00-3_BBL LfULG_nationale Verfahren_Stand 03_2022.pdf

Entnahme, Transport und Zwischenlagerung von Bodenproben zur Stickstoffbestimmung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 10:06 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.sachsen.de

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Stand 03/2022

Zum Verbleib beim Bieter bestimmt!

BEWERBUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERGABE VON LEISTUNGEN

(BBL) Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Stand 03/2022)

1 Allgemeines

1.1. Der Auftraggeber verfährt nach den Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A, SächsVergabeG), ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden. 1.2 Diese Bewerbungsbedingungen gelten für öffentliche Ausschreibungen nach § 3 Abs. 2 VOL/A, für die beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 3 VOL/A und für die Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb.

2 Vergabeunterlagen

2.1 Bereitstellung in elektronischer Form Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen auf der bereits in der Vergabebekanntmachung genannten Webseite in elektronischer Form den Interessenten zur Verfügung. Sollten sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, haben die Interessenten für diesen Auftrag den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren. Die Unterlagen werden dann schnellstmöglich erneut elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Empfänger sind daher aufgefordert, umgehend nach Erhalt der Vergabeunterlagen zu prüfen, ob die Unterlagen zu öffnen sind. Die Interessenten für diesen Auftrag sind darüber hinaus gehalten, die Vergabeunterlagen nach Download auf Vollständigkeit zu prüfen und dem Auftraggeber das Fehlen von Unterlagen / Anlagen unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist / Teilnahmefrist anzuzeigen.

Wichtiger Hinweis: Bieter können sich bei www.evergabe.sachsen.de registrieren. Die Vergabeunterlagen können aber auch ohne Anmeldung oder Registrierung heruntergeladen werden. Damit bestätigt der Bieter gleichzeitig, dass er alleine dafür verantwortlich ist, sich über Neuigkeiten und Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren. Eine automatische Information über die Vergabeplattform bzw. manuelle Information durch die Vergabestelle entfällt in diesem Fall.

2.2 Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach der Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle vor Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrags unverzüglich per E-Mail darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat.

3 Nutzung der Vergabesoftware

3.1 Verwendete Software und Systemvoraussetzungen Die Vergabestelle nutzt die Vergabesoftware des AI Vergabemanagers und des AI Bietercockpits der Administration Intelligence AG basierend auf der Vergabeplattform www.evergabe.sachsen.de. Um Zugriff auf das Bietercockpit zu erhalten ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform www.evergabe.sachsen.de notwendig. Seite 1 von 5

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Bieter müssen sich regelmäßig mittels der Handbücher (Link: https://www.bietercockpit.de) über die Funktionalitäten und Systemvoraussetzungen dieser Anwendung und etwaiger neuer Versionen informieren. Die Nutzung des Bietercockpits setzt voraus, dass der Bieter die Nutzungsbedingungen der Administration Intelligence AG als Hersteller zur Überlassung der Standardsoftware einschließlich der Benutzerdokumentation und dem sonstigen Begleitmaterial akzeptiert. Weitere Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge, Interessensbestätigungen und Angeboten sowie zu Verschlüsselungsverfahren können den auf der E-Vergabeplattform hinterlegten Nutzungsbedingungen entnommen werden. Weitere Informationen zum Bietertool „Bietercockpit zum AI-Vergabemanager“ und zum technischen Betrieb stehen unter der E- Vergabeplattform www.evergabe.sachsen.de zur Verfügung.

3.2 Fehler bei der Anwendung Sollten bei Anwendung der Vergabesoftware Fehler auftreten, so sind diese unverzüglich vom Bieter zu melden. Nachweise für Fehler (Fehlermeldungen, Fehlerprotokolle, Bildschirmausschnitte) sind durch den Bieter aufzubewahren und bei Bedarf der Vergabestelle vorzulegen. Bei technischen Problemen ist der SID Servicedesk per Mail an servicedesk@sid.sachsen.de oder telefonisch unter +49 351 79997100 zu kontaktieren.

