634 Besondere Vertragsbedingungen.pdf

Entleerung, Transport und Einleitung von Inhalten aus Kleinkläranlagen und Sammelgruben

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 15:06 (Europe/Berlin)

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634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen)

Vergabe-Nr.: 2026/0257 Projekt-Nr.:
Maßnahme: Rahmenvereinbarung für Entleerung, Transport und Einleitung von Inhalten aus Kleinkläranlagen und Sammelgruben
Leistung Entleerung, Transport und Einleitung von Inhalten aus Kleinkläranlagen (KKA) und Sammelgruben (SG)

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leis- tungen (VOL/B)

1 Überwachung der Anlieferung

Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber bzw. dem beauftragten Architekten/Ingenieur. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur ge- troffen werden.

2 Anlieferungs- oder Annahmestelle

Ort Diverse Orte Gebäude Raum

3 Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung 01.01.2027 Ende der Ausführung 31.12.2028 folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:

Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung zum 31.12.2028, wenn nicht der Auftraggeber bis zum 31.10.2028 schriftlich die ihm eingeräumte Option zur Verlängerung der Vertrags- laufzeit bis zum 31.12.2029 wahrgenommen hat.

4 Vertragsstrafen (§ 11)

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:

4.1 bei Überschreitung der unter 3. Genannten Fristen ☐für jede vollendete Woche Prozent ☐für jeden Werktag Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Be- rechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutz- bare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leis- tungen entspricht.

4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatz- steuer) begrenzt.

4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischen- termine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe ange- rechnet.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2

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5 Rechnungen (§15)

Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber auf elektronischem Wege einzureichen an fol- gende E-Mail-Adresse: rechnung@azv.sh

6 Sicherheitsleistung (§18)

6.1 Stellung der Sicherheit

Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragsnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatz- steuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.

Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden

6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungs- bürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen.

Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:

  • ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
  • Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
  • Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsur- kunde.
  • Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des
  • Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforde- rung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
  • Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."

7 Zahlungsbedingungen (§ 17)

Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.

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9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen

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