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, zu benennen. Der Vordruck „Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen und zur Eignungsleihe“ ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.

Der entsprechende Vordruck „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

Der Bieter hat im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern die Regeln über die Berücksichtigung mittelständischer Interessen (§ 97 Abs. 4 S. 4 GWB) einzuhalten.

Eigenerklärungen und Beteiligungen am Verfahren Geforderte Eigenerklärungen / Musterklärungen sind für jeden vorgesehenen Dritten (Mitglied einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft / Eignungsleihendes Unternehmen oder Unterauftragnehmer) abzugeben.

Insbesondere die „Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ sind von den Beteiligten Unternehmen mit dem Angebot abzugeben.

Jedes Unternehmen darf sich nur einmal am Vergabeverfahren unabhängig ob als Einzelbieter, Mitglied einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft oder als Unterauftragnehmer beteiligen. Das gilt auch für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn Sie wirtschaftlich unabhängig sind.

Vertragsbedingungen Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) – einzusehen unter - www.bmwk.de – werden Bestandteil des Vertrages.

Mit dem Angebot eingereichte, z.B. auf der Rückseite des Firmenkopfbogens abgedruckte eigene Geschäftsbedingungen und/oder Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Sie gelten als nicht abgegeben. Etwas anderes gilt nur, wenn bieterseits explizit darauf hingewiesen wird. Die Folge wäre -bei einem Widerspruch zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen- der Ausschluss des Angebotes.

Einzelheiten zu vertraglichen Regelungen sind der Leistungsbeschreibung sowie dem beigefügten „Vertragsentwurf“ zu entnehmen.

Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

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Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

Aufklärungspflicht Nach Öffnen der eingereichten Angebote kann der Auftraggeber Aufklärungen und Angaben verlangen, um Zweifel über die eingereichten Unterlagen der Bewerber/Bieter zu beheben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, abzufragen. ( § 6 Absatz 1 Satz 1 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG)

Gewerbliche Schutzrechte, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Sofern für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen, beantragt sind oder erwogen werden, ist dies vom Bieter im Angebot anzugeben. Sofern das Angebot Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthält, ist dies entsprechend zu kennzeichnen. Es ist unzulässig, die Teilnahme- / Angebotsunterlagen ohne nähere Begründung insgesamt für geheimhaltungsbedürftig zu erklären.

Kommunikation Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich mit elektronischen Mitteln über die E-Vergabeplattform. Sämtliche Kommunikation ist in deutscher Sprache zu führen.

Fragen und Antworten werden grundsätzlich allen potenziellen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten.

Aus Ihrer Sicht bestehende Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen sind unverzüglich vor Abgabe des Angebotes, in Textform, mitzuteilen.

Aufklärungsfragen und Verfahrensrügen im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über die Funktion der Bieterkommunikation der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ an die Vergabestelle zu richten.

Anfragen über sonstige Kommunikationsmittel (z. B. Telefon) werden nicht bearbeitet!

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, hat der Bieter den Auftraggeber darauf unverzüglich hinzuweisen.

Aufklärungsfragen und Verfahrensrügen müssen der Vergabestelle spätestens 9 Tage vor dem Einreichungstermin (Ende der Angebotsfrist) vorliegen, damit der Auftraggeber die sich aus § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV ergebende Frist einhalten kann. Im Übrigen gilt § 20 Abs. 3 VgV.

Der Bewerber/Bieter hat sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Registrierte Bewerber/Bieter werden durch die Vergabeplattform über Änderungen der Vergabeunterlagen und eingestellte Antworten informiert. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters.

Die den Bewerbern/Bietern im Verlauf des Verfahrens erteilten Informationen (Antworten des Auftraggebers auf Fragen von Teilnehmern, sonstige schriftliche Hinweise) sind ebenso wie die Ausschreibungs- unterlagen bei der Erstellung des Angebotes zugrunde zu

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legen. Veröffentlichte Antworten und Hinweise des Auftraggebers, die die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen den Ausschreibungsunterlagen vor.

Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB / § 62 VgV erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des Bieters bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle.

Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen über die Vergabeplattform. Das Postfach der Bieters auf der Vergabeplattform erfüllt dabei für den Bieter die Funktion eines persönlichen elektronischen Briefkastens und ist maßgeblich und verbindlich für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen und sonstigem Schriftverkehr.

Vergabekammer und Nachprüfungsverfahren Die zuständige Vergabekammer ist die dem Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz ansässig. Weitere Informationen zur Erreichbarkeit und etwaigem Vorgehen zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.