4 Beantwortung von Fragen innerhalb der Angebotsfrist Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in angemessener Frist vor Ablauf der Angebotsfrist / Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu stellen. Die Vergabestelle kommuniziert Antworten auf Fragen grundsätzlich über die Vergabeplattform www.evergabe.sachsen.de. Sofern Fragen zu den Vergabeunterlagen per E-Mail an die Vergabestelle gestellt werden, erfolgt die Rückantwort ebenfalls per E-Mail sowie eine Veröffentlichung der anonymisierten Antwort über die Vergabeplattform www.evergabe.sachsen.de. Der Bieter ist verpflichtet, regelmäßig auf der Vergabeplattform zu überprüfen, ob Nachrichten seitens der Vergabestelle eingegangen sind oder neue Unterlagen zur Verfügung stehen. Die Vergabestelle geht davon aus, dass Nachrichten dem Bieter zugegangen sind, sobald dieser die Nachrichten abrufen kann. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

5 Zuschlagskriterien Die Zuschlagskriterien sind im Dokument „Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“ aufgeführt.

6 Information gemäß § 8 SächsVergabeG Die Information gemäß § 8 SächsVergabeG versendet die Vergabestelle gem. § 8 Abs. 1 SächsVergabeG grundsätzlich per Telefax oder E-Mail an die Bieter.

7 Angebot

7.1 Form der Angebotsabgabe / Teilnahmeanträge Soweit der Auftraggeber Vordrucke oder Formulare bereitstellt, sind nur diese für das Angebot zu verwenden. Die Angebote sind grundsätzlich in Schriftform einzureichen. Eine Einreichung des Angebots in anderer Form z.B. als Fax oder als E-Mail ist nicht zugelassen und führt zum Ausschluss des Angebotes. Anforderungen an die Form der Einreichung und die zuständige Stelle sind im Dokument „Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“ aufgeführt. Die Regelungen gelten für die Abgabe der Teilnahmeanträge entsprechend.

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7.2 Angebotsfrist Die Angebotsfrist läuft mit dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots genannten Termin ab. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Verzögerungen beim Versand / Transport des Angebots liegen im Verantwortungsbereich des Bieters. Ein nicht form- und / oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. Die Regelungen gelten für die Abgabe der Teilnahmeanträge entsprechend.

7.3 Nebenangebote Der Auftraggeber kann Nebenangebote und / oder Änderungsvorschläge zulassen. Hinweise hierzu enthält die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Nebenangebote bzw. Änderungsvorschläge müssen auf besonderer Anlage ausgewiesen und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Nebenangebote ohne Abgabe eines Hauptangebotes sind nicht zulässig.

7.4 Unterschriften Soweit die Vergabestelle in den Vergabeunterlagen eine Unterschrift fordert, ist damit stets die Schriftform im Sinne des § 126 BGB gemeint. Dies erfolgt durch eigenhändige Namensunterschrift des Erklärenden. Dies gilt nur sofern die Vergabeunterlagen keine höheren Anforderungen an die Signatur und das Sicherheitsniveau enthalten.

7.5 Strukturierung der eingereichten Unterlagen Bei der Angebots- oder Teilnahmeantragsabgabe ist darauf zu achten, dass die einzelnen Unterlagen so übersichtlich und kompakt wie möglich eingereicht werden.

7.6 Preisblätter Sofern die Vergabeunterlagen ein Preisblatt umfassen, ist dieses entsprechend der dort enthaltenen Vorgaben ordnungsgemäß auszufüllen und unter Nennung der Person des Erklärenden zu unterzeichnen (Schriftform gem. § 126 BGB), sofern die Vergabeunterlagen keine höheren Anforderungen an die Signatur und das Sicherheitsniveau enthalten. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation unverzüglich vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.

7.7 Angebot Das Angebot muss vollständig und unterschrieben sein sowie nur die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen enthalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Angebote, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

8 Preisrecht Falls eine Prüfung des angebotenen Preises nach der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 (BAnz Nr. 244) in der jeweils geltenden Fassung die Unzulässigkeit des Preises ergibt, gilt als Angebotspreis der preisrechtlich zulässige Preis.

