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Entsorgungs- und Verwertungsdienstleistungen für Stadtwerke und Tochtergesellschaften

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 21:54 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vmp-rheinland.de

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Vergabe: 2026-9035

Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind zwingend zu liefern (KO-Kriterium, die Nachweise müssen vorgelegt werden):

  1. Ich/wir erkläre(n), dass wir in das Handelsregister eingetragen sind, soweit ein solches am Sitz des Unternehmens existiert (Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs, nicht älter als sechs Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung; bei ausländischen Unternehmen vergleichbare Bescheinigung).

  2. Ich/wir erkläre(n), dass wir über eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 2,5 Mio. verfügen (Nachweis als Anlage beigefügt) oder wir im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abschließen werden.

  3. Die Durchführung von Verwertungs- bzw. Entsorgungsdienstleistungen erfolgen nach Mindestanforderung:

Es können nur Bieter berücksichtigt werden, die über eine gültige Entsorgungsfach- betrieb-Zulassung für die jeweils ausgeschriebene Tätigkeit verfügen. Eine Kopie der Entsorgungsfachbetriebszulassung ist dem Angebot beizufügen. Sollte die Gültigkeit der Entsorgungsfachbetriebszulassung in weniger als 12 Monaten nach Auftragserteilung ablaufen, ist vom Bieter eine Verlängerung der Zulassung verbindlich in Aussicht zu stellen. Verliert ein Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit seine Entsorgungsfachbetriebszulassung, kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen, wenn der Auftragnehmer nicht innerhalb eines Monats eine neue, der alten entsprechende, Entsorgungsfachbetriebszulassung vorlegt.

  1. Im Fall einer Bietergemeinschaft, oder Einsatz von Nachunternehmer, haben alle

beteiligten Unternehmen und derer Erfüllungsgehilfen dieser Bietergemeinschaft

oder Nachunternehmer, die technischen und wirtschaftlichen Mindestanforderungen

schriftlich nachzuweisen.

  1. Alle Abfälle sind innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu verwerten oder zu beseitigen. Eine Abfallentsorgung ins Ausland ist nicht zulässig. Ein staaten- übergreifender Abfalltransport ist ebenfalls nicht zulässig.

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Vergabe: 2026-9035

Mir/uns ist bekannt, dass Falschangaben den Auftraggeber berechtigen, den Bewerber/Bieter aus dem Vergabeverfahren auszuschließen bzw. einen einmal erteilten Auftrag außerordentlich zu kündigen.


Ort, Datum Erklärende Person

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