Bewerbungsbedingungen VgV.pdf

Entleerung, Transport und Einleitung von Inhalten aus Kleinkläranlagen und Sammelgruben

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 15:06 (Europe/Berlin)

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Bewerbungsbedingungen des AZV Südholstein für die Vergabe von Leistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabeverordnung (VgV)

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvoll- ständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an ei- ner unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Aus- künfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwen- den. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Ange- botsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird aus- geschlossen 3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zuläs- sig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositio- nen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositi- onen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulati- onen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausge- schlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Um- satzsteuer anzugeben, Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Angebotene Preisnachlässe (Rabatt- oder Skontogewährung ohne Bedingungen) wer- den bei der Wertung der Angebote berücksichtigt und sind im Angebotsvordruck an den bezeichneten Stellen aufzuführen. Ein angebotenes Skonto wird nur gewertet, wenn die Zahlungsfrist ab Eingang der prüfbaren Rechnung (Eingangsstempel) mindestens 14 Tage beträgt und das Skonto sich auf alle Zahlungen (einschließlich Zahlungen nach Zahlungsplan, Voraus-, Abschlags, Schluss- und Teilschlusszahlungen) erstreckt. Ein Skontoabzug gilt nicht bei Leistungen, bei denen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Gewährung von Skonto ausgeschlossen ist, insbesondere bei preisgebundenen Ver- lagserzeugnissen. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der

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Auftragserteilung Vertragsinhalt.

4 Nebenangebote 4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderung erfüllen; dies ist mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. 4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöp- fend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausfüh- rung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterla- gen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Be- schaffenheit dieser Leistung zu machen. 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenan- sätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wer- tung ausgeschlossen.

5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags be- vollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fort- schritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bieterge- meinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforder- ten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.

6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu las- sen oder sichbei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirt- schaftliche, finanzielle,technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unterneh- men zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in sei- nem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazi- täten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Un- ternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unterneh- men vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leis- tungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in

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Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungser- klärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabe- stelle gesetzten Frist zu ersetzen.

7 Eignung

Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

  • Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessens- bestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
  • Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis

vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf gesondertes Verlan- gen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benann- ten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deut- scher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufü- gen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, so- weit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewett- bewerb nachgewiesen ist.

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