9 Beifügung eines Musters Bei Aufforderung der Vergabestelle zur Übersendung eines verbindlichen Musters der angebotenen Leistung oder des angebotenen Produktes ist dieses grundsätzlich an folgende Adresse zu senden:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Pillnitzer Platz 3 01326 Dresden Seite 3 von 5

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Das Muster muss mit dem Namen des Bieters und als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein und bis zum Ablauf der Frist vorliegen. Es wird nicht bezahlt und, sofern kein Zuschlag erfolgt, wieder zurückgegeben. Eine Entschädigung für Wertminderung oder Vernichtung des Musters bei einer etwa erforderlichen Untersuchung kann nicht beansprucht werden.

10 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit dem Unternehmen verbunden ist. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nachträglich festgestellt wird, dass gegen vorstehende Regelung verstoßen wurde.

11 Nachunternehmer, Bewerber- und Bietergemeinschaften

11.1 Weitervergabe an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) Der Bieter hat Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er an den Unterauftragnehmer übertragen will.

11.2 Bewerber und Bietergemeinschaften Bewerber- und Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot / Teilnahmeantrag dem Auftraggeber zu übergeben:

 ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und

 eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit werden anhand einer Gesamtschau der von der Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegten Unterlagen beurteilt. Jedes Mitglied muss für sich nachweisen, dass keiner der zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 5 VOL/A vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, die dafür notwendigen Unterlagen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzufordern.

12 Form- und Verfahrensvorgaben

12.1 Preisangaben Die Preise sind in Euro-Beträgen mit zwei Nachkommastellen anzugeben.

12.2 Sprache Das Angebot / der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.

12.3 Ergänzende Rechtsvorschriften Ergänzend zu den Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.

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13 Kosten Das für die Vergabeunterlagen ggf. entrichtete Entgelt wird nicht erstattet. Für das Bearbeiten und Einreichen des Angebotes / Teilnahmeantrags wird keine Entschädigung gewährt.

14 Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur zur Erstellung des Angebotes / Teilnahmeantrags verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers nicht statthaft. Sie dürfen Dritten, die weder in die Erstellung des Angebots eingebunden sind, noch die Interessen des Bieters vertreten, nicht zugänglich gemacht werden. Soweit Dritten danach zulässigerweise Einblick in die Unterlagen gewährt werden soll, sind diese schriftlich darauf zu verpflichten, dass sie die Unterlagen und deren Inhalt ausschließlich zum Zwecke der Unterstützung des Bieters verwenden und die Verwendung / Übermittlung des Inhalts der Unterlagen zu anderen Zwecken unzulässig ist. Der Bieter hat diese Erklärung auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen.

15 Nachprüfverfahren

15.1 Die Vergabestelle informiert in Verfahren mit einem Auftragswert ab 50.000€ (ohne USt.) die unterlegenen Bieter nach § 8 Abs. 1 SächsVergabeG über den Namen des Bieters der für den Zuschlag vorgesehen ist und die Gründe der Nichtberücksichtigung.

15.2 Der Bieter kann innerhalb der Frist von 10 Tagen schriftlich die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften beanstanden. Die Beanstandung ist zu richten an:

Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Zentrale Vergabestelle Pillnitzer Platz 3, 01326 Dresden

15.3 Die Vergabestelle prüft die Beanstandung, sie hilft ihr ab oder legt sie der Nachprüfungsbehörde (Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat 11) zur Prüfung vor. Die Nachprüfungsbehörde prüft die Beanstandung innerhalb von 10 Tagen. Währenddessen erfolgt kein Zuschlag. Es ist zu beachten, dass für erfolglose Beanstandungen, die von der Nachprüfungsbehörde geprüft werden, Gebühren und Auslagen anfallen (§ 8 Abs. 4 SächsVergabeG).

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