Übersicht zu den im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen / Erklärungen /Angaben

Mit dem Angebot sind die folgenden Angaben zu verbinden bzw. Unterlagen vorzulegen:

a) Zwingend erforderliche Angaben im einzureichenden Angebot:

  1. Die Benennung von mindestens drei bis maximal sechs einschlägigen Referenzen über abgeschlossene oder laufende Aufträge zur Konzeption und Umsetzung von Museums- / Ausstellungsmodernisierungen innerhalb der letzten 5 Jahre, wird gefordert. Die Referenz(en) benennt/-en den Auftraggeber mit Ansprechstelle (Telefonnr., E-Mail-Adresse), den Auftragswert, die Vertragslaufzeit sowie beschreiben den Leistungsinhalt und den Leistungsumfang. Die Referenzangabe sollte Bezug zu dem benannten Projektteam aufweisen. Je Referenz sollte der Umfang der Darstellungen zwei DIN A4 Seiten nicht überschreiten.

  2. Die Benennung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektteams insbesondere der Projektleitung in den Bereichen:

  • Szenografie / Ausstellungskonzeption inklusive barrierefreier Ausgestaltung des Ausstellungserlebnisses und eigenständiger Inhaltsentwicklung
  • Medienkonzeption und Umsetzung von medialen Erlebnissen
  • Projektmanagement ist zu tätigen. Diese sind namentlich und unter Nennung der jeweiligen einschlägigen Berufserfahrungen, sowie Mitarbeit in bisherigen Projekten zu benennen. Dem Angebot sind textliche Beschreibungen beizufügen anhand derer die Bewertung der eingereichten Referenzprojekte der Bieterin bzw. des Bieters sowie

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des Lebenslaufs und der Referenzen der jeweiligen Projektleitung in den dargestellten Bereichen als eine der drei hauptbearbeitenden Personen bewertet werden können. Es wird eine Darstellung auf maximal 10 DIN A4 Seiten je Bereich erwartet.

b) Angaben zum Preis / der Kalkulationsgrundlage

Darstellung der detaillierten Kalkulationsgrundlage des Gesamthonorars wie im Punkt „Kriterium „Wertungspreis“ Gewichtung 40 %“ erläutert.

c) das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung EU“

d) das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“

e) das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 8332014“

f) Falls zutreffend das ausgefüllte Formblatt „Mustererklärung 3 LTTG RLP (Mindestentgelt)“

g) Falls zutreffend: Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft (Formblatt „Erklärung der Bieter- Arbeitsgemeinschaft“)

h) Falls zutreffend: Nachunternehmer / Eignungsleihe-Erklärung (Formblatt „Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen und zur Eignungsleihe“)

i) Falls zutreffend: Formblatt „Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen“

Unterlagen die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:

  • Merkblatt für die Abgabe einer Tariftreueerklärung LTTG
  • Informationen gemäß § 11 Abs. 3 VgV
  • Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebotes
  • Bewertungs- und Zuschlagskriterien

Unterlagen der Vertragsbestandteil werden:

  • Leistungsbeschreibung mit Anhängen 1-5
  • Vertragsentwurf

Sollten während der Angebotswertung Unterlagen von Ihnen nachgefordert und eine Ausschlussfrist festgelegt werden, müssen diese Unterlagen spätestens am letzten Tag der Frist bei der Zentralen Vergabestelle eingehen. Ansonsten muss das Angebot ausgeschlossen werden.

Hinweis zur Tariftreue-/Mindestentgelt-Erklärung (LTTG, Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz) Die Tariftreue-/Mindestentgelt-Erklärung ist nur durch diejenige Bieter einzureichen, die die Arbeitsleistungen in Deutschland ausführen oder durch Subunternehmer mit Sitz in Deutschland ausführen lassen. Bieter, die Ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat

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haben oder die die Leistung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU- Mitgliedstaat ausführen lassen, sind nicht verpflichtet die Erklärung abzugeben.

Haftungsausschluss Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen – trotz Anwendung größtmöglicher Sorgfalt der Auftraggeber bei ihrer Erstellung – unbeabsichtigt Angaben enthalten können, die unzutreffend, unvollständig und oder mit den geltenden Verfahrensvorschriften unvereinbar sind.

Hierfür ist die Haftung des Auftraggebers, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Bezeichnungen und personenbezogene Daten Bei den in diesen Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind in diesen Vergabeunterlagen mit „Bieter“ und/oder „AN“ sowohl einzelne Unternehmen als auch Bietergemeinschaften gemeint. Mit Abgabe des Angebotes erklären sich die Bieter damit einverstanden, dass die übermittelten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden.

Informationen zum Datenschutz im Vergabeverfahren finden Sie auf unserer Homepage: www.landkreis-kusel.de/datenschutz

Informationen über die Pflicht zur Abgabe von elektronischen Rechnungen im XML-Format ab dem 01.04.2025 finden Sie auf unserer Homepage: https://www.landkreis-kusel.de/buergerservice-und-verwaltung/verwaltung/e-rechnung/

Viele Grüße Zentrale Vergabestelle der Kreisverwaltung Kusel Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

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