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Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge für den Abwasser-Zweckverband Südholstein (Stand 13. März 2024)
- Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Abwasser-Zweckverband Südholstein (AZV) vertreten durch die Verbandsvorsteherin Christine Mesek Adresse: Am Heuhafen 2, 25491 Hetlingen Telefon: 04103 964-0 Telefax 04103 964-198 E-Mail: info@azv.sh
- An wen kann ich mich bei Fragen zum Datenschutz wenden?
Für Fragen zum Datenschutz steht die/der behördliche Datenschutzbeauftragte des AZV zur Verfügung. Sie/er ist wie folgt zu erreichen: Name: Datenschutzbeauftragte/r Adresse: Am Heuhafen 2, 25421 Hetlingen Telefon: 04103 964-486 E-Mail: datenschutz@azv.sh
- Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden meine Daten verarbeitet?
Das Vergabemanagement hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für den AZV das Vergabe- recht zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentli- cher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (UVgO) sowie das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) und die Landesverordnung über die Vergabe öf- fentlicher Aufträge (SHVgVO).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung findet sich in Art.6 Abs.1 Buchstabe c. Daten- schutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs.1 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH).
- Werden meine Daten weitergegeben?
Gegebenenfalls Ja. Personenbezogene Daten werden aber nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung erfor- derlich und gesetzlich zulässig ist oder Sie zuvor in die Übermittlung eingewilligt haben. Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung gehören insbesondere:
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Wettbewerbsregister Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ab einer Auftragssumme von 30.000 € (ohne Um- satzsteuer) muss der öffentliche Auftraggeber für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft beim Wettbewerbsregister einholen.
Vergabekammer Schleswig-Holstein Die Nachprüfung der Rechtmäßigkeit öffentlicher Aufträge obliegt in erster Instanz den Vergabekammern. Ein Verfahren vor der Vergabekammer kann beantragt werden, wenn das Auftragsvolumen den so genannten Schwellenwert überschreitet.
Vergabeportal DTVP Deutsches Vergabeportal GmbH Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgen die vorgeschriebenen Veröffentlichun- gen zu vergebenen Aufträgen sowie zu Nachträgen bzw. Änderungen während der Ver- tragslaufzeit. Diese Informationen enthalten i. d. R. zumindest den Namen des beauftrag- ten Unternehmens.
Unterlegene Unternehmen Unterlegene Unternehmen, die einen Antrag stellen nach § 62 Abs. 2 VgV bzw. § 46 Abs. 1 UVgO, § 19 Abs. 2 VOB/A bzw. § 19 EU VOB/A oder gemäß § 134 GWB über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Unternehmens, sind zu unterrichten.
Beauftragte Dritte Extern beauftragte Dritte z. B. Architekten- und Ingenieurbüros sowie Beratungsbüros, sofern sie z. B. für die Prüfung und Bewertung von Teilnahmeanträgen und Angeboten im Rahmen des Vergabeverfahrens beteiligt sind.
Gerichte Im Fall von Rechtsstreitigkeiten.
- Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Die für das Vertragsverhältnis erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zu drei Mo- nate nach dessen Beendigung gespeichert und dann gelöscht; es sei denn, dass eine gesetzli- che Pflicht zu einer längeren Speicherung besteht (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO) oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung eingewilligt haben (Art.6 Abs.1 Buchstabe a DSGVO).
- Welche Rechte habe ich als von der Datenverarbeitung betroffene Person?
In Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten könnten Sie folgende Rechte gegenüber dem AZV geltend machen:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) sowie
- Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Beim Auskunfts- und Löschungsrecht können ggf. Einschränkungen des Landesdaten- schutzgesetzes Schleswig-Holstein (LDSG) gelten.
Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezoge- nen Daten gegen Vorschriften der DSGVO verstößt, haben Sie das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 Abs. 1 DSGVO).
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Die Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein ist:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (Anstalt des öffentlichen Rechts) Adresse: Holstenstraße 98, 24103 Kiel Postfach: 7116, 24171 Kiel Telefon: 0431 988-1200, Fax: 0431 988-1223 E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de (Hinweise zur Verschlüsselung von E-Mail-Kommunikation finden Sie unter https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1008-.html)
- Kann ich meine Einwilligung widerrufen?
Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer Einwilligung nach Art. 6 Abs.1 Buchst. a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (Art.7 Abs.3 DSGVO). Der Widerruf gilt nicht für Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind.
- Bin ich verpflichtet, meine personenbezogenen Daten bereitzustellen?
Es besteht keine Pflicht, dass Sie Ihre personenbezogenen Daten bereitstellen. Allerdings kann ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte ggf. kein Zuschlag erteilt werden, da abge- gebene Angebote ggf. unvollständig und damit grundsätzlich auszuschließen sind.